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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. Februar 2014: Von  an Markus Heinemann Bewertung: +1.00 [1]
Ich habe früher Modellflug betrieben, sowohl Segelflug als auch Motorflug. Kritisch, damals wie heute, sehe ich eine generelle Aussage wie "in x Umkreis um". Eine solche Vereinfachung führt bei unseren komplexen Luftraumstrukturen immer zu falschen Einschätzungen! Ich würde solche generalisierten Aussagen aus einer Website heraushalten, denn in dem Moment, wo ein Unfall passiert und der Lenker glaubhaft machen kann, dass die Information einen Anteil am Unfall hatte, ist der Teufel für den Webseitenbetreiber los.

Für uns Kleinflieger würde ich mich sogar aus dem Fenster lehnen und die 300m Flughöhe als gefährlich einstufen. Wir fliegen legal bis auf 600ft herunter und dort IST Verkehr, also 180m Höhe plus ein bisschen Sicherheit - also vielleicht maximal 100-150m Höhe mit so einem Teil könnte vielleicht noch OK sein. Wobei man die noch deutlich tiefer fliegenden Hubschrauber von Polizei und Rettung nicht unterschätzen darf.

Ich halte einen allgemeinen Exkurs über Lufträumen am absoluten Anfang für absolut notwendig. Das darf nicht erst auf der zweiten Hälfte der Seite erscheinen! In C und D flitzen jetzt schon zu viele von den Dingern illegal herum. Es muss einem bewusst sein, dass man u.U. auch 30km von einem Airport noch in Charlie GND-2500 ist. Vor einiger Zeit ist mir zB bei M Wetter nahe Bargteheide (Nordostecke EDDH C) auch in großer Höhe so ein Quirl ziemlich nahe gekommen.

Ich habe in den vergangenen Monaten ZU OFT beim Abflug in Hamburg, Hannover, Bremen, Braunschweig und ein paar anderen Flughäfen die Ansage des Towers "da ist ein unidentifiziertes Primärziel in ihrer Take/Off Verlängerung, keep a sharp look-out" gehört ... letztens in Bremen haben wir fast so ein Sch###ding vor die Cockpitscheibe geklatscht bekommen.

Einem jeden sein Hobby und ich bin sicher der letzte, der Spaß verbieten will, aber die explodierende Verbreitung dieser Luftspaßgeräte halte ich für kritisch. Hoffen wir das sich rechtzeitig genügend Beschäftigung mit der Materie bei den Spaßpiloten heraus bildet, bevor noch ein Unglück geschieht.
13. Februar 2014: Von Claudius Wagner an 
Au weia... Kennt jemand dieses Video? Böse böse...

https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=RmIMVl2qkI4

Highlight(8:41) ist Luftraum F für "Ballonfestivals"
13. Februar 2014: Von Wolff E. an Claudius Wagner
Wie kommt er auf 1,5 km im Umkreis eines Flughafens mit Kontrollzone D? In FFM sind alleine die bahnen 4 bzw 2.5 km lang. und seit wann steigt ein A320 digital von 0 auf 30000 ft? Und die Ausweichregel kann ein Modell in Luftraum G auch nicht einhalten bzw. kennt der Modellpilot diese Regeln gar nicht. Alles in allem ein mehr als nur fragwürdiger Beitrag. Nun müssen wir nicht nur nach Seglerflugzeugen in weiss schauen sondern auch auf Modellflugzeuge in 2000 ft. Na dann gute Nacht.
13. Februar 2014: Von Norbert S. an Wolff E.
wenn du dir eine bordkanone montierst, muss die noch nicht einmal durch den propellerkreis schiessen :-)
aber bitte EASA major mod beachten!
13. Februar 2014: Von Lutz D. an Wolff E.

Also, ich denke, wir müssen hier klar unterscheiden, zwischen dem, was gesetzlich zulässig ist und zwischen dem, was sein sollte.

Einschlägig ist die LuftVO.

Aus der LuftVO geht für Flugmodelle hervor:

- Erlaubnispflicht >5kg

- Erlaubnispflicht für den kontrollierten Luftraum

Verbot vom Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt

Verbot für >25kg.

Begrenzungen auf Grund des Abstands zu Flugplätzen etc.

Nicht genannt werden Flugmodelle in §13 der Vordnung: Ausweichregeln.

Sehr wichtig ist der Hinweis in der LuftVO auf die Sichtweite des Steuerers. Wenn das Flugobjekt nicht mehr eindeutig zu erkennen ist, hat es die Sichtweite des Steuerers oder Aufsteigenlassers verlassen. Das dürfte in der Regel deutlich unter 500m Entfernung der Fall sein, denn zur Eindeutigkeit gehört auch Fluglage und -richtung.

Diese Regeln waren bisher ok, weil die Zahl der aufsteigenden Flugmodelle begrenzt war und die Chance sehr gering war, dass einem in 2000ft in G ein Flugmodell unter 5kg auf Kollisionskurs begegnete.

Sie durften und dürfen dort sein!

Ob das noch wünschenswert ist - da bin ich eher unsicher. Die Zunahme entsprechender Flugmodelle macht den Luftraum kleiner. Wünschenswert wäre sicher aus Pilotensicht das, was Thore beschreibt: max Aufstiegshöhe 500ft AGL.

Als (oft geschundene) Piloten sollten wir das aber möglichst offen diskutieren, wir wissen ganz genau, wie es ist, wenn man uns unser "Hobby" durch neue Regeln vermiesen will.

Persönlich glaube ich, dass man vielleicht mit einer Beschränkung auf 1000ft alle glücklich machen könnte. Das ist eine Höhe, in der wir uns eher selten rumtreiben, auf Überlandflügen nur bei schlechtem Wetter, letzteres dürfte die Zahl der Objekte sowohl bei den Modellen als auch bei uns in diesen Lufträumen stark reduzieren und Begegnungen sehr unwahrscheinlich machen. Ich plädiere hier für eine "ruhige Hand".

13. Februar 2014: Von  an Wolff E.
Die 1,5km Entfernung kommen auch aus der Lärmschutzverordnung - kein Modellflugbetrieb näher als 1,5km zu Gebäuden.

Die Diskussion über zulässige Flughöhen von Modellflugzeugen wurde schon ziemlich oft geführt und führt wegen fehlender Ausführungen in den entsprechenden Gesetzen immer wieder in eine Sackgasse. Prinzipiell wäre die Nutzung vom Luftraum G bis 2.500ft durch Modellflugzeuge zulässig - mit den bekannten Einschränkungen, ABER die Einschränkung Sichtflug gilt auch für Modellluftfahrzeuge und da dürfte es mit der Fähigkeit etwas zu sehen eher knapp werden. Im Streitfall stellen Richter auf die Beurteilung der permanenten sicheren optischen Erkennung von Position, Lage, Richtung, Geschwindigkeit und umgebendem Verkehr ab. Dabei geht es dann um die Sicht des Lenkenden auf das Luftgerät - wenn Telemetrie ins Spiel kommt, wird es schnell unangenehm, denn da kommt ziemlich regelmässig recht schnell der Staatsanwalt mit Ermittlungen wegen § 201a StGB, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Kritisch ist auch die Aussage umgebender Verkehr, denn oftmals haben wir zB früher an der Waldkante gestanden um ein bisschen Schatten zu haben - das würde heute Mecker geben, weil ein über dem Wald ankommender Heli nicht mehr ausreichend gesehen würde.

Bei einem Modell wird es mit der sicheren Lageerkennung ab etwa 150 Meter langsam schwierig, was ja mit unseren 500ft Sicherheitshöhe so ungefähr passen könnte, wenn sich dran gehalten würde.
13. Februar 2014: Von Thore L. an Lutz D.
Irgendwie aber ne Phantomdebatte, oder? Solange der Modellpilot sein Modell sehen kann, und den Luftraum darum beobachtet, ist ja auch alles gut. Kommen wir da nun angebraust, sieht er uns und weicht aus - alles gut.

Wenn er allerdings so weit weg ist, dass er sich oder den Luftraum nicht mehr ausreichend beobachten kann, hat er da nichts verloren. Und wer behauptet, er könne eine 5 Kilo Drohne aus 150 Meter prima beobachten, war entweder im vorigen Leben Adler oder lügt sich seine Wahrnehmung zurecht.

Anyway: Ihr, die ihr da draussen meint, ich flieg die Dinger wie ich will und da wird schon nichts passieren: wir haben alle schon Pferde kotzen sehen. Das dürften so ca. 5 Kilo bei 110 Knoten gegen die Windschutzscheibe gewesen sein. Die hatten Glück.
13. Februar 2014: Von Claudius Wagner an Thore L.
Wäre mal spannend zu klären, ob ein Drohnenpilot von unten sehen kann, welche Flughöhe er im Verhältnis zum anfliegenden Flugzeug hat. Die Tiefenwahrnehmung ist bei 150m wohl nicht mehr gegeben.
13. Februar 2014: Von Wolff E. an Claudius Wagner
Daran habe ich auch schon gedacht. Ich vermute mal zu 99 % verschätzt man sich total. Aber wie schon ein Vorredner geschrieben hat, werden sich leider einige nicht dran halten und meinen, mit der Onboard-Kamera schon alles sehen zu können. Die meisten werden sich zwar dran halten, aber für diese Minderheit, die meint Gesetzte sind für andere da, werden wohl über kurz oder lang Regelungen kommen.Alles in Maßen gemacht ist Ok, aber leider gibt es immer Leute, die meinen, es übertrieben zu müssen. Diese gibt es überall auf der Welt in jedem Bereich und Hobby.
13. Februar 2014: Von Norbert S. an Lutz D.
... Verbot vom Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt ...

ich gehe davon aus, dass ähnlich wie beim durch die FAA verbotenen Bierkastentransport (s.u.) mittels Drohne in Michigan die Fragestellung des thread-Eröffners auch einen Drohnen-Reiseflug von A nach B im Luftraum
G impliziert,
natürlich ausserhalb der Sichtweite des Steuerers. Denn das ist die Zukunft der Branche (s. DHL).
Sonst könnte man ja beim bekannten Modellflugzeug bleiben.

Dann "Gute Nacht"

https://www.youtube.com/watch?v=qmHwXf8JUOw
14. Februar 2014: Von  an Norbert S.
Die Flughöhe, die im "Biertragerl"-Video gezeigt wird, wäre doch eigentlich ok, solange das Modell nicht autonom unterwegs, sondern sichergestellt ist, dass der Apparat einem landenden Heli oder evtl. gerade notlandenden Flächenflugzeug ausweichen kann.

Hier besteht noch erheblicher Regulierungsbedarf, denn in nicht allzu ferner Zukunft wird man auch dieses Fluggerät sinnvoll einsetzen wollen und dann wird es für unbemannte Drohnen noch enger. Irgendwann muss man die ethische Frage beantworten, was wohl wichtiger ist: Das Interesse, die neue Technik für den Bürger im Rahmen der GA zu nutzen, oder das militärische bzw. kommerzielle Interesse von z.B. Logistikkonzernen. Wollen wir Wetten abschließen, wer in dem Konflikt GA vs. NSA/DHL die Oberhand behalten wird?

Unter weiß-blauem Himmel grüßt
DaWoidda

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