Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

14. August 2014: Von E. Jung an Jan Brill Bewertung: +4.00 [4]
Liebe Piloten,

mit wenig Aufwand habe ich meinen EU IFR Schein heute im Briefkasten gefunden.

Vor einigen Jahren hatte ich mich entschieden, den US IFR Schein zu machen. Und weil der Aufwand übersichtlich war, gleich noch den CPL MULTI hinterher. Damit habe ich eine Standalone US Lizenz.

Weit weit davor hatte ich den ersten PPL in Südafrika gemacht. Als ich dann nach Deutschland zurück kam, wollte das LBA nicht nur den Schein nicht anerkennen sondern nicht mal meine ZA Flugstunden. (und den jungen Leuten wird immer etwas von Globalisierung erzählt - und Du musst ins Ausland - wegen der Erfahrung)

Egal - habe ich halt PPL in Deutschland nochmal gemacht. Somit halte ich nun 2 * den PPL und 1 * den CPL - - und natürlich das US IR - hält ja fit.

Aufgrund der Beschreibung hier im Forum, hatte ich zunächst mein BZF in ein AZF verwandeln lassen (Ging nur mit einem einfachen Antrag aus diesem Forum). Und natürlich will ich künftig Ruhe haben, und habe bei einer netten Dame am Airport Essen Mühlheim meine Englisch ICAO Level 6 gemacht (AVEO, Sabrina Schley). AZF Umschreibung ging innerhalb von 3 Wochen - ohne Rückfragen einfach so. (hat auch nix gekostet) - Zuständig BNetzA in Mülheim.

Danach habe Antrag beim LBA auf Anerkennung meiner IFR Lizenz gestellt und meinen Wunschsachverständigen eingetragen (gibts per PN - ist auch hier im Forum aktiv). Der musste aber noch meine Flugstunden abzeichnen.

Und jetzt kommt das nächste Erstaunen: Ich führe ein elektronisches Flugbuch (FlightLogPro), da ich das direkt mit einem Excelmakro aus dem G1000 befüllen kann. Der Wunschsachverständige hat dann die Stunden des elektronischen Flugbuches bestätigt und der Antrag ging ans LBA.

Das hat mir innerhalb von wenigen Tagen (nicht Wochen oder Monaten) meinen Wunschsachverständigen zugewiesen. Was mich dann beim Prüfungsflug sehr gefreut hat - es geht sehr amerikanisch zu, d. h. zeige mir dass Du Fliegen kannst, die Maschine beherrschst und auch unter IFR Bedingung keinen Bockmist baust. Und das auf meiner N-registrierten Maschine!!!

Theorie ist auf das Notwendige beschränkt. D. h. man macht vielleicht einen kurzen Refresher über 2 Stunden (es gibt doch die ein oder anderen Unterschiede in Deutschland - aber wer bis dahin den REQUEST FOR STARTUP nicht kennt ist eh verloren - die Amis fragen mich mit der kleinen Kiste was ich denn will - ob ich Größenwahnsinnig sei) und geht dann auf den 3 - Leg und 2 Holding Prüfungsflug mit IFR Approaches - alles easy.

Nachdem ich in der Schweiz wohne, musste ich für den Antrag ein Führungszeugnis beibringen. Die Schweizer Behörden verweigern jedoch die Bestätigung meiner Identität.... so brauchte ich Notar usw..... das dauerte.

Man halte sich fest: das LBA hat nun mich (und nicht ich das LBA) - wirklich ganz freundlich gemahnt - wann nun endlich mein Antrag kommen würde. Nachdem ich das mit dem Führungszeugnis erledigt hatte war mein Schein binnen 2 Wochen im Briefkasten in der Schweiz - trotz langsamen Zoll's. Die Ausdrucke aus meinem elektronischen Flugbuch (die natürlich exakter sind als manuell) wurden auch akzeptiert. Jetzt maule mal noch Einer über L4.

So und jetzt nochmals kompakt:

1. US IFR machen, am besten basierend auf US Lizenz
2. BZF in AZF umwandeln lassen - einfacher Antrag - evtl. vorher ICAO LEVEL 6 machen
3. Antrag für Prüfung + Stunden vom Prüfer bestätigen lassen und beim LBA einreichen
4. Warten auf Zuweisung Sachverständigen (den man sich ja wünschen kann)
5. Prüfung fliegen
6. Antrag mit Unterschrift des Sachverständigen, MEDICAL, US LIZENZ, ZÜP, FLIGHTLOG, Führungszeugnis (steht alles auf dem Antrag) ans LBA.
7. 2 Wochen warten ....
8. Alte Lizenz zurück schicken.


Jetzt hätte ich nur noch eine Bitte an die Gesetzgebung. Warum muss ich um Gottes Willen jedes Jahr einen IFR Checkflug machen? Es würde doch ein BIANNUAL reichen oder wie in USA innerhalb von 6 Monaten 3 Holdings + 3 Approaches oder 6 Approaches ......

Achso: "Was koschts"?

1. 150 EUR Sachverständigengebühr
2. Flugzeit für Checkflug
3. Kosten für Führungszeugnis (Notar bei mir 50 EUR + 20 EUR das Zeugnis)

Übrigens: Eine Flugschule in Süddeutschland wollte mir zur IR Abnahme deren Maschinen mit Rundinstrumenten aufdrängen. Als ich einwand, ich fühle mich mit dem G1000 wohl und möchte auf G1000 die Abnahme und meiner Maschine machen wurde dies verweigert. Man bot mir eine Einweisung mit mehreren Stunden auf Rundinstrumenten auf den alten Maschinen, die nicht annähernd mit meiner Performance unterwegs sind, um danach die Prüfung zu fliegen.


Gruß Edgar
25. Dezember 2015: Von Dirk Becker an E. Jung
Lieber Herr Jung,

danke für den sehr interessanten Beitrag. Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage: haben Sie Erfahrungen darüber, ob die PiC-Stunden aus der US-IR-Ausbildung (simulated IMC, also unter der Brille, und damit nach FAA-Richtlinien als PiC-IR-Zeit zu "loggen") für die Umschreibung des Scheins in Deutschland mit angerechnet werden? Oder muss man die 50 h für das CB-IR NACH Scheinerhalt ZUSÄTZLICH geflogen haben?
Beste Grüße aus Florida (aktuell in der US-IR-Ausbidlung) und happy xmas.

Dr. Dirk Becker
25. Dezember 2015: Von Wolfgang Oestreich an Dirk Becker
Frohe Weihnachten nach Florida!
Also in der Praxis sind mir zwei Fälle bekannt, bei denen die 50h IFR incl. der FAA Ausbildung für die Anerkennung ausgereicht haben.

VG
Wolfgang

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang