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Luftrecht und Flughöhen - Drohnen und Multicopter
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18. Februar 2014: Von Ursus Saxum-is an Heiko L.
Das Thema Lizenzen für ferngesteuerte Luftfahrzeuge ist nicht neu, und war das Fehlen der Lizenzen nicht einer der Hauptgründe für das Euro Hawk Grounding Desaster?
18. Februar 2014: Von Lutz D. an Ursus Saxum-is

Jein.

Richtig ist, dass es dort, wo Drohnen parallel zivil genutzten Luftraum nutzen möchten, auch Zulassungskriterien zu erfüllen haben.

Es ist schon richtig, dass wir als GA hier einem besonderen Problem gegenüberstehen werden, weil die Großluftfahrt in der Regel in Höhen operiert, die weniger zugänglich für Kleindrohnen sind (< 5kg) und andererseits sind die dort genutzen Flugzeuge auch deutlich weniger anfällig gegen eine Kollision z.B. mit so einem Multicopter (vermute ich)

Insgesamt müssen wir aber die Wahrscheinlichkeiten mit in unsere Überlegungen einbeziehen. Die Chance auf eine schicksalhafte Kollision mit einem Modellflieger der beschriebenen Größe (2m Spannweite) ist sehr sehr sehr gering. Das heißt nicht, dass es nicht passieren kann oder wird. Aber wir dürfen auch nicht auf die Idee verfallen, für alles eine Regel machen zu wollen, was nur möglich ist.

Ich habe im letzten Jahr den zuständigen Mitarbeiter der Europäischen Kommission getroffen (zusammen, na klar, mit der IAOPA, das Thema ist da schon auf dem Schirm). Dieser bearbeitet das Thema in Teilzeit! Zusammen mit anderen internationalen Akteuren, wie der ICAO arbeitet man an einem Plan zur Integration von Drohnen, der aber erst Mitte des nächsten Jahrzehnts konkrete Parallelität ZUGELASSENER ziviler Drohnen mit anderem ZIVILEN Luftverkehr vorsieht.

Man hat einerseits erkannt, dass das Thema komplex ist, andererseits ist es absolut unbeeindruckend, festzustellen, dass politische, regulierende Akteure glauben, sie hätten soviel Zeit und könnten die rasante technische Entwicklung mit so wenig Personal stemmen.

18. Februar 2014: Von Norbert S. an Lutz D.
für mich wäre es " absolut beeindruckend festzustellen ..." ;-)
18. Februar 2014: Von Heiko L. an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]
"In der Theorie alles richtig. Nur leider gibt es immer ein paar wenige, die meinen, sich nicht daran halten zu müssen oder sich überhaupt nicht schlau machen. Und um diese geht es wohl eher."

Und ausgerechnet diese Leute sollen sich durch eine formale Beschränkung beeindrucken lassen? Etwa so wie sich die "Mit-80-durch-die-30er-Zone-Raser", die "Mit-Laserpointer-in-Cockpits-Blender" oder die "Ohne-Lizenz-Learjet-Flieger" durch die dort überall schon vorhandenen, formalen Beschränkungen beeindrucken lassen? Bitte nicht übel nehmen, aber DAS finde ich nun eher praxisfern!

Es ist zumindest einen Versuch wert, diese (wenigen) Leute durch Aufklärungsarbeit und Ächtung gefährlicher Verhaltensweisen durch in der Szene akzeptierte Vorbilder und Medien (z.B. den jeweils angesagten Internetforen, sozialen Medien) von Schlimmerem abzuhalten. Und ein Vertreter genau so eines Mediums fragt hier zu dem Thema bei uns an, das ist doch prima! Da sollten wir nicht gleich mit der Verbotskeule kommen. Die Regeln gibt es doch schon, es scheint nur eine übersichtliche, modellfliegerkompatible Aufbereitung der relevanten Punkte zu fehlen.

Aber wie sieht das eigentlich der DMFV? Leider hat man dort offenbar noch kein Bewusstsein für die Problematik der gemeinsamen Nutzung des Luftraums mit "manntragendem" Verkehr entwickelt: Was ist erlaubt? Modellflug-Gesetzeslage in Deutschland und Nicht ohne Grenzen Wie hoch darf ich fliegen?. Hier werden grundsätzlich nur die formalen Kriterien wie 1,5 km lateraler Abstand zu Flugplätzen, das Verbot des Fliegens in Kontrollzonen und die Untergrenzen des Luftraum E als Einschränkung des Luftraums für Modellflugbetrieb angesehen. Man hat sich sogar in diversen Prozessen das Recht erstritten, die Modelle auch über 150 m zu betreiben. Also dort wo auch wir unterwegs sind.

Schade, dass nicht wenigstens ein Hinweis auf den dort zu erwartenden anderen Verkehr erfolgt...
18. Februar 2014: Von Tim Harris an Markus Heinemann
Wer mag kann sich mal durchlesen wie das in Österreich gehandhabt wird (werden soll).
Austrocontrol "Unbemannte LFZ"

Falls der Deep-Link nicht geht:
Austrocontrol
Luftfahrtbehörde -> Lizenzen & Bewilligungen -> Flugbewilligungen -> Unbemannte LFZ
20. Februar 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Tim Harris
Das ist nicht ganz zutreffend, denn diese Regularien beziehen sich lediglich auf Drohnen/Modellflugzeuge die eine Kamera für Aufnahmen (nicht FPV) montiert haben.
Das heißt auf amtsdeutsch: Der 15-jährige Modellflieger darf seinen 24kg schwere Modell-F14 mit 2 Jets ohne Bewilligung oder Zulassung auch FPV fliegen, aber wehe der 30-jährige möchte auf seinem 800 Gramm-Styroporsegler eine GoPro montieren und von seinem Haus ein Foto machen.
Und trotz falscher Interpretationen zielt die Novelle des öster. Luftfahrtgesetzes NICHT auf die Abgrenzung gewerblich/privat ab sondern auch private Luftaufnahmen sind Gegenstand der Bewilligungspflicht (die derzeit völlig praxisfremd geregelt ist, nebenbei gesagt).

@Lutz:
Ich möchte auch im Airbus keine DJI1000 mit 11kg MTOW mit einer Canon EOS5D untendran an die Scheibe geklatscht bekommen oder in das Triebwerk gesaugt haben; dann schon lieber den Styroflieger..
20. Februar 2014: Von Lutz D. an Flieger Max L.oitfelder
...ich schrieb ja:<5kg. Der Rest benötigt in Deutschland eine Aufstiegserlaubnis.
20. Februar 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Lutz D.
..nicht mal mit 4.99kg ;-)
20. Februar 2014: Von Markus Heinemann an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +3.00 [3]
Vielen Dank für die vielen Beiträge und die großartige Beteiligung..

Ich hoffe jedenfalls, daß wir das ganze in eine entsprechend richtige Richtung leiten können. Ein großes Problem ist sicherlich auch die Internationale Vermischung durch Internetmedien wie Youtube und Facebook..
Viele Hobby-Multicopter-Piloten hier in Deutschland sehen auf Youtube die bereits zitierten Videos auf Youtube mit wahnsinnigen FPV Flügen über mehrere Kilometer Distanzen.. es gibt sogar Videos von besagten Flügen direkt durch große Metropolen wie NewYork oder LA.
Unabhängig von der Frage, ob dies in den USA oder wo auch immer evtl legal sein möge wir oft davon ausgegangen, daß dies hier in Deutschland auch kein Problem sein dürfte..

Die Technik - speziell für Multicopter FPV Flüge - wird immer besser und günstiger.. gerade dieser Tage soll wieder ein neues Produkt erscheinen, welches Full-HD FPV Flüge in Entfernungen und über Distanzen von bis zu 5km realisierbar machen soll (siehe Artikel: Dji Lightbridge - FPV). Technisch war dies (global gesehen) bislang zwar kein Problem (siehe Militärdrohnen etc.), jedoch die starken und strikten gesetzlichen Beschränkungen und Bestimmungen der Funkfrequenzen und Sendeleistungen durch die Regulierungsbehörde machten das in Deutschland unmöglich. Laut Hersteller soll dies aber auch mit CE sowie FCC Früfsiegel realisierbar sein..

Der einzige richtige Weg ist es denke ich, sich über dieses Thema auszutauschen und beide Seiten zu sensibilitieren. Alle Multicopterpiloten auf Modellflugplätze zu verbannen (wie vorgeschlagen - oder auf speziell ausgewiesene Gebiete) wäre zwar das einfachste, würde aber nicht funktionieren. Ds "wilde Fliegen" würde Überhand nehmen - und da man sich außerhalb dieser Platze dann sowieso außerhalb des rechtlichen Rahmens bewegen würde, würde dann auch "Nebensächlichkeiten" wie Luftrecht und Flughöhe auch keine Rücksicht mehr genommen werden.. speziell von den jüngeren Kandidaten..

Wichtiger wäre sicherlich: Altersbeschränkung (um überhaupt ein Bewußtsein für mögliche Gefahren voraussetzen zu könne) und dann eine Regelung, die zum einen klar und einfach verständlich ist (keine 500 Ausnahmen und Karten und und und), trotzdem aber genügend Freiheiten läßt, sodaß das Hobby noch Spaß macht und keinen Anreiz bietet, diese Regelgrenzen wegen zu enger Grenzsetzung brechen zu wollen.

Interessant ist aber für mich die Kenntnis, das es wohl in der Tat einiges an Grauzohnen gibt - und keine wasserdichte klare Aussage: "Halte Regel 1 + 2 + 3 ein - dann bist Du sicher".

Bei der DFS läuft momentan noch unsere Anfrage, beispielhafte ICAO Kartenausschnitte verwenden zu dürfen, um das "Lesen" dieser Karten anschaulicher zu beschreiben (ohne das Urheberrecht an den Karten zu verletzen).
Wir werden das dann noch im besagten Artikel erhänzen: Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe

Welche 100% bewiesenen Fakten gibt es, die wir in den Artikel noch hinzufügen sollten bzw. gibt es Punkte, die definitiv falsch sind?

Wie gesagt macht es in meinen Augen keinen Sinn, das ganze auf "Du darfst nur 50 Meter weit und 50 Meter hoch fliegen" zu bringen - denn dann wird dem keiner mehr Beachtung schecken.. genausowenig, wenn wir Hobby-Modellpiloten mit Fachausdrücken "zuballern", die für euch natürlich klar sind - dort aber nicht verstanden und deshalb evtl nicht beachtet werden..

Besser ist der Ansatz, Verständnis und Interesse für die Problematik zu wecken und dadurch eine Eigensensibilität zu schaffen.. ohne Fronten zu schaffen..

Daher freue ich mich sehr, daß man mit euch hier so "normal" miteinander reden kann :o) Danke nochmals dafür!
20. Februar 2014: Von Ulrich Dr. Werner an Markus Heinemann

"Welche 100% bewiesenen Fakten gibt es, die wir in den Artikel noch hinzufügen sollten bzw. gibt es Punkte, die definitiv falsch sind?"

Guten Tag


Die 1,5 km Abstand, z.B. bei Flugplätzen, bitte nicht im Konjunktiv formulieren. Dieser Wert ist keine "Empfehlung" und keine "Faustregel", sondern Kraft der LuftVO Gesetz.

Viele Grüße

Ulrich Werner

21. Februar 2014: Von Lutz D. an Ulrich Dr. Werner
https://m.datanews.levif.be/ict/actualite/la-flandre-aura-sa-dronevalley-de-petits-avions-sans-pilote-au-pays-des-fruiticulteurs/article-4000535830875.htm?layout=ThemisMobileArticle

EBST wird zum Drone-Valley. Ganz interessant.
22. Februar 2014: Von Olaf Musch an Markus Heinemann
Und jetzt kommt noch Renault mit einem Auto inklusive vom Dach startender Drohne ins Spiel:
https://www.spiegel.de/auto/aktuell/renault-kwid-das-erste-auto-mit-dazugehoerigem-flugroboter-a-953037.html

Stellt Euch mal vor, das Ding würde gebaut und hier in D zugelassen...

Aber die Kommentare zu dem Artikel sind teilweise ganz amüsant.

Olaf
4. März 2014: Von E. Jung an Ulrich Dr. Werner
Dresden ist Kontrollzone,

da fliegt nicht einmal ein Wohnzimmerheli ungestraft ohne Freigabe:

https://www.n-tv.de/ticker/Drohnen-Lenker-drohen-500-Euro-Bussgeld-article12390941.html
12. März 2014: Von Michael Pollak an Markus Heinemann
"Sudden drop" - Wie gefährlich sind zivile Drohnen?

(Markus, das geht nicht gegen Dich - ich musste nur jemanden antworten...)

MP
10. April 2014: Von David S. an Michael Pollak

First conviction for illegal use of an unmanned aircraft:

https://www.caa.co.uk/application.aspx?catid=14&pagetype=65&appid=7&mode=detail&nid=2348

Das sollte sich jeder, der mit UAV umherfliegt, genau durchlesen.
Der Fall stammt zwar aus U.K., die Rechtslage dort ist jedoch vergleichbar mit der in D.
10. April 2014: Von Ursus Saxum-is an Markus Heinemann
Ich möchte ja nicht unbedingt den Spielverderber machen, aber so wie unsere Lufträume strukturiert sind, halte ich eine einfache Antwort für nicht möglich. Wer diese Geräte in den gemeinsam genutzten Luftraum bewegt, muss sich zwingend damit auseinandersetzen.
10. April 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an David S.
Auch in Österreich gab es schon die ersten Strafen (im Speziellen in Wien).

Seit 1.1.14 haben wir diesbezüglich eine sehr strenge Gesetzgebung, die aber nichts gegen Jene hilft die sich auch davor schon über den gesunden Hausverstand hinweggesetzt haben.
10. Mai 2014: Von Olaf Musch an Olaf Musch
Fast wär's jetzt passiert:

https://www.spiegel.de/panorama/passagierflugzeug-beinahe-mit-drohne-zusammengestossen-a-968636.html

Aber weil die Dinger so schwer zu finden und zu identifizieren sind, wird der Multicopterpilot wohl unerkannt bleiben...

Olaf
11. Mai 2014: Von Stefan Jaudas an Olaf Musch
<ironie>... hätten die AMis so eine tolle ZÜP wie wir in D-Land, von Flugleitern immer und überall ganz zu schweigen, dann wäre das nie passiert!!!</ironie>
12. Mai 2014: Von Marion Siedler an Olaf Musch
Aber weil die Dinger so schwer zu finden und zu identifizieren sind, wird der Multicopterpilot wohl unerkannt bleiben...
- und darin liegt die Gefahr, dass es zu weiteren Verstößen kommen könnte.
12. Mai 2014: Von Christof Edel an Marion Siedler

Das glaube ich nicht... das Problem ist die Gedankenlosigkeit weiter Bevölkerungsteile, die nicht eine Sekunde überlegen, welche katastrophalen Folgen ihr Tun haben könnte. Dasselbe gilt für die Laserzeiger, die immer wieder gerne auf Flugzeuge gerichtet warden; die meisten wollen keinen Schaden anrichten, sondern nur "Spaß" haben.

Füher waren diese Technologien schlichtweg der Allgemeinbevölkerung nicht zugänglich, und der klassiche "Modellflieger", insbesondere wenn er/sie in einen Verein eingebunden ist, war erheblich besser informiert und wohl auch normalerweise gewissenhaft genug.

Wie man - ohne starke Freiheitsbeschränkung - dafür sorgen kann, daß jeder Käufer eines solchen Dinges genug weiss, weiss ich leider auch nicht... aber ein bischen mehr Aufklärung beim Verkauf ware wohl ein Schritt in die richtige Richtung, insbesondere die Einsicht, daß ein Zusammenstoß Flugzeug-"Drohne" hunderdtausende Schaden anrichten kann, und unter Umständen tödlich endet... die tägliche Lebenserfahrung gibt das nämlich nicht her.

13. Mai 2014: Von Markus Doerr an Christof Edel
Der Kauf im Fachgeschäft kommt doch fast nicht vor.
Die meisten holen das im Internet oder Supermarkt, da haben die keine Ahnung.
1. Juni 2014: Von Jan R.oth an Markus Doerr
Heute ist ein Bericht in der Welt am Sonntag. Die dort getestete Drohne hat über das verbaute GPS bereits eine Sperre für den Aufstieg in der Nähe von Flugplätzen. Ob da jeder GA Platz berücksichtigt ist mag eine andere Frage sein. Ich finde es jedoch gut, es zeigt das einige Hersteller sich der Gefahren doch bewusst sind.

Schönen Sonntag!

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