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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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23. Oktober 2024 18:43 Uhr: Von F. S. an Peter Meier

Naja - man müsste doch nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht seinen Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Medicals zurück nehmen können. Damit wäre dann formal nicht die Verweisung "zurückgezogen", aber sie hätte sich erledigt, weil es keinen VA mehr gibt, für den diese Verweisung notwendig ist.

Das hat "nur" zwei mögliche Probleme:
1. Man würde dann seine Lizenz ohne gültiges Medical umziehen
2. Man kann im Zielland sein Medical nicht verlängern (weil es das ja nicht mehr gibt), sondern müsste eine neue Erstuntersuchung machen.

Ob 1.) ein Problem ist findet man bei der zuständigen Behörde des Ziellandes raus. Ob 2.) ein Problem ist, hängt vom Einzelfall ab. In einigen Bereichen sind die Kriterien bei Erstuntersuchung ja strikter, als bei Verlängerungsuntersuchungen. Da kann es schon Fälle geben, in denen man kein neues Medical bekommt...

23. Oktober 2024 18:53 Uhr: Von Horst Metzig an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Ich sehe das genau so. In diesen Fällen hat der Kandidat aber nichts mehr zu verlieren. Es gibt genügend Fälle aus der Praxis, wo in Amerika das Klasse 1 Medical möglich ist, das EASA Medical, Konsultation/Verweis LBA, aber nicht.

Es ist kein Geheimnis, dass die Untersuchungsbedingungen in Europa nach EU 1178/2011 definiert werden. Ein Kardiologe, ein Psychiater, oder sonst ein Arzt kommt zu ein Ergebnis, während bei gleicher Untersuchungsform ein anderer Arzt zu ein etwas anderen Ergebnis kommt. Der eine Arzt will 100 % sicher gehen, ein anderer erkennt ein medizinischen Befund als nicht so entscheident für eine Fliegertauglichkeit. Ein Beispiel ist der Fall Rainer Stammberger von der Lufthansa: www.lufthansakapitain.de/M.html

( Hinweis zum Link, das https:// bitte löschen, dann kommt die Internetwebseite von Herrn Stammberger )

Im Fall Stammberger hat das Luftfahrtbundesamt auf Untauglichkeit erkannt, die englischen Fliegerärzte haben Stammberger für Klasse 1 als tauglich erkannt, die Franzosen und Amerikaner auch. Das ist alles schriftlich hinterlegt. Nur das Luftfahrtbundesamt, damals unter Dr. Wurster, wollten keine Fliegertauglichkeit Klasse 1 erkennen.

Damals gab es die Möglichkeiten aus EU 1178/2011 nicht. Heute gibt es diese, und ich möchte allen Bewerbern ermuntern, woanders als in Deutschland eine Fliegertauglichkeit zu bekommen. Der Versuch ist es Wert.

23. Oktober 2024 19:27 Uhr: Von Horst Metzig an F. S.

Als reine Erstuntersuchung möchte ich das so nicht sehen, weil es zuvor bereits erfolgreiche Untersuchungen gegeben hatte. Der Bewerber muss auf jeden Fall angeben, zuvor bereits untauglich gewesen zu sein, oder die Konsultation/Verweis storniert zu haben.

23. Oktober 2024 20:20 Uhr: Von Peter Meier an F. S.

"Ob 1.) ein Problem ist findet man bei der zuständigen Behörde des Ziellandes raus"

Und da dürfte es schwierig werden, da kein Rechtsanspruch darauf besteht bzw. sich das Zielland rausreden kann, aufgrund der vom LBA bescheideten Untauglichkeit einfach diese Beurteilung zu übernehmen, statt wie angeboten eine komplette Neuuntersuchung durchzuführen.. Wer einen Tipp hat, wo das nicht der Fall sein könnte, kann sich melden.


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