Ich habe mich beim LBA nach dem Stand der Bearbeitung meiner Konsultation gefragt (Aufhebung der rechtswidrigen Auflagen), hier ist die Antwort der Behörde:
"Leider musste in Bezug auf die Bearbeitung von Anträgen eine Priorisierung vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass bestimmte Arten von Anträgen prioritär, andere wiederum nachgeordnet bearbeitet werden. Maßgebliche Kriterien hierfür sind, wie sehr sich eine Verzögerung auf die beruflichen und persönlichen Belange des jeweiligen Antragstellers auswirken würde und auch, ob Belange der gesellschaftlichen Daseinsfürsorge und Sicherheit betroffen sind.
Dies wird dergestalt umgesetzt, dass Anträge von Piloten aus dem Bereich der Helicopter Emergency Services (HEMS), also Rettungsdienste und Polizeibehörden höchste Priorität genießen, unmittelbar gefolgt von solchen, bei denen die berufliche Tätigkeit des Antragstellers ohne Priorisierung gefährdet würde. Dies betrifft vor allem Verweisungen, im Einzelfall aber auch Konsultationen, Transfers und Auflagenänderungen, sollte die jeweilige Einschränkung einer Berufsausübung entgegen stehen. Auflagenänderungen, welche zwar eine persönliche Mehrbelastung für den betroffenen Piloten darstellen, wie z.B. eine erhöhte Untersuchungsfrequenz, diesen allerdings nicht an der Berufsausübung hindern, sowie Anträge von Freizeitpiloten hingegen werden zunächst als weniger prioritär eingestuft und bei Kapazitätsengpässen nachrangig bearbeitet.
Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass dieses Vorgehen im Einzelfall aus Sicht des betroffenen Piloten nicht zufriedenstellend ist, unsere Absicht ist aber, einen möglichst vielen Interessen gerecht werdenden Ausgleich zu schaffen.
Da die für Sie vergebene Einschränkung zwar einen persönlichen Mehraufwand und gewisse Einschränkungen in Bezug auf die Gestaltung Ihrer fliegerischen Tätigkeit bedeuten, Sie allerdings nicht grundsätzlich an der Ausübung Ihres Berufes oder der Rechte aus Ihrer Lizenz hindern, wird Ihr Antrag gegenwärtig als weniger prioritär eingestuft.
Ansonsten sind wir bemüht, Ihr Anliegen zeitnah zu bearbeiten, können Ihnen aber leider keine Zusage bezüglich eines Fertigstellungstermins geben."