|
Noch dazu bekommt man mit einer nicht-deutschen Lizenz nicht so leicht eine ZÜP.
Als ich meine ersten Flughafen-Ausweise beantragt habe, hatte ich noch eine deutsche Lizenz, natürlich noch mit deutscher ZÜP. Irgendwann habe ich dann ausgeflaggt und bin lizenztechnisch Österreicher geworden. Als die Gültigkeit der ZÜP sich langsam dem Ende näherte, wollte ich beim Luftamt die ZÜP verlängern und ich bekam den Hinweis, dass das nur mit einer deutschen FCL-Lizenz geht. Keine deutsche Lizenz heißt damit keine ZÜP aus der Piloten-Abteilung des Luftamtes.
Woher also die ZÜP nehmen? Nach Rücksprache mit den Flughäfen, die ja die ZÜP von mir für die Verlängerung des Flughafenausweises sehen wollten, habe ich dann über die Ausweisstelle des Flughafens die neue ZÜP beantragt. Das geht aber nur zusammen mit dem Antrag für einen Flughafenausweis (und dem Bedarf für einen solchen).
|
|
|
Klingt nach den Wahnsinnigen in EDDN ;-)
Ausweisstelle ist echt Schilda at its best... unschlagbar
|
|
|
komisch ... wie du nur drauf kommst. Bis die meinen Antrag wieder gefunden haben, nachdem er "untergetaucht" war, hat sich echt gezogen.
Habe aber parallel einen Flughafenausweis in EDMA. Vielleicht hätte ich besser dort die ZÜP beantragt, dann wär's beim BYLAS geblieben ;)
|
|
|
Das ist natürlich goldwert. Jetzt kommt ausnahmsweise einer, der gerne geZÜPpt werden möchte. Aber der ZÜP-Genuss wird ihm verweigert. Einfach nicht weiter hinterfragen... klingt in der Tat nach Schilda.
|
|
|
Hahahaha.... selten so gelacht :-)
ich hatte einen für EDMA, ETSI, ETHR und EDDM und noch ein paar andere Konferenzbescheinigungen ... was denkst wohl was die Ausweisstelle gesagt hat :-)))))
|
|
|
njiet?
oder bist ausgewiesen worden? aus bayern...:-)))
|
|
|
Kannst Du ruhig hinterfragen, steht im Luftsicherheitsgesetz § 7 (1) Nr 1 bis 5.
https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/BJNR007810005.html
Bei den Ausführungen von Christoph Winter fehlt mir die Angabe, warum er weiterhin einen Flughafenausweis haben wollte ? Denn mit einer Fluglizenz kommt man auch ohne rein, allerdings mit dem Nachteil, dass man dann zu "seinem" Flugzeug begleitet wird, man kann sich nicht frei alleine am Gelände bewegen.
Ein Ausweis hat auch den Nachteil, dass man regelmässig (in unterschiedlichen Abständen) Schulungen durchlaufen muss, steht auch im LuftSiG § 8 (1) 6.
Man hat mir mal erklärt, dass man ein berechtigtes Interesse haben muss, um rein zu dürfen (da muss ich Dir den rechtlichen Nachweis erstmal schuldig bleiben), neben den oben erwähnten Gründen kann das auch einfach nur ein Flugticket sein, dann brauchst nichtmal die ZÜP *grins*
|
|
|
Beispiel Augsburg: Mit Lizenz kommst Du aufs Gelände, darfst Dich frei bewegen und bist dann ca. 1km von Deinem Hangar weg... da wanderst Du dann mit viel Gepäck hin. In den Hangar kommst Du dann ohne Ausweis nicht rein und wartest, bis die Rampies den Flieger rausgeräumt haben. Wenn Du es gut timest, bist Du zeitgleich da und die lassen dich kurz rein, damit Du an den Sauerstoff, das TKS und die Putzsachen im Spind kommst, sonst Pech gehabt.
Mit dem Ausweis hngegen kann man direkt an Hintertürchen parken, geht da rein, direkt in den Hangar, zum Be-/Entladen sogar mitm Fahrzeug aufs Gelände.
Das mag ja an Deinem Airport keinen Unterschied machen, aber hier erkennst Du velleicht erste Indizien, warum ein Ausweis aufm Boden u.U. besser sein könnte als eine Lizenz.
|
|
|
Oder wenn man eine Einfahrberechtigung benötigt. Gibt doch nichts Schöneres als gemütlich vor den Hangar zu rollen und seinen mondänen V70 einfach da zu parken, wo vorher das Flugzeug stand.
Sonst müsste man sein Gepäck ja reintragen wie ein Angehöriger der Mittelschicht ;-)
|
|
|
auf meinen Airports darf das Auto nicht da hin, wo der Hobel stand, wegen Brennen und Versicherung und so... muss wieder vor den Stacheldraht..
|
|
|
Geht auch nur auf einem "meiner" Airports...und auch nur ausnahmsweise für hochspectable Personen (oder solche, die man dafür hält ;-).
Die Ansicht, dass Flugzeuge weniger zur Spontanentzündung neigen als Autos finde ich allerdings etwas merkwürdig.
Schließlich explodieren nicht-geerdete Flugzeuge regelmässig beim Betankungsvorgang oder sind zumindest ganz knapp davor (wie jeder Vereinspilot mit nicht-fliegenden, aber sehr wichtigen älteren Kameraden weiss), während dieser Umstand bei der ungleich häufigeren Betankung von KFZ gänzlich unbekannt zu sein scheint...
|
|
|
Die allgemeinen Indizien sind mir bekannt, aber danke für die Auflistung. War neugierig, welcher Grund es bei CWinter konkret war ?
|
|
|
komm jetzt nicht mit Logik, wenn ich von Versicherungen rede.
Der FII, der mich versicherterweise auf meiner Mooney zum FI-IR geschult hat, darf nach der Ausbildung nicht meine Mooney Chartern, weil die Versicherung sagt, dass er zu wenig Erfahrung auf Mooney hat.
|
|
|
Das verdient einen Artikel. Und einen 1-Min-Vortrag bei der Jahresversammlung der Aktuare.
|
|
|
Billige Versicherung halt. So sind sie. Irgendwie muss der Sparpreis ja zusammen kommen. Ruf mal bei Grümmer an. Da bekommst Du eine Versicherung, die solche Probleme nicht macht.
|
|
|
War neugierig, welcher Grund es bei CWinter konkret war ?
genau der Fall, den Joachim beschreibt:
ich chartere ein Flugzeug in EDMA und möchte Zutritt durch die Tore und in den Hangar, wo das Flugzeug steht.
|
|
|
Gähn... ja, geh mal zum Media Markt, der hat ganz andere Fernseher als der Saturn.
|
|
|
> War neugierig, welcher Grund es bei CWinter konkret war ?
[...]
ich chartere ein Flugzeug in EDMA und möchte Zutritt durch die Tore und in den Hangar, wo das Flugzeug steht.
Sehr überraschend.
Schick gleich Deine ZÜP an Götz, sonst wird er Dir auch nicht glauben...
|
|
|
Beitrag vom Autor gelöscht
|
|
|
|
19 Beiträge Seite 1 von 1
|
|
|