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Luftrecht und Behörden | ZÜP und die EU  
19. Februar 2020: Von Stephan Schwab 

Hallo!

Mir ist aufgefallen, daß man in Spanien relativ leicht ungewollt unangenehmen Kontakt mit der Guardia Civil haben kann.

Es gibt eine Menge Kontrollen ohne Anlaß durch die Besatzung eines beliebigen Streifenwagens (nicht durch Guardia Civil Trafico - das ist eine andere Abteilung). Die fordern dann die persönlichen Papiere und die Papiere des Fahrzeugs an und wollen fast immer das Fahrzeug durchsuchen und machen auch vor einer Durchsuchung von Aktentaschen oder Handtaschen nicht Halt. Als Deutscher ist man das nicht gewohnt und wir haben in der Regel einen selbstbewußte Art beim Umgang mit der Polizei. Einige Vertreter der Guardia Civil drohen aber nach meiner eigenen Erfahrung bereits bei kleinster Äußerung von Ungefallen ("warum wollen Sie mein Fahrzeug durchsuchen?") mit Anzeige wegen angeblichem Widerstand gegen die Staatsgewalt und sind, wie man mir sagte, recht schnell mit dem Schreiben einer Anzeige.

Dazu kommt, daß man auch als in Spanien nicht seßhafter EU-Bürger eine "Personenidentifikationsnummer" zwangsweise bekommt und dann jedweder Vorgang über diese Nummer abgewickelt wird. Nach der Heimatanschrift fragt keiner. Wenn aber die Behörde keine Anschrift hat (ladungsfähige Anschrift ist ein deutsches Konzept), dann hat man automatisch die Einspruchsfrist verwirkt und die Sache nimmt seinen Lauf ohne das man davon überhaupt erfährt. Man wird quasi ohne Verfahren verurteilt.

Jetzt mache ich mir Sorgen, daß man durch solches Verhalten von Seiten der Guardia Civil plötzlich die deutsche ZÜP verlieren könnte. Ich bin mir nicht sicher was da am Ende alles abgefragt wird und ob irgendwelche - möglicherweise falschen - Einträge im EU-Ausland relevant sind.

Spanier sagen mir, daß man bei solchen "fingierten" Anzeigen einfach zahlen und es vergessen solle. Doch befürchte ich, daß man in Deutschland davon ausgeht, daß sowas im EU-Mitglied Spanien ja niemals vorkommen kann und alles was eventuell berichtet wird für bare Münze genommen wird.

Gibt es da irgendwelche Erfahrungen (hoffentlich nicht) oder Informationen wie das Thema EU-weit behandelt wird? Mir ist bekannt, daß die EU die deutsche ZÜP beanstandet hat. Im Kern ist meine Frage, ob für die deutsche ZÜP auch innerhalb der EU recherchiert wird und ab wann irgendwas kritisch wird.

Stephan

19. Februar 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Stephan Schwab Bewertung: +1.00 [1]

hallo stefan,

die spanier gehen momentan ziemlich heftig gegen den drogenschmuggel aus afrika vor. da kommt es schonmal vor,

daß die GC ziemlich heftig reagiert, so wie die us-grenzschützer in el paso oder nogales...wenn du des spanischen

mächtig bist, immer höflich bleiben, da ist noch viel franko in der GC verankert....straftaten, die im ausland oder eu-ausland

begangen wurden - da weis ich nicht wie sich das verhält....da kannst mal den lima-dommel hier fragen, er saß - so wie

er kundtut - in brüssel an schalthebeln der macht, ob er sie bewegt hat - weis ich nicht.

nochwas für die nazi-jäger hier: afrika ist keine person - aber vielen dank für den netten versuch...

mfg

ingo fuhrmeister

19. Februar 2020: Von  an Stephan Schwab Bewertung: +4.00 [4]

[Off Topic ON] Ich kann zu dem Thema nicht sachdienliches beitragen. Ich weiß nicht, was mich mehr schockiert. Dass jemand 2020, also 30 Jahre nach Beendigung des DDR SIcherheitssystems und rund 75 Jahre nach dem Ende des NS Regimes tatsächlich fragt, ob er in Europa lieber Rechte aufgeben sollte, um anderes Unrecht zu vermeiden oder dass es ggf. nötig sein kann, eine solche Frage stellen zu müssen.

Gruß Wolfgang

[Off Topic OFF]

19. Februar 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an 

wolfgang....das ist doch genau das - was der mainstream gerade propagiert: keine eigene meinung zur erhöhung des social scores, nachfragen ob des toilettenbesuches...die gesellschaft wird gerade perfekt für die zukunft für links-links-rot-grün vorbereitet...die wollen keine mündigen bürger! die könnten ja denken!

19. Februar 2020: Von  an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +2.00 [2]

Ich hab's ja nicht so mit Verschwörungstheorien und solange der Gang zur Toilette nicht unter Strafandrohung leidet, sehe ich auch die Bitte darum nicht als kritisch an. Ich betrachte es aber als wesentliches Bürgerrecht, die Exekutive um eine Begründung für eine Maßnahme zu fragen und würde das als Ableitung auch in der Grundrechte-Carta vermuten. Nun war bei der initialen Schilderung ja ganz viel "wie ich gehört habe" dabei, also eher ein Gefühl als Fakt. Das spielt am Ende keine Rolle. Es kann nicht sein, dass man Rechte aufgibt oder aufgeben muss, um neben den objektiven Nachteilen (Anzeige, Strafe) auch noch indirekte Nachteile (ZÜP Verweigerung) zu vermeiden. Natürlich kann man auch alt werden, wenn man mit "Die werden schon wissen was sie machen und ich habe nichts zu verbergen" durch die Welt geht, nur ist diese Art alt zu werden noch lebenswert?

In der Geschichte habe ich meine beiden Bundestagsabgeordneten befragt. Beide haben dazu das BMI befragt und ich bekam beinahe gleichlautende Antworten. Aus dem BMI:

"so sollen insbesondere die Luftsicherheitsbehörden befugt werden, weitere sicherheitsrelevante Informationen anderer Behörden und aus Registern in die Zuverlässigkeitsüberprüfung einzubeziehen. Zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus und Vereinfachung des Überprüfungsverfahrens werden die gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung eines künftigen Luftsicherheitsregisters geschaffen. Darüber hinaus werden die restriktiven Mitwirkungsmöglichkeiten bei Überprüfungen durch ausländische Stellen erweitert."

"Die Notwendigkeit der Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten ist gerade, am 10. Februar, ausführlich im Rahmen der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf erörtert worden; auf diese sei ergänzend hingewiesen."

Das habe ich live im Bundestags TV verfolgt. Airproxe ist das neue Thema. Wenn Piloten die Regeln der Luft nicht respektieren - denn nur deswegen kommt es zu Airprox - respektieren sie auch nicht die Regel, keine Attentate zu begehen. Frei nach Prof. Dr. Däubler, Sachverständiger Uni Bremen, nachzuhören auf Bundestags TV. Ich bin sicher, Jan wird das noch bei gelegenheit journalistisch aufbereiten.

Gruß - Wolfgang

19. Februar 2020: Von Papa Fox an  Bewertung: +1.00 [1]

zu Airprox: "Wenn Piloten die Regeln der Luft nicht respektieren - denn nur deswegen kommt es zu Airprox"

Wie bitte? Was ist das für ein Schmarrn?

19. Februar 2020: Von  an Papa Fox Bewertung: +1.00 [1]

Ja, das habe ich auch gedacht.

Bundestags TV, Sitzung des Innenausschusses vom 10.2.

Ab rund 1:15.

19. Februar 2020: Von Papa Fox an 

ja sein cv zeugt nur so von fliegerischer expertise:

https://www.uni-bremen.de/jura/fachbereich-6-rechtswissenschaft/fachbereich/personen/prof-dr-wolfgang-daeubler/

"Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht"

"Beratung insbesondere von Gewerkschaften und Betriebsräten, aber auch Tätigkeit als Vorsitzender von Einigungsstellen und als Schlichter."

ich persönlich würde gefälligkeitsgutachter und kaufbarer jemand mit prof-titel ergänzen...

19. Februar 2020: Von  an Papa Fox Bewertung: +5.00 [5]

Aus dem Antwortschreiben des BMI: "BR-###mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99;###-MYBR-###mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm;###-MYBR-###mso-para-margin-bottom:.0001pt;###-MYBR-###mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Auslöser war der Fall des Frankfurter Motorseglers, der die Stadt im Jahr 2003 in Angst und Schrecken versetzte. Mit der Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung sollte ein besserer Schutz der allgemeinen Luftfahrt auch auf Kleinflughäfen gewährleistet werden."

Eigentlich wissen alle, die Sachkenntnis zu dem Thema haben, dass der Fall heute trotz Änderungen von Part MED und ZÜP jederzeit wieder passieren kann, weil der Bediener des Motorseglers keine Lizenz hatte, folglich nicht der ZÜP unterlag und folglich nicht bei einem Fliegerarzt auffällig geworden wäre. Der Vorfall dient also nicht als Begründung für die ZÜP, kommt aber 17 Jahre später als Begründung dafür. Ich wette, in 5 Jahren wird die ZÜP mit Airproxen begründet. Es wid niemehr hinterfragt, es steht so im Protokoll und heute ist Protokolle lesen und zitieren wichtiger als Zusammenhänge verstehen.

Was mich tatsächlich noch real wundert, dass dieser "Vorfall" nicht in den 2003 Bulletins der BFU erschienen ist und auch bei Aviation Safety Web keinen Eintrag generierte. Gut, letzteres ist NGO, aber die BFU hätte über die schwere Störung in meinem Verständnis schon summarisch berichten müssen.

Gruß - Wolfgang

19. Februar 2020: Von Papa Fox an 

mal laut in den raum gefragt. was wurde eigentich aus dem piloten? juristisch? alles unterhalb folter und anschliessender kreuzigung erscheint mir in anbetracht dieserer züp argumentationslinie als zu harmlos.

19. Februar 2020: Von  an Papa Fox

Die Presseschau zu dem Thema. FAZ:

Bei seiner Festnahme habe der Täter einen verwirrten Eindruck gemacht, sagte ein Sprecher der Frankfurter Polizei. Die Waffe habe er nach wie vor bei sich getragen. Die Landung des Flugzeugs sei glatt verlaufen, in der Sportmaschine sei kaum noch Sprit gewesen. An einem der Hochhäuser hätte das kleine Sportflugzeug bei einem einschlag voraussichtlich wenig Schaden angerichtet, gefährlicher wäre eine Landeversuch auf einer belebten Straße gewesen, so die Einschätzung der Polizei.

RP Online:

Das Landgericht Darmstadt verurteilte Franz Stephan S. am Freitag wegen der Gefahr weiterer erheblicher Straftaten zu dauerhafter Sicherungsverwahrung.

Google Suche Motorsegler Frankfurt 2003 - da kommen eine ganze Menge Verweise auf stark ähnlichen Inhalt. Ganz nett zu lesen bei RZ Online:

Der Irrflug des gekaperten Motorseglers über der Frankfurter Innenstadt war nach Einschätzung der Flugsicherung und der Feuerwehr weniger gefährlich als zunächst angenommen. Das Kleinflugzeug mit seinen 500 Kilogramm Gewicht und maximal 70 Litern Treibstoff könne an einer Hochhausfassade nur einen geringen Schaden anrichten, sagte die Sprecherin der Deutschen Flugsicherung (DFS), Ute Otterbein. Konkrete Gefährdungen des Linienverkehr durch die Super Dimona habe es nicht gegeben. Der Frankfurter Feuerwehrchef Reinhard Ries lobte die hohen Sicherheitsstandards der Frankfurter Hochhäuser.

Vielleicht recherchiert die Fachpresse mal dazu. 17 Jahre ist das nun her, vielleicht ist er schon entlassen.

Gruß - Wolfgang

19. Februar 2020: Von Papa Fox an 

na, bestimmt hat dieser prof dr däubler auch dessen gutachten geschrieben....

papa fox...ich bin dein fän!

19. Februar 2020: Von Ingo-Julian Rösch an Papa Fox Bewertung: +4.00 [4]

Der Entwurf für den neuen Gesetzestext findet man unter:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/164/1916428.pdf

Bisher wird im Rahmen der ZÜP das Bundeszentralregister abgefragt, § 4 Abs. 2 LuftSiZÜV. Dort sind - etwas vereinfacht - nur rechtskräfitge Entscheidungen bzw. Strafen und strafähnliche Einträge gespeichert, genauers unter § 4 BZRG. Ausländische Verurteilungen können nach 54 BZRG gespeichert werden. Die Durchsuchung ist aber ja keine Verurteilung. Also bisher kein Problem.

Nach dem aktuellen Entwurf sollen die Auskünfte dann weitergehen. Es soll ein ein Luftsicherheitsegiste der Länder geben, § 7a des Gesetzesentwurfes. Das sollte da aber kein Problem sein.

Etwas spannender ist, dass es nach dem neuen § 7 dann auch Auskünfte aus dem Erziehungsreister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister erfolgen können Das Zentrale Staatsanwaltschaftliceh Verfahrensregister (ZStV) betrifft eigentlich nur in Deutshcland anhängige und abgschlossene Ermittlungsverfahren. Mir wäre jetzt nicht bekannt, das dass europäisch abgeglichen wird und nach der derzeitgen Rechtsgrundlage dürfte das auch nicht zulässig sein. So lange also keine deutsche Strafverfolungsbehörde beteiligt ist, würde ich da (noch) kein Risiko sehen.

Das Erziehungsregister betrifft nur Jugendstrafrecht und ist vereinfacht gesagt das Bundeszentralregistre (BZR) für Jugendliche und Heranwachsende, die nach Jugendstrafrecht sanktioniert werden. Mit Erreichen des 24. Lebensjahres werden dortige Eintragungen in der Regel gelöscht, wenn es ich nicht um Freiheits-, Jugendstrafen oder eine Strafarrest handelt.

Daher würde ich bei spanischen Kontrollen aktuell für die ZÜP da keine Probleme erwarten. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen und die Auskunfts- und Überwachungswünsche mancher Stellen scheinen mit den Möglichkeiten immer weiter zu wachsen.

Die Beanstandung der EU betreffend die deutsche ZÜP beinhaltete ein Vertragsverletzungsverfahren. Auch die EASA sieht eine ZÜP vor. Diese ist aber deutlich weniger umfangreich, als die deutsche ZÜP. Die deutsche ZÜP ist daher in ihrer aktuellen Version europarechtlich aus Sicht des europäischen Gesetzgebers problematisch.

VG

strafe? er wurde vom spahn ausgepeitscht....und anschließend wundversorgt...

20. Februar 2020: Von  an Ingo-Julian Rösch Bewertung: +1.00 [1]

Das hört sich insgesamt ja "erträglich" an und aus Sicht der Arbeitgeber in dem Bereich, die 200-2000 Arbeitnehmer züppen müssen, macht einiges sogar Sinn. Die Crux aus Sicht der Privat- und Sportpiloten ist neben der Herleitung einer ursprünglichen Begründung das Thema "aufschiebende Wirkung" und positive ZÜP vor Beginn der Ausbildung.

Bei der zunehmenden Datensammlung über EU Grenzen hinweg wird es garantiert Fälle geben, die basierend auf einer noch nicht durch Urteile gefestigten Interpretation zu einer Ablehnung führen. Wehrt man sich dagegen, ist man bei aktueller Verfahrensdauer für rund 2-3 Jahre am Boden. Dem Flugzeugeigner stehen damit Kosten bevor, die schnell imens werden und es gehört nicht viel Phantasie dazu, in Anbetracht der neuen Begrifflichkeiten wie charakterliche Eignung, eine erhebliche Steigerung der Verfahren zu erwarten. Die Wirksamkeit der ZÜP gegen "echte" Fälle liegt ohnehin bei Null - es ist kein Anschlag verübt oder verhindert worden. Nun soll das Null Ergebnis mit intensiverer Datenlage behandelt werden. Was kann denn dabei heraus kommen?

Viele hier können sich vielleicht noch daran erinnern, wie ihre Flugausbildung begann. Die magische Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag, ein paar Formaliäten, dann aber gab es den ersten Flug von links. In Zukunft ist das magische Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag, nüchterne Unterschrift unter dem ZÜP Antrag und Warten. Nach vielleicht 2-6 Monaten kommt das Papier und erst dann geht es ins Flugzeug. Für alle Neu-Piloten die frustrierende, Lustkillende Wartezeit, um aus heutiger Sicht Null zu finden? Zukünftig wird es dann mit breiteren Daten und zu klärenden Begriffen Null plus X und die X werden in langen Prozessen wieder zu Null.

"Sinn" geht anders. Insofern mochte ich den FDP Antrag zur Exklusion der Sport- und Privat-Piloten, zumal nach meiner Erfahrung die Behandlung eines Deutschen, gezüppten Piloten auf einem Verkehrsflughafen keinen Deut von einem ungezüppten UK- oder US-Piloten abweicht. Insofern war in dem Bundestags TV Beitrag das Besipiel, Osama Bin Laden fliegt im Motorsegler nach Nürnberg, eigentlich ein Argument gegen die ZÜP. Vielleicht kann mich jemand mit mehr Routine aufklären, aber wenn ich mit Delta-Echo oder Delta-Mike nach Hamburg, Düsseldorf oder Friedrichshafen fliege, sitze ich mit Osama Bin L. im gleichen Vorfeld Taxi, stehe dann im gleichen GAT, habe keinen Zugriff zu den Airside Abfertigungsanlagen oder dem Commercial Vorfeld oder den Gepäcksortieranlagen. Der Unterschied ist ausschließlich Zoll und Grenzkontrolle, sofern das nicht schon in Dublin-Schengen irgendwo gemacht ist. War er vorher schon in Klagenfurt (kurze Range des Motorseglers), ist auch das schon Geschichte. Ich habe mal beruflich Flughafen Infrastruktur Produkte gemacht und war Airside von Norwegen bis Genf. Andere Behandlung dank ZÜP? Weniger Stress? Weniger Kontrollen? Weniger Begleitung? Nada. Die Rumänischen Sub-Mindestlohn LKW Fahrer, die zu jeder Tages und Nachtzeit meine Produkte Airside angeliefert haben, wurden genauso begleitet wie ich, wenn ich vor Ort war, nur ich war "gezüppt" und habe es selbst bezahlt.

@Papa-Fox und Ingo: Der Däubler macht auch nur seinen Job. Er macht ihn anders als wir es uns wünschen, aber er macht ihn und Prof-Dr wird man auch nicht am Kaugummi Automaten. Die sarkastische Schiene ist keine wirkliche Hilfe in der Diskussion.

Gruß - Wolfgang

20. Februar 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an 

hallo wolfgang...gut gewählte worte. das riesige problem, das ich sehe ist, daß von der heranwachsenden pilotengeneration auf grund der "staatlichen" erziehung - alles zu erdulden, was der staat will, angefangen von dieser erzwungenen wartezeit...etc noch über viel mehr, und dazu kommen auch noch alte elemente aus der ddr zur volkserziehung. dh - es fehlt der widerstand gg solche gesetze, die den bürger als rechtlosen deppen einstufen, außer das recht, weltweit die höchsten steuern nach AO zu zahlen, alles zu erdulden - weil man ja was erreichen will im leben -, was einem staatsbürger vom gesetzgeber hingekotzt wird. also das mit dem social scoring - ist nicht mehr so weit weg...es fängt schon bei der züp an...und wird weitergehen....die mfs-nachfolger in kommenenden regierungen in D reiben sich schon die hände! aber das wird erst enden, wenn wir hier ein mullah-regime haben....ich freu mich drauf!

an alle nazi-jäger: ich habe keine mullahs beschimpft, verächtlich oder lächerlich gemacht....

mfg

ingo fuhrmeister

20. Februar 2020: Von  an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

Ingo, ich bin kein Anhänger apokalyptischer Endzeit-Visionen, insofern bin ich bei dem Thema auf verlorenem Posten. Vergleicht man Heute mit 1970, Radikalenerlass, Anti-AKW etc, mag das alles irgendwie weichgespült und desinteressiert aussehen. Kann sein. Fakt ist, vieles was damals erkämpft und geklärt werden musste, ist heute selbstverständlich. Die offenen Punkte sind andere und sie sind manigfaltiger und stiller, weniger plakativ.

Und natürlich, wir "alten Säcke" haben vielleicht auch dadurch, dass man sich in Brokdorf schon die Nase gerieben hat, vielleicht auch etwas "Mein Gott, so schlimm ist das ja nun auch wieder nicht und wenn sie Spaß daran haben?" Es weiß eben kaum noch jemand, wo der ganze Kram eigentlich her kommt, warum das GG so ist wie es heute ist, es ist ja seit 70 Jahren schon immer da gewesen.

Das Licht ändert sich und vielleicht müssen wir alles mal wieder lernen, den Kopf zu drehen, statt über Dunkelheit zu klagen.

Gruß - Wolfgang

20. Februar 2020: Von Willi Fundermann an Ingo-Julian Rösch

Danke! Endlich mal eine "unaufgeregte", sachliche Darstellung der Rechtslage. Da spricht der Jurist mit "Befähigung zum Richteramt", oder?

20. Februar 2020: Von Andreas Ni an Ingo-Julian Rösch

Eichhörnchen verhalten sich ähnlich wie zu hoher Öldruck: meist passiert nix und possierlich sind die auch noch. Dennoch könnte irgendwo doch noch ein Werwolf, der Kreide gefressen hat, in deren Reihen sitzen ...

Also immer fein vor allen Gesslerhüten verneigen, manchmal erschrickt man gewaltig, wenn man mal Einblick erhält, wer was so alles gespeichert hat!

20. Februar 2020: Von Papa Fox an Andreas Ni Bewertung: +1.00 [1]

mein grundlegendes problem mit der züp: wenn es als instrument in seinem ursprünglichen daseins- und bestimmungszweck versagt (terrorabwehr) dann gehört es abgeschafft. und das dürfte bei rationaler betrachtung mehr wie gegeben und unbestritten sein. alles andere ist aus meiner bescheidenen sicht gelaber und nebelkerzen werfen.

so ist das halt mit dummen menschen, wenn de merken dass etwas nicht klappt werfen die einfach mit mehr vom gleichen. mehr überwachung, mehr daten erfassung, mehr staat.

20. Februar 2020: Von Wolfgang Lamminger an Papa Fox Bewertung: +3.00 [3]

das Grundproblem liegt m. E. darin, dass über § 7 des Luftsicherheitsgesetztes alles über einen Kamm geschoren wird.

Ich denke, im allgemeinen dürfte unstrittig sein, dass

"1) Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit (...) Zugang zum Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes (...)
2) Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, der Flugsicherungsorganisation sowie der Luftwerften und Instandhaltungsbetriebe, Fracht-, Post- und Reinigungsunternehmen sowie der Warenlieferanten (...)
(...)
5) Mitglieder von flugplatzansässigen Vereinen, Schülerpraktikanten oder Führer von Luftfahrzeugen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Luftverkehrsgesetzes oder sonstige Berechtigte, denen nicht nur gelegentlich Zugang (...)"

einer Sicherhsitsüberprüfung unterzogen werden.

Ich selbst habe einen Ausweis zum Betreten des Vorfeldes eines Verkehrsflughafens, dass dafür die Überprüfung stattfindet, und insbesondere auch die Personen aus Nr. 1 und Nr. 2 überprüft werden, ist denke ich nachvollziehbar, Konsens und in Ordnung.

Dass aber irgendwie die Personengruppe

4) Luftfahrer im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 des Luftverkehrsgesetzes und entsprechende Flugschüler

da reingerutscht ist, die vielleicht nie in Ihrem (Piloten)Leben das sicherheitsrelevante Vorfeld eines Flughafens betreten und alleine auch durch das genutzte Flugzeug keinerlei Gefahr verursachen können, ist das eigentliche Problem.

Darauf weist ja auch die AOPA in ihrer Stellungnahme hin.

Leider wird offenbar, sowohl in der politischen als auch der öffentlichen Meinungsfindung, keiner den Unterschied wirklich erkennen und hier fein unterscheiden. Öffentliche Meinung ist doch eher "Hauptsache 'die' tun was..."


Da zeigt ja auch die Aussage des Vertreters der Bundespolizei, der behauptet "... Kapazität (...) eines Learjets oder Privatmaschine (kann) ... große Schäden herbeiführen."

Das ist Richtig, das kann aber auch jeder VW-Golf, MAN-Truck, jede Lokomotive usw. Da die Fahrer solcher Geräte nicht überprüft werden, ist eine Unverhältnismäßigkeit ja offensichtlich.

Dass Personen, die mit entsprechenden Geräten bereits Anschläge verübt haben, allesamt dies "illegal" und außerhalb möglicher "Zuverlässigkeitsüberprüfungen", ist eine Tatsache.

Dass ein "Learjet" zudem meist von einem Verkehrsflughafen startet und die dort tätigen Piloten dann sinnvollerweise auch "geZÜPt" wären, wird bei der Argumentation einfach ignoriert.

Dass das Luftsicherheitsgesetz auch einen "§ 4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" beinhaltet, wird scheinbar völlig ignoriert:


(1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu treffen, die den Einzelnen oder die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.

(2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.

(3) Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann.

In der oben verlinkten Sitzung des Bundestages kann man insofern nur den Vorschalg von Rechtsanwalt Frank Dörner unterstützen und muss derart unsinnige Aussagen wie von Prof. Däubler zur "Ungelichbeahndlung" von Reinigungskräften gegenüber Privatpiloten entgegentreten.Privatpiloten haben in der Regel keinen regelmäßigen Zugang zum Sicherheitsbereich der Flughäfen, wenn dem so ist, dann wäre eine ZÜP ja OK, aber eben nicht pauschal, sondern einzelfallbezogen.

Andererseits ist es doch so, dass der Bereich der General Aviation fast überall räumlich deutlich getrennt ist vom Bereich der Verkehrsluftfahrt und den dortigen Passagieren.

Warum bekommen die - sonst sicherheitsmäßig paranoiden - USA es hin, die Bereiche zu trennen, so dass man ohne aufwendige Kontrolle zu seinem Flugzeug beim FBO kommt, und wir in Deutschland nicht?

Es muss doch möglich sein, die Behördernvertreter usw. davon zu überzeugen, dass ein LAPL-, PPL-Inhaber oder -Schüler, der Flugzeuge in der Kategorie "NCO" betreibt und von der Wiese in Hintertupfingen startet, per se kein Sicherhsitsrisiko darstellen kann...

Für den Erwerb höherwertiger Lizenzen und/oder Ratings kann man ja dann entsprechende Pflichten zur Zuverlässigkeitsüberprüfung vorsehen.

20. Februar 2020: Von  an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Danke!

Plus die Auswirkungen der Widerspruchsregellung plus "vor Beginn des fliegerischen Ausbildung" plus - das wird bisher gemeinhin übersehen: Durch die unterschiedlichen Kategorisierungen der SPL/LAPL/PPL im Bereich EASA und nationale Gruppierung im Hinblick auf "Powered glider" und TMG, wird es in der aktuellen Version dazu führen, dass die ganzen Segelflieger gezüppt werden.

EDIT: Ich habe mir deshalb die Sitzung live angesehen, weil ich wissen wollte, wie in der Sache (handwerklich) argumentiert wird. Es ist natürlich klar, dass parlamentarische Ausschussarbeit nicht mit III nach 9 oder Anne Will vergleichbar ist, ich war dennoch von der Art, wie Standpunkte ausgetauscht wurden, enttäuscht. Gerade im aktuellen Streit um Streitkultur und den legendären "Fake News" im Zusammenhang auch mit der AfD, bin ich stark verwundert, wie sich ein Gesetzgebungsverfahren so lange so intensiv auf Dinge bezieht, die offensichtlich im falschen Zusammenhang bemüht werden - und damit durchkommen.

Gerade bei dem Thema Airprox ...

Gruß - Wolfgang

20. Februar 2020: Von Papa Fox an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

ich bin da vollkommen bei dir. was meinst du wie schnell die ground-crew und security wird wenn du im züp-freien ausland aus versehen den sicherheitsbereich auf dem weg vom flugzeug zum terminal betrittst, wo gerade ein airbus oder eine 737 abgefertigt werden.

einzelfall für den, der es z.b. aufgrund lokaler begebenheiten oder höherer ambitionen braucht,. für den rest der ga bitte nicht und schon gar nicht als voraussetzung für die lizenz

20. Februar 2020: Von Stephan Schwab an Ingo-Julian Rösch

Vielen Dank für die vielfältigen Gedanken zum Thema.

Solange das alles auf der Basis von Verurteilungen, also nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren, passiert, sind diese Kontrollen auf freier Straße wohl kein echtes Problem und die spanische Sicht "zahle und vergiß' es" wohl nicht verkehrt.

Wir wohnen auf dem Land. Die nächste größere Stadt ist 100 km entfernt. Wir sind über einige Wochen letztes Jahr mehrmals durch ganz offizielle Kontrollen auf der Autobahn (da wurde auf einen Fahrstreifen verengt) und dem Äquivalent einer Bundesstraße gefahren. Da haben sie uns aber nicht angehalten, sondern sich auf andere auf Basis irgendwelcher Kriterien konzentriert. Wir haben gesehen wie deren Koffer ausgepackt wurden.

Was weitaus ärgerlicher ist: am Eingang zu einer Kleinstadt mit dem einzigen größeren Supermarkt weit und breit stellt sich die Streife in die Mitte des Kreisverkehrs und durchsucht dann das erste Fahrzeug, welches zufällig kommt. Die stehen da 2h und dann sind sie weg. Im Gegensatz zu der offiziellen Version auf der Autobahn ist das Verhalten der zwei sehr autoritär und provozierend. Da uns das innerhalb weniger Wochen mehrmals passiert ist, fing ich an mir Sorgen zu machen. Ich kann nicht sagen, daß man uns gezielt ausgesucht hätte. Da fahren halt nicht viele Autos vorbei.

Schlimm daran ist, daß halt ganz offensichtlich nach irgendwelchen Gründen gesucht wird etwas "Großes" zu finden. Ich habe neulich von einem "Drogenfund" in der örtlichen Zeitung gelesen. Da ging es um einen ca. 50-jährigen Mann, in dessen Wohnung ein kleiner Beutel Marihuana gefunden wurde. Das war der Aufreger. Was mir aber aufgefallen ist, daß ein kleines Messer zum Schälen eines Apfels als "Waffe" bezeichnet wurde und man ihn offenbar deswegen auch anzeigt hat. Und meine Mitarbeiter achten peinlich darauf ihr eigenes Mini-Taschenmesser nicht in der Hose, sondern im Rucksack, welcher sich im Kofferraum befindet, zu haben. Angeblich macht das einen Unterschied.

Ich habe dann tatsächlich mal den örtlichen Polizeichef besucht und nachgefragt. "Wir wollen wissen wer wer in der Nachbarschaft ist" war die Aussage. Man kann daraus schließen, daß besonders ein Neuer im Dorf kontrolliert wird. Nun gut, wir kennen uns jetzt ja :-) Als ich ihm dann sagte, daß das im Rest Europas aber so nicht üblich sei meinte er, daß ihn das nicht interessiere und er auch keinen Grund sieht den Rest Europas zu besuchen. An der Wirkung auf Touristen war er auch nicht interessiert. Die sollten doch daheim bleiben. Das sei hier halt so. Nun ...

Sowas macht Sorgen und da es halt diesen Kulturunterschied gibt, kann da auch mal was falsch interpretiert werden. In Spanien kann 5 auch mal eine gerade Zahl sein, aber in Deutschland ist es das nie ... Daher meine Frage hier wie denn die Lage bzgl. der Recherche bei der ZÜP ist.

"multa" oder "sancion" ist wohl nach deutscher Lesart eine Ordnungswidrigkeit. Die kann zwar sehr teuer sein, ist aber keine Verurteilung. Wenn also nur Verurteilungen zählen und nicht jede Ordnungswidrigkeit wäre es ja kein Problem.


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