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8. Mai 2014: Von Jan Brill an Wolfgang Oestreich
Das lese ich anders. Der Satz:

Diese Anrechnung betrifft nur Verlängerungen von IR-Berechtigungen für einmotorige oder mehrmotorige Flugzeuge mit einem Piloten.

bezieht sich auf die Quer-Anrechnung des Instrumentenflugteils bei einer Überprüfung (ProfCheck) nach Appendix 8 und nicht auf das gesamte Formular.
Hat mit der Prüfung zum Ersterwerb (Skill-Test) nix zu tun. Ich bzw. Schüler von mir haben allein in den letzten Monaten mehr als fünf neue Ratings mit dem Formular beantragt... ich denke schon, dass das das richtige ist.

Wie gesagt, ich wäre aus den o.g. Gründen vorsichtig nur wegen einem neuen Rating gleich einen komplett neuen Schein zu beantragen.

Leider erreicht man nur eben beim L4 so schwer jemanden, um das einfach an der Quelle zu klären...

viele Grüße
Jan Brill

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