Hallo Stefan,
Das deckt sich quasi mit den Forderungen der VC
hier
Die VC fordert deshalb generell:
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Keine operationellen Einschränkungen und zusätz-
liche Verfahren für bemannte Luftfahrzeuge durch
den Betrieb von unbemannten Flugsystemen
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Kein uneingeschränkter Betrieb von RPAS ohne voll-
ständige Regulierung der Zulassung des Geräts und
des Betriebs sowie Lizensierung der Piloten auf ei-
nem äquivalenten Niveau zur bemannten Luftfahrt
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Kein Betrieb im gemeinsamen Luftraum ohne nach-
gewiesene Technologie, die in der Lage ist andere
Flugsysteme zu erkennen und auszuweichen („SEN-
SE AND AVOID“-Technologie)
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Versicherungspflicht
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Regelungen für den Nachtflugbetrieb
• Die Ausweichverantwortung soll beim RPAS/Betreiber liegen
• Berücksichtigung der Kollisionsrisiken aus Zertifizierungssicht
Für den beschränkten Betrieb kleiner und kleinster RPAS
fordert die VC außerdem:
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Einschränkung der räumlichen Betriebsgrenzen
(max. 100 Fuß/30m vertikal, max. 500m horizontal
um den Piloten)
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Gewichtsbeschränkung für den Betrieb aus luftsportlichen Gründen außerhalb von Modellflugplätzen
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Optische Antikollisions-Markierung für alle RPAS
(„Strobe-light“)
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„Geräteregistrierung“ bzw. Kennzeichnungspflicht,
einschließlich einer Zuordnungsmöglichkeit des jeweiligen Betreibers/Halters
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Aufklärung der professionellen und „Hobby“-Betrei-
ber der Luftfahrtgeräte durch z.B. Sicherheitshinweise (nach den Forderungen des Dachverbands für
Unbemannte Luftfahrzeuge, UAV DACH)
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Information und Bewusstseinsschaffung der breiten
Öffentlichkeit auch durch die Regierung