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6. Februar 2020: Von Markus S. an R. F.

Interessanter Ansatz! Es müssen einfach nur mehr Bürger in diesen Strudel involviert werden. Damit würde man unsere Basis massiv vergrößern und es würde uns vllt gehör verschaffen.

Wie wäre es mit den Autofahrern? Hier wurden doch seit Einführung der ZUP überhaupt Anschläge verübt.

6. Februar 2020: Von Stefan K. an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

@all..... kein Angestellter oder Arbeiter eines Flughafens, kein Flugsicherungs Personal uvm. beschweren sich über eine Sicherheitsüberprüfung.

Und das schon weit vor 9.11.....

Und dann kommen ein paar Luftfahrzeug Führer und stoßen alle paar Wochen das Thema neu an.....

Verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

6. Februar 2020: Von Gerald Heinig an Stefan K.

Stefan, ist doch easy: als Privatpilot kannst Du theoretisch und praktisch von jeder grünen Wiese starten, Dein Flieger vollgestopft mit RPGs, Raketen, Sturmgewehren und Pistolen. Dann landest Du auf dem Großflughafen Deiner Wahl und knallst in Seelenruhe alles ab, was Dir nicht gefällt. Dagegen kann keine ZÜP was machen.

Für die Flughafenmitarbeiter gilt das nicht.

6. Februar 2020: Von Sven Walter an Stefan K. Bewertung: +10.67 [11]

Dann erkläre ich es mal ganz einfach: Weil ihr alle in den Sicherheitsbereich von Verkehrsflughäfen und sicherheitsrelevanten Liegenschaften kommen müsst. Das ist völlig o.k., und keiner von uns beschwert sich, wenn er am GAT oder als Passagier durchleuchtet wird.

Die Privatpiloten fliegen hingegen von der Graspiste Posemuckel zu Verkehrslandeplatz Kleinkleckersdorf, die meiste Zeit, wozu bereits die Landegebühren von EDDM und EDDF etc. führen. Und das den größten Teil des Fliegerlebens, für alle. Wenn man mal auf einem Großflughafen landet, dann mit recht genauen Anweisungen, wohin man zu rollen habe, gut sichtbar für Sicherheitsorgane etc.

Sprich, man kann (wie in Australien) einfach einen Sicherheitsausweis beantragen lassen, wenn man regelmäßig auf solche Plätze muss oder will. Dagegen wäre auch gar nix einzuwenden. So ist es indes ein Generalverdacht, der durch nichts gerechtfertigt ist. Es ist anteilig Überwachungsstaat. Es ist unverhältnismäßig. Es ist nicht rechtstaatlich sauber festgelegt, was für Verfehlungen eine Unzuverlässigkeit bewirken. Und da wir durchaus mal widersprüchliches und unverhältnismäßiges Verwaltungshandeln erleben, ist es sinnvoll, dass das vom Gesetzgeber nur mit Augenmaß festgelegt wird.

Dazu der Wertungswiderspruch: Wenn der Luxemburger Tobago-Pilot in EDDK landet, kommt er zwar in den Sicherheitsbereiches eines Flughafens rein, hat aber eine nicht-geZÜPte Lizenz. Macht es ein Deutscher, der in Luxemburg wohnt, arbeitet und fliegen gelernt hat, ist der auch nicht gezüpt. Macht es einer aus Saarlouis und fliegt er von dort, braucht er auf einmal diese Durchleuchtung.

Für den Sportbootführerschein werde ich auch nicht durchleuchtet, obwohl ich mit einer Motoryacht mit 40 Knoten danach in den Marinestützpunkt der Kieler Förde dann reinrauschen könnte, mit einer ganzen anderen Tragkraft als einem GA-Flieger, was potentiellen Sprengstoff anbelangt. USS Cole in Aden, du erinnerst dich vielleicht noch?

Verlangt werden sollte meinetwegen ein Sicherheitsausweis für regelmäßige Nutzer von Flughäfen, Gleichbehandlung zum Reinigungspersonal, Rampies und Fluglotsen, in Ordnung.

Aber genauso, wie der Elektriker, der auf dem Gelände mal was machen muss, eben keine ZÜP braucht sondern spezifisch durchleuchtet wird, das Auto angeguckt wird, und er auf das Vorfeld oder zum Trafo begleitet wird, geht's dann bitteschön auch für den gesamten Rest der fliegenden Population. Alles andere ist krass unverhältnismäßig und oft genug willkürgefährdet.

Dazu ist es noch europarechtswidrig, es läuft ein Vertragsverletzungsverfahren; der Musterknabe des Kontintentes ist die BRD nicht gerade, was Regelbefolgung angeht (FSAV vs. NCC wäre mal ein anderes fliegerisches Beispiel, aber aus der sonstigen Praxis passiert das andauernd, dass unsere legislativen Prozesse arg Luft nach oben haben). Das ist Normenerosion, das ist respektlos gegenüber den anderen Mitgliedsstaaten.

6. Februar 2020: Von Chris _____ an Gerald Heinig Bewertung: +3.00 [3]

@StefanK: Der Unterschied zwischen Privatpilot (freier Bürger) und Flughafenmitarbeiter (Arbeitnehmer) ist wesentlich.

Als Bewerber um einen Arbeitsplatz erwartest du ein Auswahlverfahren. Da nimmst du die ZÜP einfach als Bestandteil dessen wahr.

Als Privatpilot stellt eine solche, relativ intransparente Bedingung einen Eingriff in deine Entfaltungsfreiheit dar, und wenn die Begründung offensichtlich unsinnig ist, dann stört man sich dran.

6. Februar 2020: Von Stefan K. an Gerald Heinig Bewertung: +1.00 [1]

Aber darum geht es gar nicht. Natürlich verhindert eine Züp das nicht.

Mir geht es nur darum, warum ein paar Betroffene so eine Welle machen und zig tausende es als ganz normal betrachten.

6. Februar 2020: Von Chris _____ an Stefan K. Bewertung: +2.00 [2]

Mir geht es nur darum, warum ein paar Betroffene so eine Welle machen und zig tausende es als ganz normal betrachten.

Oh, das ist einfach. Es gibt immer nur wenige, die sich trauen.

Deutsche sind halt überwiegend Untertanen.

Rechtfertigen müssen sich also eher die zig tausenden, die tagtäglich einen sinnlosen Job machen und sich NICHT beschweren.

Das erinnert mich an eine Anekdote auf einem US-Flughafen, ich glaube es war Dalles, in 2002 oder 3. Da waren kilometerlange Schlangen, weil die frisch gegründete TSA es noch nicht so auf die Reihe brachte. Und dann kam eine Durchsage: "The Tee-Ess-Äääi has determined the national security threat level to be: ORANGE!" Ich fragte eine TSA-Mitarbeiterin, was das bedeute. Sie sagte "It means I have a job."

6. Februar 2020: Von Erik N. an Stefan K. Bewertung: +1.00 [1]

Stefan ich glaube die Hauptkritik richtet sich ja nicht so sehr gegen die ZÜP an sich, als vielmehr darauf, dass das Verfahren einfach aus Sicht des "Antragstellers" völlig intransparent ist und die Entscheidungen und einfliessenden Punkte weder vorher erklärt noch nachvollziehbar offengelegt werden. Zumindest das müsste also dringend geändert werden.

6. Februar 2020: Von Sven Walter an Stefan K. Bewertung: +1.00 [1]

Weil es da um den Beruf geht. Wer sich in einem AKW bewirbt, soll von mir aus sehr gerne mit allem durchleuchtet werden, was wir so an Datenbanken haben.

Dass Tausende sich nicht beschweren, liegt schlicht an der Aufgabe. Keine Kindergärtnerin beschwert sich darüber, dass sie ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen muss, um mit Kindern zu arbeiten.

6. Februar 2020: Von Daniel K. an Erik N.

Kritik richtet sich auch gegen die Verschärfung und Verkürzung der Intervalle. Und das Ganze ohne wirkliche Anhaltspunkte, dass das notwendig wäre. Durch Transponder, Flugbücher, Flugleiter etc. sind unsere Flugwege völlig transparent, nachvollziehbar.

6. Februar 2020: Von Willi Fundermann an Erik N.

"Stefan ich glaube die Hauptkritik richtet sich ja nicht so sehr gegen die ZÜP an sich, als vielmehr darauf, dass das Verfahren einfach aus Sicht des "Antragstellers" völlig intransparent ist und die Entscheidungen und einfliessenden Punkte weder vorher erklärt noch nachvollziehbar offengelegt werden. Zumindest das müsste also dringend geändert werden."

Wieso die ZÜP "völlig intransparent" sein soll, erschließt sich mir nicht spontan. Was genau überprüft wird, kann jedermann, also auch der "Antragssteller", in der "LuftSiZÜV" vorher nachlesen. Dort ist abschließend enumerativ aufgeführt, welche Unterlagen bei welchen Behörden für die ZÜP überprüft werden dürfen. Und als Ergebnis gibt es entweder "keine Bedenken", was dann in der Tat nicht weiter begründet wird. Bei "Verneinung der Zuverlässigkeit" jedoch "sind dem Betroffenen die maßgeblichen Gründe hierfür" schriftlich mitzuteilen, zusammen mit einer "Rechtsmittelbelehrung". Ich halte das schon für ziemlich transparent.

6. Februar 2020: Von Markus S. an Stefan K. Bewertung: +1.00 [1]

@all..... kein Angestellter oder Arbeiter eines Flughafens, kein Flugsicherungs Personal uvm. beschweren sich über eine Sicherheitsüberprüfung.

Stefan, ich finde die ZUP hat seine Berechtigung für Piloten die eine Ausbildung beginnen. Da soll man natürlich abklären wer zuverlässig ist und wer nicht, aber dass man einen Generalverdacht alle paar Jahre erneuert, lässt schon sehr zu denken was der Staat von seinen Bürgern hält.

6. Februar 2020: Von Sven Walter an Daniel K. Bewertung: +3.00 [3]

Hauptbücher sollte man auch gleich mit abschaffen. Werden an Kreisverkehren und Ortseinfahrten für PKWs auch nicht erhoben. Stammen aus einer sehr unseligen Zeit, lange vor der Einführung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung.

6. Februar 2020: Von Sven Walter an Markus S. Bewertung: +8.00 [8]

Einspruch, euer Ehren - auch nicht bei der Ersterstellung. Sonst nur, wenn man es auch für Auto- und Drohnenführerschein macht.

Begründung: Objektive Gefährdung. Jeder Zeitungsleser weiß, was man mit einem Dreineinhalbtonner, 7,5-Tonner und 40-Tonner so macen kann. Siehe Gedächtniskirche, siehe Nizza. Siehe Beirut, wenn man noch Sprengstoff reinpackt.

Und was Drohnen heute könnten und können, wissen wir nur allzu gut.

Wenn du sowas verhindern willst, brauchst du einen personal gut ausgestatteten Staatsschutz in Verfassungsschutz und Polizei. Eine sorgfältige Grenzüberwachung (Außengrenzen EU) und Migrationspolitik. Durchsuchungsmöglichkeiten bei konkret gefährlichen Hinweisen (s. heute den erneuten (!) Waffenfund in Winnert bei Husum, 2015 hat man bei dem Mann bereits 90 kg TNT etc. gefunden). Mehr Bürokratie für 99,99...% Unschuldige ist nicht hilfreich.

Wenn du VE (z.B. Deutschägypter oder Deutschlibanesen mit Komissarsalären) in eine polizeibekannte Hamburger Moschee schickst, fängst du auch Mohammed Atta und Ramzi Binalshib. Meistens. Hoffentlich.

Entweder wir wollen in einer freiheitlichen Demokratie leben oder nicht. Ich möchte hier keinen Patriot's Act haben, dass Staatsschutzdelikte erstinstanzlich zum OLG statt in die erste Instanz gehen ist ein Witz, dass man mir meinen Kamin verbieten wollte wegen Feinstaub - all das sind irgendwann übergriffige Lebensvorgaben, die nur durch Extremes gerechtfertigt wären. Selbstverständlich durchleuchtet man Bewerber für AKWs, das BfW und die Chiffriereinheiten der NATO. Anlasslos jeden Flugschüler auf Motorsegler in Flensburg-Schäferhaus oder Rheinfelden zu durchleuchten, ist mit meinem Demokratieverständnis nicht vereinbar.

Sonst können wir auch anlasslose Aktentaschenkontrollen in Bahnhöfen zulassen. Tun wir aber nicht: Wir sind nicht mehr im Mittelalter.

6. Februar 2020: Von Erik N. an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Ich bin bei dir bei Informationen, die über jemanden bei den Schutzbehörden vorliegen - BfV, MAD, BKA, LKA, Polizeibehörden der Länder, Bundeswehr, Zoll. Meinetwegen noch die Stasiakten.

Das können, denke ich, auch alle nachvollziehen.

Nicht nachvollziehen kann ich zB, warum beispielsweise laufende Steuerverfahren ein Kriterium sind ? Diese begründen keine Bedrohungslage. Hier wird ein Mittel geschaffen, mit dem unter Bezug auf obskure Einschätzungen einer allgemein vermuteten Unzuverlässigkeit als Bürger rückgeschlossen wird darauf, ob jemand mit einem Flugzeug einen Anschlag verüben könnte. Noch dazu, wenn jetzt gelten soll, dass bei einem laufdenden Verfahren erst mal die ZÜP verweigert wird. Dh. eine Behörde macht ein Verfahren auf, und ob berechtigt oder nicht - das allein begründet, dass ein Pilot nicht mehr fliegen darf, auch wenn er Einspruch erhebt ? Das erscheint mir eine recht unverhältnismäßige Einschränkung der Persönlichkeitsrechte zu sein.

und @Stefan: Ob jemand, der den Job am Flughafen dringend braucht, und deswegen nicht aufmuckt, und sich nicht beschwert, das gut oder schlecht findet, ist ja hier nicht die Frage. Vielleicht beschweren sich die "feinen Herren Privatpiloten" auch nur, weil sie es können ?

6. Februar 2020: Von RotorHead an Sven Walter Bewertung: +1.67 [2]

Wenn man das LuftSiG genau studiert, kommt man zu dem Ergebnis, dass man ohne ZÜP den nicht öffentlich zugänglichen Bereich eines Flughafen nicht betreten darf. D.h. der nicht geZÜPte Tobago-Pilot darf an einem Flughafen aus seinem Flugzeug gar nicht aussteigen.

Gleiches gilt für alle nicht geZÜPten Airlinepiloten, wenn sie z.B. ihren Walk-Around absolvieren.

Hier kann man meiner Meinung nach ansetzen, wenn man wirklich etwas erreichen will. Sorgt man nämlich konsequent dafür (Anzeige bei der Bundespolizei für jeden Fall), dass alle Airlinepiloten ohne ZÜP den nicht öffentlich zugänglichen Bereich nicht betreten (d.h u.a. kein Outside Check), wird der entsprechende Aufschrei im Ausland ziemlich laut werden. - Bis jetzt lacht das Ausland nur über uns, weil wir uns nur selbst quälen.

6. Februar 2020: Von Markus S. an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Wo ich dir recht gebe. Aber ist in Deutschland schon einmal eine Vorschrift erlassen worden? Im Gegenteil sie wird verschärft, ob man damit etwas erreicht oder nicht, es spielt keine Rolle.

6. Februar 2020: Von Sven Walter an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Ist selten, Behörden sind risikoavers, Ministerien noch mehr, bei der Politik gibt's noch mehr Angst vor Schlagzeilen.

Aber geklappt hat's schon: Wenn die Aufgaben nach Europa hochgezont wurden und daher a) keine nationale Öffentlichkeit mehr herrscht und b) sich die anderen Ländern von den Behördenpupsern der jeweils anderen Ländern nicht sagen lassen wollten, warum eine gewissen Verwaltungspraxis vonnöten wäre.

Beispiele? Medicals. Schülermeldungen (komplett unbekannt im Ausland). IFR in Luftraum G. Und so weiter.

6. Februar 2020: Von Sven Walter an RotorHead

Hm :-). Das wär's, Anzeigen erstellen, während man am Gate wartet, Anzeigen dokumentieren, dass die Masse an Anzeigen die Öffentlichkeit herstellt und aufzeigt, was für ein Dummfug das Ganze ist. Aber zumindest sind die Crews irgendwo beim Betreten des Sicherheitsbereiches mal kontrolliert worden, sei es in Rio, sei es in FRA.

6. Februar 2020: Von RotorHead an Sven Walter

Gemäß LuftSiG reicht die Kontrolle alleine nicht... ohne ZÜP ist halt einiges schlicht verboten!

6. Februar 2020: Von ch ess an RotorHead

Wenn das wirklich so srtimmt und nicht durch §4 ausgehebelt werden kann, dann sollten wir hier ein Formblatt entwerfen, mit dem man effizient eine Anzeige auf den Weg bringen kann und dann loslegen...

Vllt das effektivste Mittel, um so etwas zu beenden.

6. Februar 2020: Von Stefan Jaudas an Stefan K. Bewertung: +1.00 [1]

@all..... kein Angestellter oder Arbeiter eines Flughafens, kein Flugsicherungs Personal uvm. beschweren sich über eine Sicherheitsüberprüfung.

Und das schon weit vor 9.11.....

Und dann kommen ein paar Luftfahrzeug Führer und stoßen alle paar Wochen das Thema neu an.....

Verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

Ganz einfach.
Erstere arbeiten dort. Und haben mehr als nur gelegentlichen unbegleiteten Zugang zu den Sicherheitsbereichen. Wobei selbst diese jedes Mal durch die Sicherheitsschleuse müssen.
Dann machen die deutschen Behörden aus "mehr als nur gelegentlich" ein "wann immer es auch nur ansatzweise alle Schaltjahre mal so sein könnte".
Letztere, also geschätzt 99% aller Betroffenen kommen, wenn überhaupt, nur sehr gelegentlich mal in den Genuss. Liegt halt daran, dass die Meisten davon eben nicht von Flughäfen aus fliegen. Also, ich persönlich war nur einmal auf so einem Platz, während der MoSe-Ausbildung, als man da noch einen Anflug und Landung auf einem kontrollierten Platz machen musste.
Dabei wären die Piloten, die tatsächlich regelmäßig in solche Bereiche reinmüssen, weil ihr Flugzeug halt da steht *, ja auch kein Problem. Entweder jemand hat keinen Flugplatzausweis, ist ungeZÜPt, dann weiß das Sicherheitsperonal Bescheid und kann ja in Gottes Namen die Gummihandschuhe anziehen wenn derjenige rein will. Wenn er einen Flugplatzausweis haben will, der muss sich dann halt ZÜPpen lassen. Und schon ist es wieder im Lot, und wie es ansatzweise angemessen wäre.
* Was machen die denn, wenn da ein ULer z.B. sein UL auf so einem Platz stehen hat? Oder gibts noch Flugplätze mit Sicherheitsbereich und Segelflug?
6. Februar 2020: Von Stefan Jaudas an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]

> @all..... kein Angestellter oder Arbeiter eines Flughafens, kein Flugsicherungs Personal uvm. beschweren sich

> über eine Sicherheitsüberprüfung.

> Stefan, ich finde die ZÜP hat seine Berechtigung für Piloten die eine Ausbildung beginnen. Da soll man natürlich

> abklären wer zuverlässig ist und wer nicht, aber dass man einen Generalverdacht alle paar Jahre erneuert, lässt

> schon sehr zu denken was der Staat von seinen Bürgern hält.

Auch für Anfänger ist die ZÜP Unsinn. Zudem es da ja schon immer die "gewöhnliche" Zuverlässigkeit (oder auch Eignung genannt) gab und auch weiterhin gibt, per Auszug aus dem Bundeszetralregister. Und für die EU wäre eben das völlig ausreichend gewesen für die EU-ZÜP.
Und wegen der ZÜP läuft ja immer noch ein Vertragsverletzungsverfahren.
Wobei ich zugeben, muss, selbst das mit dem Bundeszentralregister hat sich mir nie wirklich erschlossen. Das kam mir schon immer wie eine Altlast vor. Erbgesundheitsbestätigung und Ariernachweis war nach 1945 / ab 1952 nicht mehr wirklich durchsetzbar. Die alten Beamten wollten aber bestimmt auch weiterhin die allerhöchsten "Maßstäbe" bei den Fliegern angewendet wissen. Da könnte ja sonst jeder (ins cockpit) kommen ...
7. Februar 2020: Von Michael Münch an Stefan Jaudas Bewertung: +3.00 [3]

Vertragsverletzungsverfahren... interessiert doch Keinen.

Regierung und Handelnde Bücklinge treten Recht und Gesetz mit Füßen, machen was sie wollen und werden nicht belangt. Da kommt es doch auf so einen Klacks wie ZÜP nicht an...wenn man Gesetze und Verfassung nach Gutdünken beugt und bricht.

KEINE Achtung, kein Respekt vor den Bürgern, dem dummen Stimmvieh. Auch die ZÜP Sache ist keine sachliche Frage, sondern eine unqualifiziert politisch motivierte Totgeburt irgendeines politischen Verwaltungsfuzzis und seiner Profilierungssucht in seine feuchten Träumen.

schade, dass UK weg ist....

7. Februar 2020: Von Viktor Molnar an Michael Münch Bewertung: +7.00 [7]

Ich glaube, bei der Entwicklung der Gesetzgebung gibt es weithin ein Mißverständnis beim Untertan: Es geht der Legislative nicht um die Erziehung des Volkes oder Abschaffung oder Vermeidung von Mißständen etc. , sondern nur darum, im Problemfalle dem zuständigen Ämtler oder Politiker den Ar*** zu retten und unangreifbar zu bleiben. Andernfalls kommt in solchen Fällen vom Volke das Geschrei, warum für den aktuellen Fall nirgendwo genau geregelt ist , wie zu verfahren wäre und wer zu belangen ist. Einer muß ja immer schuld sein - und das darf ja in keinem Fall ein Ämtler sein. Und so entwickelt sich hierzulande über Jahrzehnte ein Gesetzwesen, das sich um Millionen Umstände kümmert und komplett unübersichtlich geworden ist und letztendlich Niemand mehr wissen kann, wie ihm vor Gericht sein "Vergehen" ausgelegt und er abgeurteilt wird. Die Steuer-Gesetzgebung hat genau die selbe Logik der Entstehung. Im Idealfalle stellt sich der Untertan vor, der betreffende Richter hätte den Weitblick, die Unabhängigkeit, und die charakterliche Größe aus eigener Lebenserfahrung, den Fall auch ohne Präzedenzfälle sachgerecht und ohne Rücksicht auf vielfältige Einflußnahmen mit nachvollziehbarem Urteil abschließen zu können. Andernfalls ergibt das im Volke totale Unsicherheit und Mißtrauen gegen das Gerichtswesen und ohne erzieherischen Effekt bei Missetätern .

Natürlich hat das Rechtsempfinden allgemein seine Abhängigkeiten von den Zeitläuften, das sollte aber grundsätzlich vom Design des Rechtswesens her nicht zu sehr streuen können.

Vic


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