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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. Februar 2020: Von RotorHead an Sven Walter Bewertung: +1.67 [2]

Wenn man das LuftSiG genau studiert, kommt man zu dem Ergebnis, dass man ohne ZÜP den nicht öffentlich zugänglichen Bereich eines Flughafen nicht betreten darf. D.h. der nicht geZÜPte Tobago-Pilot darf an einem Flughafen aus seinem Flugzeug gar nicht aussteigen.

Gleiches gilt für alle nicht geZÜPten Airlinepiloten, wenn sie z.B. ihren Walk-Around absolvieren.

Hier kann man meiner Meinung nach ansetzen, wenn man wirklich etwas erreichen will. Sorgt man nämlich konsequent dafür (Anzeige bei der Bundespolizei für jeden Fall), dass alle Airlinepiloten ohne ZÜP den nicht öffentlich zugänglichen Bereich nicht betreten (d.h u.a. kein Outside Check), wird der entsprechende Aufschrei im Ausland ziemlich laut werden. - Bis jetzt lacht das Ausland nur über uns, weil wir uns nur selbst quälen.

6. Februar 2020: Von Sven Walter an RotorHead

Hm :-). Das wär's, Anzeigen erstellen, während man am Gate wartet, Anzeigen dokumentieren, dass die Masse an Anzeigen die Öffentlichkeit herstellt und aufzeigt, was für ein Dummfug das Ganze ist. Aber zumindest sind die Crews irgendwo beim Betreten des Sicherheitsbereiches mal kontrolliert worden, sei es in Rio, sei es in FRA.

6. Februar 2020: Von RotorHead an Sven Walter

Gemäß LuftSiG reicht die Kontrolle alleine nicht... ohne ZÜP ist halt einiges schlicht verboten!

6. Februar 2020: Von ch ess an RotorHead

Wenn das wirklich so srtimmt und nicht durch §4 ausgehebelt werden kann, dann sollten wir hier ein Formblatt entwerfen, mit dem man effizient eine Anzeige auf den Weg bringen kann und dann loslegen...

Vllt das effektivste Mittel, um so etwas zu beenden.


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