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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Zuverlässigkeitsprüfung- Verschärfung statt Abschaffung
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6. Februar 2020: Von Markus S. an Stefan K. Bewertung: +1.00 [1]

@all..... kein Angestellter oder Arbeiter eines Flughafens, kein Flugsicherungs Personal uvm. beschweren sich über eine Sicherheitsüberprüfung.

Stefan, ich finde die ZUP hat seine Berechtigung für Piloten die eine Ausbildung beginnen. Da soll man natürlich abklären wer zuverlässig ist und wer nicht, aber dass man einen Generalverdacht alle paar Jahre erneuert, lässt schon sehr zu denken was der Staat von seinen Bürgern hält.

6. Februar 2020: Von Sven Walter an Daniel K. Bewertung: +3.00 [3]

Hauptbücher sollte man auch gleich mit abschaffen. Werden an Kreisverkehren und Ortseinfahrten für PKWs auch nicht erhoben. Stammen aus einer sehr unseligen Zeit, lange vor der Einführung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung.

6. Februar 2020: Von Sven Walter an Markus S. Bewertung: +8.00 [8]

Einspruch, euer Ehren - auch nicht bei der Ersterstellung. Sonst nur, wenn man es auch für Auto- und Drohnenführerschein macht.

Begründung: Objektive Gefährdung. Jeder Zeitungsleser weiß, was man mit einem Dreineinhalbtonner, 7,5-Tonner und 40-Tonner so macen kann. Siehe Gedächtniskirche, siehe Nizza. Siehe Beirut, wenn man noch Sprengstoff reinpackt.

Und was Drohnen heute könnten und können, wissen wir nur allzu gut.

Wenn du sowas verhindern willst, brauchst du einen personal gut ausgestatteten Staatsschutz in Verfassungsschutz und Polizei. Eine sorgfältige Grenzüberwachung (Außengrenzen EU) und Migrationspolitik. Durchsuchungsmöglichkeiten bei konkret gefährlichen Hinweisen (s. heute den erneuten (!) Waffenfund in Winnert bei Husum, 2015 hat man bei dem Mann bereits 90 kg TNT etc. gefunden). Mehr Bürokratie für 99,99...% Unschuldige ist nicht hilfreich.

Wenn du VE (z.B. Deutschägypter oder Deutschlibanesen mit Komissarsalären) in eine polizeibekannte Hamburger Moschee schickst, fängst du auch Mohammed Atta und Ramzi Binalshib. Meistens. Hoffentlich.

Entweder wir wollen in einer freiheitlichen Demokratie leben oder nicht. Ich möchte hier keinen Patriot's Act haben, dass Staatsschutzdelikte erstinstanzlich zum OLG statt in die erste Instanz gehen ist ein Witz, dass man mir meinen Kamin verbieten wollte wegen Feinstaub - all das sind irgendwann übergriffige Lebensvorgaben, die nur durch Extremes gerechtfertigt wären. Selbstverständlich durchleuchtet man Bewerber für AKWs, das BfW und die Chiffriereinheiten der NATO. Anlasslos jeden Flugschüler auf Motorsegler in Flensburg-Schäferhaus oder Rheinfelden zu durchleuchten, ist mit meinem Demokratieverständnis nicht vereinbar.

Sonst können wir auch anlasslose Aktentaschenkontrollen in Bahnhöfen zulassen. Tun wir aber nicht: Wir sind nicht mehr im Mittelalter.

6. Februar 2020: Von Erik N. an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Ich bin bei dir bei Informationen, die über jemanden bei den Schutzbehörden vorliegen - BfV, MAD, BKA, LKA, Polizeibehörden der Länder, Bundeswehr, Zoll. Meinetwegen noch die Stasiakten.

Das können, denke ich, auch alle nachvollziehen.

Nicht nachvollziehen kann ich zB, warum beispielsweise laufende Steuerverfahren ein Kriterium sind ? Diese begründen keine Bedrohungslage. Hier wird ein Mittel geschaffen, mit dem unter Bezug auf obskure Einschätzungen einer allgemein vermuteten Unzuverlässigkeit als Bürger rückgeschlossen wird darauf, ob jemand mit einem Flugzeug einen Anschlag verüben könnte. Noch dazu, wenn jetzt gelten soll, dass bei einem laufdenden Verfahren erst mal die ZÜP verweigert wird. Dh. eine Behörde macht ein Verfahren auf, und ob berechtigt oder nicht - das allein begründet, dass ein Pilot nicht mehr fliegen darf, auch wenn er Einspruch erhebt ? Das erscheint mir eine recht unverhältnismäßige Einschränkung der Persönlichkeitsrechte zu sein.

und @Stefan: Ob jemand, der den Job am Flughafen dringend braucht, und deswegen nicht aufmuckt, und sich nicht beschwert, das gut oder schlecht findet, ist ja hier nicht die Frage. Vielleicht beschweren sich die "feinen Herren Privatpiloten" auch nur, weil sie es können ?

6. Februar 2020: Von RotorHead an Sven Walter Bewertung: +1.67 [2]

Wenn man das LuftSiG genau studiert, kommt man zu dem Ergebnis, dass man ohne ZÜP den nicht öffentlich zugänglichen Bereich eines Flughafen nicht betreten darf. D.h. der nicht geZÜPte Tobago-Pilot darf an einem Flughafen aus seinem Flugzeug gar nicht aussteigen.

Gleiches gilt für alle nicht geZÜPten Airlinepiloten, wenn sie z.B. ihren Walk-Around absolvieren.

Hier kann man meiner Meinung nach ansetzen, wenn man wirklich etwas erreichen will. Sorgt man nämlich konsequent dafür (Anzeige bei der Bundespolizei für jeden Fall), dass alle Airlinepiloten ohne ZÜP den nicht öffentlich zugänglichen Bereich nicht betreten (d.h u.a. kein Outside Check), wird der entsprechende Aufschrei im Ausland ziemlich laut werden. - Bis jetzt lacht das Ausland nur über uns, weil wir uns nur selbst quälen.

6. Februar 2020: Von Markus S. an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Wo ich dir recht gebe. Aber ist in Deutschland schon einmal eine Vorschrift erlassen worden? Im Gegenteil sie wird verschärft, ob man damit etwas erreicht oder nicht, es spielt keine Rolle.

6. Februar 2020: Von Sven Walter an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Ist selten, Behörden sind risikoavers, Ministerien noch mehr, bei der Politik gibt's noch mehr Angst vor Schlagzeilen.

Aber geklappt hat's schon: Wenn die Aufgaben nach Europa hochgezont wurden und daher a) keine nationale Öffentlichkeit mehr herrscht und b) sich die anderen Ländern von den Behördenpupsern der jeweils anderen Ländern nicht sagen lassen wollten, warum eine gewissen Verwaltungspraxis vonnöten wäre.

Beispiele? Medicals. Schülermeldungen (komplett unbekannt im Ausland). IFR in Luftraum G. Und so weiter.

6. Februar 2020: Von Sven Walter an RotorHead

Hm :-). Das wär's, Anzeigen erstellen, während man am Gate wartet, Anzeigen dokumentieren, dass die Masse an Anzeigen die Öffentlichkeit herstellt und aufzeigt, was für ein Dummfug das Ganze ist. Aber zumindest sind die Crews irgendwo beim Betreten des Sicherheitsbereiches mal kontrolliert worden, sei es in Rio, sei es in FRA.

6. Februar 2020: Von RotorHead an Sven Walter

Gemäß LuftSiG reicht die Kontrolle alleine nicht... ohne ZÜP ist halt einiges schlicht verboten!

6. Februar 2020: Von ch ess an RotorHead

Wenn das wirklich so srtimmt und nicht durch §4 ausgehebelt werden kann, dann sollten wir hier ein Formblatt entwerfen, mit dem man effizient eine Anzeige auf den Weg bringen kann und dann loslegen...

Vllt das effektivste Mittel, um so etwas zu beenden.

6. Februar 2020: Von Stefan Jaudas an Stefan K. Bewertung: +1.00 [1]

@all..... kein Angestellter oder Arbeiter eines Flughafens, kein Flugsicherungs Personal uvm. beschweren sich über eine Sicherheitsüberprüfung.

Und das schon weit vor 9.11.....

Und dann kommen ein paar Luftfahrzeug Führer und stoßen alle paar Wochen das Thema neu an.....

Verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

Ganz einfach.
Erstere arbeiten dort. Und haben mehr als nur gelegentlichen unbegleiteten Zugang zu den Sicherheitsbereichen. Wobei selbst diese jedes Mal durch die Sicherheitsschleuse müssen.
Dann machen die deutschen Behörden aus "mehr als nur gelegentlich" ein "wann immer es auch nur ansatzweise alle Schaltjahre mal so sein könnte".
Letztere, also geschätzt 99% aller Betroffenen kommen, wenn überhaupt, nur sehr gelegentlich mal in den Genuss. Liegt halt daran, dass die Meisten davon eben nicht von Flughäfen aus fliegen. Also, ich persönlich war nur einmal auf so einem Platz, während der MoSe-Ausbildung, als man da noch einen Anflug und Landung auf einem kontrollierten Platz machen musste.
Dabei wären die Piloten, die tatsächlich regelmäßig in solche Bereiche reinmüssen, weil ihr Flugzeug halt da steht *, ja auch kein Problem. Entweder jemand hat keinen Flugplatzausweis, ist ungeZÜPt, dann weiß das Sicherheitsperonal Bescheid und kann ja in Gottes Namen die Gummihandschuhe anziehen wenn derjenige rein will. Wenn er einen Flugplatzausweis haben will, der muss sich dann halt ZÜPpen lassen. Und schon ist es wieder im Lot, und wie es ansatzweise angemessen wäre.
* Was machen die denn, wenn da ein ULer z.B. sein UL auf so einem Platz stehen hat? Oder gibts noch Flugplätze mit Sicherheitsbereich und Segelflug?
6. Februar 2020: Von Stefan Jaudas an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]

> @all..... kein Angestellter oder Arbeiter eines Flughafens, kein Flugsicherungs Personal uvm. beschweren sich

> über eine Sicherheitsüberprüfung.

> Stefan, ich finde die ZÜP hat seine Berechtigung für Piloten die eine Ausbildung beginnen. Da soll man natürlich

> abklären wer zuverlässig ist und wer nicht, aber dass man einen Generalverdacht alle paar Jahre erneuert, lässt

> schon sehr zu denken was der Staat von seinen Bürgern hält.

Auch für Anfänger ist die ZÜP Unsinn. Zudem es da ja schon immer die "gewöhnliche" Zuverlässigkeit (oder auch Eignung genannt) gab und auch weiterhin gibt, per Auszug aus dem Bundeszetralregister. Und für die EU wäre eben das völlig ausreichend gewesen für die EU-ZÜP.
Und wegen der ZÜP läuft ja immer noch ein Vertragsverletzungsverfahren.
Wobei ich zugeben, muss, selbst das mit dem Bundeszentralregister hat sich mir nie wirklich erschlossen. Das kam mir schon immer wie eine Altlast vor. Erbgesundheitsbestätigung und Ariernachweis war nach 1945 / ab 1952 nicht mehr wirklich durchsetzbar. Die alten Beamten wollten aber bestimmt auch weiterhin die allerhöchsten "Maßstäbe" bei den Fliegern angewendet wissen. Da könnte ja sonst jeder (ins cockpit) kommen ...
7. Februar 2020: Von Michael Münch an Stefan Jaudas Bewertung: +3.00 [3]

Vertragsverletzungsverfahren... interessiert doch Keinen.

Regierung und Handelnde Bücklinge treten Recht und Gesetz mit Füßen, machen was sie wollen und werden nicht belangt. Da kommt es doch auf so einen Klacks wie ZÜP nicht an...wenn man Gesetze und Verfassung nach Gutdünken beugt und bricht.

KEINE Achtung, kein Respekt vor den Bürgern, dem dummen Stimmvieh. Auch die ZÜP Sache ist keine sachliche Frage, sondern eine unqualifiziert politisch motivierte Totgeburt irgendeines politischen Verwaltungsfuzzis und seiner Profilierungssucht in seine feuchten Träumen.

schade, dass UK weg ist....

7. Februar 2020: Von Viktor Molnar an Michael Münch Bewertung: +7.00 [7]

Ich glaube, bei der Entwicklung der Gesetzgebung gibt es weithin ein Mißverständnis beim Untertan: Es geht der Legislative nicht um die Erziehung des Volkes oder Abschaffung oder Vermeidung von Mißständen etc. , sondern nur darum, im Problemfalle dem zuständigen Ämtler oder Politiker den Ar*** zu retten und unangreifbar zu bleiben. Andernfalls kommt in solchen Fällen vom Volke das Geschrei, warum für den aktuellen Fall nirgendwo genau geregelt ist , wie zu verfahren wäre und wer zu belangen ist. Einer muß ja immer schuld sein - und das darf ja in keinem Fall ein Ämtler sein. Und so entwickelt sich hierzulande über Jahrzehnte ein Gesetzwesen, das sich um Millionen Umstände kümmert und komplett unübersichtlich geworden ist und letztendlich Niemand mehr wissen kann, wie ihm vor Gericht sein "Vergehen" ausgelegt und er abgeurteilt wird. Die Steuer-Gesetzgebung hat genau die selbe Logik der Entstehung. Im Idealfalle stellt sich der Untertan vor, der betreffende Richter hätte den Weitblick, die Unabhängigkeit, und die charakterliche Größe aus eigener Lebenserfahrung, den Fall auch ohne Präzedenzfälle sachgerecht und ohne Rücksicht auf vielfältige Einflußnahmen mit nachvollziehbarem Urteil abschließen zu können. Andernfalls ergibt das im Volke totale Unsicherheit und Mißtrauen gegen das Gerichtswesen und ohne erzieherischen Effekt bei Missetätern .

Natürlich hat das Rechtsempfinden allgemein seine Abhängigkeiten von den Zeitläuften, das sollte aber grundsätzlich vom Design des Rechtswesens her nicht zu sehr streuen können.

Vic

7. Februar 2020: Von Ernst-Peter Nawothnig an Viktor Molnar Bewertung: +1.00 [1]

So wahr, so traurig! Und nicht zu vergessen: Die höhere Beamtenschaft besteht nur noch aus Juristen. Das war früher anders, da konnten auch Fachleute nach oben kommen wenn sie erfolgreich studiert hatten. Ich behaupte, dass wir heute faktisch in einer Juristendiktatur leben. Juristen sind per se durchaus nicht böswillig, aber ..

.. aber jetzt höre ich auf, mehr kann ich mir nicht leisten, und es bringt ja nix zu jammern und zu lästern.

7. Februar 2020: Von Stefan Jaudas an Michael Münch Bewertung: +1.00 [1]

Die Frage ist halt, wie sehr kann ich einem Staat vertrauen, der mir dermaßen mißtraut? Vertrauen, Loyalität, usw. sind halt keine Einbahnstraße. Das betrifft ja nicht nur die Fliegerei. Und da wundern sich die Akteure über Politikverdrossenheit ...

Nur, UK ist ein ganz schlechtes Beispiel. Ja, schade, dass die weg sind. Aber in Sachen Verar***e können selbst die Besten noch was lernen von Farrage, Rees-Mogg oder Johnson.

7. Februar 2020: Von RotorHead an Viktor Molnar Bewertung: +8.00 [8]

Von Benjamin Franklin stammt folgende Weisheit:

Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu erzeugen, verliert am Ende beides, und hat es auch so verdient.

7. Februar 2020: Von Jan Brill an Stefan K. Bewertung: +27.00 [29]

@all..... kein Angestellter oder Arbeiter eines Flughafens, kein Flugsicherungs Personal uvm. beschweren sich über eine Sicherheitsüberprüfung

Und das schon weit vor 9.11....

Und dann kommen ein paar Luftfahrzeug Führer und stoßen alle paar Wochen das Thema neu an.....

Verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

Schade. Denn wenn Sie schon kein Mitleid mit Piloten haben, denen aufgrund von wirklich geringfügigen Verfehlungen das geliebte Hobby oder der Beruf verwehrt wird, dann vielleicht mit Ihren ATC-Kollegen. Da gibt es nämlich auch zahlreiche Betroffene, gelegentlich haben wir im Magazin auch darüber berichtet.

Dass sich außer den Piloten niemand beschwert ist also nicht richtig.

Die Kritik an der ZUP ist schnell zusammengefasst:

  1. Die ZUP ist willkürlich: Durch den im Gesetz verankerten Standard des "geringen Zweifels" ist nach unten praktisch keine Grenze und kaum Spielraum für eine gerichtliche Überprüfung gegeben. Geringe Zweifel sind ein wirklich höllischer juristischer Standard in diesem Zusammenhang und eröffnen eine für den juristischen Laien unvorstellbare Machtfülle für die Behörde.

    Herr K, gehen Sie mal in eine Verhandlung, am besten über einen Ihrer ATC-Kollegen, und hören Sie sich das an. Dann stellen Sie sich mal kurz vor, wie das aussehen würde, wenn eine Verfehlung aus Ihrem Leben hier zur Debatte stünde. Ist lehrreich!

  2. Die ZUP ist unwirksam für das erklärte Ziel. Das haben die anderen Foristen schon ausgeführt.

  3. Die ZUP verstößt, zumindest für Piloten, gegen geltendes Recht der Europäischen Union. Das ist jetzt nicht meine durchgeknallte Privatmeinung, sondern der Standpunkt der EU-Kommission und eine der seltenden Gelegenheiten bei der ich mit dieser 100% d'accord gehe.


Menschen machen Fehler. Und die ZUP ist einem so lange egal, bis man selber dran ist und erwischt wurde:

  • Als Geschäftsführer einen fehlerhaften Jahresabschluss unterschrieben (nicht mal persönlich bereichert): ZUP weg.
  • In einer Lebenskrise mit Drogen aufgefallen? ZUP weg.

Aber ... ist schon klar - die Leute sollen sich gefälligst an die Regeln halten!
Stimmt. Sollen sie auch. Und für Verstöße gibt es Bußgelder und Strafen. Das ist in den meisten Fällen auch richtig so. Aber die ZUP ist in der Praxis für viele zu einer völlig unverhältnismäßigen Zweitstrafe geworden. Hören Sie sich einfach mal bei Ihren Kollegen um.

Ich wage zu behaupten, dass es niemanden hier im Forum gibt, der nicht schon Fehler und Regelverstöße begangen hat die mit etwas Pech und und hart geahndet ZUP-relevant geworden wären.

Die nun durch die Bundesregierung eingebrachte Gesetzesänderung macht es nur noch schlimmer, vor allem durch den Wegfall der aufschiebenden Wirkung.

Und für alle Waffenrechts-Analogie-Argumentierer: Der Vergleich hinkt wie ein angeschossener Cowboy. Fliegen ist nichts per se verbotenes. Waffen zu führen – bei uns – schon.


Viele Grüße,
Jan Brill

7. Februar 2020: Von Karpa Lothar an Jan Brill Bewertung: +2.00 [2]

Mich erinnert es zunehmend an Orwells "1984" und wenn ich dann "https://mobil.stern.de/politik/julian-assange-wurde-laut-uno-berichterstatter--gezielt-psychologisch-gefoltert--9125696.html" lese, wird mir schlecht. Macht um jeden Preis, auch der Menschlichkeit

vielleicht bedürfen Politiker und Verwaltungsspitzen eine ZüP Überprüfung?

7. Februar 2020: Von Sven Walter an Viktor Molnar

Ich glaube, bei der Entwicklung der Gesetzgebung gibt es weithin ein Mißverständnis beim Untertan: Es geht der Legislative nicht um die Erziehung des Volkes oder Abschaffung oder Vermeidung von Mißständen etc. , sondern nur darum, im Problemfalle dem zuständigen Ämtler oder Politiker den Ar*** zu retten und unangreifbar zu bleiben. Andernfalls kommt in solchen Fällen vom Volke das Geschrei, warum für den aktuellen Fall nirgendwo genau geregelt ist , wie zu verfahren wäre und wer zu belangen ist. Einer muß ja immer schuld sein - und das darf ja in keinem Fall ein Ämtler sein. Und so entwickelt sich hierzulande über Jahrzehnte ein Gesetzwesen, das sich um Millionen Umstände kümmert und komplett unübersichtlich geworden ist und letztendlich Niemand mehr wissen kann, wie ihm vor Gericht sein "Vergehen" ausgelegt und er abgeurteilt wird.

Das ist vermutlich das Bestformulierte, was ich in dem Kontext jemals gelesen habe. Danke!

7. Februar 2020: Von Chris _____ an Jan Brill

Der Link zur EU-Kommission verweist auf ein Dokument von 2015. d.h. spätestens seit dieser Zeit verstößt Deutschlands Exekutive offen und bekanntermaßen gegen EU-Recht, welches eigentlich nationales Recht brechen müsste. Wie können die noch von anderen glaubwürdig Regeleinhaltung einfordern?

8. Februar 2020: Von Juergen B. an Chris _____

Weiss nicht, ob es da einen aktuelleren Stand als den verlinkten aus 2015 gibt, aber wenn dieser immer noch Status Quo sein sollte: Grösste Zustimmung zu deinem Beitrag! Und wenn in dessen Angesicht national auch noch Verschärfungen geplant sind - dann sind Zweifel an der Legislative genauso angebracht. Aber der oben zitierte deutsche Untertan will es wohl so haben wie es ist, und wird.

8. Februar 2020: Von Sven Walter an Juergen B.

Lassen wir den Untertan mal raus, aber ja, ihr habt recht. Gilt auch strukturell, teilweise durch den Föderalismus bedingt (zeitliche Umlaufprobleme mit dem Bundesrat), nicht nur in der Fliegerei. Ist immer mal wieder in der Berichterstattung. Wir sind keine Musterknaben.

8. Februar 2020: Von Sven Walter an Ernst-Peter Nawothnig

Stand mal in einer Buchrenzension über John Grisham: "It takes one to know one - no one hates lawyers like John Grisham does."

In diesem Sinne, Vorschriften müssen massiv zurückgefahren werden.

8. Februar 2020: Von Stefan K. an Jan Brill

Geben sie mir einen Fall, wo es nicht berechtigt war.

Und falls ich mir selbst eine Verfehlung leisten sollte, muß ich damit leben.


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