Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

20. Juni 2019: Von Chris _____ an Sven Walter

Worauf sollte man denn achten, wenn man sein Flugzeug an andere verleiht, um bei einem Unfall mit Drittschaden nicht in die Haftung zu kommen?

Ist man als privater Verleiher an Privatpiloten dafuer verantwortlich, dass der Pilot seine Hausaufgaben gemacht hat? Muss man das kontrollieren?

20. Juni 2019: Von Norbert S. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Worauf sollte man denn achten, wenn man sein Flugzeug an andere verleiht, um bei einem Unfall mit Drittschaden nicht in die Haftung zu kommen?

Darauf, dass man einen guten Anwalt hat und genügend Geld, ihn zu bezahlen !

20. Juni 2019: Von Tee Jay an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Für uns hier in D habe ich das mal vor Jahren in blogform herausgearbeitet:

https://ul-fluglehrer.de/blog/files/20160108-flugzeughalter.html

Hier eine Kurzübersicht:

Kurzum: Der Halter haftet immer: Es beginnt mit §33, Absatz 1 LuftVG

„Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.“

ergänzend kommt noch §823, Absatz 1 BGB hinzu:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Nach Außen haftet der Halter als Verantwortlicher der Gefährdungshaftung entsprechend §840, Absatz 1 BGB als Gesamtschuldner:

„Sind für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner.“

Es besteht keine Entlastungsmöglichkeit und gem. §43, Absatz 2 LuftVG die Verpflichtung, entsprechende Mindestsummen zu versichern:

„Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten“

Es gibt da ein OLG Urteil, daß der Halter sogar haftet wenn...

„Die Ersatzpflicht des Luftfahrzeughalters kann - neben der Verpflichtung zur Erstattung von Beerdigungskosten, des Unterhaltsschadens sowie der notwendigen Rechtsverfolgungskosten - nach den Grundsätzen der „Schockschadens-Rechtsprechung“ auch die Zahlung eines Angehörigen-Schmerzensgeldes erfassen. Hierbei sind die Höchstgrenzen des § 37 LuftVG zu beachten.“

Alles klar?

Delikat wird das Ganze wenn ein unfallverursachender Pilot gleichzeitig Halter ist, dann kann eine Police schonmal pauschal eine Leistung zurückhalten und/oder einfach mal so auf Zeit spielen und schauen, was man im Vergleich erreicht. Von daher ist es ratsam (zumindest außerhalb der zertifizierten Fliegerei) sein schönstes Hobby derart zu gestalten, daß der Halter eine juristische Person ist, während der Pilot eine natürliche Person ist. Dann muss eine Versicherung der juristischen Person erstmal den vollen Betrag auszahlen und anschliessend versuchen beim Piloten etwaige Forderungen zurückzuholen. Eine erheblich günstigere Ausgangslage.

20. Juni 2019: Von Chris _____ an Tee Jay

Danke euch beiden!

...auch wenn die Antworten nicht sehr erfreulich ausfallen...

20. Juni 2019: Von Lutz D. an Tee Jay Bewertung: +4.00 [4]

Sven, willst Du oder muss ich?

20. Juni 2019: Von Sven Walter an Lutz D. Bewertung: +8.00 [8]

Prust. Danke Lutz.

Hab gerade das Kinderzimmer erfolgreich aufgeräumt, daher, TJ: Immer, wenn von dir und Florian Rechtsberatung geleistet wird, ist das zu mindestens 40% schrottig. Schuster, bleib bei deinen Leisten.


6 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang