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17. Mai 2023 21:42 Uhr: Von Alexandros Feuerstein an Alexandros Feuerstein Bewertung: +2.00 [2]

Vielen Dank für eure Antworten.

Zunächst möchte ich klarstellen, das der Vorfall definitiv ein Einzelfall war und sich auf eine Präsynkope, also eine Synkope von maximal zwei Sekunden beschränkte. Durch einige Umstände (Vorfall passierte im Bad, besorgte Mutter) führte der Vorfall zu einem sehr kurzen Krankenhausbesuch. Es ist auch anzumerken, dass ich für mein Alter relativ groß bin (beim Vorfall vermutlich 1,85 mit 14, jetzt 1,96 mit 16). Naiver Weise versuchte ich mit meiner Ärztin die Relevanz des Vorfalles zu besprechen. Sie hat definitiv einiges flasch verstanden, jedoch kann ich den Verlauf der Untersuchung ihrerseits nur optimistisch als sehr schlechte Kommunikation oder pessimistisch als fahrlässige Inkompetenz beschreiben. Ich habe mittlerweile 237 Starts mit 41 Flugstunden mit Fluglehrer hinter mir. Ich durfte auch den einen oder anderen Kunstflug miterleben. All das, ohne dass mir auch nur Schwarz vor Augen wurde.
Betrachtet man die "Acceptable means of compliance", ist bei Klasse 2 der folgende Teil relevant:

(i) Syncope
Applicants with a history of recurrent vasovagal syncope may be assessed as fit after a
6-month period without recurrence, provided that cardiological evaluation is satisfactory.
Neurological review may be indicated.

Bei LAPL-Medicals taucht der Punkt Syncope garnicht mal auf.

Ich muss sagen, dass meine Flugtauglichkeitskarriere von Anfang an sehr dumm gelaufen ist. Auch ich hätte einige meiner Fehler vermeiden können und einige "red flags" realisieren müssen.

Nun bringt es leider nur bedingt viel, wenn ich mich selbst oder Menschen im Internet von meiner Flugtauglichkeit und den Missverständnissen mit meiner Ärztin überzeuge. Würde es nun etwas bringen, wenn ich wieder mit meiner Ärztin kontakt aufnehme und erneut versuche, meinen Fall klar zu stellen? Soweit ich weiß hat die Ärztin nun ja keine Relevanz mehr im Prozess der Zweitüberprüfung und der Schaden ist schon Angerichtet.
Ich mache mir nur Sorgen, dass das LBA jetzt meine "sabotierte" Akte vorliegen hat und so das Ganze in die Zweitüberprüfung weitergeführt wird. Würde ich jetzt mit sauberer Akte zu einem anderen Fliegerarzt gehen, würde ich bestimmt am selben Tag eine Medical besitzen. Leider kann ich das soweit ich weiß jedoch nicht.

Bis jetzt ist ein Besuch in Köln die beste Idee, falls die mir da überhaupt weiterhelfen können. Soweit ich weiß fallen auch <120kg-Flugzeuge mit der Fluguntauglichkeit für mich raus.

17. Mai 2023 23:31 Uhr: Von Alexander Callidus an Alexandros Feuerstein Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Alexandros!

Das mit der Fliegerei wird schon klappen, irgendwann. Aber Du kannst Dir an den fünf Fingern abzählen, daß es dieses Jahr nichts mehr wird. Bis dahin, um es deutlich zu sagen: "cut the crap".
Du hast das relevante Dokument ja schon gefunden. Dann suchst Du nach Syncope und nach Migraine. Kein Fliegerarzt bei Verstand hätte DIch bei der Anamnese tauglich geschrieben, hätte er gar nicht gedurft. Die Chancen stehen aber gut, daß nach Neurologen und Kardiolgen und ggf. 6 Mo Verlaufskontolle fachärztlich alles in trockenen Tüchern ist und der Tauglichkeit nichts mehr im Weg steht. Nur macht das LBA aus Sachen, die man mit etwas Energie privat in 3 Wochen abklärt, halt Monate oder Jahre.

Nimm das, was Du gerade erlebst, als Lebenserfahrung und vertreib Dir die Zeit bis dahin als Schüler und genieß es. Schlimmstenfalls machst Du eben kontinuierlich Schnupperflüge.

18. Mai 2023 10:10 Uhr: Von Eibe Loeffler an Alexandros Feuerstein Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Alexandros,

ich würde mich ebenfalls nicht entmutigen lassen, auch wenn die erlittene Verzögerung bitter ist. Du hast mit Deinen Angaben über Symptome, die bei Jugendlichen häufiger vorkommen, leider einen von Dir nicht absehbaren Automatismus ausgelöst.

Ich bin kein Mediziner und respektiere grundsätzlich Gewissenhaftigkeit bei der Ausübung einer verantwortlichen Funktion. Aber von einer praktischen Ärztin kann man schon die Fähigkeit zur Einordnung der von Dir geschilderten Symptome in o.g. Hinsicht erwarten. In meiner Zeit bei der Luftwaffe habe ich einige wenige Crew-Kameraden BOA41 (Fliegerischer Dienst) erlebt, denen beim morgendlichen Antreten vor dem Frühstück oder beim längeren Antreten zur Vereidigung oder beim Bultabnehmen kurz mal schwarz vor Augen wurde. Ohne, dass dies zu einer Ablösung geführt hätte.

Ich würde daher den oben gemachten Vorschlag aufgreifen und zur Abklärung nach Möglichkeit das Flugmedizinische Zentrum der Luftwaffe mit einschalten. Da ist man seriös aber auch sehr erfahren unterwegs.
Und an Deiner Stelle würde ich mich parallel von einem praktisch erfahrenen Verwaltungsrechtler hinsichtlich der Möglichkeit, den Vorgang beim LBA etwas zu beschleunigen, beraten lassen. Manchmal hilft in solchen Fällen schon die entsprechend begleitete Aufnahme eines persönlichen Kontakts und eines Verständigungsgesprächs, um sich zumindest über den weiteren Verlauf zu orientieren und dem Wunsch auf zeitnahe Abarbeitung höflich Ausdruck zu verleihen.

Das wird schon! Alles Gute!

18. Mai 2023 10:43 Uhr: Von F. S. an Alexandros Feuerstein Bewertung: +2.00 [2]

Ich finde es ehrlich gesagt otimistisch beschrieben als "merkwürdig", dass Du Deiner Fliegerärztin Inkompetenz unterstellst, obwohl sie doch genau das gemacht hat, was wohl jeder Fliegerarzt auf der Welt gemacht hätte, wenn ein Jugendlicher mit sogar klinischer Historie von unklarer Synkope bei der Tauglichkeitsuntersuchung ist.

Erst mal zum Thema Kompetenz: Ohne jetzt Ferndiagnose betreiben zu wollen ist es in Deinem Fall (gerade auch nach der Schilderung im zweiten Post) eher unwahrscheinlich und sicher nicht diagnostisch festgestellt, dass es sich um eine vasovagale Synkope gehandelt hat. Kardiologische Ursachen sind beim beschriebenen Verlauf viel wahrscheinlicher und es ist zu vermuten, dass Dich die Ärztin deswegen auch (nur) zum Kardiologen und nicht zum Neurologen zur Abklärung geschickt hat.
In so fern ist der von Dir gegoogelte Ausschnit aus den AMC zu Part MED mit großer Wahrscheinlichkeit irrelevant.

Auch die von Dir betonte Unterscheidung zwischen einer Synkope und einer Prä-Synkope weil Du weniger als 2 Sekunden bewusstlos gewesen seist (wer hat das eigentlich gestoppt?) ist irrelevant, weil Du offenischtlich in einem Zustand warst, der ein sicheres Bedienen des Luftfahrzeuges in dem Moment ausgeschlossen hätte.

Gerade bei großen Heranwachsenden ist es übrigens ganz normal, dass es (Wachstums-)phasen gibt, in denen die Körpergröße schnell wächst und das Herz-Kreisluaf-System nicht ganz mithalten kann, so dass solche Synkopen ab und zu auftreten.

Deswegen 3 Tipps:

  • Lass es sein, Deine erste Fliegerärztin als inkompetent zu diffamieren - sie hat genau das richtige getan
  • Nimm Deine Eltern mit zu solchen Arztbesuchen. Auch wenn Du in den Posts vergleichsweise reif wirkst, bist Du nicht volljährig. Es ist auch für einen Arzt etwa anderes, ob ein Minderjähriger flugtauglich geschrieben werden will, oder ob seine Eltern das auch wollen.
  • Der Prozess wird jetzt einige Zeit dauern. Am Ende wirst Du wahrscheinlich dann flugtauglich geschrieben, wenn ein Kinderazt bestätigt, dass Du ausgewachsen bist und damit keine wachstumsbedingten Synkopen mehr zu erwarten sind.
18. Mai 2023 18:37 Uhr: Von Peter Meier an F. S. Bewertung: +6.00 [6]

Ich erlaube mir, mich in die Diskussion einzumischen.

Das "Problem" des Threaderstellers ist einfach, dass er ehrlich war. Viele andere Kandidaten für das Tauglichkeitszeugnis, egal ob Klasse 1, 2 etc, Erst- oder Nachuntersuchung würden je nach Situation die Vorfälle, um die es hier geht, schlichtweg nicht angeben.

Wenn es tatsächlich diese eine Synkope war und der Grund im schnellen Wachstum des Bewerbers liegt, dann hätte, nur diese Synkope betrachtend, die Fliegerärztin das als solches einordnen können. Andererseits bewirbt sich hier nicht ein 21-jähriger Erstzuuntersuchender, der mit 14 diese Synkope erlitt, sondern eben ein 14-jähriger mit rezentem Vorfall. Beim 21-jährigen hätte die Fliegerärztin hier möglicherweise anders geurteilt.

Ich hatte mit 13 ebenfalls solche eine Synkope - Lagewechsel in einer Phase schnellen Wachstums (ich bin jetzt 190 groß, damals schon 180 oder mehr), betrieb keinen Sport. Ich kann mich nur daran erinnern, dass mir beim Aufstehen vom Sofa plötzlich "schwarz" wurde, danach höre ich ein Rummsen und finde mich in der nächsten Sekunde am Boden wieder (unverletzt). Das war für mich der Weckruf, aktiv Sport zu treiben (Radrennsport, Leichtathletik). Bei diesem einen Vorfall, der zu keinem Notarzteinsatz o.ä. führte, blieb es dann auch.

Durch diesen Sport und ggf. Veranlagung aber, den ich in Teilen immer noch betreibe, habe ich aber immer noch einen sehr niedrigen Ruhepuls, manchmal nur 50, wiederholt resultieren daraus Fragen, ob ich Apnoetaucher bin ....Und tatsächlich muss ich manchmal, je nach Situation, beim Aufstehen 1-2x Pressatmung durchführen, um Blut in die Birne zu bekommen. Aber nie hat sich das pathologisch gesteigert oder in einer unpassenden Situation geäußert. Ich bin Flugkapitän. Als solches bin ich und alle anderen Kollegen/Kolleginnen nach EU (VO) 1178/2011 Teil-MED verpflichtet, jeden noch so harmlosen Vorfall, Einschränkung, Medikamenteneinahme etc. zu melden. Aufgrund der Konsequenzen, gerade auch i.V.m. dem überlasteten LBA, dürfte ich nicht zuviel verraten, wenn ich sage, dass viele diesbezüglich eher "konservativ" an das Thema herangehen und der letzte Arzt, den sie konsultieren, der Fliegerarzt ist.

Ein dummer, versehentlicher Ausdruck eines tatsächlich oder vermeintlich flugmedizinisch relevanten Ereignisses kann derart schwerwiegende Konsequenzen (vorübergehender oder dauerhafter Entzug des Tauglichkeitszeugnisses) haben, dass eine offene Kommunikation bzw. Meldekultur hier schlichtweg nicht existiert.

Sorry, dass ich das so ausdrücken muss, aber sich der gelebten Realität zu verweigern bringt auch nichts. Vielen Dank.

18. Mai 2023 22:14 Uhr: Von Yury Zaytsev an Alexandros Feuerstein Bewertung: +1.00 [1]

Das mag alles sehr ärgerlich für dich sein, aber unter anderem hast du jetzt eine wertvolle Erfahrung mit dem LBA gemacht. Ich hoffe, dass du deine Probleme gelöst bekommst. Du solltest dir danach überlegen, ob du deine Lizenz in Zukunft von dieser Behörde verwalten lassen willst, oder ob es nicht besser wäre, sie woanders verwalten zu lassen.

19. Mai 2023 08:07 Uhr: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev

In weiser Voraussicht und durch Vermittlung des damaligen Internetforum JAR-CONTRA www.jar-contra.de schloss ich mich gleich einer Gruppe deutscher Piloten an, um in Tschechien in deutscher Sprache, vorher gut durchorganisiert, die Pilotenlizenz zu erarbeiten. Das Medical in Tschechien erübrigte sich auf natürlicher Art und Weise, eben einer guten Flugmedizin in Tschechien.

Das war vor etwa 20 Jahre. Wenn ich heute die Beiträge zu diesen Themenkomplex hier im Forum lese, dann blutet mir mein Herz. Das, was hier im Forum so alles über die Flugmedizin in Deutschland geschildert wird, pfeiffen die ärztliche Spatzen in Tschechien von den Dächern, sofern man diese als Deutscher anspricht.

In meinen Flugverein wollte man mich nicht so akzeptieren, weil ich anscheinend mit meinem tschechischen Medical etwas zu verbergen hätte. Dem muss ich deutlich entgegenwirken, weil in Tschechien wird teilweise gründlicher flugmedizinisch nach EU Vorgaben untersucht, als es sich manch einer hier in Deutschland vorstellen kann.

21. Mai 2023 11:11 Uhr: Von Horst Metzig an Alexandros Feuerstein

Was kann das Luftfahrtbundesamt überhaupt unternehmen? Mit einer blanko Kostenübernehme sichert sich das LBA ab, selber auf die von seiner Behörde in Auftrag gegebenen Gutachteruntersuchungen sitzen zu bleiben. Was können diese bestellten Gutachter machen? Nichts anderes als jeder über den Hausarzt beauftragte/überweisungsschein Facharzt.

Der Unterschied, in einen Fall behalt die gesetzliche Krankenkasse die Ursachenabklärung, im anderen Fall wird privatärztlich abgerechnet, wegen dieser Blankounterschrift kann man später diese Kosten nirgens wo einfordern.

Das EMPEG Verfahren wird europaübergreifenden fliegerärztlichen Untersuchungsaustausch ( zentrale EMPIG Datenbank ) wird zur Zeit nur bei Klasse 1 Untersuchungen angewendet. Das bedeutet, die Untauglichkeit wird bei Klasse 2 oder LAPL nicht in andere EU Mitgliedstaaten übermittelt. Natürlich wird in jeden Bewerbungsbogen in Europa danach gefragt, ob ein Bewewrber jemals untauglich erkannt wurde. Wie soll ich da reagiewren?

Wenn ich beispielsweise über die gesetzliche Krankenkasse und deutsche Fachärzte, auch Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung, ich sage auch Drittmeinung, und alle schreiben, keine weitere Wiederholung dieser synkopen Zustände, dann wiege ich mich formalrechtlich abgesichert zu entscheiden, eben nicht ankreuzen jemals fliegeruntauglich. Ich würde rotzfrech behaupten, die damalige Fliegerärztin hat Fehler gemacht, indem diese etwas falsch verstanden habe.

Grundsatz, die Verantwortung über das eigene Leben liegt immer bei dem Piloten oder Bewerber um eine flugmedizinische Tauglichkeit. Jedes mal, wenn ich einen Fliegerarzt mit irgend welche Angaben belaste, übertrage die diese Verantwortung in Richtung Fliegerarzt, und Fliegerärzte wollen nicht zu viel Verantwortung tragen müssen.

Ich habe das selber bei mein Verhalten erlebt, ich bin Autist. Aber, wegen fachärztlichem Unwissen vor 20 Jahren bekam ich Hebephrenie bescheinigt, und mit dieser Diagnose tat sich der psychiatrische Gutachter in Fürstenfeldbruck sehr schwer, das lag dem als Steinbrocken richtig im Magen. Dieser fragte mich, ob ich entlastende ärztliche Schriften beitragen könnte, damit dieser Soldat in Fürstenfeldbruck nicht alleine urteilen und entscheiden muss. Dieses entlastende Gutachten erstellte mir ein Facharzt für Psychiatrie nach AOK finanzierten Beratungsgesprächen. Somit konnte der psychiatrische Gutachter in Fürstenfeldbruck gut leben und schlafen.

Zeitlich war der Vorfall mit Germanwings - Andreas Lubitz - ein paar Wochen vorher passiert.

Zünde Deine Nachbrenner, und entledige dich den Fängen des LBA mit doppelter Überschallgeschwindigkeit. Das LBA ist nur für Unterschall trainiert, agiert und zuständig.

Mein Verständnis über Flugmedizin versteht sich so, den menschlichen Körper im Aviatikbereich bis an die Berstgrenze zu bringen, um zu verstehen, wie weit in dem täglichen Flugbetrieb eine gute Sicherheit vorhanden ist, und für welchen Flugzeugtyp dieser Kandidat geeignet ist. Es sollte ein Grundbedürfnis eines jeden Bewerber um eine Fliegertauglichkeit sein, diese flugmedizinische Erfahrung zu machen.

Im deutlichen Überschall zu fliegen bedeutet eine etwas andere Körperbelastung als im Segelflugzeug, in einer Humanzentrifuge ist sowas gut trainierbar. Der menschliche Körper ist eigentlich für die Luftfahrt evolutionsmässig nicht geeignet. Fliegerärzte haben es sich zur Aufgabe gemacht, den Menschen so gut wie möglich medizinisch zu überprüfen, ob dieser den Belastungen und Anforderungen der Luftfahrt gerecht wird. Einen Bewerber tut man nicht zeitlich abwimmeln, sowas soll ein Fliegerarzt niemals machen. So wie ich als Autist erlernen muss, mit den Besonderheiten und Umgangsform in der menschlichen Zivilisation zumzugehen, muss ein Bewerber um eine Fliegertauglichkeit für Luftfahrzeuge im mehrfachen Überschallbereich lernen, mit seinen Körper unter diesen Belastungszustände umzugehen, ohne zu kollabieren. Sprich Pressatmung. Das muss erlernt werden. Nur so kann ich im übertragenen Sinne den Fängen des LBA entfliegen.

3. Juli 2023 14:28 Uhr: Von Alexandros Feuerstein an Alexandros Feuerstein
Beitrag vom Autor gelöscht
4. Juli 2023 10:55 Uhr: Von Alexandros Feuerstein an Alexandros Feuerstein

Hallo und nochmals vielen Dank für eure Antworten. Entschuldigt bitte die Funkstille. Das Ergebnis der Zweitüberprüfung ist im Juni eingetroffen, weiterhin mit dem Ergebnis der Fluguntauglichkeit. Hier hat das LBA die (Prä-)Synkope nun richtig als entwicklungsbedingt erkannt und ist in der Begründung nicht weiter auf diese eingegangen. Leider ist das LBA nun der Meinung, dass ich Aufgrund von meiner Migräne fluguntauglich bin.

Nun kurz zu meinem Krankheitsbild: Vermutlich seit dem späten Gundschulalter fing ich an, an Kopfschmerzen, oft verbunden mit Übelkeit und Erbrechen zu leiden. Diese wurden nach dem Wechsel auf die weiterführende Schule immer öfter, bis zu einem Höhepunkt von einem Vorfall pro Monat.
Hier bin ich zu einem Neurologen gegangen, der eine Migräne ohne Aura diagnostiziert hat. Ich kann mich hier jedoch nicht daran erinnern, dass der Neurologe mit mir über Symptome einer Aura (Sichtstörungen usw.) geredet hat. Aufgrund meines medikamentenscheuen Vaters habe ich die Kopfschmerzen nur selten, und wenn dann mit unzureichender Dosis von Ibuprofen behandelt (200mg, viel zu wenig für einen hoch gewachsenen 13-Jährigen). Der mäßige Erfolg von Ibuprofen 200 wurde hier ins Protokoll aufgenommen. Hierauf wurde Ibuprofen 600 verschrieben. Ins Protokoll wurde aufgenommen, dass bei fehlendem Erfolg des Ibuprofens stärkere Schmerzmittel und Migränespezifische Medikamente in Erwägung gezogen werden sollten. Zuletzt wurde auch ein MRT vom Gehirn gemacht, ohne Befund.
Seit dem Besuch beim Neurologen haben sich die Vorfälle nun immer weiter beruhigt, auf mittlerweile etwa 4 Vorfälle pro Monat und in leichterem Umfang. Mit Ibuprofen 600 lassen sich die Kopfschmerzen immer behandeln, Bedarf an anderen Medikamenten habe ich nicht.

Bei meinem ersten Erscheinen bei meiner Fliegerärztin wurde ich bezuglich meiner Migräne nach der Aura gefragt. Zu dem Zeitpunkt wusste ich garnicht, was eine Aura ist. Auf Nachfrage erkärte Sie, ob ich die Migräne kommen sehe oder Sichtstörungen habe. Zu dem Zeitpunkt erst wurde mir Bewusst, dass vor der Migräne Flackern im Sichtfeld bemerkte und beantwortete die Frage dementsprechent. Jetzt bin ich garnicht mehr sicher, ob ich eine Aura habe und werde versuchen das beim nächsten Besuch beim Neurologen abzuklären.
Weitere Fragen, Hinweise oder Aussagen zur Migräne bezuglich der Flugtauglichkeit gab es bis zum Ergebnis der Zweitüberprüfung nicht. Im Weiteren hat das LBA bei der Beantragung der Zweitüberprüfung mitgeteilt, dass es nicht nach Aktenlage entscheiden kann und weitere Untersuchungen beantragen wird. Bis zum Ergebnis traf jedoch keine Anfrage nach weiteren Befunden ein.
In der Bergündung der Fluguntauglichkeit beschreibt das LBA die Kopfschmerzen als "hochintensiv" und "eine analgetische Behandlung nur unzureichend Ansprechend", was in keinem Fall meinen momentanen Zustand widerspiegelt. Hier ist das LBA davon überzeugt, dass durch die Kopfschmerzen bei mir ein Risiko zur "sudden incapacitation" gegeben ist. Ich bin davon nicht überzeugt, alleine schon durch meine 250 Starts mit Fluglehrer, wo ich kein einziges Mal auch nur Kopfschmerzen im Flugzeug hatte.

Hier nochmal der relevante Aussschnitt aus den AMC (auch hilfreich, dass das LBA nur eine veraltete Version auf seiner Website verlinkt, die garnicht auf Migräne eingeht):

(c) Migraine
Applicants with an established diagnosis of migraine or other severe periodic headaches likely
to cause a hazard to flight safety should be assessed as unfit. A fit assessment may be
considered after full evaluation. The evaluation should take into account at least the following:
auras, visual field loss, frequency, severity, and therapy. Appropriate limitation(s) may apply.

Jetzt war ich beim Anwalt und habe mit dessen Hilfe der Zweitüberprüfung widersprochen und eine Kopie meiner Aktenlage beim LBA beantragt. Bisher lässt sich das LBA hiermit wie sonst auch seine Zeit. Danach muss ich versuchen, die bei mir nie in Person durchgeführte "full evaluation" nachzuholen.

4. Juli 2023 10:58 Uhr: Von Wolff E. an Alexandros Feuerstein Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Alexander,

du hast es jetzt wirklich nicht leicht mit deinem Medical. Ich kenne einen Piloten, der hatte auch Migräne (mit Sehfeldstörung) einmal gehabt und er bekam erstmal, weil er es angab, kein neues Folge-Medical (Klasse 2). Was bei ihm allerdings ging, war, dass er nach ca 3/4 Jahr unter "Beobachtung" stand (d.h. er hatte keine Sehfeldstörung mehr, allerdings nach eigenen Angaben) er ein Medical mit der Auflage "Sicherheitspilot" bekam und jetzt wieder fliegen darf als PIC mit Saftey Pilot. Ggf ist das ein Weg, um überhaupt wieder in die Luft zu kommen.

Aber es zeigt sich mal wieder:"Ehrlich zahlt am längsten" bzw. der Fliegerarzt ist eher kein Vertrauensarzt. Wobei, wenn ich objektiv das lese, was du für medizinische Probleme hast, kann ich den Fliederarzt erst mal etwas verstehen. Sollte nämlich was passieren, wäre er dran, wenn rauskommt, dass du "medizinische Probleme" hattest.

Es tut mir leid für dich, aber das Kind ist leider in den Brunnen gefallen. Dein Argument, das 250 Starts mit Lehrer keine Migräneanfälle brachte, "zieht" beim LBA nicht.

4. Juli 2023 11:14 Uhr: Von Horst Metzig an Alexandros Feuerstein Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe seit 15 Jahren Migränekopfschmerz. Das weis mein Fliegerarzt, der schickte mich zum MRT, und ich muss mich bei jeder fliegerärztlichen Untersuchung einen Neurologen vorstellen. Ich nehme seit 14 Jahren Sumatriptan, dadurch verschwinden meine Kopfschmerzen innerhalb 30 Minuten.

Vor etwa 2 Jahren habe ich bei Beginn meiner Migränekopfschmerzen versuchsweise 100 % Sauerstoff während 30 Minuten eingeatmet ( atmosphärenunabhängig ), so wie ein Taucher unter Wasser über sein Mundstück aus der Druckgasflasche atmet. Und siehe da, nach einen Anfall heftiger Kopfschmerzen ging die Schmerzheftigkeit innerhalb etwa 5 Minuten ( ich habe die Uhr beobachtet ) zurück, weit zurück unterhalb der erträglichen Schmerzschwelle. In der Folgezeit habe ich dann auch bei mir beginnenden Kopfschmerz reinen Sauerstoff über einen Zeitraum variabel von 6 Minuten bis zu einer halben Stunde geatmet. Meine Kopfschmerzen gingen dann schnell zurück. Nun habe ich aber auch etwas anderes festgestellt, meine Migräneanfälle wurden auch ohne Sauerstoff selten. Für mich ein Zeichen, dass Sauerstoff, zumindest bei mir, auch eine vorbeugende Wirkung hat. Das habe ich auch den tschechischen Neurologen in Prag bei meiner Fliegertauglichkeitsuntersuchung mitgeteilt. Der meinte nur, möglicherweise habe ich keine Migräne? So habe ich darauf nur sehr selten auf Sumatriptan zugegriffen.

In der Fachliteratur steht, wenn Sauerstoff Kopfschmerzen beseitig, lindert, dann liegt keine reine Migräne, sondern Spannungskopfschmerz vor, oder eine Mischung beider. Nun ist es bei mir so, dass ich während etwa 14 Jahe alle drei Wochen 50 mg Sumatriptan eingenommen habe, um den lästigen Kopfschmerz zu beseitigen. Aus psychologischer Betrachtung entsteht eine Abhängigkeit von Sumatriptan, weil es einen Zustand beseitig, welcher unangenehm zu ertragen ist. Und was sich bewährt, bei dem bleibt man. In der Humanmedizin ist nichts wie in der Mathematik fest definiert, der menschliche Körper spielt ein Eigenleben, und vieles hat die Medizinwissenschaft noch nicht erkannt.

Mein Körper ist nicht gleich Dein Körper, aber vielleicht kann Sauerstoff bei Dir versuchsweise doch helfen, dass eine Mischform aus Migräne und Spannungskopfschmerz vorliegt???

Entscheidend für Deine erhoffte Fliegertauglichkeit ist eine Beweisführung, dass Deine migräneartigen Anfälle, vielleicht eine Mischung aus Migräne und Spannungskopfschmerz, keine plötzliche Handlungsunfähigkeit während der Tätigkeit als verantwortlicher Flugzeugführer, hervorruft. Frage: Wie ist solch eine Beweisführung eindeutig zu erbringen? Damit beschäftige ich mich. Bei einen Migräneanfall sollte eine flugzeugführernaheliegende Aufgabe über längere Zeit erfolgreich bewältigt werden. Das kann idealerweise im Flugsimulator sein. Ein luftfahrterfahrener Psychologe solle auch in die Beweisführungskette einbezogen werden. So kann während eines Simulatordurchgang leistungspsychologische Parameter abgefragt werden, parallel zur fliegerischen Aufgabe im Flugsimulator.

Beispielsweise, als ich vor Jahren in Prag um einen Durchlauf im GYRO IPT II ( https://www.etcaircrewtraining.com/gyro-ipt-ii-spatial-disorientation.html ) gebeten hatte, habe ich auch Migränekopfschmerzen gehabt. Bei meiner Aufgabendurchführung - Sichtflug und Instrumentenflug unter Einwirkung räumlicher Desorientierung mittels 360 Grad Drehung und Hydraulikstössel vertikal, habe ich mich auf die fliegerische Arbeit so konzentriert, dass mein vorhandener Migränekopfschmerz fühlbar nicht wahrgenommen wurde. Wenn es möglich ist, den Kopfschmerz technisch aufzuzeichnen, ist das für eine Beweisführung von Vorteil. Beispielsweise kann Stress mit Messung der Herzratenvariabilität und einer speziellen Software nachgewiesen und auch aufgezeichnet werden. Möglicherweise ist bei Dir nicht erkannter Stress Ursache des Kopfschmerz?

Meinen behandelnden Neurologen habe ich Löcher in seinen Bauch gefragt. Der sagte zu mir, wenn ich dass wüsst, bekäme ich den Nobelpreis.

Verloren hat nur derjenige, der aufgibt.

6. Juli 2023 00:26 Uhr: Von F. S. an Alexandros Feuerstein

Seit dem Besuch beim Neurologen haben sich die Vorfälle nun immer weiter beruhigt, auf mittlerweile etwa 4 Vorfälle pro Monat

Es tut mir zwar leid, dass Du nicht fliegen kannst - aber 4 Migräneattacken pro Monat ist echt häufig. Es ist nicht überraschend (und auch nicht falsch), dass das LBA hier auf Untauglich entscheidet - und das hat nicht mal wirklich was damit zu tun, dass Du Dich vielleicht bei der Fliegerärztin mal ungeschickt ausgedrückt hast.

Ich wünsche Dir vor Allem gute Besserung!

7. Juli 2023 23:25 Uhr: Von Alexandros Feuerstein an F. S.
Huch! Da habe ich mich verschrieben. Ich meinte natürlich einen Vorfall pro 4 Monate. Umgekehrt wäre natürlich sehr bedenkenswert.
8. Juli 2023 08:46 Uhr: Von Achim H. an Alexandros Feuerstein Bewertung: +1.00 [1]
Erst denken, dann reden -- scheint das Muster in dieser Problematik zu sein.
8. Juli 2023 11:35 Uhr: Von Steff D. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Lesen und verstehen ist angesagt.

Denn er schreibt zu Beginn von einem Höhepunkt mit 1x pro Monat.
Später dann eine Verbesserung dank Medikamente auf 4x pro Monat.

Da kann man schonmal, sofern nicht nur überflogen wird, von sich aus einmal Filtern.

Fehler passieren…. aber natürlich immer nur den Anderen. Eben ganz speziell Luftfahrt.
8. Juli 2023 21:11 Uhr: Von Sven Walter an Steff D.
Ich hatte Achim so verstanden, das er sich auf die Äußerungen beim Besuch des Fliegerdocs bezog.

Das mit dem Leseverstehen scheint da noch einen Dissens zu erzeugen ;-).
9. Juli 2023 20:28 Uhr: Von Steff D. an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]
Gut möglich.
Jeder liest das, was er meint lesen zu wollen.

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