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7. Mai 2014 Jan Brill

Behörden: Competency Based IR


US-IFR-Umschreibung: LBA legt Verfahren für Prüferauswahl und Nachweise fest

Die Umschreibung eines ICAO (also z.B. US) IFR in ein vollwertiges europäisches Instrument Rating ist die erste Möglichkeit der neuen EU Verordnung 245/2014 zum vereinfachten europäischen IR von der die Piloten in Deutschland zurzeit Gebrauch machen. Die einfache Umschreibung des US-IFR ist aus unserer Sicht rundheraus zu begrüßen und mit die beste Nachricht, die wir seit langem vermelden konnten. Für den Weg dorthin hat das LBA jetzt die entsprechenden Verfahren und Formulare ausgegeben.


Der Umschreibungsprozess vom ICAO-IR in ein EASA-IR beginnt mit dem Antrag auf Abnahme der Praktischen Prüfung auf dem auch das Vorliegen der Voraussetzungen bestätigt wird.
Gemäß der EU-Verordnung muss der Inhaber eines ICAO-IR (USA, Kanada, Südafrika etc.) 50 Stunden IFR-Flugzeit nachweisen um sein Rating mittels Checkflug und mündlicher Prüfung mit dem Examiner in ein EASA IR umzuschreiben. Die Frage war bisher ob er für Prüfung und Anmeldung über eine ATO gehen muss und ob er sich den Prüfer frei aussuchen darf.

Denn eigentlich handelt es sich bei dem Vorgang nicht um eine Umschreibung, auch wenn wir diesen Begriff hier verwenden, sondern um einen IR-Erwerb, bei dem jedoch der gesamte Kurs aufgrund des vorhandenen ICAO-IR erlassen wird. Die Frage ob ATO oder nicht war also durchaus umstritten.

Darauf hat das LBA jetzt eine Verhältnismäßig pragmatische Antwort gefunden: Man muss nicht über eine ATO gehen. Das Vorliegen der Voraussetzungen kann entweder eine ATO oder aber ein deutscher Prüfer bestätigen.

Bezüglich der Prüferwahl besteht das LBA auf seinem Recht bei Ersterwerb eines IR (und darum handelt es sich rechtlich) den Prüfer zu bestimmen. Allerdings nimmt das LBA für die Bestellung des Prüfers einen Vorschlag des Kandidaten entgegen. Und uns ist bislang noch kein Fall bekannt in dem die Behörde dem Vorschlag nicht entsprochen hätte.


Praktisch läuft die Umschreibung dann so:

1) Antragsformular für die Prüfung herunterladen. Das hat den handlichen Namen: "Antrag auf Abnahme der praktischen Prüfung zum Erwerb der IR(A) gemäß Teil-FCL Anlage 6 Abschn. Aa IR(A)".

2) Ausfüllen und von einer ATO oder einem Prüfer IRE(A) bestätigen lassen.

3) Mit Prüfer-Vorschlag per Fax ans LBA, Referat L3: 0531 2355-4399

4) Warten ... aber wohl nicht lange, wir haben bis jetzt aus dem Referat L3 immer sehr schnell eine Antwort erhalten (im Gegensatz zu L4!!)

5) Mit dem zugeteilten (vorgeschlagenen) Prüfer die mündliche und praktische Prüfung ablegen. Auch dafür gibt es ein eigenes Formular.

6) Antragsformular auf das IR-Rating samt Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses und der Seite 1 des Prüfungsprotokolls an das LBA Referat L4 schicken.

7) Warten ... das kann jetzt dauern. Wir warten zurzeit in einigen Fällen seit über sechs Monaten auf die Bearbeitung von Anträgen im Referat L4!!!

8) Neue Lizenz mit IR-Rating aus dem Briefkasten holen...

9) Lächeln nicht vergessen!!


  
 
 




7. Mai 2014: Von Dirk Steiner an Jan Brill
Das klingt ja super.

Ich habe dazu 2 Fragen:

1. Braucht man ein AZF?

2. Welche Stunden werden fuer die 50 IFR Stunden anerkannt? Ich habe einen US IFR und schreibe nur "Actual IFR" (also nur die Zeit in der Suppe) und "Simulated" (also mit Brille und Safetypilot). Zaehlen auch die Zeiten die ich mit IFR Flugplan unterwegs bin fuer diese 50h? Zaehlen die Stunden der Ausbildung auch mit (min. 15 mit Fluglehrer, der Rest zu 40h kann mit Safetypilot gemacht werden)?

Gruss

Dirk

7. Mai 2014: Von Jan Brill an Dirk Steiner
Es zählen Stunden als PIC unter IFR. Also alle Zeiten die man als PIC unter Instrumentenflugregeln fliegt (nicht Instrumentenflugwetterbedingungen!). Sonst stünde da IMC. Die Kategorie actual oder simulated IMC der FAA ist etwas ganz anderes. Bitte nicht verwechseln.

Wenn man also IFR 2 Stunden von EDHK nach EDNY fliegt sind das 2 Stunden IFR-Zeit gemäß EASA. Egal ob man in IMC war oder nicht. Ausbildungsstunden zählen nicht, denn da war man ja nicht PIC.

Aber: Wenn man die 50 Stunden noch nicht hat, kann man sich mit 25 Stunden erstmal das Enroute IR (EIR) holen. Dann nochmal 25 Stunden ganz legal unter IFR fliegen und dass volle IR abholen. Fertig.



Braucht man ein AZF?

AZF ist eine rein deutsche Erfindung. Gibt's in der EASA-Welt nicht. Auch kein BZF. Es gibt nur den Radio-Telephony-Eintrag unter Abschnitt XII der Lizenz. Und selbst wenn, ein AZF gab's schon immer "for free" wenn man ein ICAO-IR hatte.


viele Grüße
Jan Brill
7. Mai 2014: Von Nick Denissen an Dirk Steiner
Hi Dirk,

Bzgl. AZF - ich habe diese Frage bei einem Fachpanel auf der Aero gestellt. AZF ist unabhaengig davon, braucht man also.

Aber das geht auf Antrag gegen eine Gebuehr von 43euro bei der Bundesnetzagentur. Ich habe diese auf Basis meiner FAA IR beantragt. Bzgl des Sprachlevel Nachweises war das bei mir allerdings so - ich hatte ein BZF schon mit einem level 6 (bin US Amerikaner) - und das wurde davon uebernommen. Wenn mann kein BZF hat, weiss ich nicht wie das funktioniert.

gruesse,
Nick
8. Mai 2014: Von Wolfgang Oestreich an Jan Brill
Hallo Herr Brill,
so ganz klar scheint das dann aber doch nicht zu sein. Das Antragsformular im Link ist (wie den Anmerkungen auf der zweiten Seite zu entnehmen) nur für Verlängerungen anzuwenden. Für den Ersterwerb gilt das Formular Antrag Ersterteilung einer Lizenz, Da Instrument Berechtigungen in Deutschland vom LBA verwaltet werden, beantragt man dort eine Neuausstellung der Lizenz. Dazu fordert dann das LBA die Unterlagen von den Landesbehörden an. (Dauert warscheinlich auch wieder eine Weile).
Diese Vorgehensweise hat mir zumindest mein Prüfer genannt (und die entsprechenden Unterlagen mitgenmommen)
Check war ok und entsprach in ungefähr einem IFR Checkride in den USA. Theorie wurde auf Basis des aktuellen JAR-FCL Syllabus gemacht und dauerte ca. 1 Stunde. Beim Checkflug dann das normale Programm mit einem Precision- und einem Non-Precision Approach. Das Formular zum Prüfungsprotokoll mit allen zu prüfenden Punkten ist auch auf der Seite des LBA zu finden.
8. Mai 2014: Von Olaf Musch an Nick Denissen
Das mit der lp kann noch eine kleine Falle sein:

Der language proficiency Eintrag steht nämlich in der Lizenz und nicht im Funksprechzeugnis.
Man kann die lp auch erwerben, ohne ein Funksprechzeugnis zu haben.

Heißt dann: Wer bereits einen EASA-PPL bzw. JAR-PPL mit einem gültigen lp-Eintrag hat - egal für welche Sprache(n) - und jetzt seine FAA IR-Lizenz umschreiben lassen will, der muss aufpassen, dass auch der lp-Eintrag mit in die neue EASA IR Lizenz übernommen wird.
Ansonsten muss er nämlich noch mal eine extra Schleife mit zusätzlichen Änderungsgebühren drehen.

Schönen Gruß

Olaf
8. Mai 2014: Von Ursus Saxum-is an Olaf Musch
Ein guter Hinweis, denn die Eintragungen der LPs bei Scheinänderungen scheint alles andere als zu funktionieren. Man kann nur jedem raten, nach Erhalt der Lizenz zu kontrollieren, dass auch alles eingetragen worden ist - aktueller Klassiker: Eintragungen zu LP6 Deutsch werden nicht automatisch vorgenommen, also Antrag mit Selbsterklärung nicht vergessen - sonst kommt der Sachbearbeiter nicht auf die Idee, dass das eingetragen werden sollte ... Eintragungen der LP Englisch werden auch gerne mal "vergessen" ...

Die Information, dass man mit der Anerkennung eines nicht-EASA IR ein AzF bekommen kann, ist allerdings eine wichtige - danke.
8. Mai 2014: Von Jan Brill an Wolfgang Oestreich
Das Antragsformular im Link ist (wie den Anmerkungen auf der zweiten Seite zu entnehmen) nur für Verlängerungen anzuwenden.


Wo steht das?

Ich lese da: Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Erneuerung einer Berechtigung.

Nur wegen eines neuen Ratings (IR) würde ich mir nicht gleich einen neuen Schein ausstellen lassen. Das kostet ja nur wieder Gebühren und wirft ggf. erteilte Validierungen im Ausland über den Haufen wenn sich die Nummer ändert...

P.S. Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!!!


viele Grüße
Jan Brill
8. Mai 2014: Von Wolfgang Oestreich an Jan Brill
Gemeint ist folgender Absatz auf der zweiten Seite:

Hinweis zur Quer-Anrechnung des Instrumentenflugteils einer Überprüfung:
Note on cross-crediting of the IR part of a type or class rating check:
Nach Anlage 8 zu Teil-FCL erfolgt in bestimmten Fällen eine Anrechnung des auf den Instrumentenflug bezogenen Teils einer Überprüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung.
Diese Anrechnung betrifft nur Verlängerungen von IR-Berechtigungen für einmotorige oder mehrmotorige Flugzeuge mit einem Piloten.

Zumindest hatte mein Prüfer dies so interpretiert. Wäre mir aber anders auch lieber

Nachtrag: Habe einfach den Selbstversuch gestartet und das im Eröffnungsthreat gaufgeführte Formular mit den anderen Unterlagen nach Braunschweig gefaxt. - Wir werden sehen.
8. Mai 2014: Von Jan Brill an Wolfgang Oestreich
Das lese ich anders. Der Satz:

Diese Anrechnung betrifft nur Verlängerungen von IR-Berechtigungen für einmotorige oder mehrmotorige Flugzeuge mit einem Piloten.

bezieht sich auf die Quer-Anrechnung des Instrumentenflugteils bei einer Überprüfung (ProfCheck) nach Appendix 8 und nicht auf das gesamte Formular.
Hat mit der Prüfung zum Ersterwerb (Skill-Test) nix zu tun. Ich bzw. Schüler von mir haben allein in den letzten Monaten mehr als fünf neue Ratings mit dem Formular beantragt... ich denke schon, dass das das richtige ist.

Wie gesagt, ich wäre aus den o.g. Gründen vorsichtig nur wegen einem neuen Rating gleich einen komplett neuen Schein zu beantragen.

Leider erreicht man nur eben beim L4 so schwer jemanden, um das einfach an der Quelle zu klären...

viele Grüße
Jan Brill
10. Mai 2014: Von Carmine B. an Nick Denissen
Hier ist das Formular zur Beantragung des AZF für US IFRler zu finden.



Gruß,
Carmine

10. Mai 2014: Von Nick Denissen an Jan Brill
Ich habe mein IR in USA vor einigen Jahren gemacht. Mein Lehrmaterial von damals (Gleim) habe ich noch.

Was wuerden Sie empfehlen als "refresher" fuer den Theorie Teil der Anerkennungspruefung? Es gibt ja doch ein paar besonderheiten in Deutschland - und ich moechte sicherstellen, dass ich das alles drauf habe. Wuerden Sie Peters Software IR empfehlen? Oder reicht es aus wenn ich mein Gleim noch durchschaue?

Danke!
15. Mai 2014: Von Karsten Dude an Nick Denissen
Hi,

ich bin neu hier und habe folgende Frage :

bei mir steht das Thema mit der Umschreibung des FAA PPL mit IR (150 Std IR time) auch gerade an. Einen EASA PPL habe ich bereits. Meine Flugschule behauptet jetzt, das ich den PRÜFUNGSFLUG nicht auf meiner N-registrierten Cirrus machen darf, weil diese nicht in der Flugschule gemeldet ist. Wo steht das ? Ich hatte die "neue Regellung" so verstanden, dass es jetzt gerade der grosse Vorteil wäre, das eigene Flugzeug (solange es IR tauglich ist) zu verwenden...

Gruss

Karsten Dude

16. Mai 2014: Von Frank Kasparek an Karsten Dude
Quatsch - Prüfung gehört nicht zur Ausbildung und der Prüfungsflug muss somit nicht auf dem Flugzeug der Schule stattfinden!!!
20. Mai 2014: Von Peter Luthaus an Karsten Dude Bewertung: +2.00 [2]
Du darfst die Prüfung auf Deinem eigenen, US-registrierten Flugzeug machen. Das habe ich mit dem LBA abgeklärt. Wenn Du sonst keinen Prüfer findest, der das machen will, melde Dich ruhig bei mir, hätte ich kein Problem damit.
20. Mai 2014: Von Ingo Wolf an Peter Luthaus
Hallo Herr Luthaus,

können Sie ein paar Worte schreiben zu dem theoretischen Prüfungsteil? Mir ist noch ziemlich unklar, wie ich mir diese mündliche Prüfung vorstellen kann.

Danke!
20. Mai 2014: Von Peter Luthaus an Ingo Wolf Bewertung: +4.00 [4]
Der mündlich/theoretische Prüfungsteil besteht aus den Fächern:
- Luftrecht
- Meteorologie
- Flugplanung und
- Flugleistung.
Die genau geforderden Inhalte findet man in den AMC2 FCL.615 (b) (Interessanterweise ist da Performance gar nicht dabei...).
Ich würde durch ein Gespräch herausfinden wollen, wo der Kandidat in den Gebieten steht und den Fokus auf deutsche/europäische Besonderheiten legen. Da der Flugplan für den Flug mit 2 Anflügen schon vorher vom Kandidaten vorbereitet wurde, ergeben sich anhand dessen schon genügend Ansatzpunkte.
Ich gebe mal ein Beispiel (variert natürlich...).

Luftrecht:
- Was sind die Regelungen zur Verlängerung/Erneuerung IR-Rating und wo finde ich das?
- Haben wir auf unserer Strecke Holdings und wie würden wir da von unserer Richtung einfliegen?

Meteorologie:
- Was ist für den Flug an Wettererscheinungen heute relevant? Wenn severe CAVOK ohne Wind denken wir uns was aus...

Flugplanung:
- Besprechen den Flugplan und die Kraftstoffplanung und Notams des Prüfungsflugs.
- Durchgehen einer Anflugkarte des Prüfungsflugs

Flugleistung:
- Wann erreichen wir den Top Of Climb bei einer Standarddeparture des Prüfungsflugs?

Wenn der Kandidat mit etwas unsicher ist, führt das sicherlich nicht direkt zum Durchfallen und er darf auch im mündlichen Teil der Prüfung etwas lernen... Das Gesamtniveau sollte halt angemessen sein.

Der Prüfungsflug entspricht einem IFR-Prüfungsflug mit Airwork (Steep Turns, Slow Flight, Unusual Attitudes, Limited Panel) und Procedures (Ein Approach mit Vertikalführung einer ohne, SID, Holding).

Hoffe, ich habe damit etwas geholfen.
20. Mai 2014: Von Karsten Dude an Peter Luthaus
Hallo Herr Dr. Luthaus,
danke für die wirklich hilfreichen Info´s und das Angebot.Sollte die Flugschule nicht einlenken, komme ich gerne darauf zurück...
gruss
karsten Dude
14. August 2014: Von E. Jung an Jan Brill Bewertung: +4.00 [4]
Liebe Piloten,

mit wenig Aufwand habe ich meinen EU IFR Schein heute im Briefkasten gefunden.

Vor einigen Jahren hatte ich mich entschieden, den US IFR Schein zu machen. Und weil der Aufwand übersichtlich war, gleich noch den CPL MULTI hinterher. Damit habe ich eine Standalone US Lizenz.

Weit weit davor hatte ich den ersten PPL in Südafrika gemacht. Als ich dann nach Deutschland zurück kam, wollte das LBA nicht nur den Schein nicht anerkennen sondern nicht mal meine ZA Flugstunden. (und den jungen Leuten wird immer etwas von Globalisierung erzählt - und Du musst ins Ausland - wegen der Erfahrung)

Egal - habe ich halt PPL in Deutschland nochmal gemacht. Somit halte ich nun 2 * den PPL und 1 * den CPL - - und natürlich das US IR - hält ja fit.

Aufgrund der Beschreibung hier im Forum, hatte ich zunächst mein BZF in ein AZF verwandeln lassen (Ging nur mit einem einfachen Antrag aus diesem Forum). Und natürlich will ich künftig Ruhe haben, und habe bei einer netten Dame am Airport Essen Mühlheim meine Englisch ICAO Level 6 gemacht (AVEO, Sabrina Schley). AZF Umschreibung ging innerhalb von 3 Wochen - ohne Rückfragen einfach so. (hat auch nix gekostet) - Zuständig BNetzA in Mülheim.

Danach habe Antrag beim LBA auf Anerkennung meiner IFR Lizenz gestellt und meinen Wunschsachverständigen eingetragen (gibts per PN - ist auch hier im Forum aktiv). Der musste aber noch meine Flugstunden abzeichnen.

Und jetzt kommt das nächste Erstaunen: Ich führe ein elektronisches Flugbuch (FlightLogPro), da ich das direkt mit einem Excelmakro aus dem G1000 befüllen kann. Der Wunschsachverständige hat dann die Stunden des elektronischen Flugbuches bestätigt und der Antrag ging ans LBA.

Das hat mir innerhalb von wenigen Tagen (nicht Wochen oder Monaten) meinen Wunschsachverständigen zugewiesen. Was mich dann beim Prüfungsflug sehr gefreut hat - es geht sehr amerikanisch zu, d. h. zeige mir dass Du Fliegen kannst, die Maschine beherrschst und auch unter IFR Bedingung keinen Bockmist baust. Und das auf meiner N-registrierten Maschine!!!

Theorie ist auf das Notwendige beschränkt. D. h. man macht vielleicht einen kurzen Refresher über 2 Stunden (es gibt doch die ein oder anderen Unterschiede in Deutschland - aber wer bis dahin den REQUEST FOR STARTUP nicht kennt ist eh verloren - die Amis fragen mich mit der kleinen Kiste was ich denn will - ob ich Größenwahnsinnig sei) und geht dann auf den 3 - Leg und 2 Holding Prüfungsflug mit IFR Approaches - alles easy.

Nachdem ich in der Schweiz wohne, musste ich für den Antrag ein Führungszeugnis beibringen. Die Schweizer Behörden verweigern jedoch die Bestätigung meiner Identität.... so brauchte ich Notar usw..... das dauerte.

Man halte sich fest: das LBA hat nun mich (und nicht ich das LBA) - wirklich ganz freundlich gemahnt - wann nun endlich mein Antrag kommen würde. Nachdem ich das mit dem Führungszeugnis erledigt hatte war mein Schein binnen 2 Wochen im Briefkasten in der Schweiz - trotz langsamen Zoll's. Die Ausdrucke aus meinem elektronischen Flugbuch (die natürlich exakter sind als manuell) wurden auch akzeptiert. Jetzt maule mal noch Einer über L4.

So und jetzt nochmals kompakt:

1. US IFR machen, am besten basierend auf US Lizenz
2. BZF in AZF umwandeln lassen - einfacher Antrag - evtl. vorher ICAO LEVEL 6 machen
3. Antrag für Prüfung + Stunden vom Prüfer bestätigen lassen und beim LBA einreichen
4. Warten auf Zuweisung Sachverständigen (den man sich ja wünschen kann)
5. Prüfung fliegen
6. Antrag mit Unterschrift des Sachverständigen, MEDICAL, US LIZENZ, ZÜP, FLIGHTLOG, Führungszeugnis (steht alles auf dem Antrag) ans LBA.
7. 2 Wochen warten ....
8. Alte Lizenz zurück schicken.


Jetzt hätte ich nur noch eine Bitte an die Gesetzgebung. Warum muss ich um Gottes Willen jedes Jahr einen IFR Checkflug machen? Es würde doch ein BIANNUAL reichen oder wie in USA innerhalb von 6 Monaten 3 Holdings + 3 Approaches oder 6 Approaches ......

Achso: "Was koschts"?

1. 150 EUR Sachverständigengebühr
2. Flugzeit für Checkflug
3. Kosten für Führungszeugnis (Notar bei mir 50 EUR + 20 EUR das Zeugnis)

Übrigens: Eine Flugschule in Süddeutschland wollte mir zur IR Abnahme deren Maschinen mit Rundinstrumenten aufdrängen. Als ich einwand, ich fühle mich mit dem G1000 wohl und möchte auf G1000 die Abnahme und meiner Maschine machen wurde dies verweigert. Man bot mir eine Einweisung mit mehreren Stunden auf Rundinstrumenten auf den alten Maschinen, die nicht annähernd mit meiner Performance unterwegs sind, um danach die Prüfung zu fliegen.


Gruß Edgar
8. Februar 2015: Von Tobias Schnell an Jan Brill Bewertung: +2.00 [2]
Einen alten Thread nochmal hochgeholt - hier ein kurzer Erfahrungsbericht zur "Umschreibung" meines FAA-IR in ein EASA-Rating:

Ausgangslage: Standalone COMM/ASEL/AMEL/IR FAA, PPL/FI(A) EASA, ~1900 h, ~70 IFR, aber nur ca. 15 h IFR in Europa auf Lisa und zwei anderen Fliegern.

Deshalb hatte ich vergangenen Herbst bei einer ATO angefragt, mein Anliegen geschildert und einen Trainingsflug mit einem IRI(A) gebucht, um ein Feedback zu bekommen, wie es um meine EASA-Prüfungsreife bestellt ist.

Nach 2,5 Stunden mit dem Instructor gab es ein "Thumbs up" von ihm für die Prüfungsanmeldung. Der ATO-HT hat am gleichen Abend den Antrag auf Prüferzuteilung, einen formlosen Nachweis meiner Flugerfahrung und die sonstigen geforderten Unterlagen nach Braunschweig gefaxt. Am nächsten Morgen um 9 Uhr (!) war bereits die Zuteilung meines Wunsch-Prüfers bestätigt.

Der Winter und ein voller Terminkalender bei mir haben in der Folge für eine Geduldsprobe gesorgt und auch noch eine Fristverlängerung erfordert: Auf der Beauftragung des Prüfers ist festgelegt, dass die Prüfung innerhalb von 30 Tagen abzunehmen ist - das hat nicht ganz hingehauen.

Die Prüfung selbst:

Erst ein mündlicher Teil in den bekannten Fächern Luftrecht, Metorologie, Flugplanung und -durchführung. Zur Vorbereitung fand ich aviationexam.com ganz gut, aber inzwischen gibt es ja auch von den anderen einschlägigen Anbietern entsprechendes Material. Ein gewisser Schwerpunkt bei meiner Prüfung lag auf MET - wir haben gefühlt jedes Produkt von PC-MET für den aktuellen Tag durchgesprochen.

Der Flug selbst war dann das Standard-EASA-Programm mit ILS, NDB (ja, so richtig, mit abgeschaltetem GNS430!) und einem RNAV-Approach. Das Wetter war gut, aber extrem windig, was die Flugzeit etwas in die Länge gezogen hat. Andererseits: Bei einem ILS mit 30 kts GS geht alles gaaaanz langsam ;-).

Der Prüfer war happy und hat seinen Bericht sowie meinen Antrag auf Erteilung des IR ans LBA geschickt. Von da an dauerte es ca. 4 Wochen, bis ich meine neue Lizenz bekommen habe. Allerdings hatte ich parallel noch meine Lehrberechtigung über das RP Tübingen verlängert, weswegen sich die Übersendung meiner Akte ans LBA verzögert hat. Der reine LBA-Anteil war< 2 Wochen - da kann man nicht meckern!

Insgesamt wirklich ein attraktiver Weg, den die EASA da für ICAO-IR-Inhaber eröffnet hat. Und selbst mit den Erleichterungen, die das CB-IR nun für die Ausbildung in Europa gebracht hat, ist aus meiner Sicht der Weg über das FAA-IR weiterhin eine echte Alternative, zumal man ja schon nach 25 h IFR-PIC auf dieser Basis ein EIR erwerben kann.

Tobias
11. Dezember 2015: Von Johannes Sauset an Tobias Schnell
Kann obige Erfahrungen nur bestätigen.

LBA war beides Mal (L1 Antrag auf Prüfung und L4 Eintrag in Lizenz) sehr schnell. L4 hat Antrag am gleichen / nächsten Werktag nach Posteingang bearbeitet, d.h. inkl. Postlaufzeit und Wochenende war die neue Lizenz nach 6 Tagen im Briefkasten.

Neben obigen Links waren auch folgende Artikel hilfreich:

PuF 2015/08 - S.98 Praxisbericht: Prüfung zum EASA-IR auf Basis eines ICAO-IR
PuF 2015/07 - S.56 IFR Praxis - Takeoff-Minima
PuF 2015/02 - S.52 Umschreibung ICAO-IFR - Was kommt bei der mündlichen Prüfung dran?
PuF 2013/12 - S.38 IFR Praxis - zum Alternate!
11. Dezember 2015: Von Philipp Tiemann an Johannes Sauset
Na dann Glückwunsch!

Nun höre ich aus gewöhnlich gut informierten Kreisen, dass die April 2016-Deadline wohl erneut um ein Jahr verschoben wird. Viele Leute (die nur N-regs nach IFR fliegen!) könnten sich also die nächste IR-Revalidation (€€€) sparen und erst wieder im April 2017 eine machen.
11. Dezember 2015: Von Tobias Schnell an Philipp Tiemann
könnten sich also die nächste IR-Revalidation (€€€) sparen und erst wieder im April 2017 eine machen
Dabei ist aber zu beachten, dass bei abgelaufenem IR erst eine Auffrischungsschulung bei einer ATO absolviert werden muss. Richtwert gemäß AMC1 FCL.625(c) bei einem mehr als ein Jahr abgelaufenen IR sind mindestens drei Training Sessions.

Ob das dann gegenüber einem Checkflug €€€ spart?

Tobias
11. Dezember 2015: Von Tobias Schnell an Johannes Sauset
Glückwunsch auch von mir! Schön zu lesen, dass die PPL-IR-Piloten in Deutschland langsam eine kritische Masse erreichen.

Tobias
11. Dezember 2015: Von Philipp Tiemann an Tobias Schnell
Mein Kenntnisstand war, dass innerhalb von x Jahren nach Ablauf keine Schulung notwendig ist. Werde das noch mal prüfen.

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