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18. Februar 2023: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev

Das Medical hat einen eigenen Vorgang. Es ist klug, vor einer Flugausbildung zunächst ein Medical zu bekommen, und die Fliegertauglichkeit zu beweisen. Damit kann man zu jeder Flugschule gehen, welche in den Mitgliedstaaten der EU/EASA sind. Solange ein Medical Gültigkeit hat, braucht man nicht ein neues Medical beantragen.

Es ist richtig, dass man im Bewerbungsbogen eine jemals bescheinigte Fliegeruntauglichkeit ankreuzen muss.

Wenn jemand eine deutsche PPL A Lizenz hat, und ein gültiges Medical, warum dann ein Wechsel?

Anders ausgedrückt, wenn Du ein deutsches Medical hast, und willst mit der Lizenz in ein anderes EU Land wechseln, kannst Du zum Fliegerarzt eines anderen EU Mitgliedstaat gehen, das ist legal.

Es ist auch legal, mit einer deutschen PPLA Lizenz zu einen Fliegerarzt in der Schweiz, Dänemark, Tschechien, Frankreich, usw. gehen. Das ist alles legal.

Wenn allerdings der Fliegerarzt eines EU Mitgliedstaat eine Untauglichkeit feststellt, und Deine PPL A Lizenz nicht in dem Mitgliedstaat des Fliegerarzt geführt wird, muss der Fliegerarzt im Rahmen einer Konsultation sich an dem EU Staat wenden, welche die PPL A Lizenz ausgestellt hat. Ist das eine deutsche PPL A Lizenz, wird das Luftfahrtbundesamt darüber informiert, und das Luftfahrtbundesamt ist bekannt wegen seiner sehr langen Bearbeitungszeiten bei Verweisen/Konsultationen.

Man darf zeitgleich keine zwei PPL A Lizenzen besitzen, beispielsweise eine aus Deutschland, und eine andere in Frankreich, beispielsweise. Zwei Medicals auch nicht, im Falle einer festgestellten Untauglichkeit bekommst Du dein Medical nicht zurück, auch wenn noch einige Tage Gültigkeit steht.

Nun habe ich nicht verstanden, wenn ein Pilot seine deutsche PPL A Lizenz freiwillig bei seiner deutschen zuständigen Behörde abgibt, was spricht dagegen, das ist legal, allerdings wird diese Verhaltensweise in den Gehirnen aller /den meisten Piloten als Gehirnverbrand angesehen, aber es ist legal.

Es ist legal, wenn ich dann in eine Flugschule gehe, um eine neue PPL A Lizenz zu erwerben, das kann in dem EU Land Deiner Wahl sein. Deine alte PPL A Lizenz hat Du nicht mehr. Den Grund kann man bei Fragestellung auch angeben, Wechsel in ein anderes Land. Die Art und Weise, wie jemand wechselt, ist egal und solange legal, als man keine zwei Lizenzen gleichzeitig besitzen darf.

Wenn Du eine deutsche PPL A Lizenz hast, und ein gültiges Medical eines EU Mitgliedstaat hast, ist alles in Ordnung und legal. Ein Lizenzwechsel machen nach meiner telefonischer Auskunft bei meiner Landesluftfahrtbehörde nur diejenigen Privatpiloten, welche die ZÜP nicht machen wollen. Auch das ist legal.

18. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an Horst Metzig
Wenn jemand eine deutsche PPL A Lizenz hat, und ein gültiges Medical, warum dann ein Wechsel?

Denn die geschilderten Erfahrungen mit LBA und Landesbehörden in den letzten 14 Monate haben mir wirklich so gereicht. Ich hoffe, dass es zumindest teilweise nachvollziehbar ist. Auf die Art und Weise komme ich nicht zum ATPL, ohne dabei eine psychische Krankheit geholt zu haben, und dann werde ich dadurch sowieso untauglich.

Nun habe ich nicht verstanden, wenn ein Pilot seine deutsche PPL A Lizenz freiwillig bei seiner deutschen zuständigen Behörde abgibt…

Man kann alles machen, die Frage ist, ob es sich daraus Sinn ergibt. Wie ich es eben erklärt habe, die medizinischen Akten müssen von der lizenzausstellenden Behörde geführt werden.

Ich kann DE-PPL abgeben, noch mal eine Ausbildung z. B. in der Österreich abschließen und bei Austro Control eine Lizenz beantragen. Es wird erneut scheitern, weil LBA wird wieder weigern, die Akten freizugeben, denn ich kein DE-PPL (mehr) habe.

Der einzige Weg ist dann von Anfang an falsche Angaben machen, dass ich kein Medical besitze, um eine Erstuntersuchung in der Österreich neu durchzuführen, was illegal ist.

Ein Lizenzwechsel machen nach meiner telefonischer Auskunft bei meiner Landesluftfahrtbehörde nur diejenigen Privatpiloten, welche die ZÜP nicht machen wollen. Auch das ist legal.

Auch das ist mir bewusst. Ich wollte allerdings rausfinden, ob jemand es neulich überhaupt geschafft hat. Und darüber hinaus, vielleicht gibt es hier jemand, der dabei helfen könnte.

18. Februar 2023: Von ch ess an Yury Zaytsev Bewertung: +2.00 [2]
Den Lizenzwechsel von DE weg machen auch Piloten, die mit ihrem Landesamt (bspw. Luftamt Südbayern) sehr zufrieden sind, aber sich nicht nur wg des erworbenem IR dem Lizenzchaos in BS unterwerfen wollen.
(Im Autokennzeichen steckt - englisch gesehen- viel Wahrheit)
18. Februar 2023: Von Reinhard Haselwanter an Yury Zaytsev

Mit Deinem Problem würde ich mich evtl. an einen Luftfahrt-Rechtsexperten wenden (habe solche Unterstützung Gott sei Lob und Dank noch nicht gebraucht, aber ich entsinne mich, dass hier früher z.B. eine Kanzlei Maslaton inseriert hat. Kenne Die Damen und Herren nicht, aber gehe davon aus, dass sich zumindest ein Erstberatungsgepräch bei Deinem Problem lohnen könnte...

18. Februar 2023: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev

Das wäre mir neu, dass die medizinische Akten von der lizenzausstellende Behörde geführt werden muss. In Deutschland wäre das Luftfahrtbundesamt. Die medizinischen Akten werden aber bei den jeweiligen Fliegerärzte geführt, der Fliegerarzt übermittelt nur das Ergebnis seiner Untersuchungen. Aus Datenschutzgründe wollen die Herren Piloten nicht, dass die medizinische Daten an das Luftfahrtbundesamt zentral geführt werden. Dieser Weg würde aber alles einfacher machen, weil zentral alle Untersuchungen, Ergebnisse der Untersuchung und auch medizinische Einzeldaten zentral bei dem Luftfahrtbundesamt geführt würden. Das ist wie eine medizinische Lebenslaufakte, vom ersten Untersuchung ( Erstantrag im 14.Lebensjahr ) bis in das hohe Fliegeralter jenseits 65 Lebensjahre.

Dumm nur, wenn ein Fliegerarzt in den Ruhestand geht, und keiner kommt mehr an diese medizinische Akten ran.

Und darin erkenne ich Dein angebliches Problem.

Dieser Sachverhalt wurde übrigens hier im Forum schon mehrfach beschrieben.

18. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an Horst Metzig

Das wäre mir neu, dass die medizinische Akten von der lizenzausstellende Behörde geführt werden muss.

Ist aber so, und es wurde hier über die resultierende Problematik schon im Jahr 2017 ausführlich berichtet: https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2017-10-02/LBA_Referat_L5 . So schlau bin ich aber leider nur im Nachhinein geworden.

Und darin erkenne ich Dein angebliches Problem.

Seitdem wurde der Prozess durchgeklagt, aber leider nicht für meine bisherige Fallkonstellation, als ich „nur“ ein Medical ohne Lizenz bei LBA hatte.

18. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an Reinhard Haselwanter

Genau mit Herrn Maslaton habe ich inmitten dieser Katastrophe kurz gesprochen, und sein Rat für mich war einfach einzuknicken und die PPL in Deutschland zu erwerben, was aus seiner Sicht auf Anhieb funktionieren sollte. Danach, meinte er, sollte es mit dem Transfer klappen, denn wie bereits erwähnt, diese Fallkonstellation wurde schon durchgeklagt. Hat dann aber doch über 7 Monate gedauert und Millionen von Nervenzellen gekostet ...

Die Begründung war, dass ich zwar der Prozess sicherlich gewinnen werde, aber viele Jahre später und immer noch ohne Lizenz. Dazu noch, ich werde auf den erheblichen Kosten sitzen bleiben, in dem Sinne, dass es besteht keine Aussicht, die Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Also eine Art von DDoS-Angrif seitens Behörden gegen die Bürger. Du kannst zwar dein Recht theoretisch durchsetzen, aber es wird Jahren dauern und zu viel kosten. Behörden haben aber unendliche Zeit, Geld und Müll, womit die dich bewerfen können.


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