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17. Februar 2014: Von  an Markus Heinemann
Ich bin ebenfalls sowohl mit Fullscale wie auch mit Modellen unterwegs. Kritisch sehe ich Berichte und Videos von (zum Glück noch Wenigen) die dank FPV in luftige Höhen aufsteigen.

Wer sich mal ein Bild über den Stand der Technik machen möchte, sollte mal hier vorbeisurfen: https://www.fpv-community.de

Die Betreiber dort haben aber auch schon die Gefahr erkannt und versuchen ihre Mitglieder an die aktuellen Gesetze bzgl. Sendeleistung und Lufträume sowie Gefahr für Leib und Leben hinzuweisen.

Dennoch werden Menchen natürlich von Bilder wie diese hier angezogen:

https://youtu.be/fPoorKnUzec

Ein derartiges Setup ist schon für unter 1.000€ zu bekommen und setzt nur geringe technische Fähigkeiten vorraus. Ein solches Modell, mit 220cm Spannweite und fast 4kg will ich nicht im Prop/Höhenruder haben.

Ich wäre auch dafür, dass Vertreter aus dem Bereich Modell/FPV/GA zusammen eine "lesbare" Information erstellen um eine Co-Existens zu ermöglichen.

Jan von PuF zusammen beim Bier mit Heiko von FPV-Community wäre bestimmt interessant.
17. Februar 2014: Von B. Quax F. an 
Sind die überhaupt IFR zugelassen? ;-)
Enteisung (für Kamera, Fläche und Prob) und Horizont wären dann noch nett! Sowei ein 8,33 und Mode S-Transponder!
17. Februar 2014: Von Sim L..... an 
> https://youtu.be/fPoorKnUzec

Das ist natürlich heftig. Die Bilder sind schön aber die Aktion ist natürlich unverantwortlich. Aus den Kommentaren bei Youtube geht hervor, dass das in er SF Bay Area war. Da werden wohl einige Controller für ihren Radarschirmen die Fäuste geballt haben. Ich will auch nicht, dass mich so etwas aus einer Wolke heraus anfällt.


@Robert
> Ich denke, da sollte der Gesetzgeber schnellst möglich eingreifen...

Es sollte eine Regelung geben. Aber wenn wir auf den Gesetzgeber warten, können wir nur schwer auf das Ergebnis einwirken. Besser skizzieren wir schon einmal eine Lösung, die für alle Seiten akzeptabel ist.

Die selbständig fliegenden Geräte (UAVs) finde ich besonders interessant. Die Technik hat zu viel Potential, als dass man hier einfach auf blinde Verbote drängen sollte. target="_self">In diesem Wettbewerb wird zum Beispiel ein vermisster Wanderer in der Wüste gesucht. So etwas kann einmal Leben retten. target="_self">Andere UAVs dienen als Trägerplattform für Messgeräte. So etwas ist ein kostengünstiges Forschungsgerät. Natürlich funktioniert das nicht von Anfang an und braucht (definierte) Luft- und Freiräume zur Entwicklung.

Hier jetzt mal ein erster Vorschlag. Man könnte die Geräte in verschiedene Klassen einteilen. Die höheren Klassen haben mehr Berechtigungen, benötigen aber auch eine bessere Ausstattung.

Klasse 1: max. 100m GND, erkennbare Fluglage, direkter Eingriff möglich.

Das ist das klassische RC Flugzeug, Kopter, etc. Hier gilt "See & Avoid" und es kann jederzeit über eine RC Steuerung bedient werden. Hier kann auch ohne großen Aufwand ein neues UAV getestet werden.

Klasse 2: max. 100m-200m GND, begrenztes Einsatzgebiet (NOTAM), Anti Kollisions Licht (LED Blitzer), FLARM, bidirektionaler Telemetrie-Link (Zuweisung der Wegpunkte. Bei Abbruch selbständige Rückkehr zur Basis), VFR Wolkenabstand

Das sind die semi-professionellen UAV. Hier kann schon aus der Sichtweite des Steuerers geflogen werden. "See & Avoid" ist zwar nicht möglich aber die Flughöhe ist begrenzt (weit unter unserem typischen Bereich), das Einsatzgebiet ist auf wenige Kilometer um die Basis definiert und der Verantwortliche ist bekannt. Dieser soll ohne großen Aufwand und Vorlaufzeit ein NOTAM eintragen können. Es ist gut beleuchtet und besitzt es einen passiven FLARM Transponder. So etwas existiert zwar noch nicht speziell für den RC Bedarf, aber bereits für Gleitschirme und Hängegleiter. Der Rest könnte der Markt regeln. Die Nachfrage scheint zumindest vorhanden.

Klasse 3: Alles von Klasse 2 ohne Begrenzung auf Einsatzgebiet, Höhe und NOTAM. Zusätzlich Mode S Transponder, ATC-Freigabe und -Kontakt, IFR

Das ist dann der Bereich, in dem nur noch Profis zu finden sein sollten. Hier wird auch schon alleine wegen der Größe auf Redundanz der Systeme wert gelegt.

Wie geschrieben, das ist ein erster Vorschlag. Ergänzungen und Kommentare sind willkommen.

Simon
18. Februar 2014: Von R. F. an Sim L.....
@Simon

die von dir angesprochene Klasseneinteilung find ich so schon mal gar nicht schlecht. Das große Problem sollte auch nicht die Technik sein (?was wiegt ein Flarm?), sodern, wer hat in seiner 172,PA28, oder gern auch eine Seneca und co. ein Flarm im Cockpit?

Aus meiner Sicht laufen da ja jetzt schon zwei Fliegergruppen aneinander vorbei. Die Segler mit Flarm und die anderen mit XPDR und TCAS. Beide aber nicht kompatibel zu einander. Selbst wenn jetzt auf dem TCAS Flarmsignale (vllt. anderes Symbol und Farbe) angezeigt werden, sucht der PIC ersteinmal nach einem Segler/Gleiter in seiner nähe und nicht nach einem Modell.

Ich denke, hier besteht nachholbedarf in der Allgemeinen LF.

Die Technik die mittlerweile bereitsteht ist gigantisch und birgt noch viel Potenzial nach oben. Was aber in diesem moment nach meiner Meinung auch eine Pflicht in Form Einweisung/Lizenz nach sich ziehen sollte.

Wenn ich ein Modell habe, was hoch kann und auch weiter fliegen kann, dann sollte man unbedingt Regeln haben, die dann auch erlernt werden müssen. Luftrecht z.B.. Das ganze vllt. wie beim Binnenwasser-Botschein. Kleine Theorie, dann ein bisschen Praxis und nach zwei Wochenenden hast du dann eine art Zulassung.

Der Vorteil, man wird geschult, wie man NOTAM beantragen kann, wo ich mit GA-Verkehr rechnen kann/muss und auch eine Art Flugplanung um bewohnten Gebiet nicht zu nahe zu kommen.

Dann einen kleinen Transponder rein, der vorab einen bestimmten Sq-Code zugewiesen bekommt, damit klar ist, wer da unterwegs ist.

Für "Spaßflieger" sollte ja bis 500ft AGL alles grün sein. Ergo, sollte man da die Sendeleistung der frei erhältlichen Systeme aufmax. 500m Reichweite begrenzen um sicher zu stellen, das nicht ungewollt eine Luftraumverletzung begangen wird.

zum schluss noch ein Video was zeigt, was schon möglich ist (IFR mit dem Horizont wohl eher nicht ;))

https://www.youtube.com/watch?v=8VlYjhyAzz4

Gruß

Robert

18. Februar 2014: Von Heiko L. an R. F. Bewertung: +2.00 [2]
Klasse, jetzt wird schon über Lizenzen für Modellflieger diskutiert. Und das ausgerechnet in diesem Forum! Sind wir jetzt schon so weit, dass wir aus Angst vor neuen Beschränkungen "von oben" uns diese vorauseilend selbst verordnen?

Mit ein wenig Aufgeschlossenheit und Interesse für die anderen Nutzer des Luftraums wird es doch noch möglich sein, die Anforderungen der anderen zu verstehen und sich selbst zu organisieren. Dazu gehört auch, unwissenden und/oder uninteressierten "Gadgeteers" klar ihre Grenzen aufzuzeigen! Mit Argumenten und Überzeugungsarbeit, nicht mit der Aussage, der von uns genutzte Luftraum sei per se tabu für sie.

Ein Anfang wurde mit der Anfrage dieses Threads gemacht.Und mit dem Ansatz, sich mit dem Modell freiwillig in der Regel nicht über 150m bzw. 500ft und mit ausreichendem Abstand von Wohngebieten und Flugplätzen zu bewegen. Das wäre ein Beispiel für selbstverantwortliches Handeln.
18. Februar 2014: Von Wolff E. an Heiko L.
In der Theorie alles richtig. Nur leider gibt es immer ein paar wenige, die meinen, sich nicht daran halten zu müssen oder sich überhaupt nicht schlau machen. Und um diese geht es wohl eher. Die meisten machen sich schon Gedanken, das sehe ich auch so. Aber es ist wie überall. Gesetze werden nur für eine Minderheit gemacht, die Mehrheit macht es auch ohne Gesetze "richtig" und veranwortungsbewusst. Wenn man schon Videos sieht, die über den Wolken aufgenommen worden sind, kann man sich mal ausmalen, was da wirklich alles möglich ist. Und was möglich ist, wird oft auch gemacht....
18. Februar 2014: Von Ursus Saxum-is an Heiko L.
Das Thema Lizenzen für ferngesteuerte Luftfahrzeuge ist nicht neu, und war das Fehlen der Lizenzen nicht einer der Hauptgründe für das Euro Hawk Grounding Desaster?
18. Februar 2014: Von Lutz D. an Ursus Saxum-is

Jein.

Richtig ist, dass es dort, wo Drohnen parallel zivil genutzten Luftraum nutzen möchten, auch Zulassungskriterien zu erfüllen haben.

Es ist schon richtig, dass wir als GA hier einem besonderen Problem gegenüberstehen werden, weil die Großluftfahrt in der Regel in Höhen operiert, die weniger zugänglich für Kleindrohnen sind (< 5kg) und andererseits sind die dort genutzen Flugzeuge auch deutlich weniger anfällig gegen eine Kollision z.B. mit so einem Multicopter (vermute ich)

Insgesamt müssen wir aber die Wahrscheinlichkeiten mit in unsere Überlegungen einbeziehen. Die Chance auf eine schicksalhafte Kollision mit einem Modellflieger der beschriebenen Größe (2m Spannweite) ist sehr sehr sehr gering. Das heißt nicht, dass es nicht passieren kann oder wird. Aber wir dürfen auch nicht auf die Idee verfallen, für alles eine Regel machen zu wollen, was nur möglich ist.

Ich habe im letzten Jahr den zuständigen Mitarbeiter der Europäischen Kommission getroffen (zusammen, na klar, mit der IAOPA, das Thema ist da schon auf dem Schirm). Dieser bearbeitet das Thema in Teilzeit! Zusammen mit anderen internationalen Akteuren, wie der ICAO arbeitet man an einem Plan zur Integration von Drohnen, der aber erst Mitte des nächsten Jahrzehnts konkrete Parallelität ZUGELASSENER ziviler Drohnen mit anderem ZIVILEN Luftverkehr vorsieht.

Man hat einerseits erkannt, dass das Thema komplex ist, andererseits ist es absolut unbeeindruckend, festzustellen, dass politische, regulierende Akteure glauben, sie hätten soviel Zeit und könnten die rasante technische Entwicklung mit so wenig Personal stemmen.

18. Februar 2014: Von Norbert S. an Lutz D.
für mich wäre es " absolut beeindruckend festzustellen ..." ;-)
18. Februar 2014: Von Heiko L. an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]
"In der Theorie alles richtig. Nur leider gibt es immer ein paar wenige, die meinen, sich nicht daran halten zu müssen oder sich überhaupt nicht schlau machen. Und um diese geht es wohl eher."

Und ausgerechnet diese Leute sollen sich durch eine formale Beschränkung beeindrucken lassen? Etwa so wie sich die "Mit-80-durch-die-30er-Zone-Raser", die "Mit-Laserpointer-in-Cockpits-Blender" oder die "Ohne-Lizenz-Learjet-Flieger" durch die dort überall schon vorhandenen, formalen Beschränkungen beeindrucken lassen? Bitte nicht übel nehmen, aber DAS finde ich nun eher praxisfern!

Es ist zumindest einen Versuch wert, diese (wenigen) Leute durch Aufklärungsarbeit und Ächtung gefährlicher Verhaltensweisen durch in der Szene akzeptierte Vorbilder und Medien (z.B. den jeweils angesagten Internetforen, sozialen Medien) von Schlimmerem abzuhalten. Und ein Vertreter genau so eines Mediums fragt hier zu dem Thema bei uns an, das ist doch prima! Da sollten wir nicht gleich mit der Verbotskeule kommen. Die Regeln gibt es doch schon, es scheint nur eine übersichtliche, modellfliegerkompatible Aufbereitung der relevanten Punkte zu fehlen.

Aber wie sieht das eigentlich der DMFV? Leider hat man dort offenbar noch kein Bewusstsein für die Problematik der gemeinsamen Nutzung des Luftraums mit "manntragendem" Verkehr entwickelt: Was ist erlaubt? Modellflug-Gesetzeslage in Deutschland und Nicht ohne Grenzen Wie hoch darf ich fliegen?. Hier werden grundsätzlich nur die formalen Kriterien wie 1,5 km lateraler Abstand zu Flugplätzen, das Verbot des Fliegens in Kontrollzonen und die Untergrenzen des Luftraum E als Einschränkung des Luftraums für Modellflugbetrieb angesehen. Man hat sich sogar in diversen Prozessen das Recht erstritten, die Modelle auch über 150 m zu betreiben. Also dort wo auch wir unterwegs sind.

Schade, dass nicht wenigstens ein Hinweis auf den dort zu erwartenden anderen Verkehr erfolgt...

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