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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. November 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Lothar Ka Bewertung: +1.00 [1]
Haftpflichtversicherung ist zwar nett, aber wenn DJI & Co wirklich einmal eien Airliner vom Himmel holen solltenist die halbe Million nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

DIE Modellflieger, die sich um eine Haftpflichtversicherung bemühen, sind nicht mein Problem, die kümmern sich vermutlich auch um andere Regeln.
Die Idioten, die VFR-Anflugrouten in denselben Höhen wie der an- und abfliegende Verkehr kreuzen und Hochhäuser attackieren (beides in Wien geschehen), DIE sind mein Problem.
25. November 2014: Von Viktor Molnar an Flieger Max L.oitfelder
Wir fliegen nach "see and avoid" und hier liegt das Problem bei ferngesteuerten Objekten, die aus dem Sichtbereich heraus sind: Mit der onboard-Kamera geht das nicht. Es müßte dann eine Art Antikollisionssystem vorhanden sein - das haben noch nicht mal wir durchgehend.

Vic
25. November 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Viktor Molnar
Mit "Drohnen" in Form von Multikoptern ist es sowieso eine andere Sache, weil in alle Richtungen gleichwertig zu fliegen. Und wenn ich ein Video eines Objekts aus zunehmender Entfernung herstellen will dann fliege ich eben rückwärts weg, in Flugrichtung sehe ich dann gar nix.
26. November 2014: Von Alexander Callidus an Viktor Molnar
Es gab schon vor einigen Jahren nichtkommerzielle Drohnen-Prototypen, die selbstständig um Bäume herumflogen und ihr GPS-Ziel weiter verfolgten. Technisch wäre eine Kollisionsvermeidung bestimmt kein Problem - nur in der nächsten Zeit für alles unterhalb von Militär-Gerät zu teuer - und das Militär weicht eh nicht aus.
26. November 2014: Von Stefan Jaudas an Dirk Beerbohm
... ich frage mich gerade, was wohl wäre, wenn
  • der "Motorseglerpilot von Frankfurt" eine Drohne gehighjackt hätte statt einer Dimona,
  • der "Selbstmörder vor dem Reichstag" eine Drohne auf der Wiese hätte zerschellen lassen statt einem UL (OK, das wäre dann eben kein Selbstmord gewesen),
  • der "Goldschmuggler von Brandenburg" sich um eine Drohne bemüht hätte statt um einen Pilotenschein,
  • usw., usw.

Aber es wundert mich schon etwas, dass die ganzen Leute, die in ständiger und ständig verkündeter Angst leben, dass ihnen das sauteure Hobbyflugzeug vom stinkreichen Hobbypiloten vom supernoblem Fünfsterne- Hobbyflugplatz nebenan auf den Kopf fällt, die ganzen Drohnendinger mit einem Schulterzucken abtun ... auch die Crashs dieser Teile werden eher selten in der Presse breitgetreten.

26. November 2014: Von Stefan Jaudas an Lothar Ka Bewertung: +3.00 [3]
nicht nur:
  • Flugplatzzwang,
  • Versicherungspflicht,

sondern auch:

  • Musterzulassung,
  • Verkehrszulassung,
  • Kennzeichenpflicht (30cm / 50cm ... ;-) ),
  • Frequenzzuteilung,
  • ausdrückliche Genehmigung der jeweiligen Flugplätze für diese Art von Luftfahrzeugen,
  • ausdrückliche Außenstartgenehmigungen bei Betrieb abseits zulassener Fluggelände,
  • Beschränkung der Betriebszeiten,
  • Beschränkung der Startzahlen bei den entsprechenden Plätzen,
  • Lizenzierung des Personals,
  • Wartung und Instanhaltung ausschließlich in entsprechenden EASA-Betrieben,
  • Meldung von Störungen an BFU,
  • usw., usw.

Wenn die gleichberechtigte Teilnehmer am Luftverkehr sein wollen, dann müssen auch die gleichen Regeln gelten. Und die gleichen Einschränkungen. Gibt es einen "equivalent level of safety" ohne einen dieser Punkte müßte man ernsthaft fragen, ob es auch bei der manntragenden Luftfahrt ohne die entsprechende Regel geht.

26. November 2014: Von Lutz D. an Stefan Jaudas
Genau Dein letzter Punkt ist aber doch der zutreffende.
27. November 2014: Von Markus Doerr an Stefan Jaudas
Hallo Stefan,

Das deckt sich quasi mit den Forderungen der VC hier


Die VC fordert deshalb generell:

  • Keine operationellen Einschränkungen und zusätz- liche Verfahren für bemannte Luftfahrzeuge durch den Betrieb von unbemannten Flugsystemen

  • Kein uneingeschränkter Betrieb von RPAS ohne voll- ständige Regulierung der Zulassung des Geräts und des Betriebs sowie Lizensierung der Piloten auf ei- nem äquivalenten Niveau zur bemannten Luftfahrt

  • Kein Betrieb im gemeinsamen Luftraum ohne nach- gewiesene Technologie, die in der Lage ist andere Flugsysteme zu erkennen und auszuweichen („SEN- SE AND AVOID“-Technologie)

  • Versicherungspflicht

  • Regelungen für den Nachtflugbetrieb

• Die Ausweichverantwortung soll beim RPAS/Betreiber liegen

• Berücksichtigung der Kollisionsrisiken aus Zertifizierungssicht

Für den beschränkten Betrieb kleiner und kleinster RPAS fordert die VC außerdem:

  • Einschränkung der räumlichen Betriebsgrenzen (max. 100 Fuß/30m vertikal, max. 500m horizontal um den Piloten)

  • Gewichtsbeschränkung für den Betrieb aus luftsportlichen Gründen außerhalb von Modellflugplätzen

  • Optische Antikollisions-Markierung für alle RPAS („Strobe-light“)

  • „Geräteregistrierung“ bzw. Kennzeichnungspflicht, einschließlich einer Zuordnungsmöglichkeit des jeweiligen Betreibers/Halters

  • Aufklärung der professionellen und „Hobby“-Betrei- ber der Luftfahrtgeräte durch z.B. Sicherheitshinweise (nach den Forderungen des Dachverbands für Unbemannte Luftfahrzeuge, UAV DACH)

  • Information und Bewusstseinsschaffung der breiten Öffentlichkeit auch durch die Regierung

27. November 2014: Von Lothar Ka an Stefan Jaudas
meine Modellflieger Zeit liegt lange zurück, aber da gab es das Problem von gleichzeitigen Frequenznutzungen und Störsendern....
Ist dies in heutiger Zeit kein Thema mehr???
Digitalisierung und Verschlüsselung kann Schutz vor Fremdsteuerungen bieten, aber vor Störsendern wüsste ich noch keine Absicherung....
27. November 2014: Von Daniel Krippner an Lothar Ka
Nein, ist nicht mehr wirklich ein Thema, zumindest nicht wenn man nicht gleichzeitig alle WLANs etc in der Umgebung stören will.

Die Sender senden auf mehreren Kanälen, inklusive Frequenzhopping, und verhandeln die Details andauernd neu mit dem Empfänger (DSSS und FHSS und wie sie alle heißen).

Reichweite ist ein Thema, aber eher deswegen weil die erlaubte Senderleistung in D recht stark beschränkt ist.
27. November 2014: Von Erik N. an Daniel Krippner
Es gibt Möglichkeiten, die WLAN Verbindungen bis zu >2km auszudehnen... Man müsste im Flieger einen Störsender installieren, der eine Art Blase bildet, und jedes WLAN stört. Dann fällt die Drohne bei Annäherung eines Fliegers runter auf eine andere Flighöhe und fängt sich wieder wenn man vorbei ist. Ist aber wahrscheinlich weder legal noch technisch wirklich zuverlässig, daher.... nur mal 'ne Idee.
27. November 2014: Von Stefan Jaudas an Erik N.
... naja, wenn ich da Drohnenkonstrukteur wäre, würde ich als ein Trägheitsnavigationssystem als Backup mit einbauen. Dann wären mir reine Störsender erst mal egal.

Wenn ich das richtig verstanden habe, (Laser-) Kreisel haben die besseren Systeme sowieso schon?
27. November 2014: Von Wolff E. an Erik N.
Man kann mit WLAN mehr als 2 km funken, Kein Problem. Aber dann ist die Antenne ein Sektor oder sogar eine Richtantenne und schon etwas größer als nur 5 cm. Eher so 15 x 15 cm oder noch größer. Und diese Antennen haben dann einen Richtwirkung mit einem Öffnungswinkel von ca 20-40 Grad. Wenn die Drohne mehr von der Seite kommt, ist nicht das Signal vermutlich nicht stark genug, die Drohne zu stören. Ganz abgesehen davon, das man mit WLAN nur 100 mW EIRP senden darf und im ms Takt die Frequenz wechslen müsste. Und es gibt WLAN im 2,4 und 5 Ghz Bereich. Also braucht man 2 Antennen. Des weiteren "hoppen" die Signale und der Kanal ist sehr schmal (1 Mhz).
27. November 2014: Von Lothar Ka an Erik N.
Dann fällt die Drohne bei Annäherung eines Fliegers runter auf eine andere Flighöhe

.... und fällt dann auf den eigenen Flieger drauf?? ;)
27. November 2014: Von Lutz D. an Lothar Ka
Wenn eine Drohne den Funkkontakt verliert, geht sie in einen vorgewählten fail safe modus. Da kann zwischen 'Return home' und 'Hold position' alles hinterlegt werden. Das bringt also gar nichts.
27. November 2014: Von Lothar Ka an Lutz D.
Gerade diese "fail safe" Methode kann zu einer Kollision führen, muss aber nicht....
Es gibt da halt keine absolute Sicherheit
und andrerseits halte ich das Risiko für recht gering bei einem achtsamen Handeln des "Piloten"
27. November 2014: Von Andreas Trainer an Lothar Ka
Lother, wen meinst Du mit Pilot?

Den im manntragenden Flugzeug oder den Drohnen-Steuerer?

Letzteren würde ich nicht zwingend als Pilot bezeichnen - wie sehen andere das?

Wie werden beim Militär die Steuerer der Drohnen betitelt?

Für mich befindet sich ein Pilot in der Luft bzw. beim Taxiing natürlich noch am Boden.

27. November 2014: Von Lothar Ka an Andreas Trainer
auch der Drohnen-Steuerer pilotiert sein Teil, auch wenn er nicht drin sitzt - und diesen meinte ich
und ich vermute die meisten, die solche Teile amateurhaft steuern, werden sich von anderen Fliegern fernhalten
aber auch da können übermütige "Cowboys" nicht ausgeschlossen werden...
27. November 2014: Von Andreas Trainer an Lothar Ka
Hier wurde ja schon vorgeschlagen, daß sie nach den gleichen Bedingungen wie wir fliegen dürfen (Lizenz, Registrierung, Versicherung, Ausbildung, ...), dann sollen sie auch die Drohnen-Piloten als "Piloten" bezeichnet werden. Soweit einverstanden - ich revidiere meinen Vorbehalt von vorhin.

Wenn ich mir die Bilder in unserer Heimatzeitung so ansehe - jeden Tag ein interessanter Ort / ein interessantes Gebäude aus einer Drohne photographiert, dann frage ich mich schon, wann ich die erste Drohne aus dem Cockpit sehe - und wie weit die dann noch weg ist.

Man kann ja nicht sagen, wie hoch die waren, weil man nicht weiss, mit welcher Optik photographiert wurde und welcher Zoomfaktor verwendet wurde - aber es so schon so aus (weil das Bild unverzerrt erscheint), daß es mehr als 150 Meter AGL waren. Ob es 600 Meter (2.000 Fuß) waren, vermutlich nicht.

Heftiges Konfliktpotential --> Grusel!

Gibt es eigentlich Ausweichregeln zu Drohnen?

28. November 2014: Von Erik N. an Wolff E.
Diese Parrot AR Drone die vor der Merkel rumtanzte, haben sie mit einem Störsender oder Jammer runtergeholt. Sowas muss doch vom Flieger nach vorne gerichtet auch gehen ?

Natürlich darf der Jammer nicht die eigene COM oder NAV lahmlegen.
28. November 2014: Von Olaf Musch an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]
Die Frage sollte nicht sein, welche "Abwehr" die bemannte Luftfahrt braucht, um sich vor Drohnen zu schützen, sondern welche Verfahren beide Systeme brauchen, um den Luftraum sinnvoll gemeinsam nutzen zu können.

Zu den Ausweichregeln: So lange noch nichts speziell für UAV/RPAS/Drohnen in einer eigenen LuftBO definiert ist, gilt immer noch §13 LuftVO.
Und in den ICAO Rules of the Air stehen die dafür international gültigen Vorgaben. Übrigens ist nach diesen Regeln (2.3 und 2.4) auch der Drohnen Steuernde ein "Pilot in Command" und hat die Regeln einzuhalten.
Weiß das der 08/15-Drohnenbesitzer eigentlich?

Ich bin ganz bei Stefan J.: Wenn sich für Drohnen eine Vorschrift als nicht sicherheitsbringend erweisen sollte, dann sollte man die auch für die gesamte bemannte Luftfahrt zumindest hinterfragen dürfen.

Olaf
28. November 2014: Von Dirk Beerbohm an Lutz D.
Lutz,

bei einer gutenDrohne kann man die Höhe für Return-Home einstellen - also so, dass man dann sicher
vom "Gegner" weg kommt... Die Frage ist eher, wie schnell oder langsam erreicht sie diese Höhe?

28. November 2014: Von reiner jäger an Dirk Beerbohm
Eine "gute" Drohne wird wohl auch einen eher besonnenen Piloten haben, weil vielleicht ein bischen teurer. Aber was ist mit denen fü 50 Euros, die garantiert zu Massen an Weihnachten auf den Gabentischen für die Kiddies liegen?

Wenn eine Drohne im Home-Modus auf eine bestimmte Höhe geht, wie ist es, wenn das Flugzeug vielleicht auch auf die selbe Höhe ausweicht? Dann wirds wie am Bodensee auch krachen.

Wobei eigentlich die Regelung ausreicht im Sichbereich des Steuernden zu bleiben. Bis man als Flugzeugführer so ein Ding erkennt ist es schon zu spät.

Ich bin mal gespannt, wann eine Horde von Ökoaktivisten eine ganze Armada von Drohnen zeitversetzt über einen Verkehrsflughafen lenkt. Dan haben die mit ein paar tausend euros Aufwand einen Flughafen für lange Zeit stillgelegt
28. November 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Dirk Beerbohm Bewertung: +2.00 [2]
Eine durchschnittliche Drohne steigt besser als C172 und Co, die typischen 30m/GND (über Baumhöhe) sind also in Sekunden erreicht.
Weil die Frage nach der Flughöhe bei Fotoaufnahmen aufgetaucht ist:
Ich habe selten mehr als 30m gebraucht, der Vorteil ist ja die andere, flachere Perspektive durch die niedrige Höhe. Die fotografierende, still schwebende Drohne mit maximal 100m Höhe in max. 150m Radius um das Objekt ist nicht das Problem-der "coole" Videoflug in Höhen über Wolken zB ist das wahre Problem.
28. November 2014: Von Erik N. an reiner jäger
...und wandern dann hoffentlich für längere Zeit in den Bau.

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