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18. Februar 2023: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev

Das wäre mir neu, dass die medizinische Akten von der lizenzausstellende Behörde geführt werden muss. In Deutschland wäre das Luftfahrtbundesamt. Die medizinischen Akten werden aber bei den jeweiligen Fliegerärzte geführt, der Fliegerarzt übermittelt nur das Ergebnis seiner Untersuchungen. Aus Datenschutzgründe wollen die Herren Piloten nicht, dass die medizinische Daten an das Luftfahrtbundesamt zentral geführt werden. Dieser Weg würde aber alles einfacher machen, weil zentral alle Untersuchungen, Ergebnisse der Untersuchung und auch medizinische Einzeldaten zentral bei dem Luftfahrtbundesamt geführt würden. Das ist wie eine medizinische Lebenslaufakte, vom ersten Untersuchung ( Erstantrag im 14.Lebensjahr ) bis in das hohe Fliegeralter jenseits 65 Lebensjahre.

Dumm nur, wenn ein Fliegerarzt in den Ruhestand geht, und keiner kommt mehr an diese medizinische Akten ran.

Und darin erkenne ich Dein angebliches Problem.

Dieser Sachverhalt wurde übrigens hier im Forum schon mehrfach beschrieben.

18. Februar 2023: Von Yury Zaytsev an Horst Metzig

Das wäre mir neu, dass die medizinische Akten von der lizenzausstellende Behörde geführt werden muss.

Ist aber so, und es wurde hier über die resultierende Problematik schon im Jahr 2017 ausführlich berichtet: https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2017-10-02/LBA_Referat_L5 . So schlau bin ich aber leider nur im Nachhinein geworden.

Und darin erkenne ich Dein angebliches Problem.

Seitdem wurde der Prozess durchgeklagt, aber leider nicht für meine bisherige Fallkonstellation, als ich „nur“ ein Medical ohne Lizenz bei LBA hatte.


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