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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. Februar 2020: Von Sven Walter an Stefan K. Bewertung: +10.67 [11]

Dann erkläre ich es mal ganz einfach: Weil ihr alle in den Sicherheitsbereich von Verkehrsflughäfen und sicherheitsrelevanten Liegenschaften kommen müsst. Das ist völlig o.k., und keiner von uns beschwert sich, wenn er am GAT oder als Passagier durchleuchtet wird.

Die Privatpiloten fliegen hingegen von der Graspiste Posemuckel zu Verkehrslandeplatz Kleinkleckersdorf, die meiste Zeit, wozu bereits die Landegebühren von EDDM und EDDF etc. führen. Und das den größten Teil des Fliegerlebens, für alle. Wenn man mal auf einem Großflughafen landet, dann mit recht genauen Anweisungen, wohin man zu rollen habe, gut sichtbar für Sicherheitsorgane etc.

Sprich, man kann (wie in Australien) einfach einen Sicherheitsausweis beantragen lassen, wenn man regelmäßig auf solche Plätze muss oder will. Dagegen wäre auch gar nix einzuwenden. So ist es indes ein Generalverdacht, der durch nichts gerechtfertigt ist. Es ist anteilig Überwachungsstaat. Es ist unverhältnismäßig. Es ist nicht rechtstaatlich sauber festgelegt, was für Verfehlungen eine Unzuverlässigkeit bewirken. Und da wir durchaus mal widersprüchliches und unverhältnismäßiges Verwaltungshandeln erleben, ist es sinnvoll, dass das vom Gesetzgeber nur mit Augenmaß festgelegt wird.

Dazu der Wertungswiderspruch: Wenn der Luxemburger Tobago-Pilot in EDDK landet, kommt er zwar in den Sicherheitsbereiches eines Flughafens rein, hat aber eine nicht-geZÜPte Lizenz. Macht es ein Deutscher, der in Luxemburg wohnt, arbeitet und fliegen gelernt hat, ist der auch nicht gezüpt. Macht es einer aus Saarlouis und fliegt er von dort, braucht er auf einmal diese Durchleuchtung.

Für den Sportbootführerschein werde ich auch nicht durchleuchtet, obwohl ich mit einer Motoryacht mit 40 Knoten danach in den Marinestützpunkt der Kieler Förde dann reinrauschen könnte, mit einer ganzen anderen Tragkraft als einem GA-Flieger, was potentiellen Sprengstoff anbelangt. USS Cole in Aden, du erinnerst dich vielleicht noch?

Verlangt werden sollte meinetwegen ein Sicherheitsausweis für regelmäßige Nutzer von Flughäfen, Gleichbehandlung zum Reinigungspersonal, Rampies und Fluglotsen, in Ordnung.

Aber genauso, wie der Elektriker, der auf dem Gelände mal was machen muss, eben keine ZÜP braucht sondern spezifisch durchleuchtet wird, das Auto angeguckt wird, und er auf das Vorfeld oder zum Trafo begleitet wird, geht's dann bitteschön auch für den gesamten Rest der fliegenden Population. Alles andere ist krass unverhältnismäßig und oft genug willkürgefährdet.

Dazu ist es noch europarechtswidrig, es läuft ein Vertragsverletzungsverfahren; der Musterknabe des Kontintentes ist die BRD nicht gerade, was Regelbefolgung angeht (FSAV vs. NCC wäre mal ein anderes fliegerisches Beispiel, aber aus der sonstigen Praxis passiert das andauernd, dass unsere legislativen Prozesse arg Luft nach oben haben). Das ist Normenerosion, das ist respektlos gegenüber den anderen Mitgliedsstaaten.

6. Februar 2020: Von RotorHead an Sven Walter Bewertung: +1.67 [2]

Wenn man das LuftSiG genau studiert, kommt man zu dem Ergebnis, dass man ohne ZÜP den nicht öffentlich zugänglichen Bereich eines Flughafen nicht betreten darf. D.h. der nicht geZÜPte Tobago-Pilot darf an einem Flughafen aus seinem Flugzeug gar nicht aussteigen.

Gleiches gilt für alle nicht geZÜPten Airlinepiloten, wenn sie z.B. ihren Walk-Around absolvieren.

Hier kann man meiner Meinung nach ansetzen, wenn man wirklich etwas erreichen will. Sorgt man nämlich konsequent dafür (Anzeige bei der Bundespolizei für jeden Fall), dass alle Airlinepiloten ohne ZÜP den nicht öffentlich zugänglichen Bereich nicht betreten (d.h u.a. kein Outside Check), wird der entsprechende Aufschrei im Ausland ziemlich laut werden. - Bis jetzt lacht das Ausland nur über uns, weil wir uns nur selbst quälen.

6. Februar 2020: Von Sven Walter an RotorHead

Hm :-). Das wär's, Anzeigen erstellen, während man am Gate wartet, Anzeigen dokumentieren, dass die Masse an Anzeigen die Öffentlichkeit herstellt und aufzeigt, was für ein Dummfug das Ganze ist. Aber zumindest sind die Crews irgendwo beim Betreten des Sicherheitsbereiches mal kontrolliert worden, sei es in Rio, sei es in FRA.

6. Februar 2020: Von RotorHead an Sven Walter

Gemäß LuftSiG reicht die Kontrolle alleine nicht... ohne ZÜP ist halt einiges schlicht verboten!

6. Februar 2020: Von ch ess an RotorHead

Wenn das wirklich so srtimmt und nicht durch §4 ausgehebelt werden kann, dann sollten wir hier ein Formblatt entwerfen, mit dem man effizient eine Anzeige auf den Weg bringen kann und dann loslegen...

Vllt das effektivste Mittel, um so etwas zu beenden.


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