Es ist ja nicht so, dass dieses nationale Gesetz gelöscht werden müsste. Nur der Geltungsbereich hat sich geändert auf Non-EASA-Luftfahrzeuge (Annex I).
Das stimmt so nicht. Die FSAV gilt, siehe §1 "Geltungsbereich" für alle Luftfahrzeuge, die im deutschen Luftraum betrieben werden. Und das widerspricht auch nicht EASA, siehe NCO.IDE.A.195 "Navigation equipment":
"(a) Aeroplanes operated over routes that cannot be navigated by reference to visual landmarks
shall be equipped with any navigation equipment necessary to enable them to proceed in
accordance with:
(1) the ATS flight plan; if applicable; and
(2) the applicable airspace requirements."
Jetzt könnte man angesichts der ja auch bei EASA vorherrschenden Ansicht, dass nichtzugelassene GPSe aus Basis von Consumer-Unterhaltungselektronik im Ernstfall auch nichts taugen können, schon darüber diskutieren, ob man rein mit Kompass, Stoppuhr und QDMs sinnvoll VFR on top proceeden könnte, aber hauptsächlich ist Unterabsatz 2 relevant. Denn auch wenn SERA selbst außer Funk und Transponder kein konkretes Equipment vorschreibt, steht in der Cover Regulation der zugehörigen Verordnung 923/2012:
"(8) Member States that have adopted additional provisions complementing an ICAO standard,
should, if they are still considered necessary and provided such additional provisions do not
constitute a difference under the Chicago Convention or against existing Union law
Das sind genau die zusätzlichen Forderungen der FSAV. Und deshalb ist die Antwort auf die Eingangsfrage: Ja, man muss man im deutschen Luftraum eben immer ein VOR oder zugelassenes GPS (oder INS) mitnehmen, wenn man über geschlossenen Wolkendecken VFR fliegen will (§4(6)3 FSAV) und kann das dann hinter der deutsch-französischen Grenze wieder ausbauen. Aus dem gleichen Grund montieren ja auch alle, die im deutschen Luftraum IFR fliegen wollen, schnell noch vor dem Überfliegen der FIR-Grenze ein DME in ihre November-Cirrus, um nicht an der Luftstraßenkreuzung rausgewunken zu werden (§3(1)5 FSAV).
Die FSAV ist wie auch die LuftBO natürlich völlig veraltet und hätte längst durch einen platten Verweis auf die EU-Verordnungen ersetzt werden können, aber bisher sah man bei BMDV/BAV/DFS offenbar noch keine Veranlassung. Man kann gerne glauben, dass Kanzler Merz das unverzüglich ändern wird, aber ich würde sowas meinem Fliegerarzt im Hinblick auf die Einschätzung der Urteilsfähigkeit nicht erzählen wollen.
Man kann übrigens auch feststellen, dass weder die Einhaltung der DME-Forderung noch die nach zusätzlichen VFR-on-Top-Navigationsinstrumenten aktuell mit Nachdruck verfolgt werden und einen pragmatischen Weg für sich selbst finden.