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Piper Malibu PA46 vermisst, Fussballer an Bord
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27. Februar 2019: Von Michael Kimmel an Wolff E.

Hört sich auch nach Kontrollverlust an, oder zumindest nach einer Herumturnerei, wenn man sich die Motorengeräusche im Hintergrund der whatsapp Nachricht anhört...

27. Februar 2019: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Michael Kimmel Bewertung: +1.00 [1]

Ich möchte nicht widersprechen, dass der Flug unter diesen Umständen unverantwortlich war.

Aber ein paar Punkte wider der These "Vollidiot" in "Volldunkelheit":

  • Der 21. Januar war quasi Vollmond. Die genaue Schichtung steht zwar nicht im Bericht, und das Bild auf Seite 2 suggeriert einen zumindest dünnen, höheren Layer (neben Mr. Ugly im Hintergrund). Es ist wahrscheinlich, dass er während des Fluges Sicht hatte. Und auch einen scheinbaren Horizont, ob in Form von gespiegeltem Mondlicht auf dem Wasser, oder einem höheren, vom Mond beleuchteten Layer, oder den FEW Wolken mit 1000 ft Base.
  • Er war offenbar nicht der Typ, der den AP machen lässt und durch Wolken und Nebel per AP mit dem UL (der C182, danke!) in den Mast vom Brocken einfliegt, sondern wollte VMC bleiben und wich aktiv Wolken, die er sah, aus.
  • Gegen Icing spricht, dass er zwecks VMC und nicht wg. Icing sinken wollte.
  • Ein ADL, "amerikanisches" Wetter-ADSB-in oder ein Service wie bei FIS "Können Sie mir eine Heading-Empfehlung nach Niederschlagsradar geben?" hätte möglicherweise den Ausgang geändert.

P.S. Ich muss zugeben: Vollmond lässt mich zwar nicht den Mond anheulen, aber es juckt mich dann ziemlich nach NVFR. Wunderschön!

20. Juni 2019: Von Tee Jay an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu
20. Juni 2019: Von Sven Walter an Tee Jay

Jepp. Wird rechtlich sicherlich spannend. Aber bei den bekannten Anknüpfungspunkten käme es bei uns sicherlich nicht zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Ich bezweifele auch, dass das bei uns überhaupt angeklagt würde. Aber so lernt man mal ein büschn über englisches Recht.

20. Juni 2019: Von Wolfgang Lamminger an Sven Walter

... bei den bekannten Anknüpfungspunkten ...

wie Du ja selbst schreibst: "bei den bekannten Anknüpfungspunkten", aber es mag ja vielleicht auch noch uns unbekannte geben...

20. Juni 2019: Von Sven Walter an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Ich äußere mich ungern zu Prozessen oder Aktenlagen, wo ich nicht dabei war. Aber wenn wir hier mal laut denken... Für jeden Strafverteidiger gibt es hier derartig viele Punkte, eine "Anstiftung" oder Beihilfe oder Ähnliches in der Ursachenkette der fährlässigen Tötung zu durchbrechen. Verantwortlicher Luftfahrzeugführer bedeutet nunmal eben das, dass der Fliegende die Verantwortung übernimmt, nicht der Sportagent oder Eigner. Wir reden hier, rein strafrechtlich, nicht lizenzrechtlich betrachtet, von einer fliegbaren aber dämlichen/ lebensgefährlichen Entscheidung eines Dritten. Da greift halt irgendwann das Prinzip Eigenverantwortung, wenn wir von der Grauzone Gefälligkeiten vs. Umgehung der Vorschriften für kommerziellen Lufttransport reden. Hat der Pilot die Hälfte der Flugkosten getragen? Mit Sicherheit nicht. Reicht die Kenntnis davon seitens des "Operator/ Eigner" bzw. Sportagenten dafür? Eine viel zu weitreichende Haftung.

Man stelle sich das bei uns vor: "Christian-Friedrich, ich hab die Fähre verpasst, du kennst doch einen Piloten hier vor Ort, kann der mich mal rüberfliegen? Ich zahl auch!" Die Kautelen der Kostenerstattung sind etwas völlig anderes, als einen Flug der Öffentlichkeit kommerziell anzubieten.

Wechselnder Profispieler soll gebauchpinselt werden und im Kleinflugzeug zum neuen Arbeitgeber geflogen werden. Der Flug kann legal durchgeführt werden, aber nicht sicher von dem Herren, dessen Leiche sie nicht gefunden haben.

Was wir nicht wissen, ist ob der andere erfahrene Ferryflieger überhaupt vor Ort war (vielleicht dessen Zugangskarte genutzt, um sich Aufwand zu sparen?), und warum die nicht tagsüber geflogen sind, es diese Verzögerung gab. Dass ein Absetzpilot ohne IFR eine Weile in Nantes war, um einen Vertragsspieler von A nach B zu fliegen. Das darf man auch als Gefälligkeit unter Geschäftsleuten machen, ohne dass da ein Staatsanwalt einen Anknüpfungspunkt fände (die lizenzausstellende Stelle mag das mit Fug und Recht anders sehen).

Was ich nicht mehr erinnere, hatte er überhaupt eine FAA-Lizenz? Musste der Eigner/ Operator das wissen? Der Spielerverhökerer mit Sicherheit nicht.

Mal gucken, was hier noch bei rauskommt. Vielleicht hat hier alleine eine Versicherung aus ermittlungstaktischen Gründen ein Interesse daran, aus der Haftung rauszukommen wegen Rechtswidrigkeit des Fluges außerhalb des britischen Luftraumes. Und wenn die die StA mit ordentlich Material versehen haben, was alles hier rechtswidrig waren, plus dem öffentlichen Interesse, gibt es halt eine Verhaftung mit Beschuldigtenvernehmung.

20. Juni 2019: Von  an Sven Walter

Du scheinst mehr über das Zustande kommen des Fluges zu wissen, als hier öffentlich bekannt ist - darum möchte ich das gar nicht kritisieren, was Du schreibst. Auf Grund der öffentlich bekannten Fakten sind aber durchaus auch Verläufe denkbar oder sogar eher wahrscheinlich, die strafrechtlich relevant sein können. Um mal in Extrembeispielen zu sprechen:

Wenn die Lufthansa mir einen Flug verkauft, hierbei aber einen Piloten einsetzt, der offensichtlich nicht geeignet ist, diesen Flug durchzuführen, dann kann sie sich auch nicht darauf rausreden, dass es ja am Ende eine Sache zwischen mir und dem Flugzeugführer ist, ob ich fliege. In Ländern mir Unternehmensstrafrecht gäbe es dann ein Strafverfahren gegen die Lufthansa - hier halt gegen die handelnden Personen und/oder Organe.

Jetzt kann man sagen, dass die LH ja ein AOC ist und deswegen sich mit solchen Dingen auskennen muss. Allerdings kann die Strafbarkeit nicht einfach dadurch entfallen, dass die AOC-Zulassung gerade ungültig wäre - sonst würde sich ja die LH besser stellen, wenn sie dafür sorgt, dass ihr AOC ungültig ist. Zudem kann ein Kunde gar nicht mit vertretbarem Aufwand überprüfen, ob die AOC der LH gültig ist. Es kommt also im Wesentlichen darauf an, ob die LH dem Kunden gegenüber behauptet, für den Flug qualifiziert zu sein.

Und hier sind wir jetzt schon nahe am konkreten Fall: Wenn der Vermittler des Fluges (ganz egal, ob der Agent oder der Halter) auf der einen Seite wusste, dass dieser Pilot objektiv ungeeignet war, um so einen Flug durchzuführen, dem Fussballer gegenüber aber den Eindruck erweckt hat, das es sich um einen ganz normalen Charterflug hadle, dann erscheint mir eine Prüfung der Strafbarkeit nicht absurd. Er hat in so einem Fall gewusst, oder hätte es wissen müssen, dass dieser Flug ein erhöhtes Risiko darstellt, er hat dieses Risiko zumindest billigend in Kauf genommen und er hätte das Risiko für den Fussballer erhöht indem er seiner Sorgfaltspflicht zumindest in so weit nicht nachgekommen wäre, dass er ihn über das erhöhte Risiko informiert.

Viele hätte/wäre/könnte aber in Summe denke ich, dass so eine Untersuchung zumindest dann nicht absurd ist, wenn der Vermittler/Halter den Fluggast darüber bewusst im unklaren gelassen hat, dass der Pilot nicht für den Flug qualifiziert war.

20. Juni 2019: Von Wolfgang Lamminger an Sven Walter

Sven,

in Bezug auf die mir aus der Presse bekannten Fakten zu diesem Fall gebe ich Dir Recht.

Jedoch zu der Frage:

Was ich nicht mehr erinnere, hatte er überhaupt eine FAA-Lizenz? Musste der Eigner/ Operator das wissen? Der Spielerverhökerer mit Sicherheit nicht.

bin ich der Meinung "JA", der Eigner/Operator muss das Wissen, da er - sofern er das Flugzeug überhaupt versichert hat - ja dafür sorgen muss, dass das Flugzeug von Piloten geflogen wird, die dafür lizenziert sind, sonst wäre ja per se der Versicherungsschutz entfallen.

Nach der öffentlich einsehbaren FAA-airmen-database für den Piloten:

  • Certificate: PRIVATE PILOT
  • Date of Issue: 5/16/1994
  • Ratings:
    PRIVATE PILOT
    AIRPLANE SINGLE ENGINE LAND

--> kein "commercial pilot", kein "instrument aiurplane"

demnach durfte der Flug unter VFR als privater Flug zwar ausgeführt werden aber unter Anwendung der FAR 61.113 ohne eine Form der (Ausgleichs-) Zahlung.

Vermutlich dürfte davon auszugehen sein, dass der Pilot für den Flug seinen Eigenanteil nicht zu bezahlen hatte (...pro rata share of the operating expenses of a flight with passengers, provided the expenses involve only fuel, oil, airport expenditures, or rental fees.) wenn nicht sogar eine Form der Entlohnung vereinbart war. Somit wurde lizenzrechtlich vermutlich der Flug nicht legal, also ohne die entsprechende Berechtigung, durchgeführt, womit man zumindest wieder beim fehlenden Versicherungsschutz ankommen würde.

Inwiefern dann im Weiteren US-, EU- und/oder britsches Recht zur Anwendung kommen, ist sicher interessant.

20. Juni 2019: Von Sven Walter an Wolfgang Lamminger

Danke, also war PPL Nachtflug VFR zulässig. Die Kostenfrage stellt sich mit der Versicherung, Hinterbliebenen und Arbeitgebern. Strafrechtlich nach dt. StGB (nicht anwendbar, nur als intellektuelle Krücke) nur der gefährliche Eingriff in den Luftverkehr über. Den würde ich hier tatbestandlich verneinen. Aber wie gesagt, wird eher eine Fortbildung im englischen Strafrecht werden..

20. Juni 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +1.00 [1]

Du scheinst mehr über das Zustande kommen des Fluges zu wissen, als hier öffentlich bekannt ist

Nein, das ist ausschließlich aus dem Kopf heraus, was nach dem Unfall in der Presse stand. Hab keine Insiderinfos.

- darum möchte ich das gar nicht kritisieren, was Du schreibst. Auf Grund der öffentlich bekannten Fakten sind aber durchaus auch Verläufe denkbar oder sogar eher wahrscheinlich, die strafrechtlich relevant sein können. Um mal in Extrembeispielen zu sprechen:

Wenn die Lufthansa mir einen Flug verkauft, hierbei aber einen Piloten einsetzt, der offensichtlich nicht geeignet ist, diesen Flug durchzuführen, dann kann sie sich auch nicht darauf rausreden, dass es ja am Ende eine Sache zwischen mir und dem Flugzeugführer ist, ob ich fliege. In Ländern mir Unternehmensstrafrecht gäbe es dann ein Strafverfahren gegen die Lufthansa - hier halt gegen die handelnden Personen und/oder Organe.

Jetzt kann man sagen, dass die LH ja ein AOC ist und deswegen sich mit solchen Dingen auskennen muss. Allerdings kann die Strafbarkeit nicht einfach dadurch entfallen, dass die AOC-Zulassung gerade ungültig wäre - sonst würde sich ja die LH besser stellen, wenn sie dafür sorgt, dass ihr AOC ungültig ist. Zudem kann ein Kunde gar nicht mit vertretbarem Aufwand überprüfen, ob die AOC der LH gültig ist. Es kommt also im Wesentlichen darauf an, ob die LH dem Kunden gegenüber behauptet, für den Flug qualifiziert zu sein.

Und hier sind wir jetzt schon nahe am konkreten Fall: Wenn der Vermittler des Fluges (ganz egal, ob der Agent oder der Halter) auf der einen Seite wusste, dass dieser Pilot objektiv ungeeignet war, um so einen Flug durchzuführen, dem Fussballer gegenüber aber den Eindruck erweckt hat, das es sich um einen ganz normalen Charterflug hadle, dann erscheint mir eine Prüfung der Strafbarkeit nicht absurd. Er hat in so einem Fall gewusst, oder hätte es wissen müssen, dass dieser Flug ein erhöhtes Risiko darstellt, er hat dieses Risiko zumindest billigend in Kauf genommen und er hätte das Risiko für den Fussballer erhöht indem er seiner Sorgfaltspflicht zumindest in so weit nicht nachgekommen wäre, dass er ihn über das erhöhte Risiko informiert.

Und das ist eben hochgradig spekulativ - der war Absetzpilot mit tausenden Stunden, und möglicherweise charakterlich einwandfrei und risikoavers, soweit dies Eigner und Spieleragent bekannt war. Aber wissen die, dass sie weitere Haftungsrisiken übernehmen? Sie haben eben kein AOC: Der Mann mag jahrzehntelang unfallfrei geflogen sein. Das Vertrauen in ihn mag sich in diversen Flügen eingestellt haben, und was persönliches Vertrauen wert ist, kenn wir alle aus der geschäftlichen und fliegerischen Praxis. AOC und Gefälligkeiten schließen sich halt aus. Wenn du einen Freund beauftragst, einen Geschäftspartner mit deinem Rolls Royce vom Flughafen abzuholen, ist das trotzdem keine Taxifahrt mit Personenbeförderungsschein sondern eine Gefälligkeit. Uns ist der Unterschied mit der Kostenerstattung schon klar, versicherungs- wie lizenzrechtlich. Aber strafrechtlich? Was für eine Haftungsübernahme gibt es hier? Spekulieren wir mal weiter: Der Absetzpilot hat die Kinder und Enkeln sowie Freunde des Malibueigners schon oft genug irgendwo hingeflogen. Er hätte also das gleiche Vertrauen in dessen Fähigkeiten beim eigenen Blute dokumentiert. Muss er dann Sala informieren, dass der Mann sich das Avgas für die Malibu nicht leisten kann?

Rein strafrechtlich wird das instruktiv werden.

Viele hätte/wäre/könnte aber in Summe denke ich, dass so eine Untersuchung zumindest dann nicht absurd ist, wenn der Vermittler/Halter den Fluggast darüber bewusst im unklaren gelassen hat, dass der Pilot nicht für den Flug qualifiziert war.

Ich hab nie gesagt, dass die Untersuchung absurd ist, aus Sicht von Krone, Öffentlichkeit, Hinterbliebenen, Versicherung. Die Übernahme einer Garantenstellung ist zumindest denkbar, auch strafrechtlich. Die Gegenargumente der Verteidigung werden hier indes sehr hohes Gewicht haben und drängen sich auf: Der Flug war legal durchführbar. Wenn der Eigner ihm nur die Hälfte der Avgasrechnung und Platzgebühren des "Passagierfluges" abverlangt, aber Überstellungsflug, Hotels, Spesen des Hinfluges gönnerhaft übernimmt, hat der verstorbene PIC zwar lebensgefährlichen Mist gemacht, aber kein Gesetz verletzt. Nicht ein einziges.

20. Juni 2019: Von  an Sven Walter Bewertung: +4.00 [4]

Niemand, der nachts bei IMC als VFR-Pilot über das Meer fliegt ist „risikoavers“.

Mir tun die Angehörigen des Spielers leid, der keine Ahnung hatte, worauf er sich einließ.

Den ganzen Rest finde ich komplett uninteressant.

20. Juni 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +8.00 [8]

"soweit dies Eigner und Spieleragent bekannt war."

Vollständige Zitate scheinen dem Prinzen nicht zu liegen.

Niemand, der nachts bei IMC als VFR-Pilot über das Meer fliegt ist „risikoavers“.

Mir tuen die Angehörigen des Spielers leid, der keine Ahnung hatte, worauf er sich einließ.

Den ganzen Rest finde ich komplett uninteressant.

Klar interessiert dich das nicht, geht halt mal ausnahmsweise um Dritthaftung eines Eigners, nicht um CAPS und die Pendelstrecke in die tschechische Republik.

20. Juni 2019: Von Chris _____ an Sven Walter

Worauf sollte man denn achten, wenn man sein Flugzeug an andere verleiht, um bei einem Unfall mit Drittschaden nicht in die Haftung zu kommen?

Ist man als privater Verleiher an Privatpiloten dafuer verantwortlich, dass der Pilot seine Hausaufgaben gemacht hat? Muss man das kontrollieren?

20. Juni 2019: Von  an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Ganz schön peinlich Deine Antwort, probier's doch noch mal. Tipp: Lass den persönlichen Angriff weg.

Vollständiges Zitat:

Und das ist eben hochgradig spekulativ - der war Absetzpilot mit tausenden Stunden, und möglicherweise charakterlich einwandfrei und risikoavers, soweit dies Eigner und Spieleragent bekannt war.

Reine Spekulation. Kein "Spieleragent" kann das beurteilen.

20. Juni 2019: Von Norbert S. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Worauf sollte man denn achten, wenn man sein Flugzeug an andere verleiht, um bei einem Unfall mit Drittschaden nicht in die Haftung zu kommen?

Darauf, dass man einen guten Anwalt hat und genügend Geld, ihn zu bezahlen !

20. Juni 2019: Von Tee Jay an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Für uns hier in D habe ich das mal vor Jahren in blogform herausgearbeitet:

https://ul-fluglehrer.de/blog/files/20160108-flugzeughalter.html

Hier eine Kurzübersicht:

Kurzum: Der Halter haftet immer: Es beginnt mit §33, Absatz 1 LuftVG

„Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.“

ergänzend kommt noch §823, Absatz 1 BGB hinzu:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Nach Außen haftet der Halter als Verantwortlicher der Gefährdungshaftung entsprechend §840, Absatz 1 BGB als Gesamtschuldner:

„Sind für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner.“

Es besteht keine Entlastungsmöglichkeit und gem. §43, Absatz 2 LuftVG die Verpflichtung, entsprechende Mindestsummen zu versichern:

„Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten“

Es gibt da ein OLG Urteil, daß der Halter sogar haftet wenn...

„Die Ersatzpflicht des Luftfahrzeughalters kann - neben der Verpflichtung zur Erstattung von Beerdigungskosten, des Unterhaltsschadens sowie der notwendigen Rechtsverfolgungskosten - nach den Grundsätzen der „Schockschadens-Rechtsprechung“ auch die Zahlung eines Angehörigen-Schmerzensgeldes erfassen. Hierbei sind die Höchstgrenzen des § 37 LuftVG zu beachten.“

Alles klar?

Delikat wird das Ganze wenn ein unfallverursachender Pilot gleichzeitig Halter ist, dann kann eine Police schonmal pauschal eine Leistung zurückhalten und/oder einfach mal so auf Zeit spielen und schauen, was man im Vergleich erreicht. Von daher ist es ratsam (zumindest außerhalb der zertifizierten Fliegerei) sein schönstes Hobby derart zu gestalten, daß der Halter eine juristische Person ist, während der Pilot eine natürliche Person ist. Dann muss eine Versicherung der juristischen Person erstmal den vollen Betrag auszahlen und anschliessend versuchen beim Piloten etwaige Forderungen zurückzuholen. Eine erheblich günstigere Ausgangslage.

20. Juni 2019: Von Chris _____ an Tee Jay

Danke euch beiden!

...auch wenn die Antworten nicht sehr erfreulich ausfallen...

20. Juni 2019: Von Lutz D. an Tee Jay Bewertung: +4.00 [4]

Sven, willst Du oder muss ich?

20. Juni 2019: Von Sven Walter an Lutz D. Bewertung: +8.00 [8]

Prust. Danke Lutz.

Hab gerade das Kinderzimmer erfolgreich aufgeräumt, daher, TJ: Immer, wenn von dir und Florian Rechtsberatung geleistet wird, ist das zu mindestens 40% schrottig. Schuster, bleib bei deinen Leisten.

20. Juni 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +2.00 [4]

Alexis, peinlich sind Logorrhoe, immer seinen Senf dazugeben zu müssen, als (Ex-?)Journalist nicht vollständig zu zitieren, rote Einser zu verteilen und dann auch noch ganz, ganz dünnhäutig zu sein. Meldest du dich jetzt zum 4. Mal ab?

IMC war es nur in wenigen Ecken. Das war weit überwiegend VMC bei Nacht.

Aber ja, wie oben erwähnt, für den Piloten mit der Quali zu der Tages- und Jahreszeit war das Wahnsinn. Hab ich nie bestritten. Daher ist er jetzt tot. Daher tun mir auch der Passagier und die Angehörigen leid. Aber wir reden hier gerade aufgrund des neuen Artikels über die Verhaftung und Freilassung eines Dritten. Spielerberater oder Eigner, liegen nahe. Das der verantwortungslose PIC jetzt keine anderen mehr gefährdet, ist kein Trost.

20. Juni 2019: Von  an Sven Walter

Toller Stil, gratuliere. Leider lasse ich mich an Feiertagen nie provozieren. Vielleicht probierst Du‘s morgen noch mal.

Ich hab‘ das Gefühl, dass ich deutlich weniger dünnhäutig bin als Du. Du wirkst fast hysterisch.

20. Juni 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +2.00 [2]

Wie gut, dass Gefühl, Meinungen und Wirkungen so subjektiv sind. Objektiv gemessen liegst du da ganz falsch. Im reformierten Tiel der Republik ist übrigens kein Feiertag. Wie oft hast du dich hier bereits abgemeldet? Stimmt drei mal? Bezeichnend.

Hab noch mal nachgelesen - mir ist schleierhaft, wo du da Hysterie verortest. Eventuell hilft ein Pschyrembel?

20. Juni 2019: Von  an Sven Walter

Es war 1 x - nachdem ein Forist meinte, ich würde meine Kritiker „am liebsten eigenhändig vergasen“.

So was würde Stiernacken wie Dich wahrscheinlich nicht stören, mir ging‘s nahe.

Und jetzt suhl Dich weiter in Deiner selbstgerechten Pöbel-Laune.

21. Juni 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +2.00 [2]

Alexis' Katze: Um 21.25 h ist sie hysterisch, um 22.15 h stiernackig. Na, merkste was?

21. Juni 2019: Von Erik N. an Sven Walter Bewertung: +10.00 [10]

Könnt Ihr den Schei$$ nicht per PN erledigen ?

Oder braucht Ihr die öffentliche Bühne ? Macht ne Combo draus und meldet euch bei der comedy show an !

War so schön ruhig hier die letzte Zeit......


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