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1. Mai 2025: Von Horst Metzig an Rolf Andreas

Startflugplatz und Landeflugplatz lassen zumindest durch Wolkenlöcher VFR nach unten /oben durchfliegen.

Abhängig der Länge einer Flugstrecke über geschlossene Wolken muss einkalkuliert werden, dass im Überlandflug zwischen diesen wolkenoffenen Flugplätze ein technisches Problem des Flugzeug auftritt, wo eine Sicherheitslandung unverzüglich notwendig ist. Wenn aber dann über eine geschlossene Wolkendecke geflogen wird, wie soll VFR durch die geschlossene Wolkendecke eine unvorhergesehene Sicherheitslandung möglich sein?

Was steht in solche Fälle in den gesetzlichen Vorschriften?

1. Mai 2025: Von Johannes König an Horst Metzig Bewertung: +10.00 [10]

Was steht in solche Fälle in den gesetzlichen Vorschriften?

Nur weil man nicht überall und immer gleich ein Landefeld hat, wird nicht gleich die halbe Welt zur No-Fly-Zone. Sonst könnte niemand über das Gebirge oder offenes Gewässer fliegen.
Das persönliche Risiko muss jeder für sich selbst abwägen.


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