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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. Mai 2014: Von Wolfgang Oestreich an Jan Brill
Hallo Herr Brill,
so ganz klar scheint das dann aber doch nicht zu sein. Das Antragsformular im Link ist (wie den Anmerkungen auf der zweiten Seite zu entnehmen) nur für Verlängerungen anzuwenden. Für den Ersterwerb gilt das Formular Antrag Ersterteilung einer Lizenz, Da Instrument Berechtigungen in Deutschland vom LBA verwaltet werden, beantragt man dort eine Neuausstellung der Lizenz. Dazu fordert dann das LBA die Unterlagen von den Landesbehörden an. (Dauert warscheinlich auch wieder eine Weile).
Diese Vorgehensweise hat mir zumindest mein Prüfer genannt (und die entsprechenden Unterlagen mitgenmommen)
Check war ok und entsprach in ungefähr einem IFR Checkride in den USA. Theorie wurde auf Basis des aktuellen JAR-FCL Syllabus gemacht und dauerte ca. 1 Stunde. Beim Checkflug dann das normale Programm mit einem Precision- und einem Non-Precision Approach. Das Formular zum Prüfungsprotokoll mit allen zu prüfenden Punkten ist auch auf der Seite des LBA zu finden.
8. Mai 2014: Von Jan Brill an Wolfgang Oestreich
Das Antragsformular im Link ist (wie den Anmerkungen auf der zweiten Seite zu entnehmen) nur für Verlängerungen anzuwenden.


Wo steht das?

Ich lese da: Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Erneuerung einer Berechtigung.

Nur wegen eines neuen Ratings (IR) würde ich mir nicht gleich einen neuen Schein ausstellen lassen. Das kostet ja nur wieder Gebühren und wirft ggf. erteilte Validierungen im Ausland über den Haufen wenn sich die Nummer ändert...

P.S. Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!!!


viele Grüße
Jan Brill
8. Mai 2014: Von Wolfgang Oestreich an Jan Brill
Gemeint ist folgender Absatz auf der zweiten Seite:

Hinweis zur Quer-Anrechnung des Instrumentenflugteils einer Überprüfung:
Note on cross-crediting of the IR part of a type or class rating check:
Nach Anlage 8 zu Teil-FCL erfolgt in bestimmten Fällen eine Anrechnung des auf den Instrumentenflug bezogenen Teils einer Überprüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung.
Diese Anrechnung betrifft nur Verlängerungen von IR-Berechtigungen für einmotorige oder mehrmotorige Flugzeuge mit einem Piloten.

Zumindest hatte mein Prüfer dies so interpretiert. Wäre mir aber anders auch lieber

Nachtrag: Habe einfach den Selbstversuch gestartet und das im Eröffnungsthreat gaufgeführte Formular mit den anderen Unterlagen nach Braunschweig gefaxt. - Wir werden sehen.
8. Mai 2014: Von Jan Brill an Wolfgang Oestreich
Das lese ich anders. Der Satz:

Diese Anrechnung betrifft nur Verlängerungen von IR-Berechtigungen für einmotorige oder mehrmotorige Flugzeuge mit einem Piloten.

bezieht sich auf die Quer-Anrechnung des Instrumentenflugteils bei einer Überprüfung (ProfCheck) nach Appendix 8 und nicht auf das gesamte Formular.
Hat mit der Prüfung zum Ersterwerb (Skill-Test) nix zu tun. Ich bzw. Schüler von mir haben allein in den letzten Monaten mehr als fünf neue Ratings mit dem Formular beantragt... ich denke schon, dass das das richtige ist.

Wie gesagt, ich wäre aus den o.g. Gründen vorsichtig nur wegen einem neuen Rating gleich einen komplett neuen Schein zu beantragen.

Leider erreicht man nur eben beim L4 so schwer jemanden, um das einfach an der Quelle zu klären...

viele Grüße
Jan Brill

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