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27. November 2014: Von Lothar Ka an Stefan Jaudas
meine Modellflieger Zeit liegt lange zurück, aber da gab es das Problem von gleichzeitigen Frequenznutzungen und Störsendern....
Ist dies in heutiger Zeit kein Thema mehr???
Digitalisierung und Verschlüsselung kann Schutz vor Fremdsteuerungen bieten, aber vor Störsendern wüsste ich noch keine Absicherung....
27. November 2014: Von Daniel Krippner an Lothar Ka
Nein, ist nicht mehr wirklich ein Thema, zumindest nicht wenn man nicht gleichzeitig alle WLANs etc in der Umgebung stören will.

Die Sender senden auf mehreren Kanälen, inklusive Frequenzhopping, und verhandeln die Details andauernd neu mit dem Empfänger (DSSS und FHSS und wie sie alle heißen).

Reichweite ist ein Thema, aber eher deswegen weil die erlaubte Senderleistung in D recht stark beschränkt ist.
27. November 2014: Von Erik N. an Daniel Krippner
Es gibt Möglichkeiten, die WLAN Verbindungen bis zu >2km auszudehnen... Man müsste im Flieger einen Störsender installieren, der eine Art Blase bildet, und jedes WLAN stört. Dann fällt die Drohne bei Annäherung eines Fliegers runter auf eine andere Flighöhe und fängt sich wieder wenn man vorbei ist. Ist aber wahrscheinlich weder legal noch technisch wirklich zuverlässig, daher.... nur mal 'ne Idee.
27. November 2014: Von Stefan Jaudas an Erik N.
... naja, wenn ich da Drohnenkonstrukteur wäre, würde ich als ein Trägheitsnavigationssystem als Backup mit einbauen. Dann wären mir reine Störsender erst mal egal.

Wenn ich das richtig verstanden habe, (Laser-) Kreisel haben die besseren Systeme sowieso schon?
27. November 2014: Von Wolff E. an Erik N.
Man kann mit WLAN mehr als 2 km funken, Kein Problem. Aber dann ist die Antenne ein Sektor oder sogar eine Richtantenne und schon etwas größer als nur 5 cm. Eher so 15 x 15 cm oder noch größer. Und diese Antennen haben dann einen Richtwirkung mit einem Öffnungswinkel von ca 20-40 Grad. Wenn die Drohne mehr von der Seite kommt, ist nicht das Signal vermutlich nicht stark genug, die Drohne zu stören. Ganz abgesehen davon, das man mit WLAN nur 100 mW EIRP senden darf und im ms Takt die Frequenz wechslen müsste. Und es gibt WLAN im 2,4 und 5 Ghz Bereich. Also braucht man 2 Antennen. Des weiteren "hoppen" die Signale und der Kanal ist sehr schmal (1 Mhz).
27. November 2014: Von Lothar Ka an Erik N.
Dann fällt die Drohne bei Annäherung eines Fliegers runter auf eine andere Flighöhe

.... und fällt dann auf den eigenen Flieger drauf?? ;)
27. November 2014: Von Lutz D. an Lothar Ka
Wenn eine Drohne den Funkkontakt verliert, geht sie in einen vorgewählten fail safe modus. Da kann zwischen 'Return home' und 'Hold position' alles hinterlegt werden. Das bringt also gar nichts.
27. November 2014: Von Lothar Ka an Lutz D.
Gerade diese "fail safe" Methode kann zu einer Kollision führen, muss aber nicht....
Es gibt da halt keine absolute Sicherheit
und andrerseits halte ich das Risiko für recht gering bei einem achtsamen Handeln des "Piloten"
27. November 2014: Von Andreas Trainer an Lothar Ka
Lother, wen meinst Du mit Pilot?

Den im manntragenden Flugzeug oder den Drohnen-Steuerer?

Letzteren würde ich nicht zwingend als Pilot bezeichnen - wie sehen andere das?

Wie werden beim Militär die Steuerer der Drohnen betitelt?

Für mich befindet sich ein Pilot in der Luft bzw. beim Taxiing natürlich noch am Boden.

27. November 2014: Von Lothar Ka an Andreas Trainer
auch der Drohnen-Steuerer pilotiert sein Teil, auch wenn er nicht drin sitzt - und diesen meinte ich
und ich vermute die meisten, die solche Teile amateurhaft steuern, werden sich von anderen Fliegern fernhalten
aber auch da können übermütige "Cowboys" nicht ausgeschlossen werden...
27. November 2014: Von Andreas Trainer an Lothar Ka
Hier wurde ja schon vorgeschlagen, daß sie nach den gleichen Bedingungen wie wir fliegen dürfen (Lizenz, Registrierung, Versicherung, Ausbildung, ...), dann sollen sie auch die Drohnen-Piloten als "Piloten" bezeichnet werden. Soweit einverstanden - ich revidiere meinen Vorbehalt von vorhin.

Wenn ich mir die Bilder in unserer Heimatzeitung so ansehe - jeden Tag ein interessanter Ort / ein interessantes Gebäude aus einer Drohne photographiert, dann frage ich mich schon, wann ich die erste Drohne aus dem Cockpit sehe - und wie weit die dann noch weg ist.

Man kann ja nicht sagen, wie hoch die waren, weil man nicht weiss, mit welcher Optik photographiert wurde und welcher Zoomfaktor verwendet wurde - aber es so schon so aus (weil das Bild unverzerrt erscheint), daß es mehr als 150 Meter AGL waren. Ob es 600 Meter (2.000 Fuß) waren, vermutlich nicht.

Heftiges Konfliktpotential --> Grusel!

Gibt es eigentlich Ausweichregeln zu Drohnen?

28. November 2014: Von Erik N. an Wolff E.
Diese Parrot AR Drone die vor der Merkel rumtanzte, haben sie mit einem Störsender oder Jammer runtergeholt. Sowas muss doch vom Flieger nach vorne gerichtet auch gehen ?

Natürlich darf der Jammer nicht die eigene COM oder NAV lahmlegen.
28. November 2014: Von Olaf Musch an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]
Die Frage sollte nicht sein, welche "Abwehr" die bemannte Luftfahrt braucht, um sich vor Drohnen zu schützen, sondern welche Verfahren beide Systeme brauchen, um den Luftraum sinnvoll gemeinsam nutzen zu können.

Zu den Ausweichregeln: So lange noch nichts speziell für UAV/RPAS/Drohnen in einer eigenen LuftBO definiert ist, gilt immer noch §13 LuftVO.
Und in den ICAO Rules of the Air stehen die dafür international gültigen Vorgaben. Übrigens ist nach diesen Regeln (2.3 und 2.4) auch der Drohnen Steuernde ein "Pilot in Command" und hat die Regeln einzuhalten.
Weiß das der 08/15-Drohnenbesitzer eigentlich?

Ich bin ganz bei Stefan J.: Wenn sich für Drohnen eine Vorschrift als nicht sicherheitsbringend erweisen sollte, dann sollte man die auch für die gesamte bemannte Luftfahrt zumindest hinterfragen dürfen.

Olaf
28. November 2014: Von Dirk Beerbohm an Lutz D.
Lutz,

bei einer gutenDrohne kann man die Höhe für Return-Home einstellen - also so, dass man dann sicher
vom "Gegner" weg kommt... Die Frage ist eher, wie schnell oder langsam erreicht sie diese Höhe?

28. November 2014: Von reiner jäger an Dirk Beerbohm
Eine "gute" Drohne wird wohl auch einen eher besonnenen Piloten haben, weil vielleicht ein bischen teurer. Aber was ist mit denen fü 50 Euros, die garantiert zu Massen an Weihnachten auf den Gabentischen für die Kiddies liegen?

Wenn eine Drohne im Home-Modus auf eine bestimmte Höhe geht, wie ist es, wenn das Flugzeug vielleicht auch auf die selbe Höhe ausweicht? Dann wirds wie am Bodensee auch krachen.

Wobei eigentlich die Regelung ausreicht im Sichbereich des Steuernden zu bleiben. Bis man als Flugzeugführer so ein Ding erkennt ist es schon zu spät.

Ich bin mal gespannt, wann eine Horde von Ökoaktivisten eine ganze Armada von Drohnen zeitversetzt über einen Verkehrsflughafen lenkt. Dan haben die mit ein paar tausend euros Aufwand einen Flughafen für lange Zeit stillgelegt
28. November 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Dirk Beerbohm Bewertung: +2.00 [2]
Eine durchschnittliche Drohne steigt besser als C172 und Co, die typischen 30m/GND (über Baumhöhe) sind also in Sekunden erreicht.
Weil die Frage nach der Flughöhe bei Fotoaufnahmen aufgetaucht ist:
Ich habe selten mehr als 30m gebraucht, der Vorteil ist ja die andere, flachere Perspektive durch die niedrige Höhe. Die fotografierende, still schwebende Drohne mit maximal 100m Höhe in max. 150m Radius um das Objekt ist nicht das Problem-der "coole" Videoflug in Höhen über Wolken zB ist das wahre Problem.
28. November 2014: Von Erik N. an reiner jäger
...und wandern dann hoffentlich für längere Zeit in den Bau.
28. November 2014: Von Wolff E. an Erik N.
Wenn der Staat mit mit Jammer arbeitet, ist das was anderes. Wir Bürger dürfen dies nicht. Ganz abgesehen davon, das es solche Jammer nicht an der LAdentheke gint.
28. November 2014: Von Erik N. an Wolff E.
Ich meinte das auch nicht vollständig ernst.
Allerdings sind Regeln sicherlich nötig - vielleicht reicht auch schon mehr awareness. Wir sind ja in Deutschland immer die ersten, die nach Gesetzen rufen. Aufklärung reicht ja zunächst.

Die Luftraumregeln sind zB außerhalb der Fliegergemeinde nur schwer wirklich verlässlich zu finden. Wer ins Spielzeuggeschäft geht, sich eine Drohne kauft, und dann damit "spielt", hat doch kaum Veranlassung und auch wenig Möglichkeiten, sich zu informieren.

Die Karten sind Spezialliterarur, und nur im Versand zu bekommen.... Nicht gerade mächtige incentives, sich zu informieren.
28. November 2014: Von Lothar Ka an Erik N.
ich meine, dass es da schon rechtliche Regeln gibt. So ist zB der Aufstieg von diesen brennenden Lampions (zB Dreamballon) in den meisten Bundesländern verboten, auch das Drachensteigen ist nur begrenzt zulässig....
28. November 2014: Von Wolff E. an Erik N.
Aufklärung reicht ja erst? Das glaubst du selber nicht wirklich?
28. November 2014: Von  an Wolff E.
"Aufklärung" bei uns hat das Sender-Empfänger Problem - wer sich nicht aufklären lassen will, der ist unempfänglich für jede Information ...
28. November 2014: Von Dirk Beerbohm an Flieger Max L.oitfelder
Schon richtig, meine "Drohne" steigt lt. Handbuch mit max. 4 m/s a.k.a ~800 feet/min...
Sinken etwas langsamer. Es würde gerade so eben für eine Not-Separation reichen.... Also
nicht wirklich gut. Wa ichmeiste ist eher, wenn keine Verbindung mehr zu Drohne, dann kann ich die
Rückflughöhe Setzen - in meinem Falle 20Meter - weniger geht nicht mehr.

Und ja, ich gebe Dir völlig Recht: Höhen bis 30 Meter reichen für die meisten Video-Shootings
völlig aus. Ich habe ich momentan 20 Meter Begrenzer gesetzt und werde dies vlt. noch etwas
hoch setzen auf 30Meter....

Und ja, die lokalen "Flüge" sind nicht das Problem, erst Recht nicht, wenn ein "Flieger" mit Fachkenntnis
dahinter steht - da sehe ich mich allerdings auch ganz klar in der Minderheit. Deswegen bin ich durchaus
für sinnvoll Regelungen für Drohnen.

Und was das Fliegen an Wolken, etc. angeht - ich hätte viel zu sehr Angst um mein "Teil", weil zu teuer.
Und die Batterieflugzeit (angeblich 25 Minuten, realistisch max. 15 Minuten) reicht so wie so für solche
Spiel'chen nicht aus....

28. November 2014: Von  an Olaf Musch
Ob das zu einer Versachlichung beträgt?


Witzig gemacht ist es aber erst mal.
17. Dezember 2014: Von Jan R.oth an 
Jetzt gibt's auf Aviation Safety Network den ersten Untersuchungsbericht. Da hat sich einer wohl mit nem A320 anlegen wollen.

A U.K. Airprox Board (UKAB) report details a near-miss incident in which a helicopter drone came within 20 feet (6 meters) of an Airbus A320 that was on final approach to London-Heathrow Airport.

The incident occurred on July 22, 2014 as the airplane was flying at an altitude of 700 feet while on final approach to runway 09L at London-Heathrow Airport. The altitude of 700 feet would put the plane at a distance of about 2 nautical miles from the runway (3,7 km).

The pilot of the airplane stated that a small black object was seen to the left of the aircraft as they passed 700 feet in the descent, which passed about 20 feet (6 meters) over the wing. It appeared to be a small radio controlled helicopter. The object did not strike his aircraft and he made a normal landing but it was a distraction during a critical phase of flight. ATC was informed of the object’s presence and following aircraft were notified.

The model helicopter did not appear on radar and, from the A320 pilot’s description, was probably of a size that could not be considered likely to do so.

The Board concluded that the cause of the Airprox was that the suspected model helicopter drone had been flown into conflict with the A320, and that the risk amounted to a situation that had stopped just short of an actual collision where separation had been reduced to the minimum.

The identity of the airplane was not revealed in the report, other than the description that it was a ‘blue and white’ A320. The incident occurred at 14:16 UTC. About the incident time flight BA905 from Milan-Linate was on approach to ruway 09L. The flight was performed by an Airbus A320, G-EUYM. It is not confirmed that this was indeed the incident flight.


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