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19. Februar 2020: Von Papa Fox an 

na, bestimmt hat dieser prof dr däubler auch dessen gutachten geschrieben....

papa fox...ich bin dein fän!

19. Februar 2020: Von Ingo-Julian Rösch an Papa Fox Bewertung: +4.00 [4]

Der Entwurf für den neuen Gesetzestext findet man unter:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/164/1916428.pdf

Bisher wird im Rahmen der ZÜP das Bundeszentralregister abgefragt, § 4 Abs. 2 LuftSiZÜV. Dort sind - etwas vereinfacht - nur rechtskräfitge Entscheidungen bzw. Strafen und strafähnliche Einträge gespeichert, genauers unter § 4 BZRG. Ausländische Verurteilungen können nach 54 BZRG gespeichert werden. Die Durchsuchung ist aber ja keine Verurteilung. Also bisher kein Problem.

Nach dem aktuellen Entwurf sollen die Auskünfte dann weitergehen. Es soll ein ein Luftsicherheitsegiste der Länder geben, § 7a des Gesetzesentwurfes. Das sollte da aber kein Problem sein.

Etwas spannender ist, dass es nach dem neuen § 7 dann auch Auskünfte aus dem Erziehungsreister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister erfolgen können Das Zentrale Staatsanwaltschaftliceh Verfahrensregister (ZStV) betrifft eigentlich nur in Deutshcland anhängige und abgschlossene Ermittlungsverfahren. Mir wäre jetzt nicht bekannt, das dass europäisch abgeglichen wird und nach der derzeitgen Rechtsgrundlage dürfte das auch nicht zulässig sein. So lange also keine deutsche Strafverfolungsbehörde beteiligt ist, würde ich da (noch) kein Risiko sehen.

Das Erziehungsregister betrifft nur Jugendstrafrecht und ist vereinfacht gesagt das Bundeszentralregistre (BZR) für Jugendliche und Heranwachsende, die nach Jugendstrafrecht sanktioniert werden. Mit Erreichen des 24. Lebensjahres werden dortige Eintragungen in der Regel gelöscht, wenn es ich nicht um Freiheits-, Jugendstrafen oder eine Strafarrest handelt.

Daher würde ich bei spanischen Kontrollen aktuell für die ZÜP da keine Probleme erwarten. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen und die Auskunfts- und Überwachungswünsche mancher Stellen scheinen mit den Möglichkeiten immer weiter zu wachsen.

Die Beanstandung der EU betreffend die deutsche ZÜP beinhaltete ein Vertragsverletzungsverfahren. Auch die EASA sieht eine ZÜP vor. Diese ist aber deutlich weniger umfangreich, als die deutsche ZÜP. Die deutsche ZÜP ist daher in ihrer aktuellen Version europarechtlich aus Sicht des europäischen Gesetzgebers problematisch.

VG

20. Februar 2020: Von  an Ingo-Julian Rösch Bewertung: +1.00 [1]

Das hört sich insgesamt ja "erträglich" an und aus Sicht der Arbeitgeber in dem Bereich, die 200-2000 Arbeitnehmer züppen müssen, macht einiges sogar Sinn. Die Crux aus Sicht der Privat- und Sportpiloten ist neben der Herleitung einer ursprünglichen Begründung das Thema "aufschiebende Wirkung" und positive ZÜP vor Beginn der Ausbildung.

Bei der zunehmenden Datensammlung über EU Grenzen hinweg wird es garantiert Fälle geben, die basierend auf einer noch nicht durch Urteile gefestigten Interpretation zu einer Ablehnung führen. Wehrt man sich dagegen, ist man bei aktueller Verfahrensdauer für rund 2-3 Jahre am Boden. Dem Flugzeugeigner stehen damit Kosten bevor, die schnell imens werden und es gehört nicht viel Phantasie dazu, in Anbetracht der neuen Begrifflichkeiten wie charakterliche Eignung, eine erhebliche Steigerung der Verfahren zu erwarten. Die Wirksamkeit der ZÜP gegen "echte" Fälle liegt ohnehin bei Null - es ist kein Anschlag verübt oder verhindert worden. Nun soll das Null Ergebnis mit intensiverer Datenlage behandelt werden. Was kann denn dabei heraus kommen?

Viele hier können sich vielleicht noch daran erinnern, wie ihre Flugausbildung begann. Die magische Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag, ein paar Formaliäten, dann aber gab es den ersten Flug von links. In Zukunft ist das magische Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag, nüchterne Unterschrift unter dem ZÜP Antrag und Warten. Nach vielleicht 2-6 Monaten kommt das Papier und erst dann geht es ins Flugzeug. Für alle Neu-Piloten die frustrierende, Lustkillende Wartezeit, um aus heutiger Sicht Null zu finden? Zukünftig wird es dann mit breiteren Daten und zu klärenden Begriffen Null plus X und die X werden in langen Prozessen wieder zu Null.

"Sinn" geht anders. Insofern mochte ich den FDP Antrag zur Exklusion der Sport- und Privat-Piloten, zumal nach meiner Erfahrung die Behandlung eines Deutschen, gezüppten Piloten auf einem Verkehrsflughafen keinen Deut von einem ungezüppten UK- oder US-Piloten abweicht. Insofern war in dem Bundestags TV Beitrag das Besipiel, Osama Bin Laden fliegt im Motorsegler nach Nürnberg, eigentlich ein Argument gegen die ZÜP. Vielleicht kann mich jemand mit mehr Routine aufklären, aber wenn ich mit Delta-Echo oder Delta-Mike nach Hamburg, Düsseldorf oder Friedrichshafen fliege, sitze ich mit Osama Bin L. im gleichen Vorfeld Taxi, stehe dann im gleichen GAT, habe keinen Zugriff zu den Airside Abfertigungsanlagen oder dem Commercial Vorfeld oder den Gepäcksortieranlagen. Der Unterschied ist ausschließlich Zoll und Grenzkontrolle, sofern das nicht schon in Dublin-Schengen irgendwo gemacht ist. War er vorher schon in Klagenfurt (kurze Range des Motorseglers), ist auch das schon Geschichte. Ich habe mal beruflich Flughafen Infrastruktur Produkte gemacht und war Airside von Norwegen bis Genf. Andere Behandlung dank ZÜP? Weniger Stress? Weniger Kontrollen? Weniger Begleitung? Nada. Die Rumänischen Sub-Mindestlohn LKW Fahrer, die zu jeder Tages und Nachtzeit meine Produkte Airside angeliefert haben, wurden genauso begleitet wie ich, wenn ich vor Ort war, nur ich war "gezüppt" und habe es selbst bezahlt.

@Papa-Fox und Ingo: Der Däubler macht auch nur seinen Job. Er macht ihn anders als wir es uns wünschen, aber er macht ihn und Prof-Dr wird man auch nicht am Kaugummi Automaten. Die sarkastische Schiene ist keine wirkliche Hilfe in der Diskussion.

Gruß - Wolfgang

20. Februar 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an 

hallo wolfgang...gut gewählte worte. das riesige problem, das ich sehe ist, daß von der heranwachsenden pilotengeneration auf grund der "staatlichen" erziehung - alles zu erdulden, was der staat will, angefangen von dieser erzwungenen wartezeit...etc noch über viel mehr, und dazu kommen auch noch alte elemente aus der ddr zur volkserziehung. dh - es fehlt der widerstand gg solche gesetze, die den bürger als rechtlosen deppen einstufen, außer das recht, weltweit die höchsten steuern nach AO zu zahlen, alles zu erdulden - weil man ja was erreichen will im leben -, was einem staatsbürger vom gesetzgeber hingekotzt wird. also das mit dem social scoring - ist nicht mehr so weit weg...es fängt schon bei der züp an...und wird weitergehen....die mfs-nachfolger in kommenenden regierungen in D reiben sich schon die hände! aber das wird erst enden, wenn wir hier ein mullah-regime haben....ich freu mich drauf!

an alle nazi-jäger: ich habe keine mullahs beschimpft, verächtlich oder lächerlich gemacht....

mfg

ingo fuhrmeister

20. Februar 2020: Von  an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

Ingo, ich bin kein Anhänger apokalyptischer Endzeit-Visionen, insofern bin ich bei dem Thema auf verlorenem Posten. Vergleicht man Heute mit 1970, Radikalenerlass, Anti-AKW etc, mag das alles irgendwie weichgespült und desinteressiert aussehen. Kann sein. Fakt ist, vieles was damals erkämpft und geklärt werden musste, ist heute selbstverständlich. Die offenen Punkte sind andere und sie sind manigfaltiger und stiller, weniger plakativ.

Und natürlich, wir "alten Säcke" haben vielleicht auch dadurch, dass man sich in Brokdorf schon die Nase gerieben hat, vielleicht auch etwas "Mein Gott, so schlimm ist das ja nun auch wieder nicht und wenn sie Spaß daran haben?" Es weiß eben kaum noch jemand, wo der ganze Kram eigentlich her kommt, warum das GG so ist wie es heute ist, es ist ja seit 70 Jahren schon immer da gewesen.

Das Licht ändert sich und vielleicht müssen wir alles mal wieder lernen, den Kopf zu drehen, statt über Dunkelheit zu klagen.

Gruß - Wolfgang

20. Februar 2020: Von Willi Fundermann an Ingo-Julian Rösch

Danke! Endlich mal eine "unaufgeregte", sachliche Darstellung der Rechtslage. Da spricht der Jurist mit "Befähigung zum Richteramt", oder?

20. Februar 2020: Von Andreas Ni an Ingo-Julian Rösch

Eichhörnchen verhalten sich ähnlich wie zu hoher Öldruck: meist passiert nix und possierlich sind die auch noch. Dennoch könnte irgendwo doch noch ein Werwolf, der Kreide gefressen hat, in deren Reihen sitzen ...

Also immer fein vor allen Gesslerhüten verneigen, manchmal erschrickt man gewaltig, wenn man mal Einblick erhält, wer was so alles gespeichert hat!

20. Februar 2020: Von Papa Fox an Andreas Ni Bewertung: +1.00 [1]

mein grundlegendes problem mit der züp: wenn es als instrument in seinem ursprünglichen daseins- und bestimmungszweck versagt (terrorabwehr) dann gehört es abgeschafft. und das dürfte bei rationaler betrachtung mehr wie gegeben und unbestritten sein. alles andere ist aus meiner bescheidenen sicht gelaber und nebelkerzen werfen.

so ist das halt mit dummen menschen, wenn de merken dass etwas nicht klappt werfen die einfach mit mehr vom gleichen. mehr überwachung, mehr daten erfassung, mehr staat.

20. Februar 2020: Von Wolfgang Lamminger an Papa Fox Bewertung: +3.00 [3]

das Grundproblem liegt m. E. darin, dass über § 7 des Luftsicherheitsgesetztes alles über einen Kamm geschoren wird.

Ich denke, im allgemeinen dürfte unstrittig sein, dass

"1) Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit (...) Zugang zum Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes (...)
2) Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, der Flugsicherungsorganisation sowie der Luftwerften und Instandhaltungsbetriebe, Fracht-, Post- und Reinigungsunternehmen sowie der Warenlieferanten (...)
(...)
5) Mitglieder von flugplatzansässigen Vereinen, Schülerpraktikanten oder Führer von Luftfahrzeugen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Luftverkehrsgesetzes oder sonstige Berechtigte, denen nicht nur gelegentlich Zugang (...)"

einer Sicherhsitsüberprüfung unterzogen werden.

Ich selbst habe einen Ausweis zum Betreten des Vorfeldes eines Verkehrsflughafens, dass dafür die Überprüfung stattfindet, und insbesondere auch die Personen aus Nr. 1 und Nr. 2 überprüft werden, ist denke ich nachvollziehbar, Konsens und in Ordnung.

Dass aber irgendwie die Personengruppe

4) Luftfahrer im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 des Luftverkehrsgesetzes und entsprechende Flugschüler

da reingerutscht ist, die vielleicht nie in Ihrem (Piloten)Leben das sicherheitsrelevante Vorfeld eines Flughafens betreten und alleine auch durch das genutzte Flugzeug keinerlei Gefahr verursachen können, ist das eigentliche Problem.

Darauf weist ja auch die AOPA in ihrer Stellungnahme hin.

Leider wird offenbar, sowohl in der politischen als auch der öffentlichen Meinungsfindung, keiner den Unterschied wirklich erkennen und hier fein unterscheiden. Öffentliche Meinung ist doch eher "Hauptsache 'die' tun was..."


Da zeigt ja auch die Aussage des Vertreters der Bundespolizei, der behauptet "... Kapazität (...) eines Learjets oder Privatmaschine (kann) ... große Schäden herbeiführen."

Das ist Richtig, das kann aber auch jeder VW-Golf, MAN-Truck, jede Lokomotive usw. Da die Fahrer solcher Geräte nicht überprüft werden, ist eine Unverhältnismäßigkeit ja offensichtlich.

Dass Personen, die mit entsprechenden Geräten bereits Anschläge verübt haben, allesamt dies "illegal" und außerhalb möglicher "Zuverlässigkeitsüberprüfungen", ist eine Tatsache.

Dass ein "Learjet" zudem meist von einem Verkehrsflughafen startet und die dort tätigen Piloten dann sinnvollerweise auch "geZÜPt" wären, wird bei der Argumentation einfach ignoriert.

Dass das Luftsicherheitsgesetz auch einen "§ 4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" beinhaltet, wird scheinbar völlig ignoriert:


(1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu treffen, die den Einzelnen oder die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.

(2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.

(3) Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann.

In der oben verlinkten Sitzung des Bundestages kann man insofern nur den Vorschalg von Rechtsanwalt Frank Dörner unterstützen und muss derart unsinnige Aussagen wie von Prof. Däubler zur "Ungelichbeahndlung" von Reinigungskräften gegenüber Privatpiloten entgegentreten.Privatpiloten haben in der Regel keinen regelmäßigen Zugang zum Sicherheitsbereich der Flughäfen, wenn dem so ist, dann wäre eine ZÜP ja OK, aber eben nicht pauschal, sondern einzelfallbezogen.

Andererseits ist es doch so, dass der Bereich der General Aviation fast überall räumlich deutlich getrennt ist vom Bereich der Verkehrsluftfahrt und den dortigen Passagieren.

Warum bekommen die - sonst sicherheitsmäßig paranoiden - USA es hin, die Bereiche zu trennen, so dass man ohne aufwendige Kontrolle zu seinem Flugzeug beim FBO kommt, und wir in Deutschland nicht?

Es muss doch möglich sein, die Behördernvertreter usw. davon zu überzeugen, dass ein LAPL-, PPL-Inhaber oder -Schüler, der Flugzeuge in der Kategorie "NCO" betreibt und von der Wiese in Hintertupfingen startet, per se kein Sicherhsitsrisiko darstellen kann...

Für den Erwerb höherwertiger Lizenzen und/oder Ratings kann man ja dann entsprechende Pflichten zur Zuverlässigkeitsüberprüfung vorsehen.

20. Februar 2020: Von  an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Danke!

Plus die Auswirkungen der Widerspruchsregellung plus "vor Beginn des fliegerischen Ausbildung" plus - das wird bisher gemeinhin übersehen: Durch die unterschiedlichen Kategorisierungen der SPL/LAPL/PPL im Bereich EASA und nationale Gruppierung im Hinblick auf "Powered glider" und TMG, wird es in der aktuellen Version dazu führen, dass die ganzen Segelflieger gezüppt werden.

EDIT: Ich habe mir deshalb die Sitzung live angesehen, weil ich wissen wollte, wie in der Sache (handwerklich) argumentiert wird. Es ist natürlich klar, dass parlamentarische Ausschussarbeit nicht mit III nach 9 oder Anne Will vergleichbar ist, ich war dennoch von der Art, wie Standpunkte ausgetauscht wurden, enttäuscht. Gerade im aktuellen Streit um Streitkultur und den legendären "Fake News" im Zusammenhang auch mit der AfD, bin ich stark verwundert, wie sich ein Gesetzgebungsverfahren so lange so intensiv auf Dinge bezieht, die offensichtlich im falschen Zusammenhang bemüht werden - und damit durchkommen.

Gerade bei dem Thema Airprox ...

Gruß - Wolfgang

20. Februar 2020: Von Papa Fox an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

ich bin da vollkommen bei dir. was meinst du wie schnell die ground-crew und security wird wenn du im züp-freien ausland aus versehen den sicherheitsbereich auf dem weg vom flugzeug zum terminal betrittst, wo gerade ein airbus oder eine 737 abgefertigt werden.

einzelfall für den, der es z.b. aufgrund lokaler begebenheiten oder höherer ambitionen braucht,. für den rest der ga bitte nicht und schon gar nicht als voraussetzung für die lizenz

20. Februar 2020: Von Stephan Schwab an Ingo-Julian Rösch

Vielen Dank für die vielfältigen Gedanken zum Thema.

Solange das alles auf der Basis von Verurteilungen, also nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren, passiert, sind diese Kontrollen auf freier Straße wohl kein echtes Problem und die spanische Sicht "zahle und vergiß' es" wohl nicht verkehrt.

Wir wohnen auf dem Land. Die nächste größere Stadt ist 100 km entfernt. Wir sind über einige Wochen letztes Jahr mehrmals durch ganz offizielle Kontrollen auf der Autobahn (da wurde auf einen Fahrstreifen verengt) und dem Äquivalent einer Bundesstraße gefahren. Da haben sie uns aber nicht angehalten, sondern sich auf andere auf Basis irgendwelcher Kriterien konzentriert. Wir haben gesehen wie deren Koffer ausgepackt wurden.

Was weitaus ärgerlicher ist: am Eingang zu einer Kleinstadt mit dem einzigen größeren Supermarkt weit und breit stellt sich die Streife in die Mitte des Kreisverkehrs und durchsucht dann das erste Fahrzeug, welches zufällig kommt. Die stehen da 2h und dann sind sie weg. Im Gegensatz zu der offiziellen Version auf der Autobahn ist das Verhalten der zwei sehr autoritär und provozierend. Da uns das innerhalb weniger Wochen mehrmals passiert ist, fing ich an mir Sorgen zu machen. Ich kann nicht sagen, daß man uns gezielt ausgesucht hätte. Da fahren halt nicht viele Autos vorbei.

Schlimm daran ist, daß halt ganz offensichtlich nach irgendwelchen Gründen gesucht wird etwas "Großes" zu finden. Ich habe neulich von einem "Drogenfund" in der örtlichen Zeitung gelesen. Da ging es um einen ca. 50-jährigen Mann, in dessen Wohnung ein kleiner Beutel Marihuana gefunden wurde. Das war der Aufreger. Was mir aber aufgefallen ist, daß ein kleines Messer zum Schälen eines Apfels als "Waffe" bezeichnet wurde und man ihn offenbar deswegen auch anzeigt hat. Und meine Mitarbeiter achten peinlich darauf ihr eigenes Mini-Taschenmesser nicht in der Hose, sondern im Rucksack, welcher sich im Kofferraum befindet, zu haben. Angeblich macht das einen Unterschied.

Ich habe dann tatsächlich mal den örtlichen Polizeichef besucht und nachgefragt. "Wir wollen wissen wer wer in der Nachbarschaft ist" war die Aussage. Man kann daraus schließen, daß besonders ein Neuer im Dorf kontrolliert wird. Nun gut, wir kennen uns jetzt ja :-) Als ich ihm dann sagte, daß das im Rest Europas aber so nicht üblich sei meinte er, daß ihn das nicht interessiere und er auch keinen Grund sieht den Rest Europas zu besuchen. An der Wirkung auf Touristen war er auch nicht interessiert. Die sollten doch daheim bleiben. Das sei hier halt so. Nun ...

Sowas macht Sorgen und da es halt diesen Kulturunterschied gibt, kann da auch mal was falsch interpretiert werden. In Spanien kann 5 auch mal eine gerade Zahl sein, aber in Deutschland ist es das nie ... Daher meine Frage hier wie denn die Lage bzgl. der Recherche bei der ZÜP ist.

"multa" oder "sancion" ist wohl nach deutscher Lesart eine Ordnungswidrigkeit. Die kann zwar sehr teuer sein, ist aber keine Verurteilung. Wenn also nur Verurteilungen zählen und nicht jede Ordnungswidrigkeit wäre es ja kein Problem.

20. Februar 2020: Von Wolff E. an Stephan Schwab Bewertung: +2.00 [2]

Stephan, sei froh, das du die alte Guardia Civil unter Franco (die mit den Müllschaufelhelmen) nicht mehr kennst. Da war es am sicherstern, immer zu sagen:" Ja, ich habe was falsch gemacht, ja, ich bin zu schnell gefahren, ja, ich habe im Überholverbot überholt" Alles andere führte nicht selten zu Festsetzung usw. Es gab Fälle, da hat ein Bekannter Anfang der 70er besoffen an eine Plame gepinkelt. Er war dann 2 Tage erst mal weg geschlossen. Es gab auch Fälle, das Touristen, die einen Unfall hatten (verursacht oder nicht) erst mal einige Zeit im Gefängnis waren bis geklärt war, wer den Schaden bezahlen wird. Bei Personenschäden war das dann noch aufwändiger.

20. Februar 2020: Von Papa Fox an Stephan Schwab

Ich habe dann tatsächlich mal den örtlichen Polizeichef besucht und nachgefragt. "Wir wollen wissen wer wer in der Nachbarschaft ist" war die Aussage. Man kann daraus schließen, daß besonders ein Neuer im Dorf kontrolliert wird. Nun gut, wir kennen uns jetzt ja :-) Als ich ihm dann sagte, daß das im Rest Europas aber so nicht üblich sei meinte er, daß ihn das nicht interessiere und er auch keinen Grund sieht den Rest Europas zu besuchen. An der Wirkung auf Touristen war er auch nicht interessiert. Die sollten doch daheim bleiben. Das sei hier halt so. Nun ...

warum erinnert mich deine beschreibung an so manches nordhessisches kaff oder an thüringen oder an sachsen? aber sich dann wundern, warum man abgehängt ist...

20. Februar 2020: Von Stefan Jaudas an  Bewertung: +3.00 [3]

Endzeit hin oder her, ich bin immer fasiziniert, wie bereitwillig viele Leute die Grund- und Bürgerrechte Anderer aufgeben, wenn nur die "richtigen" Schlagworte fallen. Ganz ohne objektiven Anlass oder Nutzen. Und sich dann nicht mal wundern, wenn es sie selber trifft, oder die fraglichen Einschränkungen dann auf Sachen angewendet werden, die bei den "richtigen" Schlagworten erst gar nicht dabei waren.

20. Februar 2020: Von Albert Paleczek an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

Wäre es nicht sinnvoll, die ZÜP verpflichtend für alle einzuführen, die in Deutschland leben wollen? Dann würden mit einem Schlag alle terroristischen Aktivitäten in Deutschland aufhören ...

20. Februar 2020: Von Chris _____ an Albert Paleczek Bewertung: +2.00 [2]

Also gleich bei Geburt züppen und gut.

Das hatten wir schon mal, das hieß "Taufen".

20. Februar 2020: Von Papa Fox an Chris _____

bei manchen nennt sich das hochzeit....

21. Februar 2020: Von  an Wolfgang Lamminger Bewertung: +3.00 [3]

Nachdem nun alle Empörungen und Kuriositäten erneut ausgetauscht sind - das Thema geistert ja seit 2005 durch alle Foren und viele Gerichte - stellt sich ja eigentlich die Frage, was man dagegen tut. An den parlamentarischen Weg glaube ich nicht, da über die geplante Änderung wahrscheinlich im Paket abgestimmt wird. Wäre ernsthaft eine parlamentarische Mehrheit dagegen zu finden, wird sie möglicherweise zu Achselzucken führen, weil zusammen mit der Einführung der Grundrente (Keine Ahnung, nur als Beispiel genannt) im Paket abgestimmt wird und niemand das andere Thema fliegen lassen will, um diesem Thema zu pilotischem "Recht und Ordnung" zu verhelfen. Petitionsausschuss? Da waren schon ein paar Petitionen zu dem Thema nicht erfolgreich, was auch an der geringen Anzahl der real Betroffenen liegen mag. Klagen? Hat es schon ein paar gegeben, die aber nicht positiv ausgegangen sind. Die Zeitschiene dabei ist auch beträchtlich.

DAS ist der wirklich bittere Teil der Erkenntnis. Sehen, wie mit Elefanten nach Flöhen geschossen wird oder wie schlicht falsche Zusammenhänge zu damit falschen Schlüssen führen, ist das Eine. Das würde ich noch als Irrtum oder Fehler klassifizieren und Fehlermanagement hat in der Luftfahrt einen sehr hohen Stellenwert. Das wirklich betrübliche ist die schlichte Tatsache, dass man praktisch nichts dagegen unternehmen kann und wir parlamentarisch nicht den 2. Teil von Fehlermanagement haben - erkannte Fehler korrigieren.

Fürchterlich!

Gruß - Wolfgang

21. Februar 2020: Von Chris _____ an 

Demokratur halt.

21. Februar 2020: Von Nicolas Nickisch an Albert Paleczek

.... Wir haben gerade vor 2 Tagen wieder ein Lehrstück gehabt wie gut zuverlässigkeitsprüfungen in allen möglichen Spielarten und Nomenklaturen geeignet sind, das verhalten von Menschen vorherzusagen.

zum Thema ZÜP:

vor Jahren habe ich mal eine 6-wöchige Vertretung in der klinik eines grossen Flughafens gemacht. Nebenbei die langweiligsten 6 Wochen meiner Karriere,

Die Klinik mit direktem Zugang zum Vorfeld - auch gern genutzt von Promis und Politikern. Ob die wirklich kontrolliert wurden?

Ein damals aktiver Grünen-Heini mit Tr am Anfang hat jedenfalls lautstark um Durchlass gebeten und auch erhalten - ohne Behelligung.

Dazu gehörten auch gelegentliche Notarzteinsätze; gelegentlich weil ich nicht üebr die ZÜP verfügen täte.

Ganz ohne Vorfeldbesuche ging es dann doch nicht - also wurde ich mit persönlichem Begelitschutz durch die Bundespolizei zum Ort meiner (zukünftigen) Taten gefahren. Immerhin nicht in Handschellen und Sack über dem Kopf.

Nach ein paar Tagen ging das alles nicht schnell genug; ich fuhr wie alle anderen Notärzte im NEF und die Bundespolizei kam hinterher gucken, daß ich auch keine Jumbos sprenge.

Das dauerte dann immer länger bis schliesslich die Bundespolizei gar nicht mehr den Einsatzort fand oder swich zumindest für die bedebkliche Fracht des NEF nicht mehr interessierte.

Am Ende der 6 Wochen hatten sie es aber doch rausgefunden, daß ich eine ZÜP hatte/habe .....

21. Februar 2020: Von Stefan Jaudas an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Diese Taufe- ZÜP musste aber regelmäßig wiederholt werden, Erstkommunion, Firmung, regelmäßige Beichte, Eheschließung, Ablasskauf, und dann die finale ZÜP bei der letzten Ölung.

A propos Ablasskauf, immerhin war das eine Option - kann man das hier auch machen? Alle 5 Jahre einen Schily-Seehofer-Ablassbrief für 100 EUR kaufen, und die ZÜP wird einem erlassen. Hätte viele Vorteile:

  • Mehr Geld in der Staatskasse (z.B. für den Bau des BERterdoms).
  • Die Behörden könnten echte Gefahren und Untaten verfolgen.
  • Die informationelle Selbstbestimmung der Ablasskäufer bleibt unangetastet.
  • Und ist mindestens genauso wirkungsvoll wie die ZÜP.

Hmmmm ...

hallo stefan....du näherst dich meiner denkweise....aber...die letzte ölungs-züp wird in der hölle nicht anerkannt!

21. Februar 2020: Von  an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

"DEMOKRATUR" finde ich jetzt nicht gerechtfertigt. Sie wurden gewählt, haben ein Problem erkannt oder ein Problem wurde an sie herangetragen, haben Leute zu Lösungen gefragt, über die Lösungen abgestimmt und nun ist es so. Das ist eigentlich ein höchst demokratischer Prozess. Das die Lösungen für einen sehr kleinen Teil der Betroffenen untauglich sind, wird wahrscheinlich als Kolatteralschaden verbucht, passiert das nicht bei jedem Gesetz?

In diesem Fall ist die Lösung für rund 500.000 Mitarbeiter im Bereich Infrastruktur, Airlines, BVD und Security ja auch nachvollziehbar. Es ist nur dummerweise eine Betroffenengruppe eingeschlossen und man kann niemand klar machen, dass die Gruppe namentlich gleich ist, funktionell aber unterschiedlich: Piloten.

Würde ich für mich einen 100% Ehrlichkeitstag erwischen, müsste ich wahrscheinlich zugeben, dass die 20.000 Piloten gegen 500.000 s.o. eigentlich Peanuts sind. Lasst uns nicht so anstellen, wenn sich damit Leute besser fühlen, mein Gott, was soll's. Politiker wollen schützen, Bürger wollen sehen, das sie gegen abstrakte Bedrohung Abstraktes unternehmen, so dreht sich nun mal die Welt und "wer nichts zu verbergen hat ..."

Diese Phasen sind aber wirklich sehr selten und eigentlich gefällt es mir nicht. Es begann mit Aktivismus, wurde dann plakativ und ist nun in Köpfen verankert. Ein hausgemachtes Kommunikationsproblem, Kommunikations-Fehler. Je länger die Sache so geht und umso absurder sie verschlimmbessert wird, desto deutlicher wird das Ignorieren von

§ 4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:


(1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu treffen, die den Einzelnen oder die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.

(2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.

(3) Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann.

#1 ist vielleicht tatsächlich Wackelpudding, #2 und #3 sind aber mit überbordender Quellenhäufung und fortschreitender Gültigkeit und erwiesenem Unnutz recht real. Mit Bezug darauf könnte man tatsächlich teuer klagen, womit das Thema Demokratur aus meienr Sicht hinfällig wäre.

Gruß - Wolfgang


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