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20. Juni 2019: Von Sven Walter an Wolfgang Lamminger

Danke, also war PPL Nachtflug VFR zulässig. Die Kostenfrage stellt sich mit der Versicherung, Hinterbliebenen und Arbeitgebern. Strafrechtlich nach dt. StGB (nicht anwendbar, nur als intellektuelle Krücke) nur der gefährliche Eingriff in den Luftverkehr über. Den würde ich hier tatbestandlich verneinen. Aber wie gesagt, wird eher eine Fortbildung im englischen Strafrecht werden..


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