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Luftrecht und Behörden | gefangen in der Fluguntauglichkeit  
16. Mai 2023 23:39 Uhr: Von Alexandros Feuerstein 

Hallo zussammen! Ich hab ein kleines (großes) Problem mit meiner Flugtauglichkeit und möchte hier um Hilfe bitten.

Mitte 2021 bin ich als 14-Jähriger meinem örtlichen Aero-Klub beigetreten und meine Liebe am Luftsport endteckt. In den kommenden drei Monaten habe ich mich durch häufige und motivierte Teilnahme am Flugbetrieb der A-Prüfung in der Segelflugausbildung genähert. Hierzu gehörte auch die Beschaffung eines Medicals. Auf Empfehlungen meiner Kameraden habe ich mich für eine Fliegerärztin entschieden und einen Termin vereinbart.
So weit, so gut. Ich erschien zum Termin und wurde untersucht, die Untersuchungen erflogten normal. Ich kriegte auch den üblichen Papierkram zum ausfüllen. Zwei Felder ließ ich offen: Migräne und Synkope. Ich lied zurzeit an Migräne, mit der Häufigkeit von etwa einem mal in drei Monaten. Ich hatte auch vor einem halben Jahr vor der Untersuchung eine (Prä-?)Synkope erlitten. Zu wenig getrunken, zu wenig gegessen und müde, das was halt zu einem solchen Einzelfall führt. Mit der Ärztin versuchte ich die Relevanz der Vorfälle zu besprechen, jedoch hatte sie nicht wirklich Zeit für mich. Die beiden Felder wurden angekreuzt und ich wurde schnell wieder ins Wartezimmer verwiesen. Nach 45 Minuten Wartezeit wurde ich nach Hause geschickt, ich würde per Post weiter erfahren.

Nach einem Monat ergebnislosen Warten versuchte ich telefonisch die Ärztin zu erreichen, was sich durch ständiges, nicht eingehaltenes "die Ärztin ruft Sie heute Nachmittag zurück" als schwierig erwies. Irgendwann wure ich dann per Post instruktiert, mich vom Kardiologen untersuchen zu lassen. Ich hatte nun ein 24-Stunden-EKG und ein Belastungs-EKG gemacht, ohne Befund. Die Resultate gab ich an die Ärztin weiter. Nach einiger Funkstille wurde mir dann gesagt, dass mein Medical beim LBA zur Konsultation in Bearbeitung ist und dass ich noch länger warten muss. Nach weiteren Monaten ergebnislosen wartens versuchte ich nun das LBA zu kontaktieren, was sich auch als schwierig erwies.

Nach einiger Zeit gelangte ich an die richtige E-Mail-Adresse des Referates für Flugmedizin. Auf nachfrage beim LBA stellte sich nun heraus, dass meine Ärztin gar keine Dokumente beim LBA eingereicht hatte. Wieder versuchte ich meine Ärztin zu kontaktieren und wurde erneut abgewimmelt. Nach einigen Versuchen bekam meine Mutter endlich mit der Ärztin zu sprechen. Den Vorfall konte die Ärztin nicht überzeugend begründen, trotz des problemlosen Befundes des Kardiologen seie sie immernoch Besorgt. Der Grund hierfür wurde mir nicht richtig klar. Trotzdem versprach sie uns nun die Untersuchung fortzuführen und machte und Hoffnung. Zum Ergebnis würden wir Post vom LBA bekommen. Nach einem Monat bekam ich per Post die feststellung meine Fluguntauglichkeit, unten links mit handschriftlicher Unterschrift meiner Ärztin. Soviel zu "Post vom LBA". Als Grund wurde "Nicht abgeklärte Synkope" angegeben, trotz der kardiologischen Untersuchung.

Mittlerweile ist gut ein Jahr seit meiner ersten Untersuchung vergangen.
Ab hier gab ich den Kontakt zu meiner Ärztin auf und suchte bei einem anderen Fliegerarzt um Beratung. Auf dessen Empfehlung beantragte ich beim LBA eine Zweitüberprüfung. Nach drei Monaten Wartezeit bekam ich per Post eine Datenschutzerklärung und eine Verpflichtung zur Kostenübernahme (auf unbestimme Höhe, yay) zum unterschreiben. Diese schickte ich Ende letzten Dezembers zurück. Seit dem tat sich nicht wirklich was Neues. Vor zwei Wochen fragte ich zum zweiten mal beim LBA nach dem Status nach. Mir wurde erneut versichtert, dass mein Fall in Bearbeitung ist und dass meine Zweitüberprüfung inzwischen dem fliegerärztlichen Ausschuss vorliegt.

Ich bin jetzt zwei Jahre Mitglied im Verein und seit langem diese grundlose Warterei leid. Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen und Ideen, wie ich so schnell wie möglich meine Flugtauglichkeit unter Beweis stellen lassen kann?

17. Mai 2023 09:41 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Alexandros Feuerstein Bewertung: +2.00 [2]

Unklare Synkope ist ein heikles Problem. Wenn man weiß, warum die war, kann man den Fehler evtl. beheben. Wenn man das nicht weiß, bleibt eine Unsicherheit, ob und wann es wieder passiert. Wenn beim Flugzeug manchmal das Ruder klemmt und man den Fehler nicht findet, wäre das bestimmte Flugzeug nicht mein Favorite. Die Überprüfung durchs LBA sind hier sicher nicht "grundlos"

Der zweite Fliegerarzt hat es richtig gemacht. Die Wartezeiten beim LBA sind zur Zeit sehr lang. Der Ausschuß arbeit auch nur in größeren Abständen. Das LBA ist einfach überlastet. Das ist auch nicht grundlos...

Kannst eigentlich nur warten. Drängeln funktioniert hier garnicht

17. Mai 2023 09:41 Uhr: Von Ingo Schmittner an Alexandros Feuerstein
17. Mai 2023 09:59 Uhr: Von Horst Metzig an Alexandros Feuerstein Bewertung: +1.00 [1]

Migräne ist nicht unbedingt ein Grund der Fliegeruntauglichkeit. Ich habe auch Migräne ohne Aura und sonstige Einschränkungwen wie Geräuschempfindlichkeit oder Blend/Lichtempfindlichkeit. Mein Fliegerarzt liess mein Gehirn im MRT untersuchen, kein Tumor, also bekam ich die Fliegertauglichkeit. Sumatriptan und Migräne im Bewwerbungsbogen angekreuzt ist also kein Ausschlussgrund, zumindest nach EASA Richtlinien.

Wie ist Dein Blutdruck? Zu niedriger Blutdruck kann auch zu den von Dir geschilderten Eigenschaften ( Synkope ) führen, besonders wenn der Körper aus der Ruheposition raketenartig in Bewegung gebracht wird.

Wartezeit bei dem Luftfahrtbundesamt. Diese Eigenschaft des LBA sollte eigentlich unter Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetz betrachtet und subsumiert werden.

Ein Fliegerarzt hat nicht die Aufgabenstellung wie ein Hausarzt, auch wenn in Personalunion beide Funktionen ausgeführt werden. Ein Fliegerarzt handelt hoheitlich. ( betrachte Andreas Lubitz und die Klagen gegen die Flugschule, Germanwingsklage im Internet eingeben )

Somit ist die Handlung eines Fliegerarzt, und alle nachfolgenden Instanzen wie LBA, ein Verwaltungsakt. Hier im Internet wurde schon der Begriff Untätigkeit bei den besonderen Eigenschaften des LBA wie zu lange Wartezeiten genannt.

Diese Wartezeiten bei Fliegertauglichkeitsuntersuchungen/Verweise oder Konsultation, möchte ich gerne mit Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetz betrachten. Ich habe den Kommentar des Verwaltungsverfahrensgesetz vor mir, und da ist der § 10 besonders Aussagefähig.
§10VwVfG ( Verwaltungsverfahrensgesetz ) definiert: Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmässig und zügig durchzuführen.
Interessant ist hier die Definition Zügigkeit des Verfahrens unter Randnummer 17 im Kommentar Kopp/Ramsauer VwVfG Kommentar zu wissen.

Noch besser unter Randnummer 19 Bemessung der Frist: - Auszug - Welche Frist als angemessen anzusehen ist, hängt von den Umständen des konkreten Fall ab, insbesondere der Eilbedürftigkeitder Angelegenheit. Als
Richtlinie wird im § 75VwGO eine Frist von drei Monate genannt. ( vergleiche Kopp/Schenke § 75 Randnummer 13 mwN ) Allgemeine Arbeitsüberlastung der Behörde, Ausfälle infolge von Urlaub, Erkrankungen usw. rechtfertigen grundsätzlich Verzögerungen nicht, weil die Behörde, unter Umständen auch die höhere Aufsichtsbehörde oder der Rechtsträger überhaupt und der für die Bewilligung der erforderlichen Haushaltsmittel zuständige Haushaltsgesetzgeber hier für Abhilfe sorgen muss.

Ich kann hier nicht das gesamte Verwaltungsverfahrensgesertz niederschreiben/Abschreiben. Aber die von mir gelieferten Quellenangaben sind ausreichend, Einzelfälle näher zu betrachten, dann aber mit einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

In Deinen Fall kann ich in Deutschland nur das flugmedizinische Zentrum der DLR in Köln unter Einbezug des Flugmedizinischen Zentrum der Luftwaffe vorschlagen ( ist von Fürstenfeldbruck nach Köln umgezogen, ein Glücksfall ). Meiner Ansicht sollte ein flugmedizinisches Zentrum alle Facharztfakultäten arbeitsbereit und empfangebereit zur Verfügung stellen. Bei dem flugmedizinischen Zentrum der Bundeswehr ist das der Fall. Insofern kommt diese Einrichtung ( Bundeswehr ) dem www.ulz.cz sehr nahe heran.

Nach meiner Ansicht sollte bei einer Fliegertauglichkeitsuntersuchung auch die Möglichkeit einer Desorientierungsuntersuchung und in der Unterdruckkammer erfolgen. Hier können auch schwer festzustellende Ausfallerscheinungen in der Fliegerei unter besonderer Beanspruchung in etwa erkannt werden, um den zukünftigen Luftfahrer weitere Hilfen zu geben. https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&sxsrf=APwXEdd6Fd3lrDSn-mxztbrbVXtp76gOSg:1684314080097&q=Desorientierungstrainer&tbm=isch&source=univ&fir=k-uUZFL368O_uM%252C_QPnLYHG_d1nNM%252C_%253BUpANePYbvW8VnM%252CnAslAaIV2oXAmM%252C_%253B3Fj2j9asiV10JM%252CVD2XSWJ1cH7QfM%252C_%253BYJ6ZXEM4yqFxWM%252CvofU8o_vhExg1M%252C_%253Bk5lwZmX0uwo8AM%252Ck49EgV428Y15tM%252C_%253BExP3YrOymIvOSM%252CwpokO8TdXZx-4M%252C_%253BrNzLLDBs0KCGPM%252CrvvybA9vsk7gtM%252C_%253BP9gHO48NmAUu6M%252CuQwoylJmjZJPMM%252C_%253BaJLVBlE6xIMpLM%252C6ic_XuKDBl8wpM%252C_%253BTPswPzidfKg58M%252CGldOmKEXEbblbM%252C_&usg=AI4_-kQo8p2aAOY1HLxecL9TzpVaRaRCkg&sa=X&ved=2ahUKEwj4uLzz_vv-AhVlR_EDHYwzA_oQjJkEegQIIBAC&biw=1920&bih=927&dpr=1#imgrc=UpANePYbvW8VnM

17. Mai 2023 12:31 Uhr: Von Sven Walter an Alexandros Feuerstein Bewertung: +1.00 [1]
Hi, du hast mein volles Mitgefühl, dass du da in der Warteschleife festhängst. Wenn du dann später um so schneller durchstarten möchtest, kann ich dir nur flugnahe Ersatzhobbies empfehlen, um das Verpasste rasant nachzuholen: Mitmachen bei der Wartung, Bauhelfer Experimentalflugzeug, Simulatoren, Segelscheine machen.

Die Transferleistungen sind teilweise gewaltig. Und in anderen Ländern und Klassen fliegt man ohne Medical, wenn man es verantworten kann.
17. Mai 2023 13:43 Uhr: Von Achim H. an Alexandros Feuerstein Bewertung: +2.00 [2]

Abgesehen davon, dass das LBA praktisch arbeitsunfähig ist in medizinischen Belangen (hatte beim letzten EASA-Audit den drittletzten Platz, vor Albanien und Griechenland belegt), ist die Angabe "Synkope" natürlich eine garantierte Verweisung. Was macht mehr fluguntauglich als unerklärliche Ohnmachtsanfälle? Jetzt muss der Sache richtigerweise auf den Grund gegangen werden und dann vom Amt entschieden werden. Als nicht ausgewachsener Mensch könnte es ja bspw. temporär sein.

Nach dem EASA System ist es so, dass Du mit dem Antrag bei der Fliegerärztin "gefangen" bist und nun ein deutsches Medical nach der ellenlangen Bearbeitungszeit erhalten wirst oder gar keines.

Es gibt Alternativen:

- Aktiväten, bei denen Du nicht PIC bist

- 120kg-Flugzeuge (ohne Medical)

- Ausbildung und Schein in einem anderen Rechtssystem (USA, UK), wobei mit Wohnsitz EU dann für die Ausübung in der EU eine EU-Lizenz benötigt werden wird

17. Mai 2023 14:08 Uhr: Von Alexander Callidus an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Die Zuständigkeiten haben sich ja geändert, aber ich war schon etwas verdutzt, als letzte Woche ein soignierter älterer Herr ganz ruhig und sachlich "...das amtsbekannte Arschloch Kirklies..." in einen Satz einflocht.

17. Mai 2023 14:24 Uhr: Von F. S. an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Um das noch mal zu unterstreichen / ergänzen:

Unklare Synkopen schliessen eine Flugtauglichkeit aus! Wenn nicht 100% sicher gestellt werden kann, dass die Ursache für die Synkopen nicht mehr beteht, dann ist fliegen schlicht nicht das richtige Hobby - auch nicht in der 120kg Klasse, wo man kein Medical braucht.

Natürlich dauert der Prozess in diesem Fall mal wieder viel zu lange - aber ich meine aus der Schilderung schon anzeichen dafür rauslesen zu können, dass die Fliegerärztin einem Jugendlichen mit Synkopen in der Krankengeschichte schlicht kein Medical geben wollte...

17. Mai 2023 15:15 Uhr: Von Jochen Wilhe an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Wieder mal ein Beispiel für inkompetente Mediziner und pathologisieren : Dieser arme Junge hat ja noch nichtmal eine echte Synkope erlitten, sondern gibt an, einmalig eine Prä-synkope erlitten zu haben: Das ist also nichts anderes als kurzzeitig Schwindel oder körperliche Schwäche o.Ä..

Wenn man das hart abfragen würden, müsste wohl jeder angeben, schonmal in seinem Leben kurz Schwindel bemerkt zu haben, wenn man zB längere Zeit gelegen hat und aufspringt oder andere Dinge tut. Gerade im jungen Erwachsenenalter total häufig.

Übrigens: Die Lebenszeithäufigkeit für eine echte Synkope (also das Ding mit kurzer Bewusstlosigkeit) beträgt 35%. D.h. 35% aller Personen müssten dann untauglich sein.

Mein Vorschlag wäre der folgende:

1. Achims Rat folgen oder

2. Die Sache richtig stellen und zu der ersten Flugärztin gehen und folgendes dort zu Protokoll geben:

a) Nie eine Synkope erlitten: Eine Synkope erfordert per def. eine Bewusstlosigkeit, die lag hier garnicht vor

b) Es war lediglich ein Gefühl des Unwohlseins/Schwäche bei Nüchtern+Schlafmangel + wahrsheinlich Lagewechsel. Das ist völlig physiologisch und vorhersehbar. Bei jedem Menschen können durch Schlafmangel + Nüchternheit derartige Symptome induziert werden

17. Mai 2023 15:58 Uhr: Von Willi Fundermann an Jochen Wilhe

"Wieder mal ein Beispiel für inkompetente Mediziner..."

Das sieht der von der EASA zugelassene und von der FAA als "Senior AME" anerkannte Fliegerarzt scheinbar anders:

"Die Überprüfung durchs LBA sind hier sicher nicht "grundlos". Der zweite Fliegerarzt hat es richtig gemacht."

17. Mai 2023 21:42 Uhr: Von Alexandros Feuerstein an Alexandros Feuerstein Bewertung: +2.00 [2]

Vielen Dank für eure Antworten.

Zunächst möchte ich klarstellen, das der Vorfall definitiv ein Einzelfall war und sich auf eine Präsynkope, also eine Synkope von maximal zwei Sekunden beschränkte. Durch einige Umstände (Vorfall passierte im Bad, besorgte Mutter) führte der Vorfall zu einem sehr kurzen Krankenhausbesuch. Es ist auch anzumerken, dass ich für mein Alter relativ groß bin (beim Vorfall vermutlich 1,85 mit 14, jetzt 1,96 mit 16). Naiver Weise versuchte ich mit meiner Ärztin die Relevanz des Vorfalles zu besprechen. Sie hat definitiv einiges flasch verstanden, jedoch kann ich den Verlauf der Untersuchung ihrerseits nur optimistisch als sehr schlechte Kommunikation oder pessimistisch als fahrlässige Inkompetenz beschreiben. Ich habe mittlerweile 237 Starts mit 41 Flugstunden mit Fluglehrer hinter mir. Ich durfte auch den einen oder anderen Kunstflug miterleben. All das, ohne dass mir auch nur Schwarz vor Augen wurde.
Betrachtet man die "Acceptable means of compliance", ist bei Klasse 2 der folgende Teil relevant:

(i) Syncope
Applicants with a history of recurrent vasovagal syncope may be assessed as fit after a
6-month period without recurrence, provided that cardiological evaluation is satisfactory.
Neurological review may be indicated.

Bei LAPL-Medicals taucht der Punkt Syncope garnicht mal auf.

Ich muss sagen, dass meine Flugtauglichkeitskarriere von Anfang an sehr dumm gelaufen ist. Auch ich hätte einige meiner Fehler vermeiden können und einige "red flags" realisieren müssen.

Nun bringt es leider nur bedingt viel, wenn ich mich selbst oder Menschen im Internet von meiner Flugtauglichkeit und den Missverständnissen mit meiner Ärztin überzeuge. Würde es nun etwas bringen, wenn ich wieder mit meiner Ärztin kontakt aufnehme und erneut versuche, meinen Fall klar zu stellen? Soweit ich weiß hat die Ärztin nun ja keine Relevanz mehr im Prozess der Zweitüberprüfung und der Schaden ist schon Angerichtet.
Ich mache mir nur Sorgen, dass das LBA jetzt meine "sabotierte" Akte vorliegen hat und so das Ganze in die Zweitüberprüfung weitergeführt wird. Würde ich jetzt mit sauberer Akte zu einem anderen Fliegerarzt gehen, würde ich bestimmt am selben Tag eine Medical besitzen. Leider kann ich das soweit ich weiß jedoch nicht.

Bis jetzt ist ein Besuch in Köln die beste Idee, falls die mir da überhaupt weiterhelfen können. Soweit ich weiß fallen auch <120kg-Flugzeuge mit der Fluguntauglichkeit für mich raus.

17. Mai 2023 23:31 Uhr: Von Alexander Callidus an Alexandros Feuerstein Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Alexandros!

Das mit der Fliegerei wird schon klappen, irgendwann. Aber Du kannst Dir an den fünf Fingern abzählen, daß es dieses Jahr nichts mehr wird. Bis dahin, um es deutlich zu sagen: "cut the crap".
Du hast das relevante Dokument ja schon gefunden. Dann suchst Du nach Syncope und nach Migraine. Kein Fliegerarzt bei Verstand hätte DIch bei der Anamnese tauglich geschrieben, hätte er gar nicht gedurft. Die Chancen stehen aber gut, daß nach Neurologen und Kardiolgen und ggf. 6 Mo Verlaufskontolle fachärztlich alles in trockenen Tüchern ist und der Tauglichkeit nichts mehr im Weg steht. Nur macht das LBA aus Sachen, die man mit etwas Energie privat in 3 Wochen abklärt, halt Monate oder Jahre.

Nimm das, was Du gerade erlebst, als Lebenserfahrung und vertreib Dir die Zeit bis dahin als Schüler und genieß es. Schlimmstenfalls machst Du eben kontinuierlich Schnupperflüge.

18. Mai 2023 10:10 Uhr: Von Eibe Loeffler an Alexandros Feuerstein Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Alexandros,

ich würde mich ebenfalls nicht entmutigen lassen, auch wenn die erlittene Verzögerung bitter ist. Du hast mit Deinen Angaben über Symptome, die bei Jugendlichen häufiger vorkommen, leider einen von Dir nicht absehbaren Automatismus ausgelöst.

Ich bin kein Mediziner und respektiere grundsätzlich Gewissenhaftigkeit bei der Ausübung einer verantwortlichen Funktion. Aber von einer praktischen Ärztin kann man schon die Fähigkeit zur Einordnung der von Dir geschilderten Symptome in o.g. Hinsicht erwarten. In meiner Zeit bei der Luftwaffe habe ich einige wenige Crew-Kameraden BOA41 (Fliegerischer Dienst) erlebt, denen beim morgendlichen Antreten vor dem Frühstück oder beim längeren Antreten zur Vereidigung oder beim Bultabnehmen kurz mal schwarz vor Augen wurde. Ohne, dass dies zu einer Ablösung geführt hätte.

Ich würde daher den oben gemachten Vorschlag aufgreifen und zur Abklärung nach Möglichkeit das Flugmedizinische Zentrum der Luftwaffe mit einschalten. Da ist man seriös aber auch sehr erfahren unterwegs.
Und an Deiner Stelle würde ich mich parallel von einem praktisch erfahrenen Verwaltungsrechtler hinsichtlich der Möglichkeit, den Vorgang beim LBA etwas zu beschleunigen, beraten lassen. Manchmal hilft in solchen Fällen schon die entsprechend begleitete Aufnahme eines persönlichen Kontakts und eines Verständigungsgesprächs, um sich zumindest über den weiteren Verlauf zu orientieren und dem Wunsch auf zeitnahe Abarbeitung höflich Ausdruck zu verleihen.

Das wird schon! Alles Gute!

18. Mai 2023 10:43 Uhr: Von F. S. an Alexandros Feuerstein Bewertung: +2.00 [2]

Ich finde es ehrlich gesagt otimistisch beschrieben als "merkwürdig", dass Du Deiner Fliegerärztin Inkompetenz unterstellst, obwohl sie doch genau das gemacht hat, was wohl jeder Fliegerarzt auf der Welt gemacht hätte, wenn ein Jugendlicher mit sogar klinischer Historie von unklarer Synkope bei der Tauglichkeitsuntersuchung ist.

Erst mal zum Thema Kompetenz: Ohne jetzt Ferndiagnose betreiben zu wollen ist es in Deinem Fall (gerade auch nach der Schilderung im zweiten Post) eher unwahrscheinlich und sicher nicht diagnostisch festgestellt, dass es sich um eine vasovagale Synkope gehandelt hat. Kardiologische Ursachen sind beim beschriebenen Verlauf viel wahrscheinlicher und es ist zu vermuten, dass Dich die Ärztin deswegen auch (nur) zum Kardiologen und nicht zum Neurologen zur Abklärung geschickt hat.
In so fern ist der von Dir gegoogelte Ausschnit aus den AMC zu Part MED mit großer Wahrscheinlichkeit irrelevant.

Auch die von Dir betonte Unterscheidung zwischen einer Synkope und einer Prä-Synkope weil Du weniger als 2 Sekunden bewusstlos gewesen seist (wer hat das eigentlich gestoppt?) ist irrelevant, weil Du offenischtlich in einem Zustand warst, der ein sicheres Bedienen des Luftfahrzeuges in dem Moment ausgeschlossen hätte.

Gerade bei großen Heranwachsenden ist es übrigens ganz normal, dass es (Wachstums-)phasen gibt, in denen die Körpergröße schnell wächst und das Herz-Kreisluaf-System nicht ganz mithalten kann, so dass solche Synkopen ab und zu auftreten.

Deswegen 3 Tipps:

  • Lass es sein, Deine erste Fliegerärztin als inkompetent zu diffamieren - sie hat genau das richtige getan
  • Nimm Deine Eltern mit zu solchen Arztbesuchen. Auch wenn Du in den Posts vergleichsweise reif wirkst, bist Du nicht volljährig. Es ist auch für einen Arzt etwa anderes, ob ein Minderjähriger flugtauglich geschrieben werden will, oder ob seine Eltern das auch wollen.
  • Der Prozess wird jetzt einige Zeit dauern. Am Ende wirst Du wahrscheinlich dann flugtauglich geschrieben, wenn ein Kinderazt bestätigt, dass Du ausgewachsen bist und damit keine wachstumsbedingten Synkopen mehr zu erwarten sind.
18. Mai 2023 18:37 Uhr: Von Peter Meier an F. S. Bewertung: +6.00 [6]

Ich erlaube mir, mich in die Diskussion einzumischen.

Das "Problem" des Threaderstellers ist einfach, dass er ehrlich war. Viele andere Kandidaten für das Tauglichkeitszeugnis, egal ob Klasse 1, 2 etc, Erst- oder Nachuntersuchung würden je nach Situation die Vorfälle, um die es hier geht, schlichtweg nicht angeben.

Wenn es tatsächlich diese eine Synkope war und der Grund im schnellen Wachstum des Bewerbers liegt, dann hätte, nur diese Synkope betrachtend, die Fliegerärztin das als solches einordnen können. Andererseits bewirbt sich hier nicht ein 21-jähriger Erstzuuntersuchender, der mit 14 diese Synkope erlitt, sondern eben ein 14-jähriger mit rezentem Vorfall. Beim 21-jährigen hätte die Fliegerärztin hier möglicherweise anders geurteilt.

Ich hatte mit 13 ebenfalls solche eine Synkope - Lagewechsel in einer Phase schnellen Wachstums (ich bin jetzt 190 groß, damals schon 180 oder mehr), betrieb keinen Sport. Ich kann mich nur daran erinnern, dass mir beim Aufstehen vom Sofa plötzlich "schwarz" wurde, danach höre ich ein Rummsen und finde mich in der nächsten Sekunde am Boden wieder (unverletzt). Das war für mich der Weckruf, aktiv Sport zu treiben (Radrennsport, Leichtathletik). Bei diesem einen Vorfall, der zu keinem Notarzteinsatz o.ä. führte, blieb es dann auch.

Durch diesen Sport und ggf. Veranlagung aber, den ich in Teilen immer noch betreibe, habe ich aber immer noch einen sehr niedrigen Ruhepuls, manchmal nur 50, wiederholt resultieren daraus Fragen, ob ich Apnoetaucher bin ....Und tatsächlich muss ich manchmal, je nach Situation, beim Aufstehen 1-2x Pressatmung durchführen, um Blut in die Birne zu bekommen. Aber nie hat sich das pathologisch gesteigert oder in einer unpassenden Situation geäußert. Ich bin Flugkapitän. Als solches bin ich und alle anderen Kollegen/Kolleginnen nach EU (VO) 1178/2011 Teil-MED verpflichtet, jeden noch so harmlosen Vorfall, Einschränkung, Medikamenteneinahme etc. zu melden. Aufgrund der Konsequenzen, gerade auch i.V.m. dem überlasteten LBA, dürfte ich nicht zuviel verraten, wenn ich sage, dass viele diesbezüglich eher "konservativ" an das Thema herangehen und der letzte Arzt, den sie konsultieren, der Fliegerarzt ist.

Ein dummer, versehentlicher Ausdruck eines tatsächlich oder vermeintlich flugmedizinisch relevanten Ereignisses kann derart schwerwiegende Konsequenzen (vorübergehender oder dauerhafter Entzug des Tauglichkeitszeugnisses) haben, dass eine offene Kommunikation bzw. Meldekultur hier schlichtweg nicht existiert.

Sorry, dass ich das so ausdrücken muss, aber sich der gelebten Realität zu verweigern bringt auch nichts. Vielen Dank.

18. Mai 2023 22:14 Uhr: Von Yury Zaytsev an Alexandros Feuerstein Bewertung: +1.00 [1]

Das mag alles sehr ärgerlich für dich sein, aber unter anderem hast du jetzt eine wertvolle Erfahrung mit dem LBA gemacht. Ich hoffe, dass du deine Probleme gelöst bekommst. Du solltest dir danach überlegen, ob du deine Lizenz in Zukunft von dieser Behörde verwalten lassen willst, oder ob es nicht besser wäre, sie woanders verwalten zu lassen.

19. Mai 2023 08:07 Uhr: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev

In weiser Voraussicht und durch Vermittlung des damaligen Internetforum JAR-CONTRA www.jar-contra.de schloss ich mich gleich einer Gruppe deutscher Piloten an, um in Tschechien in deutscher Sprache, vorher gut durchorganisiert, die Pilotenlizenz zu erarbeiten. Das Medical in Tschechien erübrigte sich auf natürlicher Art und Weise, eben einer guten Flugmedizin in Tschechien.

Das war vor etwa 20 Jahre. Wenn ich heute die Beiträge zu diesen Themenkomplex hier im Forum lese, dann blutet mir mein Herz. Das, was hier im Forum so alles über die Flugmedizin in Deutschland geschildert wird, pfeiffen die ärztliche Spatzen in Tschechien von den Dächern, sofern man diese als Deutscher anspricht.

In meinen Flugverein wollte man mich nicht so akzeptieren, weil ich anscheinend mit meinem tschechischen Medical etwas zu verbergen hätte. Dem muss ich deutlich entgegenwirken, weil in Tschechien wird teilweise gründlicher flugmedizinisch nach EU Vorgaben untersucht, als es sich manch einer hier in Deutschland vorstellen kann.

19. Mai 2023 17:38 Uhr: Von Horst Metzig an Alexandros Feuerstein Bewertung: +1.00 [1]

Was spricht dagegen, zum flugmedizinischen Zentrum nach Prag zu fahren? Der Vorteil hier ist, es handelt sich um ein öffentliches Gesundheitszentrum, in dem auch die Flugmedizin arbeitet. Dort werden auch Beerufspiloten untersucht. Der Vorteil an diesen Zentrum ist, dass alle Fachärzte auf zwei Stockwerke angesiedelt sind, und der Bewerber um eine Fliegertauglichkeit am Untersuchungsvormittal zu jeden Facharzt kommt.

Was viele nicht wissen,der oberste tschechische Fliegerarzt Herr Oldrich Truska arbeitet in diesen flugmedizinischen Zentrum. Herr Treuska hat in Tschechien diwe vergleichbare Stelle wie ehemals Dr. Kirklies im LBA. Der Unterschied, Dr. Truska arbeitet bei den Bewerbern im medizinischen Zentrum, und nicht im Glaspalast eines Ministerium. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass der Fliegerarzt im Zentrum Prag Tür an Tür zum konsultierenden staatlichen Organ sitzt. In Deinen Fall würde nach meiner vorsichtigen Einschätzung würde in Deinen Fall der untersuchende Fliegerarzt sich schon zur Stunde der Untersuchung konsultierend an Dr. Truska wenden, im Team wird Dein Fall in Deinen Beisein besprochen. Zudem sind alle Fachärzte auf zwei Etagen im flugmedizinischen Zentrum Prag, welche für Dich bereit stehen, am Untersuchungsvormittag. Möglicherweise entpupt sich Deine medizinische Besonderheit derartig, dass eine flugmedizinische Entscheidung noch am Untersuchungstag gefällt wird. Nochmals, Neurologe, Psychologe, Psychiater, Hals - Nasen - Ohrenarzt, Kardiologe, also alles was die heutige Medizin zu bieten hat, ist arbeitsbereit auf zwei Etagen. Die beraten sich nach allen Untersuchungen mit dem obersten Fliegerarzt der CAA Prag. Dieser sitzt nicht wie in Deutschland bei dem Luftfahrtbundesamt, sondern dort, wo Ärzte hingehören, bei den medizinischen Kunden.

Und das ist der gewaltige Unterschied zu Deutschland.

Nun bekommt Deutschland eine Besonderheit, das flugmedizinische Institut der Bundeswehr ist inzwischen nach Köln umgezogen, zur Zeit noch in getrennten Gebäude zum zivilen Zenterum der DLR. Die sollen irgend wann in ein Gebäude sein, und dann könnte zumindest theoretisch das zivile Zentrum auf alle anwesende Fachärzte der Bundeswehr zugreifen können. Was dann noch fehlt, ist der Zuzug des obersten deutschen Flugmediziners, der hat meiner Einschätzung im Glaspalast in Braunschweig nichts zu suchen, sondern sollte seine hoheitliche Arbeit im weissen Arztkittel im flugmedizinischen Zentrum Köln ( Zusammenschluss Bundeswehr und zivil ) ableisten.

Ich kann das deshalb so beschreiben, weil ich miterlebt habe, dass ein älterer deutscher Segelflieger nach Herzinfarkt vom tschechischen Klasse 2 Fliegerarzt nicht weiter untersucht wurde, sondern geraten wurde, nach Prag zum einzigsten flugmedizinischen Zentrum zu gehen. Ich war dabei, aber nicht bei der Untersuchung. Der Pilot berichtete, dass man im ärztlichen Team im Beisein des Segelflugpiloten den Fall besprochen hatte, er solle sich nach 6 Monate wieder melden und kommen, die Zeit der Heilung nach Herzinfarkt müsse abgewartet werden.

Deine weitere Entscheidung hängt bei dem Luftfahrtbundesamt. Dort entscheidet der amtierende Verwaltungsmediziner, früher war das Herr Dr. med. Kirklies. Warum dieser Herr nicht mehr in Amt und Würden ist, entschliesst sich mein Wissen.

19. Mai 2023 18:17 Uhr: Von Sven Walter an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]
Weil die Erstuntersuchung schon erfolgt ist.(Antwort auf deinen ersten Satz; sonst spricht nichts dagegen , im Gegenteil).
19. Mai 2023 18:41 Uhr: Von Peter Meier an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]

"... früher war das Herr Dr. med. Kirklies. Warum dieser Herr nicht mehr in Amt und Würden ist, entschliesst sich mein Wissen."

Das wird seine Gründe haben. Pensionierung/Rente war es zumindest zum Zeitpunkt des Austritts nicht.

Ein Artikel auf PuF beleuchet einen Fall aus 2011, hier musste in einem VG-Verfahren gegen die BRD, vertreten durch das LBA 28000€ Schadensersatz wegen offensichtlichem kompletten Fehlverhalten seitens Dr. Kirklies geleistet werden. Und das dürfte nicht das einzige Verfahren gewesen sein.

19. Mai 2023 20:03 Uhr: Von Horst Metzig an Peter Meier Bewertung: +1.00 [1]

Ich möchte die Gesamtumstände nicht unbedingt bei Herrn Dr.med. Kirklies suchen wollen, was hat sich nach Weggang von Herrn Dr.med.Kirklies denn verbessert? Wenn ich so die Forenbeiträge lese, hat sich seit Weggang von Dr. Kirklies einiges verschlechtert. Sogar in Tschechien höre ich hinter vorgehaltener Hand, dass ein tschechischer Fliegerarzt, zuvor auch mal in Deutschland gearbeitet, sagte, die Höflichkeit und Tonlage ist unangenehm, es macht keinen Spass in Deutschland als Fliegerarzt zu arbeiten. Jedes mal, wenn ich mich in Tschechien untersuchen lasse, fange ich an zu plaudern und reden. Hinter vorgehaltener Hand höre ich dann einiges.

Währe ich dieser junge Kandidat, ich würde in Prag meine Verdrossenheit über die deutsche Art und Weise der Fliegertauglichkeitsuntersuchungen im Zusammenhang mit Verweisen/Konsultationen an das Luftfahrtbundesamt, schildern, dass ich eine Erstuntersuchung mit dem Ergebnis zunächst Untauglich, danach über ein Jahr Wartezeit, dann soll ich eine Blankounterschrift über die fliegerärztliche Kostenübernahme unterschreiben, womit die Gutachterkosten mit inbegriffen sind. Und das kann tausende von Euros kosten. Tragischerweise weis ich nicht vorher, welche Kostenfolge auf mich zukommt, soll ich weitermachen oder abbrechen??? Ich denke, aufgrund dieser Einzelfallschilderung, und aufgrund der Erfahrungen einiger tschechischen Fliegerärzte, welche einmal in Deutschland fliegerärztlich gewirkt hatten, werden die tschechischen Stellen ein offenes Herz haben, und den Bewerber trotz deutscher Erstuntersuchung übernehmen. Es muss so langsam auch mal Klartext geredet und auch geschrieben werden, den Hammer mal so richtig auf den Tisch klopfen.

Wenn der medizinische Vorfall wirklich keine Bedeutung für die zukünftige medizinische Tauglichkeit hat, dann wird dieser Bewerber weitaus schneller sein Tauglichkeitszertifikat erhalten. Nur, am AeMC Prag wird gründlich untersucht, nur teilt man vorher mit, was für welche zusätzliche Untersuchung in tschechische Kronen zu bezahlen ist. Also keine Blankounterschrift für eine mögliche astronomische Kostenfolge, welche zunächst nicht abschätzbar ist. Das ist der andere Unterschied zu Deutschland, was ich selber wegen meine zusätzliche Untersuchungen ( MRT ) wegen Migräne erlebt habe. Zudem wurden mir die Hälfte der tschechischen Kosten aus MRT von der AOK bezahlt.

Bei mir wollen die Fliegerärzte in Prag jedes mal eine aktuelle ärztliche Diagnose vom Urologen. Diese Untersuchung bezahlt die AOK. Man kann es auch anders gestalten, Blankounterschrift durch das LBA, und dann vom LBA als Amtshandlung zum Urologen schicken.

20. Mai 2023 13:29 Uhr: Von Robert Hofmann an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]

"Unklare Synkope ist ein heikles Problem. Wenn man weiß, warum die war, kann man den Fehler evtl. beheben. Wenn man das nicht weiß, bleibt eine Unsicherheit, ob und wann es wieder passiert. "

Das Problem ist allerdings, dass es keine Definition darüber gibt, was eine "unklare" Synkope ist. Abgesehen von mit einem Event-Rekorder aufgezeichnete z. B. kardiale Synkope, wird es insbesondere für Ärzte, die mit Synkopen nicht gut vertraut sind, fast immer eine Verdachtsdiagnose bleiben. Wenn dann auch noch der Patient nicht ehrlich ist, wie das hier in einem weiteren Beitrag ja ausführlich thematisiert wurde und nach meinem Gefühl evtl. schon fast dazu motiviert wurde, nicht ehrlich zu sein, hast du als Arzt oft allergrößte Schwierigkeiten dieses Thema sinnvoll anzugehen.

Eigentlich kann man nur an alle Piloten appellieren, beim Fliegerarzt ehrlich zu sein, ohne eine wirklich exakte Anamnese, die bei der Synkope neben z. B. EKG der Schlüssel ist, hat man keine Chance, die Ursache korrekt einzugrenzen. Mit Zurückhalten von Informationen oder sogar falschen Angaben ist bei diesem Thema niemandem gedient. Man bringt den Arzt evtl. in größte Schwierigkeiten, wenn was passiert, riskiert sein eigenes Leben und tut seinen Verwandten sicherlich keinen Gefallen, geschweige denn, falls man damit auch noch andere in Gefahr bringt.

BTW: 2 Sekunden bewusstlos ist keine Präsynkope. Das ist eine Synkope, was auch ohne Fliegen schon gefährlich genug sein kann und nicht selten in der Unfallchirurgie endet. Das Dilemma ist, dass auf der einen Seite jemand der zu Synkopen neigt, durchs Fliegen möglicherweise schneller zu einer Synkope provoziert werden kann, als andere Menschen. Auf der anderen Seite kriegt man bei jedem Menschen durch allereinfachste Mittel eine Synkope hin, ohne dass das krankhaft ist. Diesen Zwiespalt muss man bei Fliegern als Arzt aufgelöst kriegen, was echt schwierig sein kann.

20. Mai 2023 14:56 Uhr: Von Peter Meier an Robert Hofmann

"..ohne eine wirklich exakte Anamnese, die bei der Synkope neben z. B. EKG der Schlüssel ist, hat man keine Chance, die Ursache korrekt einzugrenzen."

Das muss fachärztlich abgeklärt werden, da das vollkommen über die Kompetenz der meisten Fliegerärzte hinausgeht.

Ich würde, wäre ich Facharzt, nicht nur ein Belastungs-EKG machen, sondern:

- x-Male einen Lagewechsel durchexerzieren, also vom Liegen zum Stehen, wieder liegen und zur Ruhe kommen lassen etc. Das ganze ggf. bei nüchternen Bedingungen, also niedrigen Blutzuckergehalt.

- den Bewerber mit einem Aufzeichungsgerät (Wearable) 1 Woche herumlaufen lassen, so wie das bei Patienten u.a. mit Extrasystolen gemacht wird.

Nach 1 Woche normaler Alltag sollten genügend Daten vorliegen, die, gibt es pathologische Ursachen für die Synkope, hier Infos liefern sollten.

Horst's Ratschlag, sich gar nicht erst groß mit dem LBA herumzuschlagen, kann man nur 100% befürworten. Die Infos über das AMC in Prag hören sich vielversprechend und der Sache dienlich an.

21. Mai 2023 11:11 Uhr: Von Horst Metzig an Alexandros Feuerstein

Was kann das Luftfahrtbundesamt überhaupt unternehmen? Mit einer blanko Kostenübernehme sichert sich das LBA ab, selber auf die von seiner Behörde in Auftrag gegebenen Gutachteruntersuchungen sitzen zu bleiben. Was können diese bestellten Gutachter machen? Nichts anderes als jeder über den Hausarzt beauftragte/überweisungsschein Facharzt.

Der Unterschied, in einen Fall behalt die gesetzliche Krankenkasse die Ursachenabklärung, im anderen Fall wird privatärztlich abgerechnet, wegen dieser Blankounterschrift kann man später diese Kosten nirgens wo einfordern.

Das EMPEG Verfahren wird europaübergreifenden fliegerärztlichen Untersuchungsaustausch ( zentrale EMPIG Datenbank ) wird zur Zeit nur bei Klasse 1 Untersuchungen angewendet. Das bedeutet, die Untauglichkeit wird bei Klasse 2 oder LAPL nicht in andere EU Mitgliedstaaten übermittelt. Natürlich wird in jeden Bewerbungsbogen in Europa danach gefragt, ob ein Bewewrber jemals untauglich erkannt wurde. Wie soll ich da reagiewren?

Wenn ich beispielsweise über die gesetzliche Krankenkasse und deutsche Fachärzte, auch Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung, ich sage auch Drittmeinung, und alle schreiben, keine weitere Wiederholung dieser synkopen Zustände, dann wiege ich mich formalrechtlich abgesichert zu entscheiden, eben nicht ankreuzen jemals fliegeruntauglich. Ich würde rotzfrech behaupten, die damalige Fliegerärztin hat Fehler gemacht, indem diese etwas falsch verstanden habe.

Grundsatz, die Verantwortung über das eigene Leben liegt immer bei dem Piloten oder Bewerber um eine flugmedizinische Tauglichkeit. Jedes mal, wenn ich einen Fliegerarzt mit irgend welche Angaben belaste, übertrage die diese Verantwortung in Richtung Fliegerarzt, und Fliegerärzte wollen nicht zu viel Verantwortung tragen müssen.

Ich habe das selber bei mein Verhalten erlebt, ich bin Autist. Aber, wegen fachärztlichem Unwissen vor 20 Jahren bekam ich Hebephrenie bescheinigt, und mit dieser Diagnose tat sich der psychiatrische Gutachter in Fürstenfeldbruck sehr schwer, das lag dem als Steinbrocken richtig im Magen. Dieser fragte mich, ob ich entlastende ärztliche Schriften beitragen könnte, damit dieser Soldat in Fürstenfeldbruck nicht alleine urteilen und entscheiden muss. Dieses entlastende Gutachten erstellte mir ein Facharzt für Psychiatrie nach AOK finanzierten Beratungsgesprächen. Somit konnte der psychiatrische Gutachter in Fürstenfeldbruck gut leben und schlafen.

Zeitlich war der Vorfall mit Germanwings - Andreas Lubitz - ein paar Wochen vorher passiert.

Zünde Deine Nachbrenner, und entledige dich den Fängen des LBA mit doppelter Überschallgeschwindigkeit. Das LBA ist nur für Unterschall trainiert, agiert und zuständig.

Mein Verständnis über Flugmedizin versteht sich so, den menschlichen Körper im Aviatikbereich bis an die Berstgrenze zu bringen, um zu verstehen, wie weit in dem täglichen Flugbetrieb eine gute Sicherheit vorhanden ist, und für welchen Flugzeugtyp dieser Kandidat geeignet ist. Es sollte ein Grundbedürfnis eines jeden Bewerber um eine Fliegertauglichkeit sein, diese flugmedizinische Erfahrung zu machen.

Im deutlichen Überschall zu fliegen bedeutet eine etwas andere Körperbelastung als im Segelflugzeug, in einer Humanzentrifuge ist sowas gut trainierbar. Der menschliche Körper ist eigentlich für die Luftfahrt evolutionsmässig nicht geeignet. Fliegerärzte haben es sich zur Aufgabe gemacht, den Menschen so gut wie möglich medizinisch zu überprüfen, ob dieser den Belastungen und Anforderungen der Luftfahrt gerecht wird. Einen Bewerber tut man nicht zeitlich abwimmeln, sowas soll ein Fliegerarzt niemals machen. So wie ich als Autist erlernen muss, mit den Besonderheiten und Umgangsform in der menschlichen Zivilisation zumzugehen, muss ein Bewerber um eine Fliegertauglichkeit für Luftfahrzeuge im mehrfachen Überschallbereich lernen, mit seinen Körper unter diesen Belastungszustände umzugehen, ohne zu kollabieren. Sprich Pressatmung. Das muss erlernt werden. Nur so kann ich im übertragenen Sinne den Fängen des LBA entfliegen.

22. Juni 2023 11:54 Uhr: Von Robert Hofmann an Dr. Thomas Kretzschmar

In der allseits bekannten Tauglichkeitstabelle (Ist das eigentlich eine offizielle vom LBA? Die steht ja auf sky-doc.de und ist daher offensichtlich nicht vom LBA dort veröffentlicht.) gibt es oft den Vermerk "Konsultation der lizenzausstellenden Behörde":

https://www.sky-doc.de/Download/EASA%20Tauglichkeitstabelle.pdf

Was bedeutet denn diese Angabe "Konsultation der lizenzausstellenden Behörde"? Wer muss da konsultiert werden, das ist ja nicht das LBA, oder doch?

Und an manchen Stellen steht "k.A.". Heißt das "Keine Auflage" oder ""Keine Angaben"? Verstehe nicht so ganz, was mit k.A. gemeint sein soll.


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