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17. November 2023 18:06 Uhr: Von Alexander Schwemmer an Bernd Roi

Erinnert mich an Augsburg. Wie soll man so die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme prüfen können?

In dem Fall würde mich die Rechtsgrundlage nämlich interessieren.

18. November 2023 07:57 Uhr: Von Joachim P. an Alexander Schwemmer Bewertung: +2.00 [2]
In Augsburg haben div Kunden mit österreichischer Lizenz schon bei div Verchartereren gechartert, ohne ZÜP.
Wenn man jedoch einen Ausweis will fürs Hintertürchen, dann ist da jedoch eine ZÜP gefragt. Das ist jedoch kein Thema des Vercharterers.

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