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19. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an Tobi K.

ZÜP nervt einfach brutal, aber in der Praxis man kann damit leben.

Viel wichtiger ist, dass man mit eine vernünftige CAA zu tun hat, wenn du es vorhast, dich ständig zu weiterentwickeln, denn alle Ratings und Privilegen müssen gemeldet, geprüft und eingetragen werden.

Wenn du eine Behörde hast, die auf der Webseite nicht immer allen Formularen hat, antwortet wochenlang nicht auf E-Mails, ist telefonisch unerreichbar, verliert regelmäßig Post, macht falsche Einträge, versteht nicht die EASA-Richtlinien und handelt nach irgendwelchen verrückten selbstausgedachten Regeln usw. das macht einfach sehr wenig Spaß.

Wenn du einfach ein PPL ohne IR hast und muss nur jede zwei Jahre bei deiner Landesbehörde die SEP-Verlängerung eintragen lassen und jede fünf Jahre dein Medical aufzufrischen (und, du hast dabei perfekte Gesundheit), dann alles ist bei Weitem nicht so schlimm.

19. Februar 2023: Von Wolff E. an Tobi K.
Das kann sich schnell ändern. Es gab Fälle, wo ein Geschäftsführer einer GmbH ZUP Probleme bekam, weil die GmbH Pleite ging. Argument war, er könnte Geld gebrauchen und wäre daher ggf luftfahrtgefährdend.
19. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an Wolff E.

Ups, das ist natürlich auf einmal gar nicht mehr lustig. Ich habe mehrere GmbHs und habe über Jahre sehr unterschiedliche Situationen schon miterlebt. Noch ein signifikanter Grund an den Antrag festzuhalten, sowas habe ich bisher nie gehört…

19. Februar 2023: Von Wolff E. an Yury Zaytsev
Hier mal Beispiele....https://mfu.at/zp-frei-fliegen.php
19. Februar 2023: Von ch ess an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]
Dazu muss man anmerken, dass
1. Das jetzt alle drei Jahre stattfindet
2. Jetzt auch das Verfahrensregister herangezogen wird, d.h. laufende Verfahren (aus denen sich ein Freispruch ergeben kann) Zweifel entstehen lassen können.

Entscheidend dabei ist, dass es nicht "in dubio pro reo" gilt, sondern begründete (???) Zweifel schädlich sein können. Anzeige wg Verdacht auf Insolvenzvergehen etc.
Dabei sind die Landesbehörden sehr unterschiedlich in ihrer Bewertung...
Dazu kommt, dass der Rechtsweg schwierig ist und keine aufschiebende Wirkung hat.
19. Februar 2023: Von Tobi K. an Wolff E.

Spannend! Der GmbH-GF trifft auf mich zu, aber die Insolvenz zum Glück nicht. Gut zu wissen, dass solche Faktoren eine Rolle spielen können...

19. Februar 2023: Von Joachim P. an Tobi K. Bewertung: +1.00 [1]
Aus dem verlinkten Artikel:
"Nach Ansicht der Behörde in Berlin-Brandenburg gilt eine unbezahlte Rechnung in Höhe von € 36 als Kriterium der Unzulässigkeit."
19. Februar 2023: Von Wolff E. an Joachim P. Bewertung: +3.00 [3]

Genau das ist das Problem. Es ist den Beamten Tür und Tor geöffnet, um willkürlich zu entscheiden. Eine Definition, ab wann jemand "untragbar" ist, gibt es leider nicht. Und eine unbezahlte Rechnung über 30-40 Euro kann viele Gründe haben. GGf hat der Lieferant "Mist" gemacht und man hält das Geld zurück bzw. man geht einen Rechtsstreit ein. OK, da sollten die Beträge höher sein. Vermutlich ist auch einmaliges "schwarzfahren" in der U-Bahn ein "Knock Out" Kriterium....

Wenn man bedenkt, was in Berlin so alles nachweislich schief läuft und da keine Köpfe rollen..... (Zweilerlei Mass?)

27. Februar 2023: Von Kain Kirchhof an Wolff E.
Beitrag vom Autor gelöscht
27. Februar 2023: Von Horst Metzig an Kain Kirchhof

Es geht nicht allein zum Zugang zu nicht öffentliche Bereiche, sondern jeder Freizeitpilot mit beispielsweise TMG kann von jeden Feldflugplatz ( Segelflugplatz ) in bösartiger Absicht nicht nur den Luftverkehr gehörig durcheinander bringen, sondern sich auch in Menschenmassen stürzen. Andreas Lubitz hat das mit Germanwings ja so gemacht, trotz ZÜP.

27. Februar 2023: Von Kain Kirchhof an Horst Metzig
Beitrag vom Autor gelöscht
27. Februar 2023: Von Alfred Obermeier an Kain Kirchhof
Marco, es gibt keine „EU-Lizenz“, sondern nur eine Lizenz des Staates der diese ausstellt, daher DE.FCL. Nummer/ AT.FCL. Nummer, etc. Für Übungsflüge mit ausländischem FI oder PC Test mit FE gibt’s ein EASA EDD Examiner Difference Document. Aber das weißt Du doch alles selber. Es braucht also keinen „Passierschein A38“ am Schalter 1.
27. Februar 2023: Von Kain Kirchhof an Alfred Obermeier
Beitrag vom Autor gelöscht
28. Februar 2023: Von Kain Kirchhof an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
28. Februar 2023: Von Willi Fundermann an Kain Kirchhof Bewertung: +1.00 [1]

Sehr übersichtlich!

7. April 2023: Von Rockhopper Flyer an Yury Zaytsev Bewertung: +1.00 [1]
Ich habe meinen Lizenztransfer from LBA zu AustroControl 4Q/2021 beantragt und warte nach unzähligen emails immer noch. Vorsichtig ausgedrückt ist das ein extrem zäher Vorgang… Von AustroControl kriegt man wenn man nachfragt wenigstens immer mal ein Update.

Alles in allem ist dieser Verwaltungsakt mehr als frustrierend.
7. April 2023: Von Yury Zaytsev an Rockhopper Flyer

Das klingt wirklich erschreckend. Ich hoffe, du hast dich vertippt und meintest Q4/2022? Meinen ersten Antrag auf Austritt aus der deutschen Luftfahrtkirche habe ich im Dezember 2021 gestellt, aber nach der Ablehnung habe ich erst im Februar 2023 einen zweiten Versuch unternommen.

Seit dem ersten Post habe ich mehrere Briefe und E-Mails mit dem LBA ausgetauscht, da sie es immer wieder geschafft haben, die von ihnen ausgestellten Dokumente aus den Akten zu verlieren. Schließlich erhielt ich am 27.03. die Bitte, von weiteren Nachfragen zum Stand der Dinge abzusehen, da der Antrag nun beim Assessor liege und alle hier arg beschäftigt seien.

Ich werde nun bis Mai abwarten müssen und dann eine Untätigkeitsklage einreichen.

8. April 2023: Von Rockhopper Flyer an Yury Zaytsev
Nein, 2021 ist leider korrekt.
8. April 2023: Von F. S. an Kain Kirchhof

Sorry, aber das ist Uralt (ich vermute von 2015 oder so)!

Das Vertragsverletzungsverfahren wurde schon 2020 nach Änderung des LuftVG beendet.

10. April 2023: Von Sven Walter an F. S.
Leider.
18. April 2023: Von Tomasz Soroczynski an Sven Walter

Ich habe mich beim LBA nach dem Stand der Bearbeitung meiner Konsultation gefragt (Aufhebung der rechtswidrigen Auflagen), hier ist die Antwort der Behörde:

"Leider musste in Bezug auf die Bearbeitung von Anträgen eine Priorisierung vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass bestimmte Arten von Anträgen prioritär, andere wiederum nachgeordnet bearbeitet werden. Maßgebliche Kriterien hierfür sind, wie sehr sich eine Verzögerung auf die beruflichen und persönlichen Belange des jeweiligen Antragstellers auswirken würde und auch, ob Belange der gesellschaftlichen Daseinsfürsorge und Sicherheit betroffen sind.

Dies wird dergestalt umgesetzt, dass Anträge von Piloten aus dem Bereich der Helicopter Emergency Services (HEMS), also Rettungsdienste und Polizeibehörden höchste Priorität genießen, unmittelbar gefolgt von solchen, bei denen die berufliche Tätigkeit des Antragstellers ohne Priorisierung gefährdet würde. Dies betrifft vor allem Verweisungen, im Einzelfall aber auch Konsultationen, Transfers und Auflagenänderungen, sollte die jeweilige Einschränkung einer Berufsausübung entgegen stehen. Auflagenänderungen, welche zwar eine persönliche Mehrbelastung für den betroffenen Piloten darstellen, wie z.B. eine erhöhte Untersuchungsfrequenz, diesen allerdings nicht an der Berufsausübung hindern, sowie Anträge von Freizeitpiloten hingegen werden zunächst als weniger prioritär eingestuft und bei Kapazitätsengpässen nachrangig bearbeitet.

Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass dieses Vorgehen im Einzelfall aus Sicht des betroffenen Piloten nicht zufriedenstellend ist, unsere Absicht ist aber, einen möglichst vielen Interessen gerecht werdenden Ausgleich zu schaffen.

Da die für Sie vergebene Einschränkung zwar einen persönlichen Mehraufwand und gewisse Einschränkungen in Bezug auf die Gestaltung Ihrer fliegerischen Tätigkeit bedeuten, Sie allerdings nicht grundsätzlich an der Ausübung Ihres Berufes oder der Rechte aus Ihrer Lizenz hindern, wird Ihr Antrag gegenwärtig als weniger prioritär eingestuft.

Ansonsten sind wir bemüht, Ihr Anliegen zeitnah zu bearbeiten, können Ihnen aber leider keine Zusage bezüglich eines Fertigstellungstermins geben."

18. April 2023: Von Michael Söchtig an Tomasz Soroczynski Bewertung: +1.00 [1]

Das ist doch eigentlich direkt eine schöne Vorlage für eine Untätigkeitsklage.

18. April 2023: Von Matthias Reinacher an Tomasz Soroczynski Bewertung: +3.00 [3]

"Freizeitpiloten"...unglaublich. Als ob man mit einem PPL nur um den Kirchturm fliegen darf...

18. April 2023: Von _D_J_PA D. an Tomasz Soroczynski Bewertung: +2.33 [3]
Ach bin ich, ob derartig herablassender Äußerungen, froh, Lizenz und medical nicht mehr in Deutschland zu führen...
19. April 2023: Von Horst Metzig an _D_J_PA D. Bewertung: +1.00 [1]

Ich auch.


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