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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. Februar 2020: Von Gerald Heinig an Stefan K.

Stefan, ist doch easy: als Privatpilot kannst Du theoretisch und praktisch von jeder grünen Wiese starten, Dein Flieger vollgestopft mit RPGs, Raketen, Sturmgewehren und Pistolen. Dann landest Du auf dem Großflughafen Deiner Wahl und knallst in Seelenruhe alles ab, was Dir nicht gefällt. Dagegen kann keine ZÜP was machen.

Für die Flughafenmitarbeiter gilt das nicht.

6. Februar 2020: Von Chris _____ an Gerald Heinig Bewertung: +3.00 [3]

@StefanK: Der Unterschied zwischen Privatpilot (freier Bürger) und Flughafenmitarbeiter (Arbeitnehmer) ist wesentlich.

Als Bewerber um einen Arbeitsplatz erwartest du ein Auswahlverfahren. Da nimmst du die ZÜP einfach als Bestandteil dessen wahr.

Als Privatpilot stellt eine solche, relativ intransparente Bedingung einen Eingriff in deine Entfaltungsfreiheit dar, und wenn die Begründung offensichtlich unsinnig ist, dann stört man sich dran.

6. Februar 2020: Von Stefan K. an Gerald Heinig Bewertung: +1.00 [1]

Aber darum geht es gar nicht. Natürlich verhindert eine Züp das nicht.

Mir geht es nur darum, warum ein paar Betroffene so eine Welle machen und zig tausende es als ganz normal betrachten.

6. Februar 2020: Von Chris _____ an Stefan K. Bewertung: +2.00 [2]

Mir geht es nur darum, warum ein paar Betroffene so eine Welle machen und zig tausende es als ganz normal betrachten.

Oh, das ist einfach. Es gibt immer nur wenige, die sich trauen.

Deutsche sind halt überwiegend Untertanen.

Rechtfertigen müssen sich also eher die zig tausenden, die tagtäglich einen sinnlosen Job machen und sich NICHT beschweren.

Das erinnert mich an eine Anekdote auf einem US-Flughafen, ich glaube es war Dalles, in 2002 oder 3. Da waren kilometerlange Schlangen, weil die frisch gegründete TSA es noch nicht so auf die Reihe brachte. Und dann kam eine Durchsage: "The Tee-Ess-Äääi has determined the national security threat level to be: ORANGE!" Ich fragte eine TSA-Mitarbeiterin, was das bedeute. Sie sagte "It means I have a job."

6. Februar 2020: Von Erik N. an Stefan K. Bewertung: +1.00 [1]

Stefan ich glaube die Hauptkritik richtet sich ja nicht so sehr gegen die ZÜP an sich, als vielmehr darauf, dass das Verfahren einfach aus Sicht des "Antragstellers" völlig intransparent ist und die Entscheidungen und einfliessenden Punkte weder vorher erklärt noch nachvollziehbar offengelegt werden. Zumindest das müsste also dringend geändert werden.

6. Februar 2020: Von Sven Walter an Stefan K. Bewertung: +1.00 [1]

Weil es da um den Beruf geht. Wer sich in einem AKW bewirbt, soll von mir aus sehr gerne mit allem durchleuchtet werden, was wir so an Datenbanken haben.

Dass Tausende sich nicht beschweren, liegt schlicht an der Aufgabe. Keine Kindergärtnerin beschwert sich darüber, dass sie ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen muss, um mit Kindern zu arbeiten.

6. Februar 2020: Von Daniel K. an Erik N.

Kritik richtet sich auch gegen die Verschärfung und Verkürzung der Intervalle. Und das Ganze ohne wirkliche Anhaltspunkte, dass das notwendig wäre. Durch Transponder, Flugbücher, Flugleiter etc. sind unsere Flugwege völlig transparent, nachvollziehbar.

6. Februar 2020: Von Willi Fundermann an Erik N.

"Stefan ich glaube die Hauptkritik richtet sich ja nicht so sehr gegen die ZÜP an sich, als vielmehr darauf, dass das Verfahren einfach aus Sicht des "Antragstellers" völlig intransparent ist und die Entscheidungen und einfliessenden Punkte weder vorher erklärt noch nachvollziehbar offengelegt werden. Zumindest das müsste also dringend geändert werden."

Wieso die ZÜP "völlig intransparent" sein soll, erschließt sich mir nicht spontan. Was genau überprüft wird, kann jedermann, also auch der "Antragssteller", in der "LuftSiZÜV" vorher nachlesen. Dort ist abschließend enumerativ aufgeführt, welche Unterlagen bei welchen Behörden für die ZÜP überprüft werden dürfen. Und als Ergebnis gibt es entweder "keine Bedenken", was dann in der Tat nicht weiter begründet wird. Bei "Verneinung der Zuverlässigkeit" jedoch "sind dem Betroffenen die maßgeblichen Gründe hierfür" schriftlich mitzuteilen, zusammen mit einer "Rechtsmittelbelehrung". Ich halte das schon für ziemlich transparent.

6. Februar 2020: Von Sven Walter an Daniel K. Bewertung: +3.00 [3]

Hauptbücher sollte man auch gleich mit abschaffen. Werden an Kreisverkehren und Ortseinfahrten für PKWs auch nicht erhoben. Stammen aus einer sehr unseligen Zeit, lange vor der Einführung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung.

6. Februar 2020: Von Erik N. an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Ich bin bei dir bei Informationen, die über jemanden bei den Schutzbehörden vorliegen - BfV, MAD, BKA, LKA, Polizeibehörden der Länder, Bundeswehr, Zoll. Meinetwegen noch die Stasiakten.

Das können, denke ich, auch alle nachvollziehen.

Nicht nachvollziehen kann ich zB, warum beispielsweise laufende Steuerverfahren ein Kriterium sind ? Diese begründen keine Bedrohungslage. Hier wird ein Mittel geschaffen, mit dem unter Bezug auf obskure Einschätzungen einer allgemein vermuteten Unzuverlässigkeit als Bürger rückgeschlossen wird darauf, ob jemand mit einem Flugzeug einen Anschlag verüben könnte. Noch dazu, wenn jetzt gelten soll, dass bei einem laufdenden Verfahren erst mal die ZÜP verweigert wird. Dh. eine Behörde macht ein Verfahren auf, und ob berechtigt oder nicht - das allein begründet, dass ein Pilot nicht mehr fliegen darf, auch wenn er Einspruch erhebt ? Das erscheint mir eine recht unverhältnismäßige Einschränkung der Persönlichkeitsrechte zu sein.

und @Stefan: Ob jemand, der den Job am Flughafen dringend braucht, und deswegen nicht aufmuckt, und sich nicht beschwert, das gut oder schlecht findet, ist ja hier nicht die Frage. Vielleicht beschweren sich die "feinen Herren Privatpiloten" auch nur, weil sie es können ?


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