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5. Februar 2024 17:15 Uhr Jan Brill

Magazin: ADS-B-Netzwerke


Flugdaten­aufzeichnung: Der Ehrliche ist der Dumme?

In der Februar-Ausgabe von Pilot und Flugzeug befassen wir uns ausführlich mit den technischen Grundlagen und Möglichkeiten der ADS-B-basierten Flug­daten­auf­zeichnung durch Amateur-Netzwerke wie z.B. Flightradar24. Im Ergebnis muss man zu der Erkenntnis gelangen, dass – obwohl diese kaum juristische Beweiskraft entwickeln – das bloße Vorhandensein der Daten für Piloten einen handfesten Konflikt erzeugt zwischen berechtigtem Interesse am Schutz der eigenen Daten und der Erhöhung der Flugsicherheit – und das ist ein Problem!


Crowd-Source Netzwerk Flightradar24
Im Fachartikel können wir anhand der technischen Gegebenheiten und vor allem des Aufbaus der Amateur-Empfängernetzwerke zeigen, dass die von ADSBExchange, Flightradar24 oder opensky öffentlich zur Verfügung gestellten Daten bei einer Auseinandersetzung kaum juristische Beweiskraft entfalten würden. Zu anfällig sind die Systeme für simple technische Fehler und zu umfangreich ist die automatisierte Nachbearbeitung der empfangenen Flugspuren. Ähnliches gilt für FLARM-basierte Netze wie glidertracker.de oder das Open Glider Network unter live.glidernet.org.

Organisationen und Personen, die diese frei verfügbaren Bewegungsdaten auswerten möchten, um Piloten anzuzeigen oder anderweitig Fehlverhalten zu identifizieren und zu ahnden, brauchen allerdings gar keine Gerichtsfestigkeit dieser Daten. Das Schreiben einer Anzeige z.B. aufgrund der Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe oder der Abweichung von einem Flugverfahren genügt. Den Beweis führt die Behörde dann mittels zuverlässiger ATC-Radarplots!

Der „Mehrwert“ dieser Datensammelnetzwerke liegt dann nicht in der Beweisführung, sondern nur noch darin, dass es hier automatisiert möglich wird, große Mengen von Daten nach Verfehlungen zu durchsuchen, die sonst nur durch Zufall oder sehr großes Pech zum Vorschein gekommen wären.

Das ist tatsächlich eine neue Qualität des Überwachungsdrucks in der Fliegerei. Auf der anderen Seite kann sich ein Pilot diesem Überwachungsdruck ganz einfach entziehen, indem er die ADS-B-Funktionalität oder das FLARM – oder beides – einfach abschaltet. Am besten dauerhaft, denn die allermeisten Regelverletzungen passieren ja unbeabsichtigt. Man nimmt sich ja nicht vor, jetzt mal falsch und kreuz und quer durch die Platzrunde zu rauschen oder richtig tief über ein Windrad zu fliegen bei niedrigen Untergrenzen.

Damit gibt der Pilot aber auch ein wesentliches Sicherheitsplus für sich und für andere auf. Denn ADS-B und FLARM sind wirklich hochwirksame Anti-Kollisionssysteme, die die Sicherheit für alle Teilnehmer am Luftverkehr maßgeblich erhöhen.

Was also tun?

Auf juristische Rückendeckung brauchen wir nicht zu hoffen, denn die Daten sind öffentlich zugänglich und lassen sich legal abrufen. Und trotz des ganzen Buheis um den Datenschutz, den wir veranstalten, ist unser Staat, ja selbst dann, wenn es darum geht, illegal beschaffte Daten zur Strafverfolgung zu nutzen, komplett schmerzfrei. Illegal entstandene Ton- und Filmaufnahmen im öffentlichen Raum gelten schon bei kleinsten Ordnungswidrigkeiten als Beweismittel, ganz besonders dann, wenn der Staat ein Verfolgungsinteresse hat.

Eine Regel wie „Aufgrund von ausschließlich zur Kollisionsvermeidung ausgebrachter Verkehrsdaten darf keine OWI verfolgt werden“ wäre natürlich schön, das können wir uns aber abschminken.

Selbst wohlmeinende Behörden haben rechtlich gar keine andere Möglichkeit – sie müssen eine Anzeige verfolgen, wenn Lärm-, Vogel- oder Umweltschützer eine sauber mit ADS-B dokumentierte Anzeige erstatten. Wir müssten schon grundlegend andere Rechtsgrundsätze schaffen, um mit diesem Heimvorteil des Denunziantentums bei uns aufzuräumen.

Ich möchte Sie trotzdem bitten: Schalten Sie Ihre aktiven Kollisionswarnsysteme nicht ab. Die Vorteile überwiegen nach meiner Ansicht die unbestreitbaren Nachteile bei Weitem! Eine OWI ist lästig und teuer und oftmals auch ungerecht. Eine Midair ist hingegen fast immer tödlich!



Bewertung: +16.00 [16]  
 
 




5. Februar 2024 17:46 Uhr: Von Horst Metzig an Jan Brill

Ich denke, mit einer geeigneten Navigationssoftware, beispielsweise Sky Map XP, kann auch eine Warnung bereits vor Einfliegen in Verbotszonen, oder Naturschutzgebiete, oder zu tief fliegen, akustisch gewarnt werden. Sky Map XP warnt auch bei Flarm Kollisionsannäherungen mit Ansage Gefahr von unten oder oben. Bei ADS_B Empfang auch eine richtungsanzeigende Kollisionswarnung. Ich denke, Sky Map XP würde auch bei allen anderen, hier beschriebenen Befürchtungen, vorzeitig warnen. Also, der Ehrliche ist sicher nicht der Dumme, wenn dieser sein Transponder, Flarm, oder ADS-B Senden eingeschaltet lässt. Die Navigationssoftware Sky Map XP warnt diesen Ehrlichen auch vor allen anderen, unwissend einfliegend in die beschriebene Strafanzeigegründe.

5. Februar 2024 18:14 Uhr: Von Stefan Jaudas an Jan Brill

Danke!!!

Aber das ist schon seit 2014 ein Thema. Bei dem aber leider zu viele Leute das eigene Entertainment über den Schutz der Daten anderer Leute stellen - selbst viele Flieger. Bei Licht betrachtet ist das reines Flugzeugspannern.

Da werden auch zu viele Nichtargumente zur Rationalisierung herangezogen. Eine kurze nicht mal ansatzweise erschöpfende Auswahl:

  • SAR ... "ich will beim Crash gefunden werden" ... dafür gibt es ELTs. Und PLBs (deren Registrierung durch die BNetzA deutlich mehr bringen würde). Und Flugpläne.
  • "Ich bin Fluglehrer und will in Echtzeit sehen können, was mein Schüler so treibt mit seinem Flugauftrag" ... also, wenn der Lehrer da seinem Schüler nicht mal soweit traut, ist dieser Schüler dann schon reif für Flugaufträge?
  • "Das macht der [Geheimdienst der Wahl] sowieso" ... vielleicht, vielleicht nicht. Aber die veröffentlichen das Ergebnis nicht.
  • U.v.a.m.

Auf einer anderen Plattform flogen da damals die Fetzen. Das Problem ist, dass diese Daten ungefragt abgegriffen, verarbeitet und unkontrolliert verbreitet werden. Eine echte und ausschließliche "opt-in"-Lösung durch den Flugzeughalter oder Piloten wäre ja OK. Und würde auch noch die vorgeblichen o.a. „Nebennutzen“ bedienen.

Man stelle sich vor, jemand würde das mit einer automatisierten Nummernschilderkennung für Fahrzeuge machen ... oder mit Mobiltelefonen ... selbst "anonymisiert" wie es diese Plattformen teilweise als Feigenblatt tun.

Dieser Drops ist leider gelutscht. Alle Versuche, dieses über die Datenschutzbeauftragten irgendwie anzusprechen, verliefen im Sande. Mich wundert nur, dass diese Daten nicht viel öfter entsprechend missbraucht werden von diversen Flugverhinderungsblockwarten. Gibt es da aktuelle Fälle?

Ach ja, ich hatte damals einige der OGN- Akteure angemailt. Einer hat doch tatsächlich automatisiert geantwortet:

auf Grund des NSA- Skandals und der alltäglichen Überwachung durch Geheimdienste, werde ich dieses Google- Konto nicht mehr nutzen.

Ich habe ein neues E-Mail Konto bei einem neuen vertraulichen Provider.

Bitte erfragen Sie die neue E-Mail Adresse telefonisch.

Das erinnert dann an Heinrich Heine, "Ich kenne die Weise, ich kenne den Text ..."

P.S.: Das hat nicht mal etwas mit Ehrlichkeit oder Dummheit zu tun. Weil man schlicht nicht die Wahl hat.

P.P.S.: Das mit der Legalität und der Öffentlichkeit ist ungeklärt. Das müsste jemand durchfechten. Die Daten der FLARMs sind letzten Endes gehackt. Die Daten der Transponder als auch der FLARMs dürften Funksprüchen gleichgesetzt werden können. Die darf ja auch nicht jeder aufzeichnen und weiterverbreiten.

5. Februar 2024 19:29 Uhr: Von Holgi _______ an Stefan Jaudas Bewertung: -1.00 [1]

Interessant.

Die gleichen Leute, die sich hier für Datenschutz und Anonymität einsetzen, regen sich auf, wenn andere Forenmitglieder, hier im Forum ohne Klarnamen schreiben. Was ausdrücklich vom Betreiber zugelassen ist.

5. Februar 2024 20:02 Uhr: Von Tobias Schnell an Holgi _______ Bewertung: +13.00 [13]

Interessant. Die gleichen Leute, die sich hier für Datenschutz und Anonymität einsetzen, regen sich auf, wenn andere Forenmitglieder, hier im Forum ohne Klarnamen schreiben.

Wenn ich irgendwo hinfliege, könnte es gute, legitime Gründe geben, warum ich das nicht veröffentlicht haben möchte.

Würde ich etwas hier schreiben wollen, und es gäbe gute, legitime Gründe, das nicht unter meinem Klarnamen zu tun, würde ich es einfach bleiben lassen.

5. Februar 2024 20:20 Uhr: Von Andreas Schlager an Holgi _______

Das hat jetzt genau was mit dem Thread zu tun??

5. Februar 2024 20:32 Uhr: Von Holgi _______ an Tobias Schnell Bewertung: -2.00 [5]

Mit Deiner Logik könntest Du auch den Flug sein lassen.

5. Februar 2024 20:33 Uhr: Von Holgi _______ an Andreas Schlager Bewertung: -3.00 [5]

Es zeigt die verlogene Doppelmoral die hier im Forum immer wieder an die Oberfläche gespült wird.

5. Februar 2024 22:17 Uhr: Von Lui ____ an Jan Brill Bewertung: +2.00 [2]

Aus einem früheren Beitrag kopiert. Die schwedischen Behörden ermitteln gegen FR24. FR24 hat inzwischen schriftlich Stellung genommen. Zu dieser Stellungnahme gab es die Möglichkeit zu antworten. Geführt wird das unter DI-2021-3397. FR24 ist der Meinung, dass Kennzeichen keine persönlichen Daten sind; einer Löschung wird auch nicht entsprochen - man veröffentlicht die Daten nur nicht mehr. Ich rechne in den nächsten Monaten mit einer Entscheidung.

Die europäische Union sieht das relativ klar: Kennzeichen und andere Daten die mittelbar auf Personen schließen lassen fallen unter GDPR. FR24 verstößt offenkundig gegen geltendes Recht und die schwedischen Behörden haben ein Verfahren eingeleitet.

Nachlesen kann man das hier: https://gdpr.eu/eu-gdpr-personal-data/?cn-reloaded=1

So schreibt man dort:

An easy example of information that could be used to indirectly identify someone is an individual’s licenseplate number. The police (a third party) can quickly match a name to a license plate number.


Die schwedische Datenschutzbehörde hat folgendes hierzu öffentlich geschrieben: https://se.linkedin.com/pulse/en-digitalsektor-ger-imy-m%C3%A5nga-klagom%C3%A5l-fr%C3%A5n-andra-eu-l%C3%A4nder-borre

Übersetzung:

1. Flightradar24,DI-2021-3397.

Es handelt sich um drei Beschwerden aus Schweden, Dänemark und Deutschland. Die aufsichtsrechtlichen Fragen betreffen die Frage, ob eine Flugzeugidentifikationsnummer ein personenbezogenes Datum ist, Fragen zur Rechtsgrundlage, aber auch, wie Flightradar die Rechte der betroffenen Person gemäß Art. 12-22 DSGVO erfüllt.

In Deutschland sollten zudem noch ein paar Behörden (bin jetzt zu faul das rauszusuchen, könnte Bundesnetzagentur sein) ein paar Fragen hinsichtlich Transponder und ADB-S Empfangsgeräten haben die Funksignale mitschneiden und ins Internet übertragen

6. Februar 2024 07:55 Uhr: Von Thomas R. an Holgi _______ Bewertung: +4.00 [4]

Mit Deiner Logik könntest Du auch den Flug sein lassen.

Möglicherweise gibt es ja wichtigere Gründe zu fliegen als hier im Forum zu posten.*

*Trifft nur auf Leute zu, die überhaupt noch fliegen.

6. Februar 2024 08:18 Uhr: Von Guido Frey an Holgi _______ Bewertung: +6.00 [6]

Die gleichen Leute, die sich hier für Datenschutz und Anonymität einsetzen, regen sich auf, wenn andere Forenmitglieder, hier im Forum ohne Klarnamen schreiben. Was ausdrücklich vom Betreiber zugelassen ist.

Letzteres erscheint mir angesichts dieses Passus in den Nutzungsbedingungen nicht ganz eindeutig zu sein:

"Die Benutzung des Pilot und Flugzeug Forums unterliegt den folgenden besonderen Nutzungsbedingungen:

[...]

Die Angabe Ihres richtigen und vollständigen Namens ist Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Forum."

6. Februar 2024 16:56 Uhr: Von Holgi _______ an Guido Frey Bewertung: -1.00 [1]

Nicht als ich das vor 20 Jahren zur Kenntnis genommen und bestätigt habe.
Wenn es sich seit dem geändert gilt es für mich nicht, wenn man es mir nicht explizit zur Kenntnis bringt.
Grandfather Rights

6. Februar 2024 17:27 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Holgi _______ Bewertung: +5.00 [5]

Langsam wäre ich echt dafür, dass Jan hier eine rigidere Linie fahren würde. Wenn jemand schon kotzt, dann sollte es zumindest möglich sein, den Kotzer auch klar zu benennen. Was sagst Du eigentlich dazu, Jan ??? Ich wäre über eine klare Äusserung von Dir als Admin hierzu jedenfalls recht dankbar.

Edit: ich kann mir übrigens durchaus vorstellen, dass bei Änderung von Nutzungsbedingungen die Konten von Usern solange gesperrt werden, bis sie den neuen Nutzungsbedingungen erneut zugestimmt haben...

6. Februar 2024 17:33 Uhr: Von Peter Schneider an Lui ____ Bewertung: +6.00 [6]

Einer der Beschwerdeführer bin ich unter Az. LDA-1085.3-3816/21-I und habe die Antworten von Flightradar24 auf eine Befragung der schwedischen Behörde vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht zur Kommentierung zugesandt erhalten. Ich kann nur sagen, was Flightradar24 da in seiner Stellungnahme zu der Befragung anführt, ist sehr befremdlich. Z.B. der Flugverkehr sei im Gegensatz zum Autoverkehr "ein öffentliches Geschehen" und Ähnliches. Der Behauptung "Die meisten Flugzeuge befinden sich im Besitz von Unternehmen" stehen in Deutschland die Zahlen von Statista mit ca. 6900 1-motorigen registrierten Privatflugzeugen sowie ca. 1000 Flugzeugen in deutschen Luftfahrtunternehmen gegenüber.

Mal sehen, wie der schwedische Staat demnächst entscheidet...

6. Februar 2024 19:27 Uhr: Von Markus S. an Peter Schneider Bewertung: +1.00 [1]

Bin ebenfalls einer der Beschwerdeführer, aber diese Auskunft habe ich nicht erhalten, nur nach ca. einem Jahr die Nachfrage ob ich die Beschwerde noch aufrecht halten möchte.

7. Februar 2024 10:52 Uhr: Von Jan Brill an Holgi _______ Bewertung: +28.00 [28]

Hallo Holgi

die Klarnamen-Pflicht besteht seit dem Start des Forums im Jahr 2003. Wir haben es bislang allerdings toleriert, dass Nutzer den Namen verfremden sofern die so erzielte Anonymität nicht als Vorteil gegenüber anderen Teilnehmern genutzt wird.

Ich habe mir gerade Ihre letzten 20 Beiträge angesehen und bin der Ansicht dass diese Bedingung nicht mehr gegeben ist.

Ich möchte Sie also bitten weniger zu Personen und mehr zur Sache zu schreiben.

herzlichen Dank,
Jan Brill

7. Februar 2024 12:33 Uhr: Von Horst Metzig an Jan Brill Bewertung: +0.00 [2]

Zu diesen Beitrag Datensammelleidenschaft möchte ich einen Fall hier veröffentlichen, wo Datensammlung erst eindeutig einen Flugunfallhergang erklären konnte. Schliesslich gibt es in der allgemeinen Luftfahrt keinen Cockpit Voice Recorder, Flugfunkgespräche werden auch nicht gespeichert. Bei diesen Flugunfall aber schon. https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2019/Bericht_19-1022-3X_Hornet_Rickenbach.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Ich filme alle meine Segelflüge für mich. Im Regelfall bleiben diese Videoaufzeichnungen aber bei mir auf der Festplatte. Bei diesen tödlich verlaufenden Flugschülerunfall entlasteten meine Flugfunkaufzeichnungen sogar den Fluglehrer vor strafrechtlicher Verfolgung, wie mir zufällig später am Biertisch berichtet wurde.

Inzwischen denke ich so, dass bei Flugschüler im Segelflugzeug ein am Boden befindlicher Bildschirm die Flugaktivität des Flugschülers, zumindest als Kontrolle durch Fluglehrer, aufzeigen sollen. So Position, Flughöhe. Nach diesen Unfall erst fragten alle Fluglehrer nach Position und Flughöhe der betroffenen Flugschüler in zeitliche abstände von 5 Minuten.

7. Februar 2024 13:26 Uhr: Von Michael Söchtig an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

https://www.bild.de/unterhaltung/leute/leute/student-verfolgt-taylor-swifts-privat-jet-er-nervte-schon-elon-musk-87066354.bild.html

Aus aktuellem Anlass.

Ich persönlich verstehe zwar die Argumente, aber mich stört es nicht wenn man den Flieger sieht, und glaube auch nicht dass sich PuF mit dieser Diskussion einen Gefallen tut.

7. Februar 2024 13:45 Uhr: Von Markus S. an Michael Söchtig Bewertung: +3.00 [3]

Ich persönlich verstehe zwar die Argumente, aber mich stört es nicht wenn man den Flieger sieht, und glaube auch nicht dass sich PuF mit dieser Diskussion einen Gefallen tut.

Michael, vielen Dank für Deine Sichtweise.

Kannst Du bitte begründen warum sich PuF mit dieser Diskussion keinen Gefallen tut?

7. Februar 2024 14:40 Uhr: Von Michael Söchtig an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Gern. Für mich ist das nur wieder das typische egoistische "ich will alles dürfen, aber keiner soll sehen was ich mache" was immer unterschwellig durchscheint. So kommt es bei mir an.

Aber - in der Sache habe ich ja Verständnis dafür - wenn man beispielsweise als Unternehmer zu geheimen Übernahmeverhandlungen zu einem Wettbewerber fliegt, dann ist es im Zweifel nicht wirklich hilfreich wenn die ganze Welt sieht dass man mit dem Flieger da ist. Es gibt dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Privatheit. Mir selbst ist es aber einfach nicht wichtig - im Gegenteil, ich guck mir gerne bei Flightaware hinterher an wo ich mit dem Flieger war. Wahrscheinlich bin ich einfach durch meine Zeit in Dänemark anders sozialisiert.

Mir ist es einfach nicht wichtig ob man mich sieht. Aber ja - ich gestehe jedem ja seine eigene Meinung dazu zu. Nur finde ich dass aus vielen derartigen PUF Artikeln immer ein - entschuldigt meine Ausdrucksweise - "mimimi ich darf dies nicht ich darf das nicht oder ich muss dies akzeptieren und das akzeptieren" mitschwingt. Ja - oftmals werden da berechtigte Punkte angesprochen - aber man tut dann oft auch so als wäre es ganz ganz schwer in Deutschland zu fliegen. Und das stellt die Realität m.E. oftmans einfach nicht angemessen dar.

Ich respektiere aber andere Meinungen.

Edit: Und warum ich meine dass sich PUF keinen Gefallen tut: Auf jeden wunderbar gut recherchierten Artikel folgt dann immer wieder so ein "Jammerlappen-Mimimi"-Artikel. Das gefällt mir einfach nicht.

7. Februar 2024 14:49 Uhr: Von E. Jung an Michael Söchtig Bewertung: +5.00 [5]

Ja Michael,

deswegen sollte es 4 Möglichkeiten geben:

1. Opt-In: jeder darf sehen wo ich bin

2. Opt-In. Ich öffne (wie bei Whatsapp) meinen Standort für eine Gruppe und bestimmte Zeit.

3. Opt-in. Nur für mich - mit login - das macht ja heute Golze schon so

4. Out-out: geht keinen etwas an.

Problem heute ist, dass man zwangsweise geortet wird. Und wie Du richtig schreibst, ist das jedem seine eigene Entscheidung, wie sichtbar er sein möchte.

Es gibt mittlerweile viele Grasplatzflieger, die klar am Stammtisch sagen, es geht keinen was an wo ich bin - schwups Transponder aus. Ich erschrecke jedes Jahr 2 - 3 Mal, wenn mir wieder ein solcher Depp auf 100 Meter und 140 Kts entgegenkommt. Beim Opt-in hätte man zumindest ein Argument, den Transponder eingeschaltet zu lassen. Technisch ist das alles kein Hexenwerk. Nur das Geschäftsmodell von FR24 und mitunter Bildzeitung leiden darunter.

FR24 und Co. machen m. E. darüber hinaus Profit mit unseren Daten....

Zu Bedenken gebe ich auch:

  • Müssen Mitarbeiter, Kollegen, Mitbewerber, Kunden nachvollziehen können, wo ich gerade bin oder war?
  • Müssen andere Menschen wissen, wo ich bin - Einbruch, Ferienhaus, "Gspusi", Finanzamt
  • Warum erstellen wir nicht ein öffentliches Portal für Live-Bewegungsprofile von Handies / Autos - natürlich ohne Namensbezug?
  • Warum veröffentlicht dieser Forumsbetreiber nicht die Georeferenz jeden Beitrags, obwohl er zu 60-80% auf 1 Kilometer genau sagen könnte, woher der Artikel stammt?
7. Februar 2024 15:12 Uhr: Von Lui ____ an Michael Söchtig Bewertung: +7.00 [7]

Die EU sieht das aber per Gesetz nun einmal anders als Du; ich weiß jetzt nicht welchen Mehrwert es bringen soll über deine persönliche Meinung zu eindeutiger Rechtslage zu philosophieren!?

GDPR Article 4 states, that:
‘Personal data’ means any information relating to an identified or identifiable natural person (‘data subject’); an identifiable natural person is one who can be identified, directly or indirectly, in particular by reference to an identifier such as a name, an identification number, location data, an online identifier or to one or more factors specific to the physical, physiological, genetic, mental, economic, cultural or social identity of that natural person.
Ist klar geregelt. Ohne Opt-In keine Verarbeitung und schon gar keine Verbreitung.
7. Februar 2024 16:34 Uhr: Von Horst Metzig an Michael Söchtig

Ich denke, das ist eine Frage, wie diese Flugdaten im Netz auf Flightradar veröffentlicht werden.

Icjh glaube nicht, dass Airforce Number One derart auf Flightradar veröffentlicht wird, dass jeder einsehen kann, wo sich der amerikanische Präsident gerade befindet.

Aus militärisch-taktischen Überlegungen sollte auch nicht eine Flugstaffel Kam,pfflugzeuge im Kriegsbegiet öffentlich einsehbar sein, das Fein sieht alles.

Icjh kann mich nur widerholen, wie veröffentlicht Flightradar welche Daten?

7. Februar 2024 16:55 Uhr: Von B. S. an Horst Metzig

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hatte FlightRadar24 bereits "Besuch" von einigen Offiziellen und blendet seitdem einige VIP Maschinen aus, andere wohl aus vorauseilendem Gehorsam. ADSBExchange scheint den Besuch noch nicht gehabt zu haben, oder sie sind ganz sture Piraten. AirForce One wird wahrscheinlich auch eher ohne Transponder fliegen, vermute ich mal.

Ich persönlich glaube, der Geist ist aus der Flasche und geht nicht mehr ohne Kraft zurück. Ich räume dabei der Gegenwehr eines Elon Musk oder der Macht der "Sozialen" Medien, wie aktuell Taylor Swift https://www.heise.de/news/Nach-Elon-Musk-Auch-Taylor-Swift-geht-gegen-Tracking-ihrer-Privatfluege-vor-9621015.html eher die Chance ein irgend etwas zu bewegen, als jeder Versuch mit gewissen zeitgenössischen Politikern je bringen wird.

7. Februar 2024 17:02 Uhr: Von Stefan Jaudas an Horst Metzig

Thema verfehlt. Setzen, sechs.


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