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22. Juni 2023 11:54 Uhr: Von Robert Hofmann an Dr. Thomas Kretzschmar

In der allseits bekannten Tauglichkeitstabelle (Ist das eigentlich eine offizielle vom LBA? Die steht ja auf sky-doc.de und ist daher offensichtlich nicht vom LBA dort veröffentlicht.) gibt es oft den Vermerk "Konsultation der lizenzausstellenden Behörde":

https://www.sky-doc.de/Download/EASA%20Tauglichkeitstabelle.pdf

Was bedeutet denn diese Angabe "Konsultation der lizenzausstellenden Behörde"? Wer muss da konsultiert werden, das ist ja nicht das LBA, oder doch?

Und an manchen Stellen steht "k.A.". Heißt das "Keine Auflage" oder ""Keine Angaben"? Verstehe nicht so ganz, was mit k.A. gemeint sein soll.

22. Juni 2023 13:04 Uhr: Von thomas _koch an Robert Hofmann
22. Juni 2023 14:25 Uhr: Von Ulrich Dr. Werner an Robert Hofmann Bewertung: +5.00 [5]

Guten Tag zusammen

„Konsultation“ ist ein festgelegtes Verfahren im Zusammenhang mit Untersuchungen auf flugmedizinische Tauglichkeit der Klasse 2 im EU-Recht.

Die Originalquelle ist die Verordnung (EU) 1178/2011 und dort der Anhang IV oder „Teil-MED“. Diese Quelle ist frei zugänglich und anderen Quellen vorzuziehen, wo ggf. Begriffe benutzt werden (k.A.), die im Originaltext nicht verwendet werden. Der erste Paragraph, in dem Konsultation erwähnt wird, ist MED.A.025 c).

Bei Untersuchungen für die Ausstellung eines flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses muss der Fliegerarzt seine Befunde mit den Bestimmungen der genannten Verordnung (Abschnitt B im Anhang IV) abgleichen. In ca. 80 – 90 % der Fälle erfüllen die Befunde die Vorgaben, dann ist alles in Ordnung und er erstellt selbstständig ein Tauglichkeitszeugnis.

Werden die Vorgaben des Teil-MED nicht erfüllt gibt es zwei Möglichkeiten.

  • Der Befund ist gravierend, so dass unmittelbare Untauglichkeit resultiert. Ein Beispiel ist die Herzerkrankung „kompletter AV-Block“ [MED.B.010 e) 1. ii)], bei der die elektrische Leitung im Herzmuskel gestört ist.
  • Der Befund ist weniger gravierend. Ist z.B. der AV-Block nicht komplett, sondern graduell, z.B. AV-Block, Typ Mobitz II [MED.B.010 e) 2. iii)], kommt für die Klasse 2 das Konsultationsverfahren zum Einsatz.

Der Fliegerarzt darf jetzt aber nicht mehr selber entscheiden, sondern muss den medizinischen Sachverständigen der Genehmigungsbehörde konsultieren und ihn um eine Entscheidung bitten. In Deutschland sitzt dieser Sachverständige im LBA. Üblicherweise sind dafür zusätzliche fachärztliche Untersuchungen erforderlich. Hält der Sachverständige den Fall für „zufriedenstellend“ (Wortlaut der EU-Verordnung, Hinweise geben die „Acceptable Means of Compliance and Guidance Material der EASA), beauftragt er den Fliegerarzt mit der Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses, ggf. unter Auflagen, wie verkürzte Untersuchungsintervalle oder wiederholende Facharztuntersuchungen (TML, SIC) .

Das ist das Konsultationsverfahren.

Hält der Sachverständige der Genehmigungsbehörde den Fall für nicht zufriedenstellend, versagt er dem Fliegerarzt die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses. Der betroffene Anwärter/Pilot kann dann bei der Genehmigungsbehörde eine sogenannte Zweitüberprüfung beantragen. Dann tritt im Auftrag der Genehmigungsbehörde ein Gremium von Fachärzten zusammen, welches eine von der Bewertung des Sachverständigen der Genehmigungsbehörde unabhängige Bewertung trifft und diese der Behörde mitteilt.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

1. Juli 2023 10:26 Uhr: Von Robert Hofmann an Ulrich Dr. Werner

In der "Medical-Lizenz" gibt es ein Feld "letztes EKG". Weiß jemand wofür das dort gut ist? Bei mir steht dort z. B. kein Datum, obwohl das beim letzten Medical bei mir durchgeführt wurde.

1. Juli 2023 10:49 Uhr: Von Horst Metzig an Robert Hofmann

Bei mir steht unter date of the last elektrokardiogramu das Datum meiner letzten Fliegertauglichkeitsuntersuchung. Ich vermute, dass Dein Fliegerarzt es übersehen hat, oder vergessen hat, das Datum einzutragen. Daher würde ich dem ausstellenden Fliegerarzt sehr höflich und in gebeugter Demutshaltung darauf ansprechen.

Fürsorglicherweise erlaube ich mir einen in etwa Richtwert des EKG zu benennen, stufenweise auf 200 Watt, ( Rentnerwert ) Herzfrequenzanstieg von 78/min auf 160/min, Blutdruckanstieg von 90/60 auf 190/60 mmHg. Das sollte nur als in etwa Orientierungswert dienen. Der Fliegerarzt muss wissen, was er kardiologisch in die Luft schickt.

1. Juli 2023 11:10 Uhr: Von Chris _____ an Ulrich Dr. Werner

"Hält der Sachverständige der Genehmigungsbehörde den Fall für nicht zufriedenstellend, versagt er dem Fliegerarzt die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses. Der betroffene Anwärter/Pilot kann dann bei der Genehmigungsbehörde eine sogenannte Zweitüberprüfung beantragen. Dann tritt im Auftrag der Genehmigungsbehörde ein Gremium von Fachärzten zusammen, welches eine von der Bewertung des Sachverständigen der Genehmigungsbehörde unabhängige Bewertung"

Hm... so ganz mag man an die "Unabhängigkeit" dieses Gremiums da nicht glauben... hat der Betroffene nicht mal bei der Auswahl der Fachärzte irgendein Mitspracherecht oder wenigstens Vorschlagsrecht?

1. Juli 2023 11:12 Uhr: Von Chris _____ an Robert Hofmann

Bei meinem letzten EASA-Medical Klasse 2 wurde ein EKG gemacht und das Datum dann auch eingetragen. Das US-Medical Klasse III gab es bisher ohne EKG, wenn ich mich nicht irre.

1. Juli 2023 21:11 Uhr: Von Ulrich Dr. Werner an Robert Hofmann Bewertung: +2.00 [2]

Guten Tag

Je nach Klasse des Medicals und Alter des Piloten gibt es Vorgaben für die EKG-Wiederholungsuntersuchungen in der EU-Verordnung [MED.B.010 (a)(1)(i) und (ii)].

Das Datum der letzten EKG-Untersuchung muss der AME kennen, damit er die Wiederholungsuntersuchung zuordnen kann. Und da man theoretisch bei jeder Untersuchung einen anderen AME besuchen darf, ist diese Information für den nächsten AME erforderlich.

Bei Zeugnissen für die Klasse 3 (Fluglotsen) gibt es sogar eine 2. Spalte beim allen Fristen, wo das Datum der nächsten fälligen Untersuchung aufgeführt wird.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

1. Juli 2023 21:20 Uhr: Von Ulrich Dr. Werner an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Guten Tag

Das Gremium für die sogenannte Zweitüberprüfung sieht den Bewerber nicht persönlich und führt nicht selber Untersuchungen durch. Die handelnden Ärzte werden in dieser Funktion lediglich als Gutachter über vorzulegende ärztliche Befunde tätig.

Die ggf. vorzulegenden ärztlichen Befunde werden bei anderen Fachärzten erhoben. Wenn ein Facharzt persönlich eine klinische Untersuchung eines Bewerbers durchgeführt hat und auch im Gutachtergremium sitzt, darf er den Fall nicht mitentscheiden (viele Mitglieder des Gutachterausschusses sind selber aktive AME).

Die Wahl des Facharztes einer klinischen Untersuchung kann von der Behörde vorgegeben werden. Ich kenne solche Fälle bei Fragen im Bereich Psychiatrie. Meist wird dieser Facharzt aber in Absprache zwischen Pilot und AME ausgewählt.

Ich selber habe als Medical Assessor der Luftfahrtbehörde (BAF, nicht LBA) noch keinen Facharzt vorgegeben, empfehle aber Fachärzte, die im Umfeld eines Aeromedical Center arbeiten.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

2. Juli 2023 19:35 Uhr: Von Robert Hofmann an Ulrich Dr. Werner

Hallo Ulrich, wenn ich es richtig sehe, gibt es dort zur EKG-Häufigkeit nur Vorgaben für Klasse I und II, aber nicht für LAPL.

Bei mir ist es LAPL, daher überlege ich jetzt, ob das leergelassene Feld "Letztes EKG" für mich irgendwelche Konsequenzen hat (ein EKG wurde allerdings durchgeführt).

3. Juli 2023 16:05 Uhr: Von Ulrich Dr. Werner an Robert Hofmann Bewertung: +2.00 [2]

Guten Tag

Die Regeln für LAPL sind in der VO(EU) 1178/2011 unter MED.B.095 aufgeführt.

Es gibt demnach keine Pflicht für den AME, im Rahmen einer LAPL Untersuchung ein EKG durchzuführen. Daher ist die Angabe eines letzten durchgeführten EKG nicht nötig.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

3. Juli 2023 19:38 Uhr: Von Holgi _______ an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]
Ein EKG bringt alleine nicht so viel.
Mir persönlich sind 6 Berufspiloten bekannt, bei denen die Herzkranzgefäße fast komplett verschlossen waren und der Fliegerarzt, trotz EKG, nichts gemerkt hat.
Alle hatten einen Herzinfarkt, wodurch das Problem letztlich erkannt wurde.
2 haben den Vorfall leider nicht überlebt.

Ein Belastungs EKG, was seit Jahren in Deutschland nicht mehr durchgeführt wird, hätte die verstopften Herzkranzgefäße, zeigen können.
3. Juli 2023 19:51 Uhr: Von Horst Metzig an Holgi _______

Ich kann nicht die Antwort geben, wie diese ein berufserfahrener Kardiologe gibt. Herzinfarkt und Schlaganfälle haben meist einen gemeinsamen Ursprung, die Ablagerungen an den Gefässwände. Wenn diese sich lösen, verstopfen sie Gefässe, am Herz oder im Gehirn.

Wer seine Gesundheit durch unredlichen Lebenswandel bereits in der Jugend ruiniert, dem quitiert der Körper nach Jahren die Unsitten. Zigarettenkonsum ( des Genuss wegen ), fettreiche Ernährung bei gleichzeitigen Bewegungsmangel, Folge sind Ablagerungen von Fette an den Gefässwände. Die Elastizität der Gefässe leiden, dadaurch steigt der Blutdruck. Irgend wann lösen sich diese Ablagerungen und verstopfen Gefässe.

Bei meiner letzten Fliegertauglichkeitsuntersuchung habe ich darauf gedrängt, neben dem üblichen EGK auch ein Belastungs EKG in die Tauglichkeitsbewertung zu nehmen, meine Zielsetzung 250 Watt.

Danach habe ich die entscheidungstragende Fliegerärztin gebeten, bei mir zusätzlich auch Triglyceride, LDL und HDL feststellen zu lassen. Das kostet zwar extra, aber ich möchte mein gesundheitlichen Status wissen, und alle Ergebnisse mit dem Fliegerarzt besprechen.

Die Blutfettwerte und LDL Colesterin tragen erheblich zur Verklumpung im
Blut bei, Ablagerungen in den Gefässe. Auch die Blutgruppe trägt bei der Ausbildung von Gefässablagerungen bei. Am besten ist 0 Resus negativ, diese Blutgruppe macht kardiologisch betrachtet die wenigsten Probleme.

Gesamtcolesterin, Triglyceride, HDL Colesterin und auch LDL Colesterin. Mein Gott, wenn ich mir die LAPL Untersuchung betrachte, da kann ich mir die flugmedizinische Untersuchung gleich sparen. Das ist meine private Ansicht.

Wichtig zur Vermeiden von Herzinfarkt und Schlaganfall ist ein niedriger LDL, meiner liegt bei 1,73 mmol/l.

3. Juli 2023 21:47 Uhr: Von Alfred Obermaier an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]
Horst, hier ist einfach zu unterscheiden zwischen den Erfordernissen einer fliegerärztlichen Untersuchung nach Klasse 1 oder 2, ggfs reduziert für LAPL.
Laborwerte für ein großes Blutbild wie von Dir beschrieben, sind vielleicht für Berufspiloten wichtig, für alle anderen Personen dienen diese Laborwerte allenfalls der persönlichen Bewertung des Gesundheitszustandes.
So sehe ich das jedenfalls.
3. Juli 2023 22:17 Uhr: Von Horst Metzig an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]

Ich sehe das genauso. Nur, aus den vielen Forenbeiträgen der letzten Jahre entnehme ich, dass einige Herren mit Freizeitpilotenlizenz sich wundern, warum diese plötzlich gesundheitlich angeschlagen sind. Oft wird mit Gerichtsentscheidungen eine Fliegertauglichkeit erklagt. In den meisten Fällen würde eine konsequente fliegerärztliche Überwachung, auch mit mahnenden Worte bezüglich Lebenswandel, Ernährung, Rauchen und Alkohol, vieles ersparen können. Oder liege ich da so falsch?

Bezüglich Flugsicherheit lese ich oft von Veröffentlichungen der Luftfahrtverbände, Deutscher Aeroclub, der Privatpilot soll von den Grossen ( ATPL CPL ) lernen. Klasse 1, Klasse 2 oder LAPL, ich werfe alles in einen Topf was Flugmedizin betrifft. Jetzt trete ich aber ein gewaltiges Thema los? Der Klassse 1 Pilot ATPL sitzt im 2 Mann Cockpit, wenn einer ausfällt, springt der andere lückenlos ein. Der Privatpilot sitzt alleine vorne links, sind 3 Passagiere weniger Wert als 400?

4. Juli 2023 20:32 Uhr: Von Chris _____ an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]

"Wer seine Gesundheit durch unredlichen Lebenswandel bereits in der Jugend ruiniert...Bei meiner letzten Fliegertauglichkeitsuntersuchung habe ich darauf gedrängt, neben dem üblichen EGK auch ein Belastungs EKG in die Tauglichkeitsbewertung zu nehmen, meine Zielsetzung 250 Watt. ... Danach habe ich die entscheidungstragende Fliegerärztin gebeten, bei mir zusätzlich auch Triglyceride, LDL und HDL feststellen zu lassen. Das kostet zwar extra, aber ich möchte mein gesundheitlichen Status wissen, und alle Ergebnisse mit dem Fliegerarzt besprechen. .. Gesamtcolesterin, Triglyceride, HDL Colesterin und auch LDL Colesterin. Mein Gott, wenn ich mir die LAPL Untersuchung betrachte, da kann ich mir die flugmedizinische Untersuchung gleich sparen. Das ist meine private Ansicht."

In der Tat ist das deine private Ansicht.

Meine ist wie folgt: der Fliegerarzt ist dafür da, mich als flugtauglich zu befunden, denn:

1. Etliche Kriterien der flugmedizinischen Untersuchung haben sehr wenig damit zu tun, was man in der Luft tatsächlich braucht. Beispiel die Audiometrie für IFR: ich habe nicht die geringsten Probleme am Funk, im Gegenteil verpasse ich es extrem selten, wenn der Lotse mich anspricht, und muss auch seltenst nachfragen - aber bei der Reintonaudiometrie würde ich heute eine Erstuntersuchung wohl nicht mehr bestehen.

2. Etliche Situationen, die mich temporär flugunfähig machen, zB eine starke Erkältung, muss ich sowieso selbst beurteilen.

3. Autofahren geht auch ohne Medical, dabei ist dort schnelles Reagieren, genaues Hingucken etc. noch viel wichtiger als beim Fliegen, denn der Gegenverkehr kommt einem ja auch wenige Meter nahe.

Meine allgemeine Gesundheit lasse ich durch andere Ärzte überprüfen. Der Fliegerarzt leistet dabei einen zusätzlichen Beitrag. Prima. Aber ich würde nicht zuerst zu ihm - während einer Tauglichkeitsuntersuchung - gehen, um meinen Allgemeinzustand selbst zu verstehen.

Schlussendlich: dein Anfangssatz lässt vermuten, dass du meinst, jeder sei an möglichen Gebrechen selbst schuld. Das ist natürlich nicht so. Ist ja prima, wenn du so gesund bist, aber soll jeder, der es etwas weniger ist, gleich aus der Luft verschwinden?

4. Juli 2023 21:15 Uhr: Von Horst Metzig an Chris _____

Da habt Ihr schon recht. Flugmedizinisch kann man es auch übertreiben.

Übrigens, der alte Spielfilm mit Heinz Rühmann in " Quax der Bruchpilot" zeigt vorzüglich den Ablauf einer fliegerärztlichen Untersuchung, mit Intervention der Flugschule : https://www.dailymotion.com/video/x47da9d

Die Szene bei dem Fliegerarzt ist bei 27 Minuten und 10 Sekunden zu finden. So kann eine Fliegertauglichkeitsuntersuchung auch durchgeführt werden, vor allem wenn der Fluglehrer den Fliegerarzt bittet, diesen besonderen und unliebsamen Flugschüler besonders zu 100 % gründlich zu untersuchen, und wenn dieser keine 100 % schafft, einfach medizinisch untauglich machen. Damit hat man einen offiziellen Grund, jemand von der Fliegerausbildung fern zu halten.

Manchmal frage ich mich schon, wie gut sind die europäischen Voraussetzungen in der Flugmedizin mit der Praxis in der Luft validiert?

So 100 % gesund bin ich auch nicht, ich habe schliesslich auch eine Autismuskrankheit, mit der ich leben muss. Wenn ich mich beim "deutschen" Fliegerarzt mit mein Autismus vorstelle, winkt dieser mit hoher Warscheinlichkeit ab. Aber das ist eine andere Geschichte.


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