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Alle Beiträge von: Joachim P. [jopfel]


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Sonstiges | Beitrag zu Kompensation von CO2 das durch AVGAS erzeugt wird?
7. November 2022: Von Joachim P. an Laro Kreuznach
Bei der GWÖ-Bilanzierung meiner Firma hat der der Berater gemeint, dass tlw. weniger als 50% des Geldes in die Kompensation fließen, der Rest in die Verwaltung. Sein Tipp: wer es ernst meint, kalkuliert seinen CO2 Footprint und kompensiert dann Faktor 3 davon. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Kompensation von CO2 das durch AVGAS erzeugt wird?
7. November 2022: Von Joachim P. an Alexis von Croy Bewertung: +1.00 [1]

Als Faustregel kannst Du pro Liter Benzin mit 2,3 kg CO2 rechnen. Die kompensierte Tonne liegt bei seriösen Anbietern zwischen ca. 15 und 30 EUR, damit kannst Du Dir es pro Liter oder pro Stunde ausrechnen. Bezüglich Anbieter am besten selbst recherchieren, Anbieter wie atmosfair sind seriös, aber da geht auch viel in die Verwaltung. Es gibt es auch lokale baumpflanzende Anbieter, die einen besseren WIrkunsgrad haben. Musst mal das Netz befragen...

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Flugzeugbau | Beitrag zu Allein dafür lohnt sich ein Abo der NWZ,
7. November 2022: Von Joachim P. an Alexis von Croy Bewertung: +1.00 [1]

Ja, der Tower ist echt schön geworden.

(Kleiner Seitenhieb: der muss auch so groß sein, um die ganzen Arbeitsplätze für die Administration beherbergen zu können, nachdem es immer noch kein AeroPS am Platz gibt ;)))

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu LBA Bearbeitungszeiten für Lizenzen im Ref. L4
6. November 2022: Von Joachim P. an Alexis von Croy

Wenn Beschwerde in Thomas Fall, dann eher beim Luftamt. ;)

Beim LBA läufts grad gut. Am Dienstag Antrag auf Erweiterung der FI Berechtigung gestellt, gestern (Samstag) im Briefkasten. Schneller geht's net... Prüfungsflug bis Lizenz weniger als eine Woche.

Edit, noch mal nach dem Datum gesehen: Antrag 01.11., Bescheid 02.11. ... Rest Poststelle + Postlaufzeit

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Jobs und Berufserfahrung | Beitrag zu Interessantes Urteil für Freelancer
6. November 2022: Von Joachim P. an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +1.00 [1]
Gegenbeispiel: Ein angeheuerter Fotograf wird beauftragt, genau Delne Hochzeit zu fotografieren. Nach Deiner Argumentation müsstest Du den Fotografen anstellen, sonst fotografiert er irgendeine Hochzeit statt Deiner. ;) [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Jobs und Berufserfahrung | Beitrag zu Interessantes Urteil für Freelancer
5. November 2022: Von Joachim P. an Joachim P.
Würde mich interessieren, wie das bei Baggerfahrern ist. Zwei Bekannte von mir fahren nebenberuflich Bagger bei Fuhrunternehmen. Die müssen nicht mal ein TR bezahlen :) und haben auch kein eigenes Arbeitsmittel außer dem Thermosbecher und den Sicherheitsschuhen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Jobs und Berufserfahrung | Beitrag zu Interessantes Urteil für Freelancer
5. November 2022: Von Joachim P. an Michael Höck
Max redet von Airlines (und somit vermutlich von O'Leary-Modellen o.ä.), Du und ich von der GA, mit mehreren Typen, Kunden, selbstbezahlten TR, OPC/LPC, Ops-Trainings usw. Jeder hat Recht, denn es sind verschiedene Welten. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Jobs und Berufserfahrung | Beitrag zu Interessantes Urteil für Freelancer
5. November 2022: Von Joachim P. an Christoph Winter
Die anderen Kunden helfen dir nur bzgl "unternehmerischem Handeln". Die Jobs werden zunächst einzeln auf SV Status geprüft und da können dir Arbeitsmittel und Weisungsbefugnis schon in die viel zitierte Suppe spucken. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Jobs und Berufserfahrung | Beitrag zu Interessantes Urteil für Freelancer
5. November 2022: Von Joachim P. an Flieger Max Loitfelder
Ja, das ist ein schwieriges Thema, wie verhindert man, dass Beschäftigungsverhältnisse zu Ungunsten der Arbeitnehmer missbräuchlich umgestaltet werden, lässt aber gleichzeitig Flexibilität für "echte" Freelance-Jobs und Nebenberufspiloten walten? Die Grenze dazwischen ist nicht immer griffig. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Jobs und Berufserfahrung | Beitrag zu Interessantes Urteil für Freelancer
5. November 2022: Von Joachim P. an F. S. Bewertung: +5.00 [5]
Also die Cessna auf der ich als Freelancer fliege, wird mit Kerosin betankt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Jobs und Berufserfahrung | Diskussion Interessantes Urteil für Freelancer
5. November 2022: Von Joachim P.  Bewertung: +1.00 [1]
Also dass man als Frelancer in der IT oder in der Beratung bestätigen muss, dass man ein eigenes Notebook hat, ist das eine... dass man für die Freelancerei im Cockpit auch das Cockpit samt Flugzeug mitbringen muss, ist schon was anderes. Da müsste man ja auch gleich ein AOC mitbringen .;)
https://de.nachrichten.yahoo.com/pilot-ohne-eigenes-flugzeug-abh%C3%A4ngig-111613485.html [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu Endlich mal eine Piper und keine „Tschessna“…
3. November 2022: Von Joachim P. an Alexander Callidus Bewertung: +3.00 [5]

Das schreibt man einfach nicht.

Das mit der Pest auch nicht.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Wartung | Beitrag zu Turbo, CHT auf einem Zylinder zu hoch, was tun
3. November 2022: Von Joachim P. an Frank BoegneRomeo Bewertung: +1.00 [1]

vor dem Zylinder-Tauschen würde ich mal die Probe tauschen. War das schon immer so, dass der höher war? Sind überall dieselben Probes verbaut oder ist irgendwo noch die Factory Probe adaptiert? (ok, die ist eher in der letzten Reihe)

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Umsatzsteuer bei Auslandsflügen
3. November 2022: Von Joachim P. an Nicolas Nickisch

Nochmal zu dem Tanken im Ausland:

Wenn du im Inland irgendwo tankst und deinem deutschen Vercharterer die Rechnung für die Erstattung beim Nasscharter einreichst, bekommst du eine Rechnung mit ausgewiesener deutscher Umsatzsteuer, mit der Adresse deines Vercharterers drauf. Er erstattet dir die Rechnung (Nettobetrag + Umsatzsteuer) und bekommt dann vom Finanzamt die Umsatzsteuer (die heißt dann Vorsteuer) wieder erstattet (aber nur wenn die Adresse stimmt, darum musst du immer gucken, dass die Rechnung rictig ausgestellt ist). Bei der Abrechnung der Flugstunde an dich, muss er deutsche Umsatzsteuer ausweisen, die du als Privatmensch bezahlst, der Vercharterer muss die USt. aber an das FA abführen. Damit sind USt. und VSt für ihn eine Art durchlaufende Posten: Die, die Du zahlst, muss er weitergeben, die die er an die Tankstelle zahlt bekommt er wieder. Wenn er aber an dich teurer verkauft als einkauft, gibt es eine Differenz aus Umsatzsteuer und erstatteter Vorsteuer, die für den Vercharterer futsch ist. Er versteuert also seine Wertschöpfung (das Schaffen von Mehrwert), das ist die umgangssprachliche Mehrwertsteuer.

Wenn Du aber nun im Ausland tankst, z.B. in Österreich mit 20% USt, bezahlst du Sprit + USt., aber dein Vercharterer kann die Vorsteuer seiner Eingangsrechnung nicht zurückerstattet bekommen, weil die ja an den österreichischen Staat und nicht an den deutschen geht. Dieselbe Spritrechnung ist dadurch für deinen Vercharterer um 20% teurer als in D. Die Umsatzsteuer, die du ihm bezahlst muss er aber trotzdem abführen, weil er dir das Flugzeug in D übergeben hat. Also zahlt er bei Auslandsbetankung die Höhe der ausländischen USt. drauf. Dass er die Erstattung der Rechnung verweigert, verstehe ich nicht, er müsste dir bei der Erstattung halt nur die doppelt bezahlte USt. abziehen.

Der richtige Weg wäre, wenn Du im Ausland ohne USt. einkaufst und der Vercharterer im sogenannten Reverse-Charge-Verfahren die Umsatzsteuer auf die Tankrechnung in D bezahlt und gleichzeitig als Vorsteuer erstattet bekommt (finanziell wieder die Null-Nummer, nur wegen der Statistik muss er USt. und VSt. dem FA melden). Problem ist, dass dir die Tankstelle im Ausland vermutlich nicht die Rechnung netto im Reverse-Charge-Verfahren ausstellt, denn dazu müsste sie offiziell die Umsatzsteuer-ID deines Vercharterers auf Richtigkeit prüfen. Somit bleibst du bei den meisten Auslandsbetankungen auf der USt. sitzen. Ein Trockencharter würde das Problem lösen (ist ja für Vercharterer und Kunden generell fairer und transparenter), erfordert aber definierte Tankstände beim Zurückgeben.

So viel mal zu der von dir angesprochenen USt. Problematik beim Tanken. Bei den Airlines ist das beim Tanken kein Thema, bei bestehenden Beziehungen zu Airports oder Sprit-Providern ist Reverse-Charge problemlos. Bei den Airlines kommen noch zwei Themen dazu: Mineralölsteuer (im gewerblichen Transport wird sie idR nicht berechnet) und die von Jirka angesprochene USt. auf die Transportleistung (wird in D für den deutschen Anteil des Legs nicht erhoben, für definierte Operator (Liste vom FA)). Also nicht die beteiligten Steuern verwechseln.

HTH

edit: der Vercharterer könnte sich auch bei einer Brutto-Rechnung aus dem Ausland sich die Steuer irgendwie wieder holen, den Aufwand wird er sich aber nicht antun.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Umsatzsteuer bei Auslandsflügen
3. November 2022: Von Joachim P. an Jirka L. Bewertung: +1.00 [1]

Kurze Recherche: §3a UStG

[...]

2. Die kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittels wird an dem Ort ausgeführt, an dem dieses Beförderungsmittel dem Empfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird. Als kurzfristig im Sinne des Satzes 1 gilt eine Vermietung über einen ununterbrochenen Zeitraum

a) von nicht mehr als 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen,
b) von nicht mehr als 30 Tagen bei anderen Beförderungsmitteln.

[...]

Detailliert im Schreiben des Finanzministeriums an die Finanzbehörden der Länder im Anhang, darin ist auch eine Bootsvermietung als Beispiel aufgeführt.

--

Ich lese das so: nachdem Du den Flieger in D übergibst und nicht mehr als 30 Tage am Stück vermietest (nehme ich mal an), ist die Leistungserbringung in D und Du führst normal die 19% ab, egal was Kunde oder Kundin mit dem Flieger anstellen. ;)

edit: PDF anhängen geht irgendwie nicht, hier der Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2013-09-12-vermietung-befoerderungsmittel.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Umsatzsteuer bei Auslandsflügen
3. November 2022: Von Joachim P. an René Rühring

AOC ist Personenbeförderung, da gilt es prinzipiell wie von Jirka beschrieben, aber der deutsche Staat verzichtet tlw. auf die Erhebung der USt. bei deutschen Operators, die ins Ausland fliegen. Das alles hat aber m.E. nichts mit Jirkas Vercharterung zu tun. Und das mit der Tankrechnung oben ist wieder ein ganz anderes Thema und hat nichts mit dem Transportmittel zu tun.

Empirisch ermittelt: Ich bin 1000e Meilen mit in D angecharterten durchs Ausland geflogen, da gab es bei keinem Vercharterer ein USt Thema. Der Vercharterer weiß ja idR auch nicht wo das Flugzeug ist und wo es fliegt.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Umsatzsteuer bei Auslandsflügen
3. November 2022: Von Joachim P. an Jirka L.

Also auskennen tu ich mich nicht ;) aber ich denke das Schlüsselwort ist "Personenbeförderung". Als Vercharterer beförderst du keine Personen, dein SB sollte nicht mit "Bussen, Taxen, Fähren" vergleichen, sondern mit Mietwagen.

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IFR & ATC | Beitrag zu Takeoff Minima
31. Oktober 2022: Von Joachim P. an Tobias Schnell

Hast du jetzt schon ne Antwort darauf, bei welcher RVR an welcher Stelle du in Friedrichshafen loskannst?

Für die, die denken, das wäre eine doofe Diskussion, habe ich mal eine Foto vom Bodensee von gestern angehängt ;)

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IFR & ATC | Beitrag zu Takeoff Minima
31. Oktober 2022: Von Joachim P. an Hubert Eckl Bewertung: +6.00 [6]

Wie würdet Ihr Fluglehrer die beiden verteidigen?

Ich will nicht ihre Kette der Entscheidungen verteidigen, jedoch bin ich im Gegensatz zum videoproduzierenden Urteiler der Meinung,...

... dass man auch bei schlechten Wetterprognosen durchaus losfliegen kann, um zu sehen wie es "in echt" aussieht, wenn man einen Plan B hat.

... dass man auch im Alter von 76 Jahren ins Ausland fliegen kann.

... dass man auch sicher fliegen kann, wenn man die letzten 90 Tage nicht Mooney geflogen ist.

... dass sich niemand an Bord umbringen wollte.

... dass wir nicht mutmaßen sollten, was wer gedacht haben könnte.

... dass wir sie nicht als amateurhafter beurteilen sollten als den Videoproduzenten (wenn wir darunter verstehen, dass jemand nicht zum Broterwerb fliegt).

... dass wir sie nicht als amateurhafter beurteilen sollten als den Videoproduzenten (wenn wir darunter "Proficiency" verstehen und keinen Einblick in die Proficiency des Produzenten haben).

... dass wir uns nicht die Mimik von Radarlotsen im Kontext einer solche Tragödie ausmalen sollten.

... dass man von Deutschland nach Italien keinen Zoll braucht.

... dass man nie sagen sollte "das wäre mir nicht passiert".

Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

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IFR & ATC | Beitrag zu Takeoff Minima
31. Oktober 2022: Von Joachim P. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Was ist ein "richtiges Flugzeug"?

Eine M20K wohl nicht, denn um die drehte sich unsere Diskussion, bis Auftritt Holger.

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IFR & ATC | Beitrag zu Takeoff Minima
31. Oktober 2022: Von Joachim P. an Hubert Eckl Bewertung: +6.00 [6]

Es geht nicht darum, die Entscheidungen der Verunfallten zu verteidigen, da waren viele schlechte Entscheidungen im Spiel. Mir selbst (und vielleicht will Patrick auch darauf hinaus) geht es um den Tonfall in diesem Video, der ist wirklich unsachlich und arrogant. Hier mal ein paar Dinge aus dem Video, die mir aufgestoßen sind:

  • Mutmaßung, dass Pilot 1 seine Checkflug-Performance ggü Pilot 2 verschwiegen hat.
  • Urteil darüber, dass Pilot 1 PIC ist und nicht Pilot 2
  • Urteil, dass 150kt Cruise im FPL für die M20k zu viel wäre... ich kenn die M20k nicht, aber die sollte doch in FL100 eher 170 laufen?
  • Aufreger, dass die Stallspeed nicht gebrieft wurde und nicht aufgeschrieben... hat die keinen grünen Bogen am Fahrtmesser?
  • Urteil darüber, dass jemand mit 76 noch fliegt.
  • Sein persönliches Fazit: der eine war ja schon 11 Jahre in Rente, aber der andere hätte bestimmt gerne noch länger gelebt...

Und noch ein paar Zitate:

  • "[...] ja klar, da hüpfen wir mal eben über die Alpen, auch wenns nicht ganz einfach ist, aber da warten ja schließlich Leute in Albenga"
  • "[...] schauen wir mal, was die beiden sich sonst noch geleistet haben."
  • "[...] aber eben, da warten ja wichtige Leute in Albenga und man will sich doch keine Blöße geben. Damit auch Aviatik-Laien verstehe, wie Amateurhaft das ablief [...]"
  • [kleiner Rant über unkorrekte Sprechgruppen] "Aber das zeigt schon mal, wie die beiden mit der englischen Voice nicht wirklich vertraut waren."
  • "[...] das war natürlich völliger Quatsch. [...] Spätestens da hätte ich wahrscheinlich gemerkt dass ich überfordert bin und hätte die Übung abgeblasen."
  • "[...] Pilot 1, der die Haupverantwortung hatte (aus unerfindlichen Gründen)... vielleicht hat er seinem Kollegen quasi den Eindruck vermittelt, er sein halt in Auslandsflügen sehr erfahren."
  • "Ich kann mir sehr gut den Blick vorstellen, den der Controller am Radarpult zu seinem Kollegen gemacht hat, wo die gemerkt haben, was da für zwei Amateure unterwegs sind. Er blieb aber höflich [...]"
  • "Wer englisch kann weiß: klingt nicht sehr sattelfest [...]"
  • "Es gäbe noch einiges, was man über die Unfähigkeit der beiden Piloten sagen könnte, aber du hast es mittlerweile begriffen, die beiden gehörten nicht dort hin [...]"
  • "Das heißt nicht, dass ein 76-jähriger nicht noch ein paar schöne Vergnügungsflüge durchführen könnte. Aber in einem unvertrauten Gebiet ein solches Unterfangen... das ist verantwortungslos."

Und zum Schluß das Highlight:

  • "Verlasse dich nicht auf das angebliche Können eines Kollegen, es sei denn, du bist total lebensmüde. Aber wenn schon Selbstmord, dann bitte allein [...]"
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


IFR & ATC | Beitrag zu Takeoff Minima
31. Oktober 2022: Von Joachim P. an Flieger Max Loitfelder
Als es noch "reported" hieß, stand darunter, dass der controlling RVR jener an der touchdown zone ist. Jetzt wo es "controlling" heißt, ist der Zusatz weg. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


IFR & ATC | Beitrag zu Takeoff Minima
30. Oktober 2022: Von Joachim P. an Patrick Lianhard (Lean hard!)
Habe seine Videos öfters geschaut, vor ein paar Wochen hab ich das von dir verlinkte gefunden. Da war er mir zu sehr urteilend... [Beitrag im Zusammenhang lesen]


IFR & ATC | Beitrag zu Takeoff Minima
29. Oktober 2022: Von Joachim P. an Patrick Lianhard (Lean hard!)

Danke, habs gefunden:

SPA.LVO.100 Low-visibility operations and operations with operational credits Regulation (EU) 2021/2237

The operator shall conduct the following operations only if they are approved by the competent authority:

(a) take-off operations with visibility conditions of less than 400 m RVR;

[...]

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


IFR & ATC | Beitrag zu Takeoff Minima
29. Oktober 2022: Von Joachim P. an Tobias Schnell

Habe ich das richtig gesehen, dass ab morgen zwar

(75) umformuliert ist, auf RVR <550m, aber

bei NCO.OP.110 (a) der Verweis auf LVTO rausfliegt?

Dadurch ab morgen doch kein 400m Limit mehr?

[Beitrag im Zusammenhang lesen]

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