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17. Mai 2023 09:59 Uhr: Von Horst Metzig an Alexandros Feuerstein Bewertung: +1.00 [1]

Migräne ist nicht unbedingt ein Grund der Fliegeruntauglichkeit. Ich habe auch Migräne ohne Aura und sonstige Einschränkungwen wie Geräuschempfindlichkeit oder Blend/Lichtempfindlichkeit. Mein Fliegerarzt liess mein Gehirn im MRT untersuchen, kein Tumor, also bekam ich die Fliegertauglichkeit. Sumatriptan und Migräne im Bewwerbungsbogen angekreuzt ist also kein Ausschlussgrund, zumindest nach EASA Richtlinien.

Wie ist Dein Blutdruck? Zu niedriger Blutdruck kann auch zu den von Dir geschilderten Eigenschaften ( Synkope ) führen, besonders wenn der Körper aus der Ruheposition raketenartig in Bewegung gebracht wird.

Wartezeit bei dem Luftfahrtbundesamt. Diese Eigenschaft des LBA sollte eigentlich unter Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetz betrachtet und subsumiert werden.

Ein Fliegerarzt hat nicht die Aufgabenstellung wie ein Hausarzt, auch wenn in Personalunion beide Funktionen ausgeführt werden. Ein Fliegerarzt handelt hoheitlich. ( betrachte Andreas Lubitz und die Klagen gegen die Flugschule, Germanwingsklage im Internet eingeben )

Somit ist die Handlung eines Fliegerarzt, und alle nachfolgenden Instanzen wie LBA, ein Verwaltungsakt. Hier im Internet wurde schon der Begriff Untätigkeit bei den besonderen Eigenschaften des LBA wie zu lange Wartezeiten genannt.

Diese Wartezeiten bei Fliegertauglichkeitsuntersuchungen/Verweise oder Konsultation, möchte ich gerne mit Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetz betrachten. Ich habe den Kommentar des Verwaltungsverfahrensgesetz vor mir, und da ist der § 10 besonders Aussagefähig.
§10VwVfG ( Verwaltungsverfahrensgesetz ) definiert: Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmässig und zügig durchzuführen.
Interessant ist hier die Definition Zügigkeit des Verfahrens unter Randnummer 17 im Kommentar Kopp/Ramsauer VwVfG Kommentar zu wissen.

Noch besser unter Randnummer 19 Bemessung der Frist: - Auszug - Welche Frist als angemessen anzusehen ist, hängt von den Umständen des konkreten Fall ab, insbesondere der Eilbedürftigkeitder Angelegenheit. Als
Richtlinie wird im § 75VwGO eine Frist von drei Monate genannt. ( vergleiche Kopp/Schenke § 75 Randnummer 13 mwN ) Allgemeine Arbeitsüberlastung der Behörde, Ausfälle infolge von Urlaub, Erkrankungen usw. rechtfertigen grundsätzlich Verzögerungen nicht, weil die Behörde, unter Umständen auch die höhere Aufsichtsbehörde oder der Rechtsträger überhaupt und der für die Bewilligung der erforderlichen Haushaltsmittel zuständige Haushaltsgesetzgeber hier für Abhilfe sorgen muss.

Ich kann hier nicht das gesamte Verwaltungsverfahrensgesertz niederschreiben/Abschreiben. Aber die von mir gelieferten Quellenangaben sind ausreichend, Einzelfälle näher zu betrachten, dann aber mit einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

In Deinen Fall kann ich in Deutschland nur das flugmedizinische Zentrum der DLR in Köln unter Einbezug des Flugmedizinischen Zentrum der Luftwaffe vorschlagen ( ist von Fürstenfeldbruck nach Köln umgezogen, ein Glücksfall ). Meiner Ansicht sollte ein flugmedizinisches Zentrum alle Facharztfakultäten arbeitsbereit und empfangebereit zur Verfügung stellen. Bei dem flugmedizinischen Zentrum der Bundeswehr ist das der Fall. Insofern kommt diese Einrichtung ( Bundeswehr ) dem www.ulz.cz sehr nahe heran.

Nach meiner Ansicht sollte bei einer Fliegertauglichkeitsuntersuchung auch die Möglichkeit einer Desorientierungsuntersuchung und in der Unterdruckkammer erfolgen. Hier können auch schwer festzustellende Ausfallerscheinungen in der Fliegerei unter besonderer Beanspruchung in etwa erkannt werden, um den zukünftigen Luftfahrer weitere Hilfen zu geben. https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&sxsrf=APwXEdd6Fd3lrDSn-mxztbrbVXtp76gOSg:1684314080097&q=Desorientierungstrainer&tbm=isch&source=univ&fir=k-uUZFL368O_uM%252C_QPnLYHG_d1nNM%252C_%253BUpANePYbvW8VnM%252CnAslAaIV2oXAmM%252C_%253B3Fj2j9asiV10JM%252CVD2XSWJ1cH7QfM%252C_%253BYJ6ZXEM4yqFxWM%252CvofU8o_vhExg1M%252C_%253Bk5lwZmX0uwo8AM%252Ck49EgV428Y15tM%252C_%253BExP3YrOymIvOSM%252CwpokO8TdXZx-4M%252C_%253BrNzLLDBs0KCGPM%252CrvvybA9vsk7gtM%252C_%253BP9gHO48NmAUu6M%252CuQwoylJmjZJPMM%252C_%253BaJLVBlE6xIMpLM%252C6ic_XuKDBl8wpM%252C_%253BTPswPzidfKg58M%252CGldOmKEXEbblbM%252C_&usg=AI4_-kQo8p2aAOY1HLxecL9TzpVaRaRCkg&sa=X&ved=2ahUKEwj4uLzz_vv-AhVlR_EDHYwzA_oQjJkEegQIIBAC&biw=1920&bih=927&dpr=1#imgrc=UpANePYbvW8VnM


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