Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

6. Februar 2020: Von Erik N. an Stefan K. Bewertung: +1.00 [1]

Stefan ich glaube die Hauptkritik richtet sich ja nicht so sehr gegen die ZÜP an sich, als vielmehr darauf, dass das Verfahren einfach aus Sicht des "Antragstellers" völlig intransparent ist und die Entscheidungen und einfliessenden Punkte weder vorher erklärt noch nachvollziehbar offengelegt werden. Zumindest das müsste also dringend geändert werden.

6. Februar 2020: Von Daniel K. an Erik N.

Kritik richtet sich auch gegen die Verschärfung und Verkürzung der Intervalle. Und das Ganze ohne wirkliche Anhaltspunkte, dass das notwendig wäre. Durch Transponder, Flugbücher, Flugleiter etc. sind unsere Flugwege völlig transparent, nachvollziehbar.

6. Februar 2020: Von Willi Fundermann an Erik N.

"Stefan ich glaube die Hauptkritik richtet sich ja nicht so sehr gegen die ZÜP an sich, als vielmehr darauf, dass das Verfahren einfach aus Sicht des "Antragstellers" völlig intransparent ist und die Entscheidungen und einfliessenden Punkte weder vorher erklärt noch nachvollziehbar offengelegt werden. Zumindest das müsste also dringend geändert werden."

Wieso die ZÜP "völlig intransparent" sein soll, erschließt sich mir nicht spontan. Was genau überprüft wird, kann jedermann, also auch der "Antragssteller", in der "LuftSiZÜV" vorher nachlesen. Dort ist abschließend enumerativ aufgeführt, welche Unterlagen bei welchen Behörden für die ZÜP überprüft werden dürfen. Und als Ergebnis gibt es entweder "keine Bedenken", was dann in der Tat nicht weiter begründet wird. Bei "Verneinung der Zuverlässigkeit" jedoch "sind dem Betroffenen die maßgeblichen Gründe hierfür" schriftlich mitzuteilen, zusammen mit einer "Rechtsmittelbelehrung". Ich halte das schon für ziemlich transparent.

6. Februar 2020: Von Sven Walter an Daniel K. Bewertung: +3.00 [3]

Hauptbücher sollte man auch gleich mit abschaffen. Werden an Kreisverkehren und Ortseinfahrten für PKWs auch nicht erhoben. Stammen aus einer sehr unseligen Zeit, lange vor der Einführung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung.

6. Februar 2020: Von Erik N. an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Ich bin bei dir bei Informationen, die über jemanden bei den Schutzbehörden vorliegen - BfV, MAD, BKA, LKA, Polizeibehörden der Länder, Bundeswehr, Zoll. Meinetwegen noch die Stasiakten.

Das können, denke ich, auch alle nachvollziehen.

Nicht nachvollziehen kann ich zB, warum beispielsweise laufende Steuerverfahren ein Kriterium sind ? Diese begründen keine Bedrohungslage. Hier wird ein Mittel geschaffen, mit dem unter Bezug auf obskure Einschätzungen einer allgemein vermuteten Unzuverlässigkeit als Bürger rückgeschlossen wird darauf, ob jemand mit einem Flugzeug einen Anschlag verüben könnte. Noch dazu, wenn jetzt gelten soll, dass bei einem laufdenden Verfahren erst mal die ZÜP verweigert wird. Dh. eine Behörde macht ein Verfahren auf, und ob berechtigt oder nicht - das allein begründet, dass ein Pilot nicht mehr fliegen darf, auch wenn er Einspruch erhebt ? Das erscheint mir eine recht unverhältnismäßige Einschränkung der Persönlichkeitsrechte zu sein.

und @Stefan: Ob jemand, der den Job am Flughafen dringend braucht, und deswegen nicht aufmuckt, und sich nicht beschwert, das gut oder schlecht findet, ist ja hier nicht die Frage. Vielleicht beschweren sich die "feinen Herren Privatpiloten" auch nur, weil sie es können ?


5 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang