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90 Beiträge Seite 1 von 4

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20. Juni 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +8.00 [8]

"soweit dies Eigner und Spieleragent bekannt war."

Vollständige Zitate scheinen dem Prinzen nicht zu liegen.

Niemand, der nachts bei IMC als VFR-Pilot über das Meer fliegt ist „risikoavers“.

Mir tuen die Angehörigen des Spielers leid, der keine Ahnung hatte, worauf er sich einließ.

Den ganzen Rest finde ich komplett uninteressant.

Klar interessiert dich das nicht, geht halt mal ausnahmsweise um Dritthaftung eines Eigners, nicht um CAPS und die Pendelstrecke in die tschechische Republik.

20. Juni 2019: Von Chris _____ an Sven Walter

Worauf sollte man denn achten, wenn man sein Flugzeug an andere verleiht, um bei einem Unfall mit Drittschaden nicht in die Haftung zu kommen?

Ist man als privater Verleiher an Privatpiloten dafuer verantwortlich, dass der Pilot seine Hausaufgaben gemacht hat? Muss man das kontrollieren?

20. Juni 2019: Von  an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Ganz schön peinlich Deine Antwort, probier's doch noch mal. Tipp: Lass den persönlichen Angriff weg.

Vollständiges Zitat:

Und das ist eben hochgradig spekulativ - der war Absetzpilot mit tausenden Stunden, und möglicherweise charakterlich einwandfrei und risikoavers, soweit dies Eigner und Spieleragent bekannt war.

Reine Spekulation. Kein "Spieleragent" kann das beurteilen.

20. Juni 2019: Von Norbert S. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Worauf sollte man denn achten, wenn man sein Flugzeug an andere verleiht, um bei einem Unfall mit Drittschaden nicht in die Haftung zu kommen?

Darauf, dass man einen guten Anwalt hat und genügend Geld, ihn zu bezahlen !

20. Juni 2019: Von Tee Jay an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Für uns hier in D habe ich das mal vor Jahren in blogform herausgearbeitet:

https://ul-fluglehrer.de/blog/files/20160108-flugzeughalter.html

Hier eine Kurzübersicht:

Kurzum: Der Halter haftet immer: Es beginnt mit §33, Absatz 1 LuftVG

„Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.“

ergänzend kommt noch §823, Absatz 1 BGB hinzu:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Nach Außen haftet der Halter als Verantwortlicher der Gefährdungshaftung entsprechend §840, Absatz 1 BGB als Gesamtschuldner:

„Sind für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner.“

Es besteht keine Entlastungsmöglichkeit und gem. §43, Absatz 2 LuftVG die Verpflichtung, entsprechende Mindestsummen zu versichern:

„Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten“

Es gibt da ein OLG Urteil, daß der Halter sogar haftet wenn...

„Die Ersatzpflicht des Luftfahrzeughalters kann - neben der Verpflichtung zur Erstattung von Beerdigungskosten, des Unterhaltsschadens sowie der notwendigen Rechtsverfolgungskosten - nach den Grundsätzen der „Schockschadens-Rechtsprechung“ auch die Zahlung eines Angehörigen-Schmerzensgeldes erfassen. Hierbei sind die Höchstgrenzen des § 37 LuftVG zu beachten.“

Alles klar?

Delikat wird das Ganze wenn ein unfallverursachender Pilot gleichzeitig Halter ist, dann kann eine Police schonmal pauschal eine Leistung zurückhalten und/oder einfach mal so auf Zeit spielen und schauen, was man im Vergleich erreicht. Von daher ist es ratsam (zumindest außerhalb der zertifizierten Fliegerei) sein schönstes Hobby derart zu gestalten, daß der Halter eine juristische Person ist, während der Pilot eine natürliche Person ist. Dann muss eine Versicherung der juristischen Person erstmal den vollen Betrag auszahlen und anschliessend versuchen beim Piloten etwaige Forderungen zurückzuholen. Eine erheblich günstigere Ausgangslage.

20. Juni 2019: Von Chris _____ an Tee Jay

Danke euch beiden!

...auch wenn die Antworten nicht sehr erfreulich ausfallen...

20. Juni 2019: Von Lutz D. an Tee Jay Bewertung: +4.00 [4]

Sven, willst Du oder muss ich?

20. Juni 2019: Von Sven Walter an Lutz D. Bewertung: +8.00 [8]

Prust. Danke Lutz.

Hab gerade das Kinderzimmer erfolgreich aufgeräumt, daher, TJ: Immer, wenn von dir und Florian Rechtsberatung geleistet wird, ist das zu mindestens 40% schrottig. Schuster, bleib bei deinen Leisten.

20. Juni 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +2.00 [4]

Alexis, peinlich sind Logorrhoe, immer seinen Senf dazugeben zu müssen, als (Ex-?)Journalist nicht vollständig zu zitieren, rote Einser zu verteilen und dann auch noch ganz, ganz dünnhäutig zu sein. Meldest du dich jetzt zum 4. Mal ab?

IMC war es nur in wenigen Ecken. Das war weit überwiegend VMC bei Nacht.

Aber ja, wie oben erwähnt, für den Piloten mit der Quali zu der Tages- und Jahreszeit war das Wahnsinn. Hab ich nie bestritten. Daher ist er jetzt tot. Daher tun mir auch der Passagier und die Angehörigen leid. Aber wir reden hier gerade aufgrund des neuen Artikels über die Verhaftung und Freilassung eines Dritten. Spielerberater oder Eigner, liegen nahe. Das der verantwortungslose PIC jetzt keine anderen mehr gefährdet, ist kein Trost.

20. Juni 2019: Von  an Sven Walter

Toller Stil, gratuliere. Leider lasse ich mich an Feiertagen nie provozieren. Vielleicht probierst Du‘s morgen noch mal.

Ich hab‘ das Gefühl, dass ich deutlich weniger dünnhäutig bin als Du. Du wirkst fast hysterisch.

20. Juni 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +2.00 [2]

Wie gut, dass Gefühl, Meinungen und Wirkungen so subjektiv sind. Objektiv gemessen liegst du da ganz falsch. Im reformierten Tiel der Republik ist übrigens kein Feiertag. Wie oft hast du dich hier bereits abgemeldet? Stimmt drei mal? Bezeichnend.

Hab noch mal nachgelesen - mir ist schleierhaft, wo du da Hysterie verortest. Eventuell hilft ein Pschyrembel?

20. Juni 2019: Von  an Sven Walter

Es war 1 x - nachdem ein Forist meinte, ich würde meine Kritiker „am liebsten eigenhändig vergasen“.

So was würde Stiernacken wie Dich wahrscheinlich nicht stören, mir ging‘s nahe.

Und jetzt suhl Dich weiter in Deiner selbstgerechten Pöbel-Laune.

21. Juni 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +2.00 [2]

Alexis' Katze: Um 21.25 h ist sie hysterisch, um 22.15 h stiernackig. Na, merkste was?

21. Juni 2019: Von Erik N. an Sven Walter Bewertung: +10.00 [10]

Könnt Ihr den Schei$$ nicht per PN erledigen ?

Oder braucht Ihr die öffentliche Bühne ? Macht ne Combo draus und meldet euch bei der comedy show an !

War so schön ruhig hier die letzte Zeit......

21. Juni 2019: Von Chris _____ an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Erik, dafür würde ich dir gerne 10 grüne geben. Geht nur leider technisch nicht.

21. Juni 2019: Von  an Erik N.

Das wäre Sven viel zu langweilig per PN zu pöbeln. Keine Bühne, keine grünen Orden!

21. Juni 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +4.00 [4]

Ich hab gerade Erik und Chris direkt geschrieben.

Solange du Quatsch auf der Bühne verzählst, lass ich das nicht unkommentiert stehen. Ganz einfach. Ich unterstelle, du bist nicht in der Lage, deine eigenen Wertungswidersprüche immer gleich selbst zu erkennen. Beispiele gab's hier genug, dass du dich vergaloppiertest und danach reihenweise eigene Beiträge löschtest. Na, klingelt's?

Bei Bullshit halte ich gegen. Ganz einfach. Als Ex-Journalist musst du dich einfach mal an einfache Zitierregeln (weglassen einschränkender Aussagen) und Fakten (war Nacht VFR, VMC fast durchgängig, und trotzdem tödlicher Leichtsinne, so von mir beschrieben) halten. Und schwuppdiwupp, schon wird's nicht zur Hahnendebatte. Na, klingelt's? Hat schon seinen Grund, warum ich dich öfters nur unter vollständiger Zitierweise anführe - das Eigenlöschen ist schon äußerst bezeichnend. Ein bekannter modus operandi. And it's hard to change a habit, n'est-ce pas? ;-)

21. Juni 2019: Von  an Sven Walter

Du solltest echt an Deinem Blutdruck arbeiten.

Ich habe eine Stelle Deines Posts auszugsweise und korrekt zitiert - und sachlich angemerkt, dass der Pilot kaum risikobewusst gewesen sein kann.

Das reicht Dir schon, um mich zu Deinem persönlichen Freiwild zu erklären: „Prinz“, CAPS, Tschechien, „Ex-Journalist“, etc etc

Hast Du das nötig?

21. Juni 2019: Von Andreas Ni an  Bewertung: +3.00 [3]

Du wirst mit Svens Kommentaren leben müssen, mein kleiner Prinz :-) Ich erachte Svens Kommentare (die oft sehr viel mehr sind) sehr für deren Objektivität.

Als ehemaliger Journalist ist zu erwarten, dass Du seine (und alle) Posts gründlich liest und verstehst. Um so mehr ist es verwunderlich, wie Du andere (Svens) Kommentare mit militanter Mißachtung aus dem Zusammenhang nimmst: selbst solch kleine Sätzchen wie Svens bellenden Hund versuchst Du Dir als Beleidigung anzuziehen und bezichtigst ihn, Dich als "Du Hund!" tituliert zu haben... Ich werde wohl nun wirklich doch Dein Büchelchen aus meinem Nachtschrank in die Papiertonne umlagern müssen (vergleichbar mit Deinem löschen Deines Profils :-))

21. Juni 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +2.00 [2]

Der ist ganz unten. Bitte keine Fremdprojektionen.

Alexis, du hast einen Nebensatz weggelassen, der eine erhebliche Einschränkung ist. Wenn dir das inhaltlich nicht klar sein sollte, können wir gerne eine Grammatikstunde draus machen. Aber wie du liest, sind Hahnenkämpfe nicht erfreulich zu lesen.

Also, schaffst du es, mal nicht das letzte Wort haben zu müssen, wenn du Zitate verdrehst? Oder gibt es da eine dünnhäutige Eitelkeit, die dir diese Souveränität verbaut? Gibt es gleich wieder dutzende Eigenlöschungen? Getroffene Hunde bellen am lautesten.

21. Juni 2019: Von  an Sven Walter

Also als „Hund“ würde ich Dich jetzt nicht bezeichnen. ;-)

Schick weitere Beleidigungen bitte per PN!

21. Juni 2019: Von  an 

Schon die rein spekulative Annahme, der Pilot könnte, eventuell, "risikoavers" gewesen sein, ist ein Witz.

Der Pilot (der farbenblind war) hatte einen VFR-PPL mit einer Beschränkung für "Flights by Day only", und er flog bei teilweisen IMC-Bedingungen und einem Freezing Level von 3-400 Fuß nachts über den Kanal.

Für einen Nacht-VFR-Flug über's Meer stelle ich mir "VMC" anders vor.

Und "Risikoavers" stelle ich mir anders vor, als dass jemand unerlaubte Selbstkostenflüge ((N-reg) gegen die Einschränkungen seiner Lizenz, nachts und bei teilweise IMC über dem Meer macht.

21. Juni 2019: Von Tobias Schnell an 

Der Pilot (der farbenblind war) hatte einen VFR-PPL mit einer Beschränkung für "Flights by Day only"

Gibt es dafür eine Quelle?

21. Juni 2019: Von  an Tobias Schnell

Die Lizenz tauchte irgendwann in einer englischen Zeitung auf .... (Upload funktioniert nicht, aber ich habe das Bild hier: Daytime only.)

Oder hier, Post #203

https://www.euroga.org/forums/flying/10314-pa46-malibu-n264db-missing-in-the-english-channel?page=78

21. Juni 2019: Von Tobias Schnell an 

OK, die Lizenz ist von 2010. Richtigerweise schreibt Peter da aber auch:

"Of course he could have obtained the Night Qualification at some later date."

Offensichtlich ist aber dieser kryptische Eintrag mit dem ATC-Requirement an kontrollierten Plätzen ein Hinweis auf ein mögliches Farbseh-Problem.


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