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27. November 2014: Von Markus Doerr an Stefan Jaudas
Hallo Stefan,

Das deckt sich quasi mit den Forderungen der VC hier


Die VC fordert deshalb generell:

  • Keine operationellen Einschränkungen und zusätz- liche Verfahren für bemannte Luftfahrzeuge durch den Betrieb von unbemannten Flugsystemen

  • Kein uneingeschränkter Betrieb von RPAS ohne voll- ständige Regulierung der Zulassung des Geräts und des Betriebs sowie Lizensierung der Piloten auf ei- nem äquivalenten Niveau zur bemannten Luftfahrt

  • Kein Betrieb im gemeinsamen Luftraum ohne nach- gewiesene Technologie, die in der Lage ist andere Flugsysteme zu erkennen und auszuweichen („SEN- SE AND AVOID“-Technologie)

  • Versicherungspflicht

  • Regelungen für den Nachtflugbetrieb

• Die Ausweichverantwortung soll beim RPAS/Betreiber liegen

• Berücksichtigung der Kollisionsrisiken aus Zertifizierungssicht

Für den beschränkten Betrieb kleiner und kleinster RPAS fordert die VC außerdem:

  • Einschränkung der räumlichen Betriebsgrenzen (max. 100 Fuß/30m vertikal, max. 500m horizontal um den Piloten)

  • Gewichtsbeschränkung für den Betrieb aus luftsportlichen Gründen außerhalb von Modellflugplätzen

  • Optische Antikollisions-Markierung für alle RPAS („Strobe-light“)

  • „Geräteregistrierung“ bzw. Kennzeichnungspflicht, einschließlich einer Zuordnungsmöglichkeit des jeweiligen Betreibers/Halters

  • Aufklärung der professionellen und „Hobby“-Betrei- ber der Luftfahrtgeräte durch z.B. Sicherheitshinweise (nach den Forderungen des Dachverbands für Unbemannte Luftfahrzeuge, UAV DACH)

  • Information und Bewusstseinsschaffung der breiten Öffentlichkeit auch durch die Regierung


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