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13. Februar 2014: Von Norbert S. an Markus Heinemann
Luftraum G: unkontrollierter Luftraum - keine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich - dies ist der Bereich, in dem wir uns aufhalten müssen!
Nicht ganz richtig -
bemannte Flugzeuge dürfen in 500ft Höhe fliegen. Da Ihr niemanden in den Apparaten sitzen habt, der nach
Sichtflugregeln ein Ausweichmanöver steuern kann, könnt Ihr nicht in dieser Höhe bzw. darüber fliegen. Anflug/ Abflugsektoren auch von unkontrollierten Flugfeldern müssen ebenfalls frei bleiben, denn dort wird die Mindestflughöhe von 500ft AGL zwecks Landung/ Start unterschritten.
Ein Nearmiss mit einer Drohne würde wahrscheinlich zu einem Strafverfahren wg §315 StGb führen
( Gefährlicher Eingriff ...)
Größere Flughöhen sind erst denkbar, wenn der Luftraum und die Ausweichregeln anders gesetzlich definiert werden (z.B. Pflicht zu ADS-B in allen Luftfahrzeugen mit automatisiertem Ausweichverfahren).

Das ist ein langer Weg ...
Denkbar wäre aber auch, sich einen Luftraum reservieren zu lassen, der in den Karten eingetragen wird und dann für andere tabu ist. Oder mal einen Tag lang einen Sonderlandeplatz mit PPR "zu mieten", der dann ein NOTAM ( Notice to Airmen ) herausgibt und den Platz für andere Luftfahrtteilnehmer sperrt.

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