Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

38 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

19. Februar 2023: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev

Ich würde vorschlagen, diese Sachzusammenhänge über Deinen Bundestagsabgeordneten direkt an den Verkehrsausschuss im Deutschen Bundestag zu richten. Eine anwaltliche Lösung kostet nur unnütz viel Geld.

Tatsache ist, im Luftfahrtbundesamt funktioniert vieles nicht so wie es eigentlich sollte.

Welche flugmedizinische Daten sind an das Luftfahrtbundesamt zu übermitteln? siehe hier: ( Anklicken 02 welche Daten sind an die Genehmigungsbehörde zu übermitteln?

https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Flugmedizin/FAQ/FAQ_Untersuchung/FAQ_node.html

Auszug:

Entsprechend den europäischen Rechtsgrundlagen ist für jede Untersuchung für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses ein Bericht bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Dieser Bericht umfasst den vom Antragsteller unterschriebenen Antrag auf Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses, den medizinischen Untersuchungsbericht und die Befunde aller im Rahmen der Tauglichkeitsuntersuchung durchgeführten Zusatzuntersuchungen wie nAudiometrie, EKG und augenärztlichen Untersuchungsbericht sowie eine Kopie des Tauglichkeitszeugnisses.

Wenn ein Fliegerarzt diese Übermittlung nicht vollständig durchführt, könnten Probleme wie hier im geschilderten Enzelfall auftreten. Meine Frage, hatte der Fliegerarzt ein Medical Klasse2/LAPL oder Medical Klasse 1 ausgestellt in Deutschland?

Wichtig: Eine Übermittlung der flugmedizinische Daten ist nur auf elektronischen Weg mit EMPIC möglich. Nach meiner schriftlichen Auskunft direkt bei EMPIC wurde mir mitgeteilt, dass nur Mediclas Klasse 1 über EMPIC zu übermitteln sind, keine Klasse 2 oder LAPL medicals.

https://www.empic.aero/

https://www.empic.aero/solutions/

Auszug:

EMPIC-EAP ist ein Softwaresystem, das von Regulierungsbehörden für Regulierungsbehörden entwickelt wurde, um die von der ICAO und der Chicagoer Konvention übertragenen Verantwortlichkeiten für die Sicherheitsaufsicht zu erfüllen. Das Ergebnis ist eine vielseitige modulare Struktur, die hochgradig konfigurierbar ist und absolute Flexibilität bietet.

Anfangs lese ich SPL Lizenz Bewerber. Entsprechend dürfte ein Klasse 2 Medical ausgestellt worden sein. Nach eigener Feststellung SPL wegen Drehschwindel nicht geeignet, Ideenumstruktuierung auf TMG. Aus zeitlichen Gründe nicht realisierbar, erneuter Ideenumschwung auf ATPL. Von den Anforderungsprofil ein Raketenstart nach oben.

ATPL benötigt Klasse 1 Medical. Schulungsland Spanien, CAA Spanien verlangt über EMPIC Fliegerarztdaten des Bewerbers. Das LBA kann diese Daten möglicherweise deswegen nicht liefern, weil Klasse 2/LAPL Medicals nicht im deutschen EMPIC System enthalten sind ( Diese Auskunft bekam ich direkt von Herrn Diplomingenieur Herr XXXXXXX aus 91052 Erlangen, Güterbahnhofstrasse 5 EMPIC mit E Mail Datum 08.07.2021.

Andreas Lubitz von Germanwings hat sicherlich auch nicht dazu beigetragen, das deutsche Medical Klasse 1 Zertifikate allumfänglich in anderen EASA Mitgliedstaaten anerkannt wurden/werden.

19. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an Horst Metzig

Ich würde vorschlagen, diese Sachzusammenhänge über Deinen Bundestagsabgeordneten direkt an den Verkehrsausschuss im Deutschen Bundestag zu richten. Eine anwaltliche Lösung kostet nur unnütz viel Geld.

Hast du denn auf diesem Weg bisher irgendwas durchsetzen können, und falls ja, dann wie lange hat es gedauert und worum es ginge? Die anwaltliche Lösung scheint zumindest manchmal zu den Ergebnissen führen (auch wenn zu lange und zu teuer), mit den Abgeordneten habe ich noch nie zu tun gehabt, deswegen meine Frage.

19. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an Horst Metzig

Anfangs lese ich SPL Lizenz Bewerber. Entsprechend dürfte ein Klasse 2 Medical ausgestellt worden sein. Nach eigener Feststellung SPL wegen Drehschwindel nicht geeignet, Ideenumstruktuierung auf TMG. Aus zeitlichen Gründe nicht realisierbar, erneuter Ideenumschwung auf ATPL. Von den Anforderungsprofil ein Raketenstart nach oben.

Als “Ideenumschwung” würde ich es nicht bezeichnen, denn ich habe schon von Anfang an ATPL als (möglicherweise unerreichbares) Ideal gesehen. Die Frage war nur, wie kommt man dahin. Dazu noch die Lebensumstände ändern sich mit der Zeit und wir reden hier über einen Zeitabschnitt von >7 Jahre.

Am Anfang fand ich es super schlau, ganz unten anzufangen (SPL, später TMG) und im Verein daran zu arbeiten, weil extrem kostengünstig und auch wünschenswerte Sozialisierung. Danach habe ich verstanden, dass das optimale Ausbildungsmodel für mich sind Blockkurse, und die könnte ich mittlerweile auch leisten. So ist es zum PPL gekommen, und ich hätte es genauso weiter mit IR fortgesetzt, dürfte ich in dem letzten Jahr überhaupt weiterfliegen (danke, LBA!).

Spielt aber alles überhaupt keine Rolle, in was das eigentliche Thema angeht.

19. Februar 2023: Von Tobi K. an Yury Zaytsev

Hallo zusammen,

eine grundlegende Frage dazu, die ich trotz Recherche noch nicht final für mich klären konnte: ich habe verstanden, dass man die Lizenz nicht in dem Land, in dem man wohnt führen muss, oder? Habe ich denn Vorteile dadurch, dass ich (in meinem Fall) von DE nach AT "umziehen" würde oder bringt das nur den hier beschriebenen Aufwand?

Danke & LG
Tobi

19. Februar 2023: Von _D_J_PA D. an Tobi K. Bewertung: +1.00 [1]

(vermeintlich) kundenorientiertere CAA, in den meisten Fällen keine ZÜP mehr.
Für mich war ersteres ausschlaggebender Grund, nach DK zu transferieren.

19. Februar 2023: Von Tobi K. an _D_J_PA D.

Danke dir. Spielt für mich aktuell noch keine so große Rolle, bin eh immer in beiden Ländern unterwegs. Wegen ZÜP: bis die 45EUR alle 5 Jahre bei dem Aufwand drin sind, dauert es wohl auch recht lang...

19. Februar 2023: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev

Hast Du zur Zeit ein gültiges Medical, wenn ja, in welcher Klasse?

19. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an Horst Metzig

Ja, ich habe ein gültiges Medical, nachdem LBA das Versäumnis endlich berichtigt hat. Im Moment nur Klasse 2. Bis CPL / FI brauche ich Klasse 1 nicht, und nachdem ich dieses Chaos hier erlebt habe, würde ich es auf gar keinen Fall in Deutschland machen wollen.

19. Februar 2023: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev

Gut, dieses Klasse 2 Medical ist in allen EASA Vertragsstaaten gültig.

Hast Du zur Zeit eine gültige Pilotenlizenz? Wenn ja, einfach fliegen und damit Stunden sammeln.

Wenn nein, gehe mit dem Medical zu einer Flugschule Deiner Wahl, irgend wo im EASA Land.

Meine Erfahrung, sich mit Behörden rumzutollen macht wenig Sinn, weil mir dadurch Lebenszeit verloren geht. Das ist meine jetzige Lebenserfahrung.

Mit gültigen Medical Klasse 2 kann man schon viel anfangen, um vorne links irgend wann den Platz zu bekommen.

Gibt es medizinische Einschränkungen, um Probleme bei Klasse 1 zu bekommen? Wenn nein, lass es rennen.

Ehrlich gesagt, ich verstehe Dein ursächliches Problem nicht so ganz, trotz Beschreibung.

Ich habe für Dich eine Flugschule in Prag ausgesucht: https://flyingacademy.com/language/de/home-deutsch/

Einfach dorthin mit dem deutschen Medical gehen.

Ich habe auch ein kostengünstiges Hotel in Prag für Dich ausgesucht, Kosten single etwa 32 Euro/Nacht. Für Langzeitaufenthalte durch Verhandlung möglicherweise günstigere Monatstarife.: https://www.hotel-imos.com/de/

Dieses Hotel liegt etwas ausserhalb von Prag, nächste Metrostation ist Letnane. Von dort mit Buslinie 140,136 bis etwa 150 Meter vom Hotel.

Der Propeller soll sich drehen, nicht der Kopf.

Ich habe zwar ausgesucht, die Entscheidung must Du alleine treffen. Vergiss Deutschland, vergiss das Luftfahrtbundesamt.

Hier das CAA Prag: https://www.caa.cz/en/

Für Dich wichtig der personnel licensing department.

Telefonnummern: https://www.caa.cz/wp-content/uploads/2023/01/Kopie-UCL_dle-utvaru-externi-AJ_leden.pdf

19. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an Tobi K.

ZÜP nervt einfach brutal, aber in der Praxis man kann damit leben.

Viel wichtiger ist, dass man mit eine vernünftige CAA zu tun hat, wenn du es vorhast, dich ständig zu weiterentwickeln, denn alle Ratings und Privilegen müssen gemeldet, geprüft und eingetragen werden.

Wenn du eine Behörde hast, die auf der Webseite nicht immer allen Formularen hat, antwortet wochenlang nicht auf E-Mails, ist telefonisch unerreichbar, verliert regelmäßig Post, macht falsche Einträge, versteht nicht die EASA-Richtlinien und handelt nach irgendwelchen verrückten selbstausgedachten Regeln usw. das macht einfach sehr wenig Spaß.

Wenn du einfach ein PPL ohne IR hast und muss nur jede zwei Jahre bei deiner Landesbehörde die SEP-Verlängerung eintragen lassen und jede fünf Jahre dein Medical aufzufrischen (und, du hast dabei perfekte Gesundheit), dann alles ist bei Weitem nicht so schlimm.

19. Februar 2023: Von Wolff E. an Tobi K.
Das kann sich schnell ändern. Es gab Fälle, wo ein Geschäftsführer einer GmbH ZUP Probleme bekam, weil die GmbH Pleite ging. Argument war, er könnte Geld gebrauchen und wäre daher ggf luftfahrtgefährdend.
19. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an Wolff E.

Ups, das ist natürlich auf einmal gar nicht mehr lustig. Ich habe mehrere GmbHs und habe über Jahre sehr unterschiedliche Situationen schon miterlebt. Noch ein signifikanter Grund an den Antrag festzuhalten, sowas habe ich bisher nie gehört…

19. Februar 2023: Von Wolff E. an Yury Zaytsev
Hier mal Beispiele....https://mfu.at/zp-frei-fliegen.php
19. Februar 2023: Von ch ess an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]
Dazu muss man anmerken, dass
1. Das jetzt alle drei Jahre stattfindet
2. Jetzt auch das Verfahrensregister herangezogen wird, d.h. laufende Verfahren (aus denen sich ein Freispruch ergeben kann) Zweifel entstehen lassen können.

Entscheidend dabei ist, dass es nicht "in dubio pro reo" gilt, sondern begründete (???) Zweifel schädlich sein können. Anzeige wg Verdacht auf Insolvenzvergehen etc.
Dabei sind die Landesbehörden sehr unterschiedlich in ihrer Bewertung...
Dazu kommt, dass der Rechtsweg schwierig ist und keine aufschiebende Wirkung hat.
19. Februar 2023: Von Tobi K. an Wolff E.

Spannend! Der GmbH-GF trifft auf mich zu, aber die Insolvenz zum Glück nicht. Gut zu wissen, dass solche Faktoren eine Rolle spielen können...

19. Februar 2023: Von Joachim P. an Tobi K. Bewertung: +1.00 [1]
Aus dem verlinkten Artikel:
"Nach Ansicht der Behörde in Berlin-Brandenburg gilt eine unbezahlte Rechnung in Höhe von € 36 als Kriterium der Unzulässigkeit."
19. Februar 2023: Von Wolff E. an Joachim P. Bewertung: +3.00 [3]

Genau das ist das Problem. Es ist den Beamten Tür und Tor geöffnet, um willkürlich zu entscheiden. Eine Definition, ab wann jemand "untragbar" ist, gibt es leider nicht. Und eine unbezahlte Rechnung über 30-40 Euro kann viele Gründe haben. GGf hat der Lieferant "Mist" gemacht und man hält das Geld zurück bzw. man geht einen Rechtsstreit ein. OK, da sollten die Beträge höher sein. Vermutlich ist auch einmaliges "schwarzfahren" in der U-Bahn ein "Knock Out" Kriterium....

Wenn man bedenkt, was in Berlin so alles nachweislich schief läuft und da keine Köpfe rollen..... (Zweilerlei Mass?)

27. Februar 2023: Von Kain Kirchhof an Wolff E.
Beitrag vom Autor gelöscht
27. Februar 2023: Von Horst Metzig an Kain Kirchhof

Es geht nicht allein zum Zugang zu nicht öffentliche Bereiche, sondern jeder Freizeitpilot mit beispielsweise TMG kann von jeden Feldflugplatz ( Segelflugplatz ) in bösartiger Absicht nicht nur den Luftverkehr gehörig durcheinander bringen, sondern sich auch in Menschenmassen stürzen. Andreas Lubitz hat das mit Germanwings ja so gemacht, trotz ZÜP.

27. Februar 2023: Von Kain Kirchhof an Horst Metzig
Beitrag vom Autor gelöscht
27. Februar 2023: Von Alfred Obermeier an Kain Kirchhof
Marco, es gibt keine „EU-Lizenz“, sondern nur eine Lizenz des Staates der diese ausstellt, daher DE.FCL. Nummer/ AT.FCL. Nummer, etc. Für Übungsflüge mit ausländischem FI oder PC Test mit FE gibt’s ein EASA EDD Examiner Difference Document. Aber das weißt Du doch alles selber. Es braucht also keinen „Passierschein A38“ am Schalter 1.
27. Februar 2023: Von Kain Kirchhof an Alfred Obermeier
Beitrag vom Autor gelöscht
28. Februar 2023: Von Kain Kirchhof an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
28. Februar 2023: Von Willi Fundermann an Kain Kirchhof Bewertung: +1.00 [1]

Sehr übersichtlich!

8. April 2023: Von F. S. an Kain Kirchhof

Sorry, aber das ist Uralt (ich vermute von 2015 oder so)!

Das Vertragsverletzungsverfahren wurde schon 2020 nach Änderung des LuftVG beendet.


38 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang