Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

hallo stefan....du näherst dich meiner denkweise....aber...die letzte ölungs-züp wird in der hölle nicht anerkannt!

... muss sie ja auch nicht. Die dient ja nur dazu, den Aufenthalt "unten" aufs Fegefeuer als auch zeitlich zu beschränken. Wobei da dann die hinterbliebene Verwandtschaft die Tür nach oben richtung Himmelfahrt schneller wieder aufstoßen kann, wenn da weitere Ablassbriefe im Namen der vor sich hin kokelnden armen Seele nachgekauft werden. Wenn der Taler in der Kiste klingt, die Seele aus dem Feuer springt. Oder so ähnlich.

Anscheinend hat die Himmelfahrtsverwaltung schon vor 500-700 Jahren eine ZÜP für luft- bzw. himmelfahrende Seelen für nötig erachtet. Kostenpflichtig. Auf eigenen Antrag. Ein Papier gabs auch dafür. In säkularen Zeiten muss mann da das dann halt etwas modernisieren.

Und ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode. St.Absurdius, bitte für uns!

Ein weiterer Vorteil eines Ablasses, die Leistung ist bei Zahlung garantiert. Was immer die Leistung auch wert sein mag.

ja stimmt....ich bin auch schon ein paar mal von der competition erwischt worden....


3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang