Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

27. April 2024 07:41 Uhr: Von Jochen Wilhe an Lui ____

Kann man nicht zumindest an Flightradar24 schreiben und dort untersagen, dass auf dieser Plattform Daten zu dem eigenen Flugzeug veröffentlicht werden? Früher ging das doch?

27. April 2024 08:20 Uhr: Von E. Jung an Jochen Wilhe

Ja, das geht, siehe Post 08.02 von B.S. 12:08.

Was nützte es Dir, die Vorderseite des Hauses zu verrammeln und die Garage mit Zugang zum Haus angelweit aufstehen zu lassen (ADSBExchagange)....

27. April 2024 08:34 Uhr: Von Lui ____ an Jochen Wilhe

Du musst dafür den Eintragungsschein mit deinem Namen einreichen. Und dann werden die Daten nur nicht mehr auf der Webseite angezeigt. Ob die Daten nicht auf dem Server bleiben / bzw gar nicht erst erhoben werden lässt FR24 offen...

27. April 2024 08:48 Uhr: Von Tobi K. an Lui ____

Erhoben und an FR24 gesendet werden sie. In der Receiver-Software gibt es keinen Filter mit einer heruntergeladenen Liste.

27. April 2024 10:04 Uhr: Von Jochen Wilhe an E. Jung

Perfekt ist das natürlich nicht. Aber würde man so nicht zumindest verhindern, dass Anti Flugzeug Anwohner oder Privatsheriifs mich über Flightradar tracken und daraus eine Anzeige basteln?

27. April 2024 10:24 Uhr: Von Matthias Reinacher an Jochen Wilhe Bewertung: +1.00 [1]

Sie tracken dich dann halt über ADSBExchange und basteln eine Anzeige daraus.

27. April 2024 11:33 Uhr: Von Markus S. an Matthias Reinacher Bewertung: +1.00 [1]

Die DSGVO ist der reinste EU Amtsschimmel. Wenn es darauf ankommt wird sie nicht umgesetzt. Mein Einwand in Schweden blieb bisher folgenlos. Das zweimalige Austragen bei der FAA ebenfalls.

27. April 2024 13:02 Uhr: Von Lui ____ an Markus S.

Dass es sich nun 3 Jahre in Schweden hinzieht lässt wirklich den Eindruck entstehen, dass hier gemunkelt wird...

Ich habe zumindest die Möglichkeit bekommen zu den Antworten von FR24 bis 1. Februar als Geschädigter Stellung zu beziehen. Ich kann mir vorstellen, dass es hier innerhalb der nächsten 12 Monate zu einer Antwort kommt.

Ich kann allen Geschädigten nur raten sich unter Bezugnahme auf die Fallnummer DI-2021-3397 an imy@imy.se zu wenden. Der betreuende Jurist ist Martin Wetzler.

27. April 2024 13:07 Uhr: Von Lui ____ an Tobi K. Bewertung: +1.00 [1]

Meinem Verständnis nach ist das in Deutschland illegal - d.h., Geräte zu betreiben die Transponder und ADS-B Signale mitschneiden um sie dann an Server zu kommerziellen Zwecken ins Ausland zu verschieben. Die Bundesnetzagentur hatte einmal versucht gegen einen Hardwarehersteller vorzugehen, der derartige Module angeboten hat - sind aber glaube ich daran gescheitert, dass nicht klar war wofür die Daten verwendet werden (zB lokal bleiben). Ich kann mich täuschen aber ich denke das Fernmeldegeheimnis ist hier der Schlüssel.

Bei den Geräten von FR24 ist das klar anders... Ich bezweifle dass die Funkempfänger mit Anschluss an den FR24 Server legal in Deutschland betrieben werden. Nachdem mit IMY in Schweden und GDPR schon Zeit und Nerven kosten ist das aber jetzt kein Thema mit dem ich mich noch intensiver beschäftigen möchte...


9 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang