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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. Februar 2020: Von Sven Walter an Markus S. Bewertung: +8.00 [8]

Einspruch, euer Ehren - auch nicht bei der Ersterstellung. Sonst nur, wenn man es auch für Auto- und Drohnenführerschein macht.

Begründung: Objektive Gefährdung. Jeder Zeitungsleser weiß, was man mit einem Dreineinhalbtonner, 7,5-Tonner und 40-Tonner so macen kann. Siehe Gedächtniskirche, siehe Nizza. Siehe Beirut, wenn man noch Sprengstoff reinpackt.

Und was Drohnen heute könnten und können, wissen wir nur allzu gut.

Wenn du sowas verhindern willst, brauchst du einen personal gut ausgestatteten Staatsschutz in Verfassungsschutz und Polizei. Eine sorgfältige Grenzüberwachung (Außengrenzen EU) und Migrationspolitik. Durchsuchungsmöglichkeiten bei konkret gefährlichen Hinweisen (s. heute den erneuten (!) Waffenfund in Winnert bei Husum, 2015 hat man bei dem Mann bereits 90 kg TNT etc. gefunden). Mehr Bürokratie für 99,99...% Unschuldige ist nicht hilfreich.

Wenn du VE (z.B. Deutschägypter oder Deutschlibanesen mit Komissarsalären) in eine polizeibekannte Hamburger Moschee schickst, fängst du auch Mohammed Atta und Ramzi Binalshib. Meistens. Hoffentlich.

Entweder wir wollen in einer freiheitlichen Demokratie leben oder nicht. Ich möchte hier keinen Patriot's Act haben, dass Staatsschutzdelikte erstinstanzlich zum OLG statt in die erste Instanz gehen ist ein Witz, dass man mir meinen Kamin verbieten wollte wegen Feinstaub - all das sind irgendwann übergriffige Lebensvorgaben, die nur durch Extremes gerechtfertigt wären. Selbstverständlich durchleuchtet man Bewerber für AKWs, das BfW und die Chiffriereinheiten der NATO. Anlasslos jeden Flugschüler auf Motorsegler in Flensburg-Schäferhaus oder Rheinfelden zu durchleuchten, ist mit meinem Demokratieverständnis nicht vereinbar.

Sonst können wir auch anlasslose Aktentaschenkontrollen in Bahnhöfen zulassen. Tun wir aber nicht: Wir sind nicht mehr im Mittelalter.

6. Februar 2020: Von Markus S. an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Wo ich dir recht gebe. Aber ist in Deutschland schon einmal eine Vorschrift erlassen worden? Im Gegenteil sie wird verschärft, ob man damit etwas erreicht oder nicht, es spielt keine Rolle.

6. Februar 2020: Von Sven Walter an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Ist selten, Behörden sind risikoavers, Ministerien noch mehr, bei der Politik gibt's noch mehr Angst vor Schlagzeilen.

Aber geklappt hat's schon: Wenn die Aufgaben nach Europa hochgezont wurden und daher a) keine nationale Öffentlichkeit mehr herrscht und b) sich die anderen Ländern von den Behördenpupsern der jeweils anderen Ländern nicht sagen lassen wollten, warum eine gewissen Verwaltungspraxis vonnöten wäre.

Beispiele? Medicals. Schülermeldungen (komplett unbekannt im Ausland). IFR in Luftraum G. Und so weiter.


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