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57 Beiträge Seite 1 von 3

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Luftrecht und Behörden | LBA / Transfer-Out: Erfahrungen, Kontakte?  
17. Februar 2023: Von Yury Zaytsev 

Liebe Kollegen,

ich befasse mich aktuell mit dem Transfer-Out meiner PPL (A). Auf der Website der LBA gibt’s mittlerweile eine hilfreiche Aufstellung der zuständigen Personen. Ich habe vor eine Woche changeofstate@ angeschrieben (ich denke vorher hieß es transfer@). Ich habe bisher aber weder eine Eingangsbestätigung mit einer Ticket-Nummer noch eine Antwort bekommen.

Heute habe ich noch über 115 rausgekriegt, was die wirkliche Nummer aktuell ist (0531 2355), aber die Zentrale (115) ist 3 Tage der Woche für 3 Stunden besetzt und die Vorwahlen entweder antworten nicht oder funktionieren nicht.

Falls einer von euch hier Kontakte und/oder Erfahrungen hat, werde ich sehr verbunden.

Viele Grüße
Yury

17. Februar 2023: Von Charlie_ 22 an Yury Zaytsev

Das höchste Luftfahrthindernis in Deutschland. Ich habe in den vergangenen zwei Jahren VIER eMails an verschiedene Abteilungen geschickt. Keine Eingangsbestätigung, keine Antwort. Nichts.

17. Februar 2023: Von Lui ____ an Yury Zaytsev Bewertung: +1.00 [1]
Postzustellurkunde (PZU) wirkt bei manchen Behörden Wunder
17. Februar 2023: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev

Diese Woche noch hatte ich wärend meiner Fliegertauglichkeitsuntersuchung gegenüber mehreren Fliegerärzten in einen EU Mitgliedstaat offen geäussert, dass die Organisationsstruktur im Luftfahrtbundesamt nicht gut ist. Deren eindeutige Antwort, das wissen wir.

https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Lizenzierung/Lizenztransfer.html

Ich vermute mal, diese Seite ist bekannt. Es müssen alle flugmedizinische Unterlagen mitgesendet werden, und diese Behördenarbeit bringt Probleme mit sich.

PPL A ist eigentlich Ländersache.

Ich habe meine Privatpilotenlizenz gleich im EU Mitgliedstraat gemacht. Somit habe ich keine persönliche Erfahrung mit Lizenzumzug.

Dumme Frage, was spricht dagegen, mit Absprache Deiner Landesluftfahrtbehörde, Deine PPL A Lizenz dort abzugeben ( zumindest ruhend in der Landesluftfahrtbehörde lagernd verweilen zu lassen ), um parallel zum eigentlichen behördlichen Antrag eines Lizenzumzug über das LBA in dem EU Mitgliedstaat Deiner Wahl in einer Flugschule nochmal die Ausbildung zu machen? Der Fluglehrer wird dann auch schnell feststellen, Du kannst fliegen. Benenne die ware Ursache, diese ist, das Luftfahrtbundesamt ist nicht darin berühmt, schnelle Umzüge zu machen. Mitunter kommst Du schneller über eine Flugschule zum Ziel. Parallel läuft Deine offizielle und amtlicher Umzugsauftrag, fragt sich nur, welcher Weg der Schnellere ist.

Hintergrund, es dürfen keine zwei PPL A lizenzen in der EU ausgestellt werden, daher mit Absprache Deiner Landesluftfahrtbehörde Deine Lizenz dort ruhen zu lassen, offiziell hast Du keine PPL Lizenz mehr, darauf in Absprache der Landesluftfahrtbehörde hinarbeiten. Das ist kein behördlicher Lizenzentzug, sondern aufgrund dieser deutschen Luftfahrtbundesamt ( Hilflosigkeit- Personalnotstand ? ) zu lange Bearbeitungszeiten eine zweckmässige Lösung.

Denke daran, als Pilot musst du immer auch eine zweckmässie Ersatzlösung parat haben, wenn im Flug etwas schief läuft. Diese Ersatzlösung ist eine Flugschule als parallelen Weg.

17. Februar 2023: Von _D_J_PA D. an Yury Zaytsev Bewertung: +1.00 [1]
Vielleicht verstehe ich die Frage nicht richtig... Aber vielleicht hilft es dennoch:

Ich habe letztes Jahr meine Lizenz und Medical nach Dänemark transferiert. Initiiert über die dänische CAA (Formular ausgefüllt und Kopie von medical und Lizenz nach DK gesendet), woraufhin das LBA mich über den Antrag der dänischen CAA informierte. Ab da ging alles seinen (langen) Weg.
17. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]

Naja, mein schwacher Versuch, die Hintergründe zu verschweigen, hat ziemlich schnell gescheitert. Dann lege ich mal los… jetzt habe ich sowieso nichts mehr zu verlieren.

Die Ursünde habe ich vor fast 7 Jahren begangen, indem ich die Tauglichkeitsuntersuchung hierzulande absolviert habe. Was für ein naiver, unwissender Idiot… Ich muss gestehen, dass ich es versäumt habe, mich über die Situation mit der Luftfahrtregulierung in Deutschland vorab zu informieren.

Ich wohnte halt hier und hatte auch andere Themen im Leben, ich hatte bis dahin mit der Fliegerei gar keine Berührung. Es war einfach mein Kindheitstraum, fast zu schön, um sich jemals zu verwirklichen. Warum sollte ich woanders mit der Tauglichkeitsuntersuchung anfangen?

Damals hatte ich vor, die SPL zu erwerben. Es hat sich dann herausgestellt, dass mir beim Kurbeln doch zu schlecht wird, und ich habe es nicht geschafft, mich darauf zu gewöhnen. Ein späterer Versuch, auf TMG umzusteigen, hat daran gescheitert, dass ich damals die Ausbildung mit der Arbeitslast nicht vereinbaren könnte.

Nachdem die Spannung bei der Arbeit etwas nachgelassen hat, habe ich vor ein paar Jahren mir fest vorgenommen, der modulare Weg zum ATPL zu verfolgen. Als erster Schritt habe ich in Spanien als Blockkurs die PPL-Ausbildung absolviert.

Die zuständige CAA hat mich darauf gebeten, ein SOLI-Antrag beim LBA zu stellen, um meine medizinischen Akten zu übernehmen und die Lizenz auszustellen. Mein SOLI-Antrag wurde allerdings vom LBA abgelehnt, denn laut LBA ich gar kein Medical besaß.

So hat es sich erst herausgestellt, dass LBA mir ein Fake-Medical verliehen hat. Es wurde keine Referenznummer verpasst, und die Akten wurden ebenfalls nicht sauber geführt – die Untersuchungsunterlagen müsste ich dann später aus den Archiven der nicht mehr aktive Arzt besorgen. Das hat natürlich zu einem größeren Problem geführt, denn logischerweise die Ausbildung mit dem gefälschten Medical zu absolvieren, ist ein Delikt.

Nach Monaten und Monaten Hin und Her hat LBA doch rückwirkend nach der Form ein gültiges Medical ausgestellt und dessen Authentizität bestätigt. Der SOLI-Antrag wurde aber wieder abgelehnt, diesmal mit der Begründung, dass ich in Deutschland keine valide Lizenz besitze, sondern lediglich ein Medical. So fühlt sich LBA nicht dazu verpflichtet, die Unterlagen weiterzugeben. Hätte ich in Deutschland schon eine PPL gehabt, dann wäre es alles angeblich kein Problem gewesen. So viel zu den Themen „Hühner“ und „Eier“.

Ich habe mit mehreren CAAs gesprochen, aber es lief am Ende immer darauf hinaus, dass entweder ich die Ausbildung illegal absolviert habe oder alles ist in Ordnung, aber die Akten müssen von LBA freigegeben werden. Der Besitz von EASA-Medical zu verschweigen, eine erneute Erstuntersuchung vorzunehmen und die Ausbildung wiederholt zu absolvieren, ist illegal und strafbar. Ein Medical kann man nicht ruhen lassen oder zurückgeben.

Danach haben mich noch die Landesbehörden ein halbes Jährchen schikaniert, denn jetzt weiß ich wirklich Bescheid, dass in Deutschland es einfach mehr Behörden sein muss. So komischen Konstrukten wie Austro Control, die alles Mögliches machen, was nicht zusammengehört, sind ja ein Witz.

Jetzt bin ich aber doch ein glücklicher DE-PPL-Inhaber geworden, und ich glaube, dass es ein bisschen klarer wird, warum ich auf meinem SOLI-Antrag festhalten will...

17. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an _D_J_PA D.

Ja, alles genau richtig.

Nur in meinem Fall nach zwei gescheiterte versuche mit LBA auf dem grünen Zweig zu kommen, die CAA bat mich jetzt zuerst von LBA bestätigen lassen, dass die dazu bereit sind, die Akten freizugeben, bevor ein dritter Ausbruchsversuch vorgenommen wird.

Aber danke für die Rückmeldung! Genau das wollte ich wissen. Also zumindest einer hat es vor Kurzem mit eine DE-PPL doch hingekriegt.

18. Februar 2023: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev

Das Medical hat einen eigenen Vorgang. Es ist klug, vor einer Flugausbildung zunächst ein Medical zu bekommen, und die Fliegertauglichkeit zu beweisen. Damit kann man zu jeder Flugschule gehen, welche in den Mitgliedstaaten der EU/EASA sind. Solange ein Medical Gültigkeit hat, braucht man nicht ein neues Medical beantragen.

Es ist richtig, dass man im Bewerbungsbogen eine jemals bescheinigte Fliegeruntauglichkeit ankreuzen muss.

Wenn jemand eine deutsche PPL A Lizenz hat, und ein gültiges Medical, warum dann ein Wechsel?

Anders ausgedrückt, wenn Du ein deutsches Medical hast, und willst mit der Lizenz in ein anderes EU Land wechseln, kannst Du zum Fliegerarzt eines anderen EU Mitgliedstaat gehen, das ist legal.

Es ist auch legal, mit einer deutschen PPLA Lizenz zu einen Fliegerarzt in der Schweiz, Dänemark, Tschechien, Frankreich, usw. gehen. Das ist alles legal.

Wenn allerdings der Fliegerarzt eines EU Mitgliedstaat eine Untauglichkeit feststellt, und Deine PPL A Lizenz nicht in dem Mitgliedstaat des Fliegerarzt geführt wird, muss der Fliegerarzt im Rahmen einer Konsultation sich an dem EU Staat wenden, welche die PPL A Lizenz ausgestellt hat. Ist das eine deutsche PPL A Lizenz, wird das Luftfahrtbundesamt darüber informiert, und das Luftfahrtbundesamt ist bekannt wegen seiner sehr langen Bearbeitungszeiten bei Verweisen/Konsultationen.

Man darf zeitgleich keine zwei PPL A Lizenzen besitzen, beispielsweise eine aus Deutschland, und eine andere in Frankreich, beispielsweise. Zwei Medicals auch nicht, im Falle einer festgestellten Untauglichkeit bekommst Du dein Medical nicht zurück, auch wenn noch einige Tage Gültigkeit steht.

Nun habe ich nicht verstanden, wenn ein Pilot seine deutsche PPL A Lizenz freiwillig bei seiner deutschen zuständigen Behörde abgibt, was spricht dagegen, das ist legal, allerdings wird diese Verhaltensweise in den Gehirnen aller /den meisten Piloten als Gehirnverbrand angesehen, aber es ist legal.

Es ist legal, wenn ich dann in eine Flugschule gehe, um eine neue PPL A Lizenz zu erwerben, das kann in dem EU Land Deiner Wahl sein. Deine alte PPL A Lizenz hat Du nicht mehr. Den Grund kann man bei Fragestellung auch angeben, Wechsel in ein anderes Land. Die Art und Weise, wie jemand wechselt, ist egal und solange legal, als man keine zwei Lizenzen gleichzeitig besitzen darf.

Wenn Du eine deutsche PPL A Lizenz hast, und ein gültiges Medical eines EU Mitgliedstaat hast, ist alles in Ordnung und legal. Ein Lizenzwechsel machen nach meiner telefonischer Auskunft bei meiner Landesluftfahrtbehörde nur diejenigen Privatpiloten, welche die ZÜP nicht machen wollen. Auch das ist legal.

18. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an Horst Metzig
Wenn jemand eine deutsche PPL A Lizenz hat, und ein gültiges Medical, warum dann ein Wechsel?

Denn die geschilderten Erfahrungen mit LBA und Landesbehörden in den letzten 14 Monate haben mir wirklich so gereicht. Ich hoffe, dass es zumindest teilweise nachvollziehbar ist. Auf die Art und Weise komme ich nicht zum ATPL, ohne dabei eine psychische Krankheit geholt zu haben, und dann werde ich dadurch sowieso untauglich.

Nun habe ich nicht verstanden, wenn ein Pilot seine deutsche PPL A Lizenz freiwillig bei seiner deutschen zuständigen Behörde abgibt…

Man kann alles machen, die Frage ist, ob es sich daraus Sinn ergibt. Wie ich es eben erklärt habe, die medizinischen Akten müssen von der lizenzausstellenden Behörde geführt werden.

Ich kann DE-PPL abgeben, noch mal eine Ausbildung z. B. in der Österreich abschließen und bei Austro Control eine Lizenz beantragen. Es wird erneut scheitern, weil LBA wird wieder weigern, die Akten freizugeben, denn ich kein DE-PPL (mehr) habe.

Der einzige Weg ist dann von Anfang an falsche Angaben machen, dass ich kein Medical besitze, um eine Erstuntersuchung in der Österreich neu durchzuführen, was illegal ist.

Ein Lizenzwechsel machen nach meiner telefonischer Auskunft bei meiner Landesluftfahrtbehörde nur diejenigen Privatpiloten, welche die ZÜP nicht machen wollen. Auch das ist legal.

Auch das ist mir bewusst. Ich wollte allerdings rausfinden, ob jemand es neulich überhaupt geschafft hat. Und darüber hinaus, vielleicht gibt es hier jemand, der dabei helfen könnte.

18. Februar 2023: Von ch ess an Yury Zaytsev Bewertung: +2.00 [2]
Den Lizenzwechsel von DE weg machen auch Piloten, die mit ihrem Landesamt (bspw. Luftamt Südbayern) sehr zufrieden sind, aber sich nicht nur wg des erworbenem IR dem Lizenzchaos in BS unterwerfen wollen.
(Im Autokennzeichen steckt - englisch gesehen- viel Wahrheit)
18. Februar 2023: Von Reinhard Haselwanter an Yury Zaytsev

Mit Deinem Problem würde ich mich evtl. an einen Luftfahrt-Rechtsexperten wenden (habe solche Unterstützung Gott sei Lob und Dank noch nicht gebraucht, aber ich entsinne mich, dass hier früher z.B. eine Kanzlei Maslaton inseriert hat. Kenne Die Damen und Herren nicht, aber gehe davon aus, dass sich zumindest ein Erstberatungsgepräch bei Deinem Problem lohnen könnte...

18. Februar 2023: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev

Das wäre mir neu, dass die medizinische Akten von der lizenzausstellende Behörde geführt werden muss. In Deutschland wäre das Luftfahrtbundesamt. Die medizinischen Akten werden aber bei den jeweiligen Fliegerärzte geführt, der Fliegerarzt übermittelt nur das Ergebnis seiner Untersuchungen. Aus Datenschutzgründe wollen die Herren Piloten nicht, dass die medizinische Daten an das Luftfahrtbundesamt zentral geführt werden. Dieser Weg würde aber alles einfacher machen, weil zentral alle Untersuchungen, Ergebnisse der Untersuchung und auch medizinische Einzeldaten zentral bei dem Luftfahrtbundesamt geführt würden. Das ist wie eine medizinische Lebenslaufakte, vom ersten Untersuchung ( Erstantrag im 14.Lebensjahr ) bis in das hohe Fliegeralter jenseits 65 Lebensjahre.

Dumm nur, wenn ein Fliegerarzt in den Ruhestand geht, und keiner kommt mehr an diese medizinische Akten ran.

Und darin erkenne ich Dein angebliches Problem.

Dieser Sachverhalt wurde übrigens hier im Forum schon mehrfach beschrieben.

18. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an Horst Metzig

Das wäre mir neu, dass die medizinische Akten von der lizenzausstellende Behörde geführt werden muss.

Ist aber so, und es wurde hier über die resultierende Problematik schon im Jahr 2017 ausführlich berichtet: https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2017-10-02/LBA_Referat_L5 . So schlau bin ich aber leider nur im Nachhinein geworden.

Und darin erkenne ich Dein angebliches Problem.

Seitdem wurde der Prozess durchgeklagt, aber leider nicht für meine bisherige Fallkonstellation, als ich „nur“ ein Medical ohne Lizenz bei LBA hatte.

18. Februar 2023: Von F. S. an Yury Zaytsev

So hat es sich erst herausgestellt, dass LBA mir ein Fake-Medical verliehen hat. Es wurde keine Referenznummer verpasst, und die Akten wurden ebenfalls nicht sauber geführt

Auf's LBA wird ja gerne geschimpft - aber ganz ehrlich klingt das mehr danach, als hätte Dein Fliegerarzt Mist gebaut und Dir zwar das medical ausgedruckt und ausgehämdigt, den Papierkram aber nicht sauber ans LBA geschickt.

Aber ich verstehe nicht, warum die Lösung so kompliziert ist: Entweder das LBA steht auf dem Standpunkt, Du hast ein Medical, dann muss es den Transfer erlauben. Oder es steht auf dem Standpunkt, Du hast kein Medical, dann kann es auch nichts dagegen haben, wenn Du in einem anderen Land ein medical machst.

18. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an Reinhard Haselwanter

Genau mit Herrn Maslaton habe ich inmitten dieser Katastrophe kurz gesprochen, und sein Rat für mich war einfach einzuknicken und die PPL in Deutschland zu erwerben, was aus seiner Sicht auf Anhieb funktionieren sollte. Danach, meinte er, sollte es mit dem Transfer klappen, denn wie bereits erwähnt, diese Fallkonstellation wurde schon durchgeklagt. Hat dann aber doch über 7 Monate gedauert und Millionen von Nervenzellen gekostet ...

Die Begründung war, dass ich zwar der Prozess sicherlich gewinnen werde, aber viele Jahre später und immer noch ohne Lizenz. Dazu noch, ich werde auf den erheblichen Kosten sitzen bleiben, in dem Sinne, dass es besteht keine Aussicht, die Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Also eine Art von DDoS-Angrif seitens Behörden gegen die Bürger. Du kannst zwar dein Recht theoretisch durchsetzen, aber es wird Jahren dauern und zu viel kosten. Behörden haben aber unendliche Zeit, Geld und Müll, womit die dich bewerfen können.

18. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an F. S.

Auf's LBA wird ja gerne geschimpft - aber ganz ehrlich klingt das mehr danach, als hätte Dein Fliegerarzt Mist gebaut und Dir zwar das medical ausgedruckt und ausgehämdigt, den Papierkram aber nicht sauber ans LBA geschickt.

Da hast du recht.

Allerdings ich stehe auf dem Standpunkt, dass Fliegerärzte in deren Funktion nicht als freien Künstler, sondern als erweiterte Arm der Behörde zu sehen sind. Die Verantwortung für das Versagen des Fliegerarztes im Außenverhältnis trägt die Behörde.

Das heißt natürlich nicht, dass im Innenverhältnis der Arzt dann keine Probleme bekommt. Es heißt aber, dass die Behörde muss die Ärzte in Griff halten, und falls die es nicht schafft, ist die dafür verantwortlich, deren Mist auszubaden.

Insoweit, ich glaube schon, dass ich zumindest den Anspruch habe, LBA zurecht zu beschimpfen, wenn die deren Ärzte nicht kontrolliert kriegen und dann weigern, daraus entstandene Problem zu lösen.

Aber ich verstehe nicht, warum die Lösung so kompliziert ist: Entweder das LBA steht auf dem Standpunkt, Du hast ein Medical, dann muss es den Transfer erlauben. Oder es steht auf dem Standpunkt, Du hast kein Medical, dann kann es auch nichts dagegen haben, wenn Du in einem anderen Land ein medical machst.

Ich verstehe es auch nicht, warum die für 6 Monate nach hunderte Interaktionen inklusiv zwischen CAAs, an deren dumme Interpretation festgehalten haben und der Transfer geweigert haben. Aber so war es wohl.

Die zweite Möglichkeit bedeutete für mich aber erhebliche Probleme, denn ich zu dem Zeitpunkt nicht nur die Ausbildung (inklusiv Solo CX-Flüge) absolviert habe, sondern auch Skill Test abgelegt habe, und dies alles ohne valides Medical. Deswegen habe ich eingeknickt und die Unterlagen in Deutschland eingereicht habe.

Das ist aber alles die Sache der Vergangenheit. Ich wollte nur erklären, warum ich LBA nicht so dolle finde, weil danach gefragt wurde. Jetzt geht es mir darum, mein Transfer durchzusetzen …

19. Februar 2023: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev

Ich würde vorschlagen, diese Sachzusammenhänge über Deinen Bundestagsabgeordneten direkt an den Verkehrsausschuss im Deutschen Bundestag zu richten. Eine anwaltliche Lösung kostet nur unnütz viel Geld.

Tatsache ist, im Luftfahrtbundesamt funktioniert vieles nicht so wie es eigentlich sollte.

Welche flugmedizinische Daten sind an das Luftfahrtbundesamt zu übermitteln? siehe hier: ( Anklicken 02 welche Daten sind an die Genehmigungsbehörde zu übermitteln?

https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Flugmedizin/FAQ/FAQ_Untersuchung/FAQ_node.html

Auszug:

Entsprechend den europäischen Rechtsgrundlagen ist für jede Untersuchung für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses ein Bericht bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Dieser Bericht umfasst den vom Antragsteller unterschriebenen Antrag auf Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses, den medizinischen Untersuchungsbericht und die Befunde aller im Rahmen der Tauglichkeitsuntersuchung durchgeführten Zusatzuntersuchungen wie nAudiometrie, EKG und augenärztlichen Untersuchungsbericht sowie eine Kopie des Tauglichkeitszeugnisses.

Wenn ein Fliegerarzt diese Übermittlung nicht vollständig durchführt, könnten Probleme wie hier im geschilderten Enzelfall auftreten. Meine Frage, hatte der Fliegerarzt ein Medical Klasse2/LAPL oder Medical Klasse 1 ausgestellt in Deutschland?

Wichtig: Eine Übermittlung der flugmedizinische Daten ist nur auf elektronischen Weg mit EMPIC möglich. Nach meiner schriftlichen Auskunft direkt bei EMPIC wurde mir mitgeteilt, dass nur Mediclas Klasse 1 über EMPIC zu übermitteln sind, keine Klasse 2 oder LAPL medicals.

https://www.empic.aero/

https://www.empic.aero/solutions/

Auszug:

EMPIC-EAP ist ein Softwaresystem, das von Regulierungsbehörden für Regulierungsbehörden entwickelt wurde, um die von der ICAO und der Chicagoer Konvention übertragenen Verantwortlichkeiten für die Sicherheitsaufsicht zu erfüllen. Das Ergebnis ist eine vielseitige modulare Struktur, die hochgradig konfigurierbar ist und absolute Flexibilität bietet.

Anfangs lese ich SPL Lizenz Bewerber. Entsprechend dürfte ein Klasse 2 Medical ausgestellt worden sein. Nach eigener Feststellung SPL wegen Drehschwindel nicht geeignet, Ideenumstruktuierung auf TMG. Aus zeitlichen Gründe nicht realisierbar, erneuter Ideenumschwung auf ATPL. Von den Anforderungsprofil ein Raketenstart nach oben.

ATPL benötigt Klasse 1 Medical. Schulungsland Spanien, CAA Spanien verlangt über EMPIC Fliegerarztdaten des Bewerbers. Das LBA kann diese Daten möglicherweise deswegen nicht liefern, weil Klasse 2/LAPL Medicals nicht im deutschen EMPIC System enthalten sind ( Diese Auskunft bekam ich direkt von Herrn Diplomingenieur Herr XXXXXXX aus 91052 Erlangen, Güterbahnhofstrasse 5 EMPIC mit E Mail Datum 08.07.2021.

Andreas Lubitz von Germanwings hat sicherlich auch nicht dazu beigetragen, das deutsche Medical Klasse 1 Zertifikate allumfänglich in anderen EASA Mitgliedstaaten anerkannt wurden/werden.

19. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an Horst Metzig

Ich würde vorschlagen, diese Sachzusammenhänge über Deinen Bundestagsabgeordneten direkt an den Verkehrsausschuss im Deutschen Bundestag zu richten. Eine anwaltliche Lösung kostet nur unnütz viel Geld.

Hast du denn auf diesem Weg bisher irgendwas durchsetzen können, und falls ja, dann wie lange hat es gedauert und worum es ginge? Die anwaltliche Lösung scheint zumindest manchmal zu den Ergebnissen führen (auch wenn zu lange und zu teuer), mit den Abgeordneten habe ich noch nie zu tun gehabt, deswegen meine Frage.

19. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an Horst Metzig

Anfangs lese ich SPL Lizenz Bewerber. Entsprechend dürfte ein Klasse 2 Medical ausgestellt worden sein. Nach eigener Feststellung SPL wegen Drehschwindel nicht geeignet, Ideenumstruktuierung auf TMG. Aus zeitlichen Gründe nicht realisierbar, erneuter Ideenumschwung auf ATPL. Von den Anforderungsprofil ein Raketenstart nach oben.

Als “Ideenumschwung” würde ich es nicht bezeichnen, denn ich habe schon von Anfang an ATPL als (möglicherweise unerreichbares) Ideal gesehen. Die Frage war nur, wie kommt man dahin. Dazu noch die Lebensumstände ändern sich mit der Zeit und wir reden hier über einen Zeitabschnitt von >7 Jahre.

Am Anfang fand ich es super schlau, ganz unten anzufangen (SPL, später TMG) und im Verein daran zu arbeiten, weil extrem kostengünstig und auch wünschenswerte Sozialisierung. Danach habe ich verstanden, dass das optimale Ausbildungsmodel für mich sind Blockkurse, und die könnte ich mittlerweile auch leisten. So ist es zum PPL gekommen, und ich hätte es genauso weiter mit IR fortgesetzt, dürfte ich in dem letzten Jahr überhaupt weiterfliegen (danke, LBA!).

Spielt aber alles überhaupt keine Rolle, in was das eigentliche Thema angeht.

19. Februar 2023: Von Tobi K. an Yury Zaytsev

Hallo zusammen,

eine grundlegende Frage dazu, die ich trotz Recherche noch nicht final für mich klären konnte: ich habe verstanden, dass man die Lizenz nicht in dem Land, in dem man wohnt führen muss, oder? Habe ich denn Vorteile dadurch, dass ich (in meinem Fall) von DE nach AT "umziehen" würde oder bringt das nur den hier beschriebenen Aufwand?

Danke & LG
Tobi

19. Februar 2023: Von _D_J_PA D. an Tobi K. Bewertung: +1.00 [1]

(vermeintlich) kundenorientiertere CAA, in den meisten Fällen keine ZÜP mehr.
Für mich war ersteres ausschlaggebender Grund, nach DK zu transferieren.

19. Februar 2023: Von Tobi K. an _D_J_PA D.

Danke dir. Spielt für mich aktuell noch keine so große Rolle, bin eh immer in beiden Ländern unterwegs. Wegen ZÜP: bis die 45EUR alle 5 Jahre bei dem Aufwand drin sind, dauert es wohl auch recht lang...

19. Februar 2023: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev

Hast Du zur Zeit ein gültiges Medical, wenn ja, in welcher Klasse?

19. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an Horst Metzig

Ja, ich habe ein gültiges Medical, nachdem LBA das Versäumnis endlich berichtigt hat. Im Moment nur Klasse 2. Bis CPL / FI brauche ich Klasse 1 nicht, und nachdem ich dieses Chaos hier erlebt habe, würde ich es auf gar keinen Fall in Deutschland machen wollen.

19. Februar 2023: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev

Gut, dieses Klasse 2 Medical ist in allen EASA Vertragsstaaten gültig.

Hast Du zur Zeit eine gültige Pilotenlizenz? Wenn ja, einfach fliegen und damit Stunden sammeln.

Wenn nein, gehe mit dem Medical zu einer Flugschule Deiner Wahl, irgend wo im EASA Land.

Meine Erfahrung, sich mit Behörden rumzutollen macht wenig Sinn, weil mir dadurch Lebenszeit verloren geht. Das ist meine jetzige Lebenserfahrung.

Mit gültigen Medical Klasse 2 kann man schon viel anfangen, um vorne links irgend wann den Platz zu bekommen.

Gibt es medizinische Einschränkungen, um Probleme bei Klasse 1 zu bekommen? Wenn nein, lass es rennen.

Ehrlich gesagt, ich verstehe Dein ursächliches Problem nicht so ganz, trotz Beschreibung.

Ich habe für Dich eine Flugschule in Prag ausgesucht: https://flyingacademy.com/language/de/home-deutsch/

Einfach dorthin mit dem deutschen Medical gehen.

Ich habe auch ein kostengünstiges Hotel in Prag für Dich ausgesucht, Kosten single etwa 32 Euro/Nacht. Für Langzeitaufenthalte durch Verhandlung möglicherweise günstigere Monatstarife.: https://www.hotel-imos.com/de/

Dieses Hotel liegt etwas ausserhalb von Prag, nächste Metrostation ist Letnane. Von dort mit Buslinie 140,136 bis etwa 150 Meter vom Hotel.

Der Propeller soll sich drehen, nicht der Kopf.

Ich habe zwar ausgesucht, die Entscheidung must Du alleine treffen. Vergiss Deutschland, vergiss das Luftfahrtbundesamt.

Hier das CAA Prag: https://www.caa.cz/en/

Für Dich wichtig der personnel licensing department.

Telefonnummern: https://www.caa.cz/wp-content/uploads/2023/01/Kopie-UCL_dle-utvaru-externi-AJ_leden.pdf


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