Dann erkläre ich es mal ganz einfach: Weil ihr alle in den Sicherheitsbereich von Verkehrsflughäfen und sicherheitsrelevanten Liegenschaften kommen müsst. Das ist völlig o.k., und keiner von uns beschwert sich, wenn er am GAT oder als Passagier durchleuchtet wird.
Die Privatpiloten fliegen hingegen von der Graspiste Posemuckel zu Verkehrslandeplatz Kleinkleckersdorf, die meiste Zeit, wozu bereits die Landegebühren von EDDM und EDDF etc. führen. Und das den größten Teil des Fliegerlebens, für alle. Wenn man mal auf einem Großflughafen landet, dann mit recht genauen Anweisungen, wohin man zu rollen habe, gut sichtbar für Sicherheitsorgane etc.
Sprich, man kann (wie in Australien) einfach einen Sicherheitsausweis beantragen lassen, wenn man regelmäßig auf solche Plätze muss oder will. Dagegen wäre auch gar nix einzuwenden. So ist es indes ein Generalverdacht, der durch nichts gerechtfertigt ist. Es ist anteilig Überwachungsstaat. Es ist unverhältnismäßig. Es ist nicht rechtstaatlich sauber festgelegt, was für Verfehlungen eine Unzuverlässigkeit bewirken. Und da wir durchaus mal widersprüchliches und unverhältnismäßiges Verwaltungshandeln erleben, ist es sinnvoll, dass das vom Gesetzgeber nur mit Augenmaß festgelegt wird.
Dazu der Wertungswiderspruch: Wenn der Luxemburger Tobago-Pilot in EDDK landet, kommt er zwar in den Sicherheitsbereiches eines Flughafens rein, hat aber eine nicht-geZÜPte Lizenz. Macht es ein Deutscher, der in Luxemburg wohnt, arbeitet und fliegen gelernt hat, ist der auch nicht gezüpt. Macht es einer aus Saarlouis und fliegt er von dort, braucht er auf einmal diese Durchleuchtung.
Für den Sportbootführerschein werde ich auch nicht durchleuchtet, obwohl ich mit einer Motoryacht mit 40 Knoten danach in den Marinestützpunkt der Kieler Förde dann reinrauschen könnte, mit einer ganzen anderen Tragkraft als einem GA-Flieger, was potentiellen Sprengstoff anbelangt. USS Cole in Aden, du erinnerst dich vielleicht noch?
Verlangt werden sollte meinetwegen ein Sicherheitsausweis für regelmäßige Nutzer von Flughäfen, Gleichbehandlung zum Reinigungspersonal, Rampies und Fluglotsen, in Ordnung.
Aber genauso, wie der Elektriker, der auf dem Gelände mal was machen muss, eben keine ZÜP braucht sondern spezifisch durchleuchtet wird, das Auto angeguckt wird, und er auf das Vorfeld oder zum Trafo begleitet wird, geht's dann bitteschön auch für den gesamten Rest der fliegenden Population. Alles andere ist krass unverhältnismäßig und oft genug willkürgefährdet.
Dazu ist es noch europarechtswidrig, es läuft ein Vertragsverletzungsverfahren; der Musterknabe des Kontintentes ist die BRD nicht gerade, was Regelbefolgung angeht (FSAV vs. NCC wäre mal ein anderes fliegerisches Beispiel, aber aus der sonstigen Praxis passiert das andauernd, dass unsere legislativen Prozesse arg Luft nach oben haben). Das ist Normenerosion, das ist respektlos gegenüber den anderen Mitgliedsstaaten.