Also, ich denke, wir müssen hier klar unterscheiden, zwischen dem, was gesetzlich zulässig ist und zwischen dem, was sein sollte.
Einschlägig ist die LuftVO.
Aus der LuftVO geht für Flugmodelle hervor:
- Erlaubnispflicht >5kg
- Erlaubnispflicht für den kontrollierten Luftraum
Verbot vom Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt
Verbot für >25kg.
Begrenzungen auf Grund des Abstands zu Flugplätzen etc.
Nicht genannt werden Flugmodelle in §13 der Vordnung: Ausweichregeln.
Sehr wichtig ist der Hinweis in der LuftVO auf die Sichtweite des Steuerers. Wenn das Flugobjekt nicht mehr eindeutig zu erkennen ist, hat es die Sichtweite des Steuerers oder Aufsteigenlassers verlassen. Das dürfte in der Regel deutlich unter 500m Entfernung der Fall sein, denn zur Eindeutigkeit gehört auch Fluglage und -richtung.
Diese Regeln waren bisher ok, weil die Zahl der aufsteigenden Flugmodelle begrenzt war und die Chance sehr gering war, dass einem in 2000ft in G ein Flugmodell unter 5kg auf Kollisionskurs begegnete.
Sie durften und dürfen dort sein!
Ob das noch wünschenswert ist - da bin ich eher unsicher. Die Zunahme entsprechender Flugmodelle macht den Luftraum kleiner. Wünschenswert wäre sicher aus Pilotensicht das, was Thore beschreibt: max Aufstiegshöhe 500ft AGL.
Als (oft geschundene) Piloten sollten wir das aber möglichst offen diskutieren, wir wissen ganz genau, wie es ist, wenn man uns unser "Hobby" durch neue Regeln vermiesen will.
Persönlich glaube ich, dass man vielleicht mit einer Beschränkung auf 1000ft alle glücklich machen könnte. Das ist eine Höhe, in der wir uns eher selten rumtreiben, auf Überlandflügen nur bei schlechtem Wetter, letzteres dürfte die Zahl der Objekte sowohl bei den Modellen als auch bei uns in diesen Lufträumen stark reduzieren und Begegnungen sehr unwahrscheinlich machen. Ich plädiere hier für eine "ruhige Hand".