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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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gefangen in der Fluguntauglichkeit
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9. Juli 2023: Von Steff D. an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]
Gut möglich.
Jeder liest das, was er meint lesen zu wollen.
21. Oktober 2024 09:22 Uhr: Von Horst Metzig an Alexandros Feuerstein

Ich habe kürzlich von einen Forumleser eine Anfrage zum flugmedizinischen Zentrum in Prag bekommen. Er möchte ein paar Fragen beantwortet haben und ein paar Informationen über Prag.Wenn ich diesen Forumleser erreichen kann, werde ich mein bestes geben seine Frage nach meinen Wissen zu beantworten. Gleichwohl möchte ich an alle Forenleser auch Informationen geben.

Dieser Forumleser wartet auf einen Bescheid beim LBA. Ihm stört auch, dass bei dem LBA und Austrocontrol Entscheidungen durch eine Ferndiagnose erfolgen. Dieser Forumleser sucht ein flugmedizinisches Zentrum, wo der Bewerber persönlich untersucht wird, um dann eine Entscheidung zu treffen.

Auf meine spezielle Anfrage bei Austrocontrol habe ich am 27 Februar 2024 folgende Antwort von Austrocontrol bekommen. Das wesentliche meiner Frage war, wie komme ich aus der Warteschleife des LBA bei Verweise/Konsultationen heraus?

Die Antwort von Austrocontrol ist: Bei einer offener Verweisung/Konsultation müsste der offene Antrag auf Ausstellung eines flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses erst beim Fliegerarzt zurückgezogen werden. Dieser, der Fliegerarzt, müsste die bereits begonnene Konsultation/Verweisung bei der zuständigen Bewhörde stornieren. Dann kann ein Antrag auf Wechsel der zuständigen Behörde gestellt werden. Bei Transferabschluss kann dann erneut ein Tauglichkeitszeugnis ( nun unter Aufsicht des neuen Lizenzstaates ) bei einem Fliegerarzt beantragt werden, dieser kann die notwendige Verweisung/Konsultation dann über die neue Behörde spielen.

Die Pilotenlizenz muss in einen anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland geführt werden.

Zusammengefasst: Der einzige Ausweg aus der Warteschleife des LBA ist der Wechsel des Lizenzstaates. Einfach in den EU/EASA Staat seines Vertrauens hingehen. Aber, auch dort wird nach der EU 1178/2011 vorgegangen. Auf jeden Fall muss man dort nicht lange warten bei Verweise/Konsultationen.

Bei dem einzigsten flugmedizinischen Zentrum in Prag ist der medical Advisor beim flugmedizinischen Zentrum, und sieht seine Kunden, anders als beim LBA, dort sitzt der medical Advisor im Glaspalast des LBA.

21. Oktober 2024 10:05 Uhr: Von Thomas R. an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]

Hallo Horst,

ich befürchte, Deine Informationen mit Prag sind etwas veraltet. Nach allem, was man so hört, ist Tobleronistan seit dem kürzlichen EU-Beitritt mit Abstand die beste Option, um ein deutsches Medical auszuflaggen.



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21. Oktober 2024 10:20 Uhr: Von Horst Metzig an Thomas R.

Ich setze das gleich mit Gesprengte Ketten: https://www.filmdienst.de/film/details/21664/gesprengte-ketten

Das, was einen nicht gefällt, sich befreien. Wenn der Leidensdruck zu gross wird, muss etwas unternommen werden. Ich versuche nur, den Leidensgenossen Hoffnung zu geben.

Wenn Dein Phantasiestaat das ermöglicht, nur zu.

22. Oktober 2024 17:23 Uhr: Von Peter Meier an Horst Metzig

"Zusammengefasst: Der einzige Ausweg aus der Warteschleife des LBA ist der Wechsel des Lizenzstaates. Einfach in den EU/EASA Staat seines Vertrauens hingehen. Aber, auch dort wird nach der EU 1178/2011 vorgegangen. Auf jeden Fall muss man dort nicht lange warten bei Verweise/Konsultationen."

Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Den "Lizenzstaat" wechseln bedingt ein gültiges Medical, und zwar unabhängig davon, ob nur die Lizenz oder beides den Staat wechseln soll. Ohne Medical, weil im Verweisungsverfahren beim LBA gefangen, geht nichts. Auch kann nicht der Verweisungsantrag des AME zurückgezogen werden. Einmal im Gange, kann dieser erst durch Ausstellen eines positiven Tauglichkeitsbescheides und daraufhin folgender Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses (Medical) beendet werden, d.h. die Kompetenzen liegen dann wieder beim AME. Dann ist ein SOLI-Transfer jederzeit und (normalerweise) unkompliziert möglich.

22. Oktober 2024 22:07 Uhr: Von Horst Metzig an Peter Meier

Das stimmt so nicht. Die Verweisung und Konsultation kann vom Fliegerarzt storniert werden. Zuvor muss der Bewerber seine Bewerbung um eine Fliegertauglichkeit bei dem Fliegerarzt zurück ziehen. Das habe ich schriftlich von Austrocontrol. Austrocontrol hat sich dabei intern noch bei der Rechtsabteilung informiert. Jetzt steht hier im Forum Aussage gegen Aussage. Welche hat mehr Rechtswert?

Ausserdem hat mir heute am Telefon ein deutscher Fliegerarzt das hier beschriebene so bestätigt.

Erst dann kann der Lizenzstaat gewechselt werden, um die flugmedizinische Bewerbung erneut auszufüllen, im neuen Lizenzstaat.

23. Oktober 2024 15:42 Uhr: Von Peter Meier an Horst Metzig

Das Problem bleibt, dass eine Verweisung nicht einfach so zurückgezogen werden kann. Das geht theoretisch nur dann, wenn man dem Fliegerarzt unrichtiges Verhalten nachweisen bzw. ihn davon überzeugen kann, dass er zu Unrecht verwiesen hat. Aber auch das dürfte in einem fortgeschrittenen Verweisungsfall schwierig sein, denn im Zuge der Verweisung wurden ja Krankheitsbefunde etc an das LBA übermittelt, welche i.d.R. die Verweisung begründen und den Bewerber nunmehr auffordern, Nachweise für eine Flugtauglichkeit vorzulegen. Der Fliegerarzt ist definitiv raus aus dem Spiel.

Das müsste der theoretische Fall sein, dass der Fliegerarzt wegen einer Erkältung verwiesen hat und vom Bewerber überzeugt wird, dass hier ein Fehler vorliegt. Dann und nur dann dürfte auch das LBA das akzeptieren, sofern es nicht von sich aus auf diese Lapalie aufmerksam gemacht hat.

23. Oktober 2024 18:43 Uhr: Von F. S. an Peter Meier

Naja - man müsste doch nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht seinen Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Medicals zurück nehmen können. Damit wäre dann formal nicht die Verweisung "zurückgezogen", aber sie hätte sich erledigt, weil es keinen VA mehr gibt, für den diese Verweisung notwendig ist.

Das hat "nur" zwei mögliche Probleme:
1. Man würde dann seine Lizenz ohne gültiges Medical umziehen
2. Man kann im Zielland sein Medical nicht verlängern (weil es das ja nicht mehr gibt), sondern müsste eine neue Erstuntersuchung machen.

Ob 1.) ein Problem ist findet man bei der zuständigen Behörde des Ziellandes raus. Ob 2.) ein Problem ist, hängt vom Einzelfall ab. In einigen Bereichen sind die Kriterien bei Erstuntersuchung ja strikter, als bei Verlängerungsuntersuchungen. Da kann es schon Fälle geben, in denen man kein neues Medical bekommt...

23. Oktober 2024 18:53 Uhr: Von Horst Metzig an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Ich sehe das genau so. In diesen Fällen hat der Kandidat aber nichts mehr zu verlieren. Es gibt genügend Fälle aus der Praxis, wo in Amerika das Klasse 1 Medical möglich ist, das EASA Medical, Konsultation/Verweis LBA, aber nicht.

Es ist kein Geheimnis, dass die Untersuchungsbedingungen in Europa nach EU 1178/2011 definiert werden. Ein Kardiologe, ein Psychiater, oder sonst ein Arzt kommt zu ein Ergebnis, während bei gleicher Untersuchungsform ein anderer Arzt zu ein etwas anderen Ergebnis kommt. Der eine Arzt will 100 % sicher gehen, ein anderer erkennt ein medizinischen Befund als nicht so entscheident für eine Fliegertauglichkeit. Ein Beispiel ist der Fall Rainer Stammberger von der Lufthansa: www.lufthansakapitain.de/M.html

( Hinweis zum Link, das https:// bitte löschen, dann kommt die Internetwebseite von Herrn Stammberger )

Im Fall Stammberger hat das Luftfahrtbundesamt auf Untauglichkeit erkannt, die englischen Fliegerärzte haben Stammberger für Klasse 1 als tauglich erkannt, die Franzosen und Amerikaner auch. Das ist alles schriftlich hinterlegt. Nur das Luftfahrtbundesamt, damals unter Dr. Wurster, wollten keine Fliegertauglichkeit Klasse 1 erkennen.

Damals gab es die Möglichkeiten aus EU 1178/2011 nicht. Heute gibt es diese, und ich möchte allen Bewerbern ermuntern, woanders als in Deutschland eine Fliegertauglichkeit zu bekommen. Der Versuch ist es Wert.

23. Oktober 2024 19:27 Uhr: Von Horst Metzig an F. S.

Als reine Erstuntersuchung möchte ich das so nicht sehen, weil es zuvor bereits erfolgreiche Untersuchungen gegeben hatte. Der Bewerber muss auf jeden Fall angeben, zuvor bereits untauglich gewesen zu sein, oder die Konsultation/Verweis storniert zu haben.

23. Oktober 2024 20:20 Uhr: Von Peter Meier an F. S.

"Ob 1.) ein Problem ist findet man bei der zuständigen Behörde des Ziellandes raus"

Und da dürfte es schwierig werden, da kein Rechtsanspruch darauf besteht bzw. sich das Zielland rausreden kann, aufgrund der vom LBA bescheideten Untauglichkeit einfach diese Beurteilung zu übernehmen, statt wie angeboten eine komplette Neuuntersuchung durchzuführen.. Wer einen Tipp hat, wo das nicht der Fall sein könnte, kann sich melden.


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