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18. November 2023: Von Thomas R. an Bernd Roi Bewertung: +6.00 [6]

Alsöchen:

  1. Lizenzrecht für zertifizierte Flugzeuge ist Europa-Recht. Die einzelnen Länder können davon nur in engem Rahmen per "Derogation" abweichen.
  2. Landesluftfahrtbehörden gehören der Exekutive an, nicht der Legislative (auch wenn sie das hin- und wieder mal vergessen sollten). D.h. die können bestehendes Recht (in einem gewissen Rahmen) auslegen und darauf aufbauend Prozesse und Verfahren entwickeln, aber keine neuen Normen erlassen.
  3. Wenn wir in Deutschland eine etwas weniger obrigkeitshörige Mentalität hätten, hätte der Vercharterer sich entweder juristisch gewehrt oder zumindest mal nach der Rechtsgrundlage gefragt. Letzteres reicht in Verbindung mit einem Telefonat ja oft schon aus. Offensichtlich unrechtmässige Sachen zu akzeptieren, weil man "keinen Ärger möchte", ist so ziemlich das Gegenteil vom Rechtsstaatsprinzip.
  4. Darf man natürlich eine D-Reg mit bspw. einer Austro-Control-Lizenz fliegen, ohne eine ZÜP zu haben. Man bekommt ohne ZÜP nur keine deutsche Lizenz.
18. November 2023: Von Wolff E. an Thomas R.
Ich kann mir vorstellen, dass der Vercharterer Sorge hatte, wenn er sich gegenüber der Behörde "widerspenstig" verhält, diese ihn dann Probleme bereiten würde, in dem er öfters geprüft wird. Aus Sicht des vercharterers verständlich. Das es grundsätzlich sehr vermutlich unzulässig ist, ist eine andere Sache.

Edit: ich meinte unzulässig

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