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5. Februar 2024 22:17 Uhr: Von Lui ____ an Jan Brill Bewertung: +2.00 [2]

Aus einem früheren Beitrag kopiert. Die schwedischen Behörden ermitteln gegen FR24. FR24 hat inzwischen schriftlich Stellung genommen. Zu dieser Stellungnahme gab es die Möglichkeit zu antworten. Geführt wird das unter DI-2021-3397. FR24 ist der Meinung, dass Kennzeichen keine persönlichen Daten sind; einer Löschung wird auch nicht entsprochen - man veröffentlicht die Daten nur nicht mehr. Ich rechne in den nächsten Monaten mit einer Entscheidung.

Die europäische Union sieht das relativ klar: Kennzeichen und andere Daten die mittelbar auf Personen schließen lassen fallen unter GDPR. FR24 verstößt offenkundig gegen geltendes Recht und die schwedischen Behörden haben ein Verfahren eingeleitet.

Nachlesen kann man das hier: https://gdpr.eu/eu-gdpr-personal-data/?cn-reloaded=1

So schreibt man dort:

An easy example of information that could be used to indirectly identify someone is an individual’s licenseplate number. The police (a third party) can quickly match a name to a license plate number.


Die schwedische Datenschutzbehörde hat folgendes hierzu öffentlich geschrieben: https://se.linkedin.com/pulse/en-digitalsektor-ger-imy-m%C3%A5nga-klagom%C3%A5l-fr%C3%A5n-andra-eu-l%C3%A4nder-borre

Übersetzung:

1. Flightradar24,DI-2021-3397.

Es handelt sich um drei Beschwerden aus Schweden, Dänemark und Deutschland. Die aufsichtsrechtlichen Fragen betreffen die Frage, ob eine Flugzeugidentifikationsnummer ein personenbezogenes Datum ist, Fragen zur Rechtsgrundlage, aber auch, wie Flightradar die Rechte der betroffenen Person gemäß Art. 12-22 DSGVO erfüllt.

In Deutschland sollten zudem noch ein paar Behörden (bin jetzt zu faul das rauszusuchen, könnte Bundesnetzagentur sein) ein paar Fragen hinsichtlich Transponder und ADB-S Empfangsgeräten haben die Funksignale mitschneiden und ins Internet übertragen

6. Februar 2024 17:33 Uhr: Von Peter Schneider an Lui ____ Bewertung: +6.00 [6]

Einer der Beschwerdeführer bin ich unter Az. LDA-1085.3-3816/21-I und habe die Antworten von Flightradar24 auf eine Befragung der schwedischen Behörde vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht zur Kommentierung zugesandt erhalten. Ich kann nur sagen, was Flightradar24 da in seiner Stellungnahme zu der Befragung anführt, ist sehr befremdlich. Z.B. der Flugverkehr sei im Gegensatz zum Autoverkehr "ein öffentliches Geschehen" und Ähnliches. Der Behauptung "Die meisten Flugzeuge befinden sich im Besitz von Unternehmen" stehen in Deutschland die Zahlen von Statista mit ca. 6900 1-motorigen registrierten Privatflugzeugen sowie ca. 1000 Flugzeugen in deutschen Luftfahrtunternehmen gegenüber.

Mal sehen, wie der schwedische Staat demnächst entscheidet...

6. Februar 2024 19:27 Uhr: Von Markus S. an Peter Schneider Bewertung: +1.00 [1]

Bin ebenfalls einer der Beschwerdeführer, aber diese Auskunft habe ich nicht erhalten, nur nach ca. einem Jahr die Nachfrage ob ich die Beschwerde noch aufrecht halten möchte.

9. Februar 2024 22:39 Uhr: Von Adrian Wagner an Lui ____

Ich würde mir bezüglich der schwedischen Behörden nicht zuviel Hoffnung machen. Ich hatte mich bereits im Jahr 2014 dort beschwert und mehr als ein Aktenzeichen habe ich nie von denen bekommen. Das war noch vor DSGVO aber bei ähnlichen nationalen Rechtsnormen. Hier meine damalige Beschwerde

Dear Ladies and Genlemen,

My complaint is directed against the Internet service www.flightradar24.com. This company recruits people in Germany to send them transponder signals from aircrafts. This data is transmitted to Flightradar24 who publish this information immediately on the internet. The information contains usually the callsign of the aircraft, speed, altitude and the traveled distance.

For a correct understanding of this case, the following should be noted. The transmission of the transponder signal is mandatory for flight safety. This obligation not only applies to commercial aircrafts. For example in §4 paragraph 3 FSAV (German Air Traffic Control Regulation) a transponder is mandatory for aircrafts under visual flight rules with the conditions specified therein.

Normally the signal is received by the German Air Traffic Control Authorities (DFS), where it will be analyzed.

Especially small planes are often controlled by only one person and therefore this processing by Flightradar24 violates german data privacy law. As an example, I have attached a specific flight on .....-2014 from one of our club aircrafts ". We didn't give any consent or permission to Flightradar24 to do this processing at any time.

In my opinion this processing, is comparable with a worldwide establishment of license plate scanners on roads and a transmission of this data to the Internet.

I would ask you to take action against this company and to stop the processing.

10. Februar 2024 07:39 Uhr: Von Lui ____ an Adrian Wagner

GDPR ist erst 2016 in Kraft getreten - davor gab es für dir Beschwerde wohl keine rechtliche Grundlage und Schweden hat an sich eh die Einstellung "alles öffentlich machen".

Aber jetzt gilt GDPR auch in Schweden und die Behörden dort gehen recht rigoros mit Beschwerden um - da werden selbst Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen zu sehr hohen Geldstrafen verurteilt: https://www.enforcementtracker.com/

27. April 2024 07:41 Uhr: Von Jochen Wilhe an Lui ____

Kann man nicht zumindest an Flightradar24 schreiben und dort untersagen, dass auf dieser Plattform Daten zu dem eigenen Flugzeug veröffentlicht werden? Früher ging das doch?

27. April 2024 08:20 Uhr: Von E. Jung an Jochen Wilhe

Ja, das geht, siehe Post 08.02 von B.S. 12:08.

Was nützte es Dir, die Vorderseite des Hauses zu verrammeln und die Garage mit Zugang zum Haus angelweit aufstehen zu lassen (ADSBExchagange)....

27. April 2024 08:34 Uhr: Von Lui ____ an Jochen Wilhe

Du musst dafür den Eintragungsschein mit deinem Namen einreichen. Und dann werden die Daten nur nicht mehr auf der Webseite angezeigt. Ob die Daten nicht auf dem Server bleiben / bzw gar nicht erst erhoben werden lässt FR24 offen...

27. April 2024 08:48 Uhr: Von Tobi K. an Lui ____

Erhoben und an FR24 gesendet werden sie. In der Receiver-Software gibt es keinen Filter mit einer heruntergeladenen Liste.

27. April 2024 10:04 Uhr: Von Jochen Wilhe an E. Jung

Perfekt ist das natürlich nicht. Aber würde man so nicht zumindest verhindern, dass Anti Flugzeug Anwohner oder Privatsheriifs mich über Flightradar tracken und daraus eine Anzeige basteln?

27. April 2024 10:24 Uhr: Von Matthias Reinacher an Jochen Wilhe Bewertung: +1.00 [1]

Sie tracken dich dann halt über ADSBExchange und basteln eine Anzeige daraus.

27. April 2024 11:33 Uhr: Von Markus S. an Matthias Reinacher Bewertung: +1.00 [1]

Die DSGVO ist der reinste EU Amtsschimmel. Wenn es darauf ankommt wird sie nicht umgesetzt. Mein Einwand in Schweden blieb bisher folgenlos. Das zweimalige Austragen bei der FAA ebenfalls.

27. April 2024 13:02 Uhr: Von Lui ____ an Markus S.

Dass es sich nun 3 Jahre in Schweden hinzieht lässt wirklich den Eindruck entstehen, dass hier gemunkelt wird...

Ich habe zumindest die Möglichkeit bekommen zu den Antworten von FR24 bis 1. Februar als Geschädigter Stellung zu beziehen. Ich kann mir vorstellen, dass es hier innerhalb der nächsten 12 Monate zu einer Antwort kommt.

Ich kann allen Geschädigten nur raten sich unter Bezugnahme auf die Fallnummer DI-2021-3397 an imy@imy.se zu wenden. Der betreuende Jurist ist Martin Wetzler.

27. April 2024 13:07 Uhr: Von Lui ____ an Tobi K. Bewertung: +1.00 [1]

Meinem Verständnis nach ist das in Deutschland illegal - d.h., Geräte zu betreiben die Transponder und ADS-B Signale mitschneiden um sie dann an Server zu kommerziellen Zwecken ins Ausland zu verschieben. Die Bundesnetzagentur hatte einmal versucht gegen einen Hardwarehersteller vorzugehen, der derartige Module angeboten hat - sind aber glaube ich daran gescheitert, dass nicht klar war wofür die Daten verwendet werden (zB lokal bleiben). Ich kann mich täuschen aber ich denke das Fernmeldegeheimnis ist hier der Schlüssel.

Bei den Geräten von FR24 ist das klar anders... Ich bezweifle dass die Funkempfänger mit Anschluss an den FR24 Server legal in Deutschland betrieben werden. Nachdem mit IMY in Schweden und GDPR schon Zeit und Nerven kosten ist das aber jetzt kein Thema mit dem ich mich noch intensiver beschäftigen möchte...


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