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... muss sie ja auch nicht. Die dient ja nur dazu, den Aufenthalt "unten" aufs Fegefeuer als auch zeitlich zu beschränken. Wobei da dann die hinterbliebene Verwandtschaft die Tür nach oben richtung Himmelfahrt schneller wieder aufstoßen kann, wenn da weitere Ablassbriefe im Namen der vor sich hin kokelnden armen Seele nachgekauft werden. Wenn der Taler in der Kiste klingt, die Seele aus dem Feuer springt. Oder so ähnlich.

Anscheinend hat die Himmelfahrtsverwaltung schon vor 500-700 Jahren eine ZÜP für luft- bzw. himmelfahrende Seelen für nötig erachtet. Kostenpflichtig. Auf eigenen Antrag. Ein Papier gabs auch dafür. In säkularen Zeiten muss mann da das dann halt etwas modernisieren.

Und ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode. St.Absurdius, bitte für uns!

Ein weiterer Vorteil eines Ablasses, die Leistung ist bei Zahlung garantiert. Was immer die Leistung auch wert sein mag.

ja stimmt....ich bin auch schon ein paar mal von der competition erwischt worden....


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