|
45 Beiträge Seite 1 von 2
1 2 |
⇢
|
|
|
|
Hallo zusammen,
folgende Frage kam auf:
Der deutsche Staatsangehörige mit östereichischer Lizenz will in Deutschland Charterkunde werden.
Der Vercharterer zuckt mit den Achseln und sagt, dann brauchst Du aber eine ZÜP.
Der willige Charterkunde verweist auf die österreichische Lizenz und sagt, hab ich nicht, weil brauch ich nicht.
Der Vercharterer lächelt, zuckt nochmals mit den Achsel und präsentiert ein Schreiben der BezReg. ... in dem explizied geschrieben steht das,wer in Deutschland ein deutsch regiestriertes Flugzeug chartern sprich fliegen möchte, MUSS nach deutschem Recht, eine ZÜP haben.
Der Vercharterer gibt das Schreiben nicht raus, will ja keinen Ärger haben...
Ich stelle das mal so hier ein...
|
|
|
lass mich raten...königl. bayr. luftfahrtministerium? oder hesse oder bawü oder NRW?
dann verstoßen die gg eu-recht - wie ich meine...oder was sagt ein anwalt zu dem thema?
|
|
|
Erinnert mich an Augsburg. Wie soll man so die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme prüfen können?
In dem Fall würde mich die Rechtsgrundlage nämlich interessieren.
|
|
|
Oh Mann, was man sich nicht so alles ausdenken kann, um die ZÜP durchzusetzen... aber bei uns im Verein gibt's dafür ein OE-reg ;-) "Ausflaggen 2.0"
|
|
|
Wäre jetzt Mal interessant, wenn man mit seinem D Flugzeug (Eigentümer) dort landet und "nur" einen Austro Flugschein hat. Ist das dann illegal?
|
|
|
Wenn mir hier nochmal einer damit kommt, dass wir ja gar nicht überreguliert wären...zum Brechen. Gib den Fall Jan, wofür haben wir denn eine vierte Gewalt.
|
|
|
In Augsburg haben div Kunden mit österreichischer Lizenz schon bei div Verchartereren gechartert, ohne ZÜP. Wenn man jedoch einen Ausweis will fürs Hintertürchen, dann ist da jedoch eine ZÜP gefragt. Das ist jedoch kein Thema des Vercharterers.
|
|
|
Alsöchen:
- Lizenzrecht für zertifizierte Flugzeuge ist Europa-Recht. Die einzelnen Länder können davon nur in engem Rahmen per "Derogation" abweichen.
- Landesluftfahrtbehörden gehören der Exekutive an, nicht der Legislative (auch wenn sie das hin- und wieder mal vergessen sollten). D.h. die können bestehendes Recht (in einem gewissen Rahmen) auslegen und darauf aufbauend Prozesse und Verfahren entwickeln, aber keine neuen Normen erlassen.
- Wenn wir in Deutschland eine etwas weniger obrigkeitshörige Mentalität hätten, hätte der Vercharterer sich entweder juristisch gewehrt oder zumindest mal nach der Rechtsgrundlage gefragt. Letzteres reicht in Verbindung mit einem Telefonat ja oft schon aus. Offensichtlich unrechtmässige Sachen zu akzeptieren, weil man "keinen Ärger möchte", ist so ziemlich das Gegenteil vom Rechtsstaatsprinzip.
- Darf man natürlich eine D-Reg mit bspw. einer Austro-Control-Lizenz fliegen, ohne eine ZÜP zu haben. Man bekommt ohne ZÜP nur keine deutsche Lizenz.
|
|
|
Ich kann mir vorstellen, dass der Vercharterer Sorge hatte, wenn er sich gegenüber der Behörde "widerspenstig" verhält, diese ihn dann Probleme bereiten würde, in dem er öfters geprüft wird. Aus Sicht des vercharterers verständlich. Das es grundsätzlich sehr vermutlich unzulässig ist, ist eine andere Sache. Edit: ich meinte unzulässig
|
|
|
Noch dazu bekommt man mit einer nicht-deutschen Lizenz nicht so leicht eine ZÜP.
Als ich meine ersten Flughafen-Ausweise beantragt habe, hatte ich noch eine deutsche Lizenz, natürlich noch mit deutscher ZÜP. Irgendwann habe ich dann ausgeflaggt und bin lizenztechnisch Österreicher geworden. Als die Gültigkeit der ZÜP sich langsam dem Ende näherte, wollte ich beim Luftamt die ZÜP verlängern und ich bekam den Hinweis, dass das nur mit einer deutschen FCL-Lizenz geht. Keine deutsche Lizenz heißt damit keine ZÜP aus der Piloten-Abteilung des Luftamtes.
Woher also die ZÜP nehmen? Nach Rücksprache mit den Flughäfen, die ja die ZÜP von mir für die Verlängerung des Flughafenausweises sehen wollten, habe ich dann über die Ausweisstelle des Flughafens die neue ZÜP beantragt. Das geht aber nur zusammen mit dem Antrag für einen Flughafenausweis (und dem Bedarf für einen solchen).
|
|
|
Klingt nach den Wahnsinnigen in EDDN ;-)
Ausweisstelle ist echt Schilda at its best... unschlagbar
|
|
|
komisch ... wie du nur drauf kommst. Bis die meinen Antrag wieder gefunden haben, nachdem er "untergetaucht" war, hat sich echt gezogen.
Habe aber parallel einen Flughafenausweis in EDMA. Vielleicht hätte ich besser dort die ZÜP beantragt, dann wär's beim BYLAS geblieben ;)
|
|
|
Das ist natürlich goldwert. Jetzt kommt ausnahmsweise einer, der gerne geZÜPpt werden möchte. Aber der ZÜP-Genuss wird ihm verweigert. Einfach nicht weiter hinterfragen... klingt in der Tat nach Schilda.
|
|
|
Österreich...komisch...obwohls dort keine ZÜP gibt gab's dort noch niemand der in ein Flughafengelände eindrang, sich dort festklebte oder Flugzeuge beschädigte oder sonstwas...
|
|
|
Nicht obwohl, sondern vielleicht weil… ;)
|
|
|
Hahahaha.... selten so gelacht :-)
ich hatte einen für EDMA, ETSI, ETHR und EDDM und noch ein paar andere Konferenzbescheinigungen ... was denkst wohl was die Ausweisstelle gesagt hat :-)))))
|
|
|
njiet?
oder bist ausgewiesen worden? aus bayern...:-)))
|
|
|
Genau. Deutschland verlässt sich auf die ZÜP, während die Österreicher anständige Zäune um die Flughäfen bauen. Deshalb sind ja Banküberfälle in Deutschland verboten und rund um den Bundestag ist Fliegen verboten. Wie viel orange Farbe passt eigentlich in ein durchschnittliches Agrarflugzeug? Ach ne, geht ja nicht. Ist ja verboten.
|
|
|
Wie viel orange Farbe passt eigentlich in ein durchschnittliches Agrarflugzeug? Oh Gott, bitte bringt die Fanatiker nicht auf solche Ideen…
|
|
|
Wieso? Die sind zu dumm, fliegen zu lernen...
|
|
|
|
|
|
Die Luftverkehrszulassungsordnung schreibt in § 46 nur, dass ein Zaun geeignet sein muss, unerlaubte Durchbrüche zu verhindern. https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/__46.html
Darauf berufen sich alle Flughafenbetreiber bisher erfolgreich. Auch die Genehmigungsbehörden orientieren sich an diese Norm § 46 LuftVZO. https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/__47.html
Welche Gruppierung soll mit unerlaubten Durchbrüchen verhindert werden? Soll es eine Gruppe mit Renter, welche mit ihren Rollater vor den Sicherheitszaun ankommen, um dann durchzubrechen, oder sollen 10 Mann der Bundesgreinzschutzgruppe GSG9 für 5 Minuten daran beschäftigt werden, um den Sicherheitszaun erfolgreich zu durchbrechen? 5 Minuten ist ausreichend, um nach stiller Alarmierung die Flughafensicherheit auch abn den entferntesten Ort innerhalb der Umfriedung eintreffden zu lassen. Das bedeutet, die GSG9 ist nach 5 Minuten im Sicherheitsbereich, wird dort aber erfolgreich von der Bundespolizei in Empfang genommen. ( Anm. Ich verwende die Bezeichnung GSG9 nur deshalb, um eine Terrorgruppierung mit annähernd gleichwertigen Fähigkeiten wie die GSG9 zu benennen )
Als Beispiel hier eine Firma, welche sich mit Sicherheitszäune befasst. https://www.haverkamp.de/produkte/perimeter-und-freigelaendesicherung/haverkamp-sicherheitszaeune/haverkamp-wavegard
Es gibt keine Durchbruchssichere Zäune. Daher ist die Norm aus § 46 LuftVZO völlig ungeeignet, hier Vorgaben an Flughafenbereiber zu machen.
Glaubt mir, diese ganz wenigen firmen, welche Sicherheitszäune entwickeln, haben auf deren Firmengelände Zaunanlagen, welche von geeigneten Personengruppen, im Fähigkeitsbereich der GSG9, oder Fremdenlegion, damit beauftragt werden, Zäune zu durchbrechen. Mit der Stoppuhr wird die Zeit gemessen. Danach wird diese Zaunanlage solange verbessert, bis eine Vorgabezeit von 5 Minuten auch von den best trainiertesten und geeignetsten Gruppen benötigt wird. Es wird niemals undurchdringbare Zäune geben.
Aber was nutzt der beste Zaun, wenn beispielsweise wie in Hamburg ein Geiselnehmer mit Geissel dieToreinfahrt mit dem Auto rammt und erfolgreich durchbricht. Die Toreinfahrten müssen einen gleichwertigen Sicherheitstandard erreich wie die Zaunanlage.
|
|
|
Hallo Horst, Bist Du wieder genesen?
|
|
|
War ich jemals ungenesen?
|
|
|
holgi meint genossen! glaub ich....
|
|
|
|
45 Beiträge Seite 1 von 2
1 2 |
⇢
|
|