Das Medical hat einen eigenen Vorgang. Es ist klug, vor einer Flugausbildung zunächst ein Medical zu bekommen, und die Fliegertauglichkeit zu beweisen. Damit kann man zu jeder Flugschule gehen, welche in den Mitgliedstaaten der EU/EASA sind. Solange ein Medical Gültigkeit hat, braucht man nicht ein neues Medical beantragen.
Es ist richtig, dass man im Bewerbungsbogen eine jemals bescheinigte Fliegeruntauglichkeit ankreuzen muss.
Wenn jemand eine deutsche PPL A Lizenz hat, und ein gültiges Medical, warum dann ein Wechsel?
Anders ausgedrückt, wenn Du ein deutsches Medical hast, und willst mit der Lizenz in ein anderes EU Land wechseln, kannst Du zum Fliegerarzt eines anderen EU Mitgliedstaat gehen, das ist legal.
Es ist auch legal, mit einer deutschen PPLA Lizenz zu einen Fliegerarzt in der Schweiz, Dänemark, Tschechien, Frankreich, usw. gehen. Das ist alles legal.
Wenn allerdings der Fliegerarzt eines EU Mitgliedstaat eine Untauglichkeit feststellt, und Deine PPL A Lizenz nicht in dem Mitgliedstaat des Fliegerarzt geführt wird, muss der Fliegerarzt im Rahmen einer Konsultation sich an dem EU Staat wenden, welche die PPL A Lizenz ausgestellt hat. Ist das eine deutsche PPL A Lizenz, wird das Luftfahrtbundesamt darüber informiert, und das Luftfahrtbundesamt ist bekannt wegen seiner sehr langen Bearbeitungszeiten bei Verweisen/Konsultationen.
Man darf zeitgleich keine zwei PPL A Lizenzen besitzen, beispielsweise eine aus Deutschland, und eine andere in Frankreich, beispielsweise. Zwei Medicals auch nicht, im Falle einer festgestellten Untauglichkeit bekommst Du dein Medical nicht zurück, auch wenn noch einige Tage Gültigkeit steht.
Nun habe ich nicht verstanden, wenn ein Pilot seine deutsche PPL A Lizenz freiwillig bei seiner deutschen zuständigen Behörde abgibt, was spricht dagegen, das ist legal, allerdings wird diese Verhaltensweise in den Gehirnen aller /den meisten Piloten als Gehirnverbrand angesehen, aber es ist legal.
Es ist legal, wenn ich dann in eine Flugschule gehe, um eine neue PPL A Lizenz zu erwerben, das kann in dem EU Land Deiner Wahl sein. Deine alte PPL A Lizenz hat Du nicht mehr. Den Grund kann man bei Fragestellung auch angeben, Wechsel in ein anderes Land. Die Art und Weise, wie jemand wechselt, ist egal und solange legal, als man keine zwei Lizenzen gleichzeitig besitzen darf.
Wenn Du eine deutsche PPL A Lizenz hast, und ein gültiges Medical eines EU Mitgliedstaat hast, ist alles in Ordnung und legal. Ein Lizenzwechsel machen nach meiner telefonischer Auskunft bei meiner Landesluftfahrtbehörde nur diejenigen Privatpiloten, welche die ZÜP nicht machen wollen. Auch das ist legal.