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7. Februar 2024 17:03 Uhr: Von Stefan Jaudas an Michael Söchtig Bewertung: +3.00 [3]

Was Sie mit Ihren eigenen Daten machen, das ist Ihr Bier.

Ansonsten geht es niemanden was an, auch Sie nicht, was all die anderen Leute machen. Genau das ist informationelle Selbstbestimmung.

7. Februar 2024 17:05 Uhr: Von Stefan Jaudas an E. Jung Bewertung: +3.00 [3]

Fast richtig:

1. Opt-In: jeder darf sehen wo ich bin

2. Opt-In. Ich öffne (wie bei Whatsapp) meinen Standort für eine Gruppe und bestimmte Zeit.

3. Opt-in. Nur für mich - mit login - das macht ja heute Golze schon so

4. Out-out: Kein opt-in: geht keinen etwas an. Je nachdem, ob 1. oder 2. gewählt.

Ich muss einem Rechtsbruch und einer Verletzung meiner informationellen Selbstbestimmung nicht aktiv widersprechen. Die fraglichen Anbieter müssen aktiv meine ausdrückliche Erlaubnis einholen, wenn sie etwas mit meinen Daten machen wollen.

Aber leider hat da auch ein führender Anbieter den Sch**nz einggezogen und im Nachhinein die AGB der gehackten Realität angepasst.

7. Februar 2024 17:48 Uhr: Von Horst Metzig an Stefan Jaudas Bewertung: +2.00 [2]

Ich bin noch nie aufgestanden. Ich sitze nur.

7. Februar 2024 17:59 Uhr: Von Michael Söchtig an Stefan Jaudas

"Icjh glaube nicht, dass Airforce Number One derart auf Flightradar veröffentlicht wird, dass jeder einsehen kann, wo sich der amerikanische Präsident gerade befindet."

Auf ADSB Global habe ich die AF1 letztes Jahr sehr wohl gesehen, sogar als sie in Hamm über mein Haus geflogen ist (habe davon sogar ein Foto der AF1 in FL330 gemacht. Auf Flightradar taucht sie nicht aus.

Die Deutschen A400M sind größtenteils auf ADSB Global sichtbar, dagegen auf FR 24 nicht. Kurioserweise gibt es aber wenige Flieger, die auf ADSB nicht sichtbar sind, auf FR24 dagegen sehr wohl. Das hängt auch davon ab woher sie die Daten haben.

Kampfflugzeuge sieht man teilweise komplett, teilweise gar nicht, das hängt auch vom Einsatz ab. Transponder aus hilft.



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AF1.jpg

7. Februar 2024 23:23 Uhr: Von Michi V. an Michael Söchtig

-Antwort allgemein-

Wenn man bei der FAA seine Registrierung für die Datenweitergabe sperrt sieht man so schnell nicht mehr wer wo lang fliegt. Es wird nur noch der Typ angezeigt. Also wo ist das ganz große Problem?

7. Februar 2024 23:49 Uhr: Von Chris _____ an Michi V. Bewertung: +3.00 [3]

Was hat die FAA mit deutschen Kleinflugzeugen zu tun?

8. Februar 2024 07:39 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Jan Brill
Beitrag vom Autor gelöscht
8. Februar 2024 08:47 Uhr: Von B. S. an Chris _____

Ich verstehe die Frage nicht ganz. Der Mechanismus ist doch einfach: FAA = zentrale Sperrdatenbank als Multiplikator für alle Häckelgardinenspanner die sich daran halten = Kennung eingeben = erscheint nur noch anonym auf den einschlägigen Portalen. Der Datenbank auf HexCode Basis ist Nationalität egal, jedenfalls war es das, als ich damals meine Maschine habe eintragen lassen.

8. Februar 2024 09:15 Uhr: Von E. Jung an B. S.

Bist Du N- oder D-reg. Meine D-reg mehrfach ohne Wirkung eingegeben

8. Februar 2024 09:29 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Marco Scheuerlein

fällt mir ein spruch ein....

jetzt gehts rund - sagte ein horst m. als er mit dem segelflugzeug im landeanflug in ein windrad flog

oder

letz fetz sagte marco s. und flog hinter her...

8. Februar 2024 09:59 Uhr: Von Michi V. an Chris _____

Die sind anscheinend Lieferant der Daten. Ich habe den Tip vor Jahren bekommen und ich meinte auch hier schon mal veröffentlicht. Kann man auch googlen und landet bei der FAA.

Meine D-reg. Maschine dort "sperren" lassen und nach ein paar Wochen war die dauerhaft bei Flightradar und Co verschwunden. Während dem Flug nur noch der TYP zu sehen, nach Landung bei der Flugplatzinfo ebenfalls keine Info über die Maschine, bedeutet es weis keiner wo der Flieger ist.

8. Februar 2024 10:01 Uhr: Von Michi V. an E. Jung Bewertung: +1.00 [1]

Beides, bei meiner D-Reg. problemlos. Es dauert aber paar Wochen da nur Quartalsweise oder so der Datensatz da durchläuft...

8. Februar 2024 10:04 Uhr: Von Markus S. an B. S.

Kannst Du bitte mal den Link Posten, wo man das eintragen kann?

8. Februar 2024 10:15 Uhr: Von Andy W ✈️ an Jan Brill

Noch eine Ergänzung zu dem Thema: offenbar hat die Bundesnetzagentur mal versucht den Vertrieb der entsprechenden Empfänger zu unterbinden und ist gegen Händler vorgegangen. Das ganze wurde dann aber von einem Gericht gekippt, da es sich nicht um "Abhörgeräte" handelt. Dort argumentierte man, dass ADS-B eine Aussendung "an alle" ist (Broadcast) -> darf somit (wie z.B. VOLMET/ATIS auch) "von allen" abgehört werden.

Siehe PDF im Anhang mit einem Artikel des beteiligten Rechtsanwalts - Quelle: https://lawfactory.de/pdf/Funkamateur_2010_03.pdf bzw. inzwischen leider nur noch https://web.archive.org/web/20220724103657/https://lawfactory.de/pdf/Funkamateur_2010_03.pdf

Und das Urteil an sich: https://openjur.de/u/130555.html

8. Februar 2024 10:20 Uhr: Von Malte Höltken an Michi V.

Und das hilft bei ADSBExchange?

8. Februar 2024 10:22 Uhr: Von Willi Fundermann an Horst Metzig

"...das Fein sieht alles."

Stimmt!

8. Februar 2024 10:48 Uhr: Von Horst Metzig an Andy W ✈️

Hier hinterfrage ich aber auch den Schutzzweck der Norm. Das bedeutet, ADS-B Senden sollen alle auch empfangen können, der Schutzzweck dieser Norm ist eine frühzeigige Erkennung einer möglichen Flugzeugkollision. Problem dabei, der Radarlotse muss auch die Flugzeugkennung auf dem Bildschirm haben, um zu wissen, wer da unterwegs ist, Stichwort Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.

Rechtlich ist daher auch zu hinterfragen, wer darf welche Informationen bekommen? Muss jeder wissen, welches Flugzeugkennzeichen unterwegs ist? Im Gegensatz zur Schweiz kann aber keiner Auskunft aus dem Luftfahrzeugregister über den Halter eines Flugzeug bekommen.

Wenn Paparazzies so gut sind, und die Flugzeugkennung einer bestimmten Persönlichkeit in Erfajhrung bringen, und dieses Wissen dann über Flightradar24 beispielsweise allen Zugänglich machen, so ist das nicht im Interesse dieses Schutzzweck der Norm. solange es keine Gesetze dagegen gibt, die Privatbereiche von gewissen Persönlichkeiten hierbei zu schützen, so müssen sich diese Persönlichkeiten etwas einfallen lassen.

8. Februar 2024 12:08 Uhr: Von B. S. an Markus S. Bewertung: +3.00 [3]

Aus meine Ablage von damals, das Stichwort dazu lautet: Limiting Aircraft Data Displayed (LADD)

The Limiting Aircraft Data Displayed (LADD) Program implements the requirements set forth in 2018 HR 254 FAA Reauthorization Bill: Section 566, Right to Privacy When Using Air Traffic Control System.

"The Administrator shall, upon request of a private aircraft owner or operator, block the registration number of the aircraft from any public dissemination or display, except in data made available to a Government agency, for the noncommercial flights of the owner or operator."

In order to satisfy Section 566, the Administrator implemented the Limiting Aircraft Data Displayed (LADD) program.

https://www.faa.gov/pilots/ladd/request oder per Email direkt an ladd@faa.gov (Die Anfrage hatte ich damals per Email request übermittelt und hat ca. 2 Monate gedauert bis das sichtbar durch die Systeme war).

8. Februar 2024 12:10 Uhr: Von B. S. an Malte Höltken

Nein, das sind die einzigen Piraten, die sich nicht daran halten - noch.

8. Februar 2024 12:23 Uhr: Von B. S. an E. Jung Bewertung: +1.00 [1]

Sowohl als auch. Denen ist die Nationalität der Kennung völlig egal, weil das Recht auf Privatsphäre für jedes Flugzeug gilt, dass potentiell den Luftraum der USA nutzen könnte.

8. Februar 2024 13:41 Uhr: Von Andy W ✈️ an B. S.

Mit einem LADD Eintrag machst du dich bei adsbexchange eigentlich nur interessanter :-) Ähnlich wie die verpixelten Häuser bei Streetview für Einbrecher...

Schau mal bei deren Website rechts unter "Filter" -> da kannst du gezielt LADD only ein(!)blenden. Screenshot beigefügt :-)

Das Einzige, was du wahrscheinlich machen kannst: es ist komplett "Open Source": Modifizier die Software und schicke Fakepositionen für deinen Flieger. Hätte sogar den Reiz, dass es keinen Eingriff in den Funk ist - und wenn der Betreiber ein Problem hat: wird er wohl aus der Deckung kommen müssen.

8. Februar 2024 14:37 Uhr: Von Michael Söchtig an Andy W ✈️

Schöne Diskussion. Wünschenswert wäre, wenn folgende Daten (und nur noch die) angezeigt werden:

1. Flugzeugtyp

2. Höhe, Geschwindigkeit usw.

Das würde tatsächlich ausreichen und den Zweck erfüllen. Ihr habt mich ja überzeugt ;).

8. Februar 2024 14:52 Uhr: Von Markus S. an B. S.

Vielen Dank für den Link. Kann mich erinnern, dass ich das FAA Blocking schon einmal vor ca. 2 Jahren gemacht habe. Bei den Piraten adsbexchange bringt das nichts.

9. Februar 2024 22:39 Uhr: Von Adrian Wagner an Lui ____

Ich würde mir bezüglich der schwedischen Behörden nicht zuviel Hoffnung machen. Ich hatte mich bereits im Jahr 2014 dort beschwert und mehr als ein Aktenzeichen habe ich nie von denen bekommen. Das war noch vor DSGVO aber bei ähnlichen nationalen Rechtsnormen. Hier meine damalige Beschwerde

Dear Ladies and Genlemen,

My complaint is directed against the Internet service www.flightradar24.com. This company recruits people in Germany to send them transponder signals from aircrafts. This data is transmitted to Flightradar24 who publish this information immediately on the internet. The information contains usually the callsign of the aircraft, speed, altitude and the traveled distance.

For a correct understanding of this case, the following should be noted. The transmission of the transponder signal is mandatory for flight safety. This obligation not only applies to commercial aircrafts. For example in §4 paragraph 3 FSAV (German Air Traffic Control Regulation) a transponder is mandatory for aircrafts under visual flight rules with the conditions specified therein.

Normally the signal is received by the German Air Traffic Control Authorities (DFS), where it will be analyzed.

Especially small planes are often controlled by only one person and therefore this processing by Flightradar24 violates german data privacy law. As an example, I have attached a specific flight on .....-2014 from one of our club aircrafts ". We didn't give any consent or permission to Flightradar24 to do this processing at any time.

In my opinion this processing, is comparable with a worldwide establishment of license plate scanners on roads and a transmission of this data to the Internet.

I would ask you to take action against this company and to stop the processing.

10. Februar 2024 07:39 Uhr: Von Lui ____ an Adrian Wagner

GDPR ist erst 2016 in Kraft getreten - davor gab es für dir Beschwerde wohl keine rechtliche Grundlage und Schweden hat an sich eh die Einstellung "alles öffentlich machen".

Aber jetzt gilt GDPR auch in Schweden und die Behörden dort gehen recht rigoros mit Beschwerden um - da werden selbst Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen zu sehr hohen Geldstrafen verurteilt: https://www.enforcementtracker.com/


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